Dieter Grimm, Österreich, in: Coing, Handbuch II, 2 (1976) S. 419 - 428 :: Transkription Speer 2013

Dieter Grimm, Österreich, in: Coing, Handbuch II, 2 (1976) S. 419 - 428 :: Transkription Speer 2013

Editorial

Dieter Grimm, Österreich, in: H. Coing (Hrsg.), Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte. Zweiter Band: Neuere Zeit ... Zweiter Teilband: Gesetzgebung und Rechtsprechung (C.H. Becksche Verlagsbuchhandlung München 1976) S. 419 - 428.
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Heino Speer, Klagenfurt im August 2013.

6. KAPITEL. ÖSTERREICH
Dieter Grimm

Der Abschnitt behandelt die Gesetzgebung in den sog. deutschen Erbländern der österreichischen Monarchie, also den Kernländern Österreich unter und ob der Enns sowie Steiermark, Kärnten und Krain (zusammen die fünf niederösterreichischen Länder), ferner Görz und Gradiska, schließlich Tirol und Vorarlberg, jedoch nicht Böhmen (dazu unten 7. Kapitel). Weitere Territorien, die zeitweilig unter habsburgischer Herrschaft standen wie Ungarn und die Toskana erscheinen unter gesonderten Abschnitten. Andererseits ist Salzburg, obgleich es im fraglichen Zeitraum nicht zu Österreich gehörte, hier berücksichtigt.

Gesetze ergingen in der Regel für jedes Land einzeln. Gesetzgebung für mehrere Länder gemeinsam bildete lange die Ausnahme (z. B. die Handwerksordnung von 1527). Gelegentlich wurden Gesetze mit geringfügigen Änderungen sukzessive auf Länder ausgedehnt (so z. B. die Ordnung des Erbrechts außer Testament). Rechtsvereinheitlichungstendenzen machten sich erst im 18.Jahrhundert bemerkbar und verdichteten sich unter Maria-Theresia zu Kodifikationsbestrebungen, die indes im behandelten Zeitraum nicht mehr zum Abschluß gelangten (dazu unten Band II Teil: 3, 2. Teil: Wilhelm, Kodifikationsbewegung).

Die Gesetze traten unter verschiedenen Bezeichnungen auf, die in der Regel Rückschlüsse auf ihren Inhalt zulassen. Der umfassendste Typ ist die Landesordnung. Sie enthielt gewöhnlich das gesamte geltende Recht eines Landes ohne Beschränkung auf einzelne Rechtsmaterien. Waren in die Landesordnung auch die ständischen Freiheiten aufgenommen, so kann sie unter dem Namen Landtafel vorkommen (Landtafel heißen im übrigen auch die österreichischen Grundbücher dieser Zeit). Landrechtsordnungen regelten das Gerichtsverfahren, enthielten daneben aber sehr oft auch privatrechtliche Vorschriften. Landgerichtsordnungen hatten Strafrecht und Strafprozeß zum Gegenstand und sind daher hier nicht nachgewiesen. Ebenso bleiben die Landhandfesten außer Betracht, die die landständische Verfassung und die ständischen Privilegien betrafen. Dagegen sind die wichtigsten Polizeiordnungen aufgeführt, weil sich darin fast durchweg auch privatrechtliche Regeln finden. (Zur Typologie Luschin, Reichsgeschichte, p. 355 ss., und Motloch, Landesordnungen, p. 332 ss.) Einzelgesetze kommen unter den verschiedensten Bezeichnungen wie Ordnung, Patent, Generale, Mandat etc. vor. Stadtrechte verloren im fraglichen Zeitraum stark an Bedeutung und sind daher nicht mehr ausführlich belegt.

Die Gesetzestexte sind unterschiedlich zugänglich. Für die Gesetze seit 1780 existieren amtliche Sammlungen. Für die Zeit vor 1780 gibt es (unvollständige) [Seite: 420] Privatsammlungen, die meist nur einzelne Länder erfassen. Zahlreiche Gesetze sind lediglich in Einzelausgaben oder gar nicht gedruckt. Die umfassendste Übersicht gibt Luschin, Reichsgeschichte, p. 345 ss., insb. 373 ss. Die folgende Zusammenstellung beansprucht keine Vollständigkeit, sondern enthält nur die bedeutenderen Gesetze. Ebenso beschränken sich die Fundstellenhinweise bei den Einzelgesetzen auf die verbreitetsten Sammlungen, also insbesondere den Codex Austriacus, die Justizgesetzsammlung und die Kropatschekschen Sammlungen.

