Gernot Heiß, Die Landschaftsschulen in den nieder- und innerösterreichischen Ländern vor dem Dreißigjährigen Krieg (1978) :: Digitale Bearbeitung Speer 2015

Gernot Heiß, Die Landschaftsschulen in den nieder- und innerösterreichischen Ländern vor dem Dreißigjährigen Krieg (1978) :: Digitale Bearbeitung Speer 2015 / 2016

Gernot Heiß, Die Landschaftsschulen in den nieder- und innerösterreichischen Ländern vor dem Dreißigjährigen Krieg (1978)

[Editorial]

[Quelle: Gernot Heiß, Die Landschaftsschulen in den nieder- und innerösterreichischen Ländern vor dem Dreißigjährigen Krieg. Aus: G. Klingenstein, H. Lutz, G. Stourzh (Hg.), Bildung, Politik und Gesellschaft. Studien zur Geschichte des europäischen Bildungswesens vom 16. bis zum 20. Jahrhundert (= Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 5, Wien-München 1978) 13-63

Digitalisiert mit freundlicher Erlaubnis des Autors vom 8. September 2015 durch Heino Speer, September 2015 / April 2016.]

[Text]

Die Schulen der protestantischen adeligen Stände in Österreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnten und Krain im Spannungsfeld der religiösen und der ständisch-landesfürstlichen Auseinandersetzung sind Gegenstand der folgenden Untersuchung. Dabei sind auch die allgemeinen Probleme zu berücksichtigen, die sich aus dem »Werden des neuzeitlichen Staates« ergaben. Im Bereich des bis ins Spätmittelalter vom Klerus monopolisierten Bildungswesens waren es die neuen Anforderungen, wie sie durch den steigenden Bedarf der weltlichen Obrigkeit an geschulten Dienern für neue gesellschaftliche Organisationsformen bedingt und durch die Kritik der Humanisten am bestehenden Bildungssystem aufgezeigt wurden. Die Schulpolitik der Reformation in den protestantischen Reichsstädten und Territorien war Vorbild für die protestantischen Stände in Osterreich, setzte ihnen aber auch — wie sich zeigen wird — Schranken. Deshalb soll einleitend auf einige wesentliche Grundzüge dieser Politik eingegangen werden.

I.

Der lutherischen Reformation in ihren Anfängen warfen bereits Zeitgenossen Zerstörung des Schulwesens und der Wissenschaften vor1. Die Historiker übernahmen mehrfach dieses Urteil, nicht nur als einen Hinweis auf die ersten Auswirkungen des Zusammenbruchs der alten Kirche, sondern um idealistisch in einer [Seite: 14] Schulfeindlichkeit der Reformatoren die Ursache für den Niedergang von Schulen und Universitäten zu sehen. Um diese Schulfeindlichkeit nachzuweisen, wurden ihre (humanistische) Abneigung gegen die an manchen Fakultäten noch herrschende Scholastik, ihre Klagen gegen den Wissenschafts- und Lehrbetrieb an den Universitäten, ihre Ablehnung der humanistischen Autoritäten aus der heidnischen Antike und die Bildungsfeindlichkeit einiger radikaler Reformatoren — wie Karlstadt und Müntzer — hervorgehoben; aus der Diskussion zwischen Erasmus und Luther über die Willensfreiheit des Menschen wurde als Grundfrage der lutherischen Pädagogik herausgelesen, »ob ... menschliches Bemühen um Erziehung überhaupt einen Sinn hat«2.

Diese geistesgeschichtlich sicherlich interessanten Aspekte der Reformation können jedoch keinesfalls die Krise im Bildungswesen der frühen Neuzeit erklären, ebensowenig wie etwa die Aussage des päpstlichen Nuntius und Dominikaners Felizian Ninguarda von 1579, es sei nicht gut für die Kirche, wenn jedermann lesen könne, weil dann alle zugänglichen Bücher gelesen würden3, dem gleichzeitigen Wirken der katholischen, besonders der jesuitischen Schulen gerecht wird. Gesellschaftliche Umwälzungen, von denen die sozialen Folgen der konfessionellen Auseinandersetzung nur ein Teil waren, stürzten die alte Ordnung in die Krise. Zwar war für den Niedergang des Schulwesens, der in den beiden ersten Jahrzehnten der Reformation deutlich wurde, der Funktionsverlust der alten Kirche ausschlaggebend, doch hatte dieser zumindest zwei unmittelbare Ursachen: Einerseits konnte die Kirche die sozialen Aufgaben — Fürsorge und Schule — nicht weitertragen, wo die Reformation ihre Organisation vernichtet hatte. Andererseits lag die Schule schon vor der Reformation durch die »Verwissenschaftlichung«4 der Organisation der Gesellschaft im Schnittpunkt kirchlicher und weltlicher Interessen; allgemeine Säkularisationstendenzen taten ihre Wirkung, die der Herrschafts- und Landesverwaltung Einfluß und Kontrolle in den kirchlichen Instituten zuerkannten, und den Schulen stellte sich nicht nur in den protestantischen Gebieten die Alternative, entweder rechtzeitig zu reformieren oder einzugehen.

