Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit

WienerNeustädter Predella

Die Buchstaben AEIOU auf der Predella des Wiener-Neustädter Altars von 1446


Projektbeschreibung

Dieses Webportal habe ich aus verschiedenen Gründen konzipiert und realisiert.
Die ständige Vermehrung digitalisierter Bücher darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die immens erweiterte Zugänglichkeit wissenschaftlicher (und anderer) Literatur zunächst einmal nichts anderes darstellt als jenen bekannten Heuhaufen, in dem man eine Nadel sucht. Wer weiß, was er sucht, wird es wohl auch finden. Aber für denjenigen, der erst Wissen erwerben will, waren die nach Fach- und Sachgebieten geordneten Bibliotheken früherer Zeiten ein Segen. Hier konnte der Blick über die Regale wandern, konnte Unbekanntes entdecken und Verknüpfungen herstellen. Die leidige Einführung des numerus currens in den Bibliotheken hat diese Möglichkeit beendet.

Daher halte ich es für notwendig, den Benutzern und Benutzerinnen dieser digitalen Schätze Hilfsmittel an die Hand zu geben. Ein erster — und, wie ich meine, sehr erfolgreicher — Versuch war das durch die DFG geförderte Projekt DRQEdit. Wenn ich nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben damit begonnen habe, ein weiteres rechtshistorisches Webportal aufzubauen, war dies auch dem Bedürfnis geschuldet, meine durch mehrere Umzüge gravierend reduzierte Sachbibliothek digital wieder ergänzen zu können. Im Lauf der Zeit haben sich dabei neue Akzente ergeben, etwa durch die Umsiedlung nach Österreich der Schwerpunkt auf der österreichischen Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit oder durch die neue Situation als Diasporaprotestant in einem scheinbar immer schon katholisch gewesenen Land der Fokus auf der Reformation in den österreichischen Ländern und die Auseinandersetzung zwischen dem landesherrlichen Absolutismus und dem ständischen Autonomiebestreben.

Die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Literatur ist für alle, die im Umkreis einer der alten Universitäten leben, eine kaum noch wahrgenommene Selbstverständlichkeit. Es gibt allerdings — mindestens — zwei Gelegenheiten, wo dies schmerzlich ins Bewusstsein gerückt wird: Man scheidet aus der Arbeitsumgebung des eigenen Institutes aus oder man verlegt seinen Wohnsitz.

Meine Folgerung aus beiden Lebensereignissen war, dass die Verfügbarkeit rechtshistorischer Quellen und Sekundärliteratur auch in solchen Fällen gegeben sein oder verbessert werden sollte, in denen keine Fachbibliothek in erreichbarer Nähe wäre. Das hieraus entstandene Webportal soll allerdings nicht mehr als ein Hilfsmittel sein. Ein Anspruch auf wissenschaftlich selbständige Bearbeitung ist hiermit nicht verbunden; das Ziel besteht lediglich darin, vorhandene Informationen digital so aufzubereiten, dass sie über das Internet abrufbar sind. Wie bei jeder Sammeltätigkeit kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.
Webseiten zur Rechtsgeschichte habe ich seit dem Ende meiner beruflichen Tätigkeit im Deutschen Rechtswörterbuch im Jahr 2007 entwickelt und betrieben [Rechtshistorische Notizen und Texte: Sicherung in archive.org vom 12. August 2018].

Diese Seite war als Ergänzung auf Grund meiner Übersiedlung nach Kärnten im Jahr 2010 gedacht und sollte zunächst nur eine Zusammenstellung digitaler Ressourcen für das Österreich der Frühen Neuzeit anbieten. Parallel dazu habe ich die Webseiten zu deutschen und gemeinrechtlichen Quellen und Literatur weiter gepflegt.

Heute sehe ich mich aus Gründen der Praktikabilität und Nachhaltigkeit genötigt, diese verschiedenen "Projekte" (wenn man dies etwas hochtrabend so benennen will) zusammenzuführen. Die Pflege verschiedener Webseiten, die mit unterschiedlichen Programmen gestaltet worden sind, wird vom Aufwand her für mich zu groß. Ich habe mich daher entschlossen, alle Webinhalte unter dem Dach dieses Repertoriums zu bündeln. Damit kann auch diese URL beibehalten werden, nur die hierunter angebotenen Inhalte werden erweitert.