I. QUELLEN

A. Sammlungen

1. Zeitgenössische Sammlungen

Codex Austriacus, I-VI
I-II, ed. Franz Anton Edler von QUARIENT, Wien 1704
III-IV (= Supplementa Codicis Austriaci I-II), ed. Sebastian Gottlieb HERRENLEBEN, 1748, Wien 1752
V-VI, ed. Thomas Ignaz Freiherr VON PÖCK, Wien 1777
Der Codex Austriacus enthält die Gesetze für Österreich unter und ob der Enns, soweit sie bei Publikation der Sammlungen noch in Kraft waren. Das Register für die Bände I und II findet sich in Band III [Ergänzung H.S.: 1. Chronologisch. 2. Alphabetisch].

Die seit 1740 ergangenen Gesetze wurden von Joseph KROPATSCHEK gesammelt und nach Herrschern geordnet herausgegeben:
Sammlung aller K. K. Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780, die unter der Regierung des Kaisers Joseph II teils noch bestehen, teils zum Teile abgeändert sind, I-VIII und Reg. Wien 1786, 21787 (in der 3. Aufl., Wien 1789, auch unter dem Titel Theresianisches Gesetzbuch)
[Ergänzung H.S.: Weitere Digitalisate aus der Liste des Deutschen Rechtswörterbuchs (18.10.2012):
Band I (1792)
Band III (1794)
Band VIII (1798)
Band XV (1802)
Band XVI (1803).]

Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph II für die K. K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze, I-XVIII, Wien 1785-1790

Sammlung der Gesetze, welche unter der glorreichsten Regierung des Königs Leopold II in sämtlichen K. K. Erbländern erschienen sind, I-V, Wien 1790-1792

Sammlung der Gesetze, welche unter der glorreichsten Regierung des Kaisers Franz II in den sämtlichen K. K. Erblanden erschienen sind, I-XXI, Wien 1793-1805

Von 1780 an wurden die privatrechtlichen und ab 1790 auch die öffentlichrechtlichen Gesetze in amtlichen Sammlungen aufgezeichnet:
Gesetze und Verfassungen im Justiz-Fache, sog. Justizgesetzsammlung (JGS), (Prag und) Wien 1786-1848 [WorldCat-Eintrag]
Politische Gesetze und Verordnungen, sog. Politische Gesetzessammlung (PGS), Wien 1790-1845 [WorldCat-Eintrag]

Daneben finden sich weiterhin Privatsammlungen, die die Gesetze teils vollständig, teils auszugsweise, teils zusammengefaßt wiedergeben:
Krisch, Joseph Ritter von: Lexikon der Gesetze und Verordnungen im Justizfache unter der Regierung Kaiser Josephs II, I [II]-III, Wien, Prag 1787

DE LUCA, Ignaz: Justizkodex,
I
II
III
IV
V
VI
VII
VIII
IX
X, Wien 1793-1801

WECKEBROD, Franz Xaver: Vollständige Sammlung der seit dem Jahre 1600 bis zum Jahre 1740 ergangenen allerhöchsten Gesetze, I-IV, Brünn s. a., 31829-30 [Seite: 421]

Für die einzelnen Länder existieren nur zum Teil Sammlungen:
Summarischer Extrakt der Generalien, Mandate, Edikte und Ordnungen für Niederösterreich - bis 1690, Wien 1691
Zauner, Judas Thaddäus: Auszug der wichtigsten hochfürstlichen Salzburgischen Landesgesetze, I [II]-III Salzburg 1785-1790
Zauner, Judas Thaddäus: Sammlung der wichtigsten Salzburgischen Landesgesetze (seit dem Jahre 1790 bis zum Schluß der hochfürstlich Erzbischöflichen Regierung), Salzburg 1805
Zauner, Judas Thaddäus: Chronologisches Verzeichnis der merkwürdigsten hochfürstlich salzburgischen Landesgesetze und Verordnungen, in: Neues Juristisches Magazin (ed. Johann Christian SIEBENKEES) I, Ansbach 1784, p. 244-277