Anders als bei den Ursachen der Krise waren bei ihrer Überwindung die Aussagen Martin Luthers bedeutungsvoll, indem sie Schulgründungen motivierten und Richtlinien für die Planung des Unterrichts gaben. In der Konzeption Luthers [Seite: 15] kam dem unmittelbaren Zugang zur Schrift (als der Grundlage des rechten Glaubens wie auch einer christlichen Lebensführung) eine zentrale Rolle zu; daraus ist sowohl seine Forderung nach allgemeinem Schulbesuch abzuleiten5 als auch die nach einer Erziehung zu Schrift- und Sprachgelehrsamkeit, denn »wie wol das Evangelion alleyn durch den heyligen geyst ist komen und teglich kompt, so ists doch durch mittel der sprachen [Hebräisch und Griechisch] komen und hat auch dadurch zugenomen, mus auch da durch behallten werden«6. Diese religiöse Argumentation für eine allgemeine und in den Sprachen der Heiligen Schrift hochentwickelte Schulbildung blieb für die »Evangelischen« aller Richtungen grundlegend. Daneben betonte Luther auch schon die Notwendigkeit des Unterrichtswesens für die kirchliche und weltliche Organisation, denn »wo will man Pfarrherr, Prediger und ander Personen zum Worte Gottes, zum Kirchenampt, zu Seelsorgen und Gottesdienst nehmen? Wo wöllen Könige, Fürsten und Herren, Städte und Länder nehmen Kanzler, Räte, Schreiber, Amptleute? Ist doch kein Dorf so klein, das eines Schreibers entbehren könnte ...«7

In der Sorge um das Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens zeigt sich nicht nur eine Übereinstimmung mit der weltlichen Obrigkeit, es kommt hier sein wachsendes Interesse an der kirchlichen Organisation zum Ausdruck. Die Form der Gemeinde hatte sich als zu schwach erwiesen zur »Sicherung der reinen Lehre und der geordneten rechtgläubigen Schriftverkündung«8, als unfähig, religiöse und soziale Konflikte niederzuhalten; auch war es nicht rasch zu einer allgemeinen christlichen Reformation und Einigung oder zu einer endzeitlichen Entwicklung gekommen. Aus der Gemeinsamkeit vieler Interessen — dem Gegensatz zum universalen Herrschaftsanspruch des Kaisers und der katholischen Kirche ebenso wie dem zu sozialrevolutionären religiösen »Sekten« — bildete sich aber jenes Bündnis mit der Obrigkeit, das im landesfürstlichen Kirchenregiment seine Ausprägung erhielt, als der engen Verknüpfung von weltlich-obrigkeitlicher Macht und Kirchenorganisation. Es war eine Angleichung an die schließlich siegreichen Tendenzen zur Ausbildung des neuzeitlichen Territorialstaates, mit dem sich auch das protestantische Kirchenwesen etablieren konnte. Wieder ist darauf [Seite: 16] hinzuweisen, daß Kirchenvisitationen und Kirchenordnungen zur Gestaltung der christlichen Gemeinschaft und, um in ihr »Zucht« zu halten, den bereits vor dem Auftreten Luthers vorhandenen Bemühungen des »weltlichen Armes« um stärkeren Einfluß auf das kirchliche Leben entsprachen. Parallelen dazu sind deshalb auch in katholischen Ländern zu beobachten. Nach Ernst Troeltsch kommen zwar nicht bei der Entstehung »des religiösen Gedankens« Luthers, wohl aber »für die Durchsetzung und den Sieg, die praktische Organisation und Gestaltung ... diese [sozialen, wirtschaftlichen und politischen] Kausalitäten ganz außerordentlich stark in Betracht«9.

In diesem doppelten, religiösen und politischen, Bezugssystem sind die Kirchenordnungen zu sehen und ebenso ambivalent die Bestimmungen zur Reorganisation oder Errichtung von Schulen, die entweder in den Kirchenordnungen enthalten waren oder sonst in engem Zusammenhang mit dieser Reglementierung des kirchlichen Lebens standen10. »Die Schule [galt] als corpus ecclesiae evangelicae annexum ...; aber die Gesamtregelung [war] schon ein (durch ihre Christenpflicht geforderter) Hoheitsakt der Landesobrigkeit.«11 Die evangelischen Theologen verliehen diesen Weisungen religiöse, die Obrigkeiten rechtliche Autorität. So wie die einen ihr Interesse an religiöser Erziehung einbrachten, so die anderen ihres an »Sozialdisziplinierung«12. Die reine Lehre, der rechte Gottesdienst, »Ehrbarkeit, Zucht und christliche Ordnung« werden nebeneinander als Ziele der Kirchen- und Schulordnungen genannt13. Es sind in diesem Rahmen auch mehr die sozialen Bedingungen für die Fortführung humanistischer Pädagogik im evangelischen (wie ja auch im jesuitischen) Schulwesen zu beachten, wie sie Anton Schindling in der vielfachen Korrelation von sozialer Attraktivität des Studiums, »Verwissenschaftlichung« der Gesellschaftsorganisation und »Sozialdisziplinierung« als allgemein wirksamer Langzeitfaktor des europäischen Absolutismus angedeutet hat14; den Ursprüngen jenes gemeinsamen Interesses des (bürgerlichen) Humanismus und des (fürstlichen) Absolutismus an einem rational (im Sinne eines Optimums an geistiger, wirtschaftlicher und militärischer Leistungskraft) organisierten [Seite: 17] Herrschaftssystem wäre nachzugehen. Dabei soll freilich nicht die Bedeutung des personalen Aspekts, der humanistischen Herkunft der Programmatiker Philipp Melanchthon, Johann Sturm u. a., geleugnet werden, deren Schriften richtunggebend für die innere und äußere Gestaltung des Unterrichts wurden15.

Zur voruniversitären Ausbildung der geistlichen und weltlichen Führungskräfte wurden die »Landesschulen« und die städtischen »gymnasia illustria« eingerichtet, von denen die »Landschaftsschulen« — Schulen der (adeligen) Stände, wie sie sich zur politischen Vertretung des Landes als legitimiert verstanden — eine Sonderform bildeten16. Die Forderung der evangelischen Theologen nach einer bestimmungsgerechten Verwendung der ehemaligen Klostergüter für das Schulwesen, dem Zweck, dem sie nach ihrer Meinung durch die römische Kirche nur entfremdet waren17, deckte sich mit dem Wunsch der städtischen Magistrate und der Landesherren, die Kontrolle über die Erziehung der Jugend zu behalten und auch aus wirtschaftlichen Gründen diese nicht außer Landes gehen zu lassen. Die Qualität dieser Lehranstalten war dabei recht verschieden; es waren vier- bis zehnklassige Lateinschulen, oft mit einführenden Vorlesungen in den philosophisch-philologischen Fächern zur letzten Vorbereitung der Schüler für die Universität, manchmal sogar — wo keine Landesuniversität bestand oder diese wie in Österreich aus konfessionellen Gründen nicht den Wünschen entsprach — mit Vorlesungen aus Theologie, Jurisprudenz und selten auch aus Medizin18. Manchmal wurden diese von der weltlichen Obrigkeit einer Universität vorgezogen, weil hier leichter die »Zucht« aufrechterhalten werden konnte als in den mit Eigenverwaltungsrechten ausgestatteten Universitäten19.

Der Konnex von Schulwesen, protestantischer Kirchenorganisation und Ausbildung neuzeitlicher Herrschaftsstrukturen und -formen wurde einleitend deshalb unterstrichen, weil es darum auch im folgenden Hauptteil dieser Untersuchung gehen wird.[Seite: 18]

II.

Die Organisation des Unterrichts war demnach ein zentraler Bereich bei der Einrichtung eines protestantischen Kirchenwesens; sie war zur Übernahme von Funktionen der zerschlagenen alten Kirche notwendig geworden, entsprach aber auch den Vorstellungen der weltlichen Obrigkeit. Etwas anders lagen die Probleme für die protestantisch dominierten Stände in den Ländern der katholischen Habsburger: Als sie neben dem landesfürstlichen ein eigenes, zugleich politisches und kirchliches landständisches Behördenwesen aufzubauen suchten, konnten ihnen die Organisationsformen der protestantischen Territorialverwaltung nur begrenzt als Modell dienen, weil dort in der zentralen Rolle des Fürsten gerade jene Entwicklung zur fürstlichen Souveränität zum Tragen kam, derer sie sich zu erwehren hatten. Das protestantische ständische Schulwesen in den nieder- und innerösterreichischen Ländern soll deshalb im folgenden als institutionelles Problem und im Rahmen des gleichermaßen politischen und konfessionellen Konfliktes zwischen den Ständen und dem Landesfürsten betrachtet werden. Mit »den Ständen« ist die in ihrer politischen Entscheidungsfindung und in ihrer Rechtsgrundlage vielschichtige landespolitische Körperschaft gemeint, in der dem Adel (in diesen Ländern Herren- und Ritterstand) die tragende, politisch in mancher Hinsicht die einzige Rolle zukam; denn der Prälatenstand hatte durch die