Diese Seite beruht auf statischen HTML-Seiten, während die ursprüngliche Version [archiviert von archive.org am 31.01.2018] eine WordPress-Anwendung war. Der Grund für die Umstellung liegt darin, dass statische HTML-Seiten vermutlich lange Zeit ohne Betreuung auskommen — damit sollte zumindest ein gewisser Grad an "Nachhaltigkeit" erreicht werden können. Etwa dadurch, dass das Webportal wegen der Simplizität der Datenstruktur ohne Schwierigkeiten in archive.org gespeichert und dort abgerufen werden kann: Letzte Sicherung 16. Februar 2020.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat am 25. Februar 2020 das "Repertorium" erstmals gesichert [http://d-nb.info/1207391581] und im November 2020 aufgrund meiner Einverständniserklärung für die allseitige Nutzung freigegeben.
Heino Speer
28. November 2011 / 21. Februar 2014 / 22. Juli 2017 / 23. August 2018 / 27. November 2020
Klagenfurt am Wörthersee

Benutzungshinweis

Eines der wesentlichen Ziele, die mich bei dieser Arbeit motivierten, war die Vorstellung, exemplarisch die Nutzung der neuen Medien beim Schreiben eigener Texte durch die Verlinkung mit externen Quellen aufzuzeigen. Leider habe ich mich im Laufe der Arbeiten daran davon überzeugen müssen, dass eine seitengenaue Verlinkung mit den von Bibliotheken angebotenen Digitalisaten kaum möglich ist (es gibt allerdings Ausnahmen, etwa die ...). Die bei der Digitalisierung erzeugten Dateien werden fortlaufend numeriert und diese Numerierung unterscheidet sich naturgemäß grundlegend von der Seitenzählung im Druckwerk (Titelei, Einleitung mit römischer Paginierung, Inhaltsverzeichnisse etc. haben ihre eigene Zählung, und die "Seite 1" besitzt meist schon eine zweistellige Dateinummer.). Es kommt hinzu, dass innerhalb der numerierten Buchseiten Zahlensprünge auftreten können (ungezählte leere Seiten etc.). Die für mich etwas betrübliche Schlussfolgerung ist, dass ich Hyperlinks nur mit einer gewissen Unschärfe als Ziel benennen kann. Konkret heißt dies, dass der Benutzer / die Benutzerin unter Umständen ein paar Seiten vor oder nach der eigentlich anvisierten Seite landen wird, wenn er / sie den Link aktiviert.
Andererseits: Schlage ich ein Buch auf, um ein Zitat zu überprüfen, werde ich auch ein wenig blättern müssen. Und so erweist sich, dass die vermeintliche Präzision der neuen Medien doch auf Lesetechniken zurückgreifen muss, die unserer Lesetradition seit Jahrhunderten entsprechen.
Die Textdateien (Quellen und Sekundärliteratur) sind bei der Transkription mit einem Programm des Deutschen Rechtswörterbuchs versehen worden, das bei einem Doppelklick auf ein Wort dessen Vorkommen im Rechtswörterbuch und dessen Textarchiv zeigt.
In Einzelfällen habe ich mich auch dazu entschlossen, Texte einzubinden, deren Transkription ich nach menschlichem Ermessen nicht mehr vollenden kann, die aber zumindest eine Teiltranskription darstellen, etwa Roderich Stintzing, Geschichte der populären Literatur des römisch-kanonischen Rechts in Deutschland (1867). Vielleicht findet sich irgendwann irgendjemand, der daran weiterarbeiten will.

Inhaltsverzeichnis


Neue Einträge Stand 14.11.2018

Texte

Quellen chronologisch
Sekundärliteratur alphabetisch
Territorien
Protestantismus in Österreich
Verwaltungsgeschichte

Hilfsmittel

Nachschlagemöglichkeiten
Römisches und kanonisches Recht :: Indices / Register
Notizen zu Personen (RHN)
Notizen zu Sachen (RHN)

Projektdaten

Überblick
Konzeptionelle Überlegungen
Impressum

World Wide Web http://repertorium.at