Ehrenport, Ignaz Adam von: Tirolisch-landesfürstliche Gesetze und Verordnungen von 1574 bis 1783, I-X und Reg., Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Signatur Dip. 1090-1100. In den zehn Foliobänden sind die Originalabdrucke tirolischer Gesetze und Verordnungen, teils mit Unterschrift und Siegel versehen, in chronologischer Reihenfolge zusammengebunden und mit handschriftlichen Inhaltsverzeichnissen versehen. Auch das Gesamtregister ist handschriftlich abgefaßt.

DE LUCA, Ignaz: Auszüge der sämtlichen Patente, Edikte etc., welche unter der glorreichen Regierung Ihrer K. K. Majestät Maria Theresia vom Jahre 1746 bis 1771 im Lande ob der Enns erschienen sind, Linz 1772

Meixner, Max Emmanuel: Compendium chronologico-alphabeticum resp. perpetuum aller von 1764 bis 1771 im Erzherzogtum Österreich ob der Enns ergangenen Patente und Circularien, Linz 1772

Türk, Johann: Chronologisches Patentenregister für Kärnten 1766 bis 1793, s. l. 1795

2. Sammlungen aus dem 19.Jahrhundert

SAMMLUNG CHORINSKY
Diese umfassende Sammlung österreichischer Rechtsquellen und Gesetzgebungsmaterialien hat gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Wiener Oberlandesgerichtspräsident Karl Graf Chorinsky in der Absicht einer späteren Edition anfertigen lassen. Die Edition ist nicht zustandegekommen. Die handschriftliche Sammlung existiert in wenigen vervielfältigten Exemplaren, z. B. in der Österreichischen Nationalbibliothek Wien (664.027- B) und der Universitätsbibliothek Wien (I 8768). Die Band-Einteilung variiert von Bibliothek zu Bibliothek (in der Universitätsbibliothek Wien 83 Bände); ein Gesamtregister existiert nicht. Hinweise können daher nur pauschal erfolgen. [Zusatz H.S. 2013: Vgl. das in Bearbeitung befindliche Digitalisat der ÖNB.]

HEMPEL-KÜRSINGER, Johann Nepomuk Freiherr von: Chronik der österreichischen politischen und Justizgesetze, Graz 1834

Müller, Johann Nepomuk: Handbuch der Gesetze vom Jahre 1740 bis 1818, I-IV, Graz 1840-43

Tomaschek, J. A.: Die Rechte und Freiheiten der Stadt Wien, I - II, Wien 1877-1879

B. Einzelgesetze

Alle Länder

Niederösterreichische Länder

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

Alle drei Gesetze enthalten auch privatrechtliche Materien, z.B. Vormundschaftsregelungen.

Österreich unter der Enns

Kompilationen

Landesordnung, Entwurf von Püdler 1573, Sammlung CHORINSKY
Der Entwurf ist nicht formell in Kraft gesetzt worden, hat aber in der Praxis gesetzesähnliche Geltung erlangt (Vorgeschichte und Charakterisierung bei MOTLOCH, p. 333 ss., insb. 338 s.).

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

Österreich ob der Enns

Kompilationen:

Landtafel, Entwurf von Schwarz 1609, Sammlung CHORINSKY
Der Entwurf hat in der Praxis gesetzesgleiche Geltung besessen (Vorgeschichte und Charakterisierung bei MOTLOCH, p. 349, Inhaltsangabe bei DE LUCA, Justizkodex I, p. 182).

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

[Seite: 424]

Steiermark

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

Kärnten

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

[Seite: 425]

Krain

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Görz und Gradiska

Kompilationen:

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

Tirol

Kompilationen:

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Polizeigesetze:

Salzburg

Einzelne privatrechtliche Materien:

Prozeßgesetze:

Wien

[Seite: 427]

II. LITERATUR

1. Bibliographien

2. Monographien und Aufsätze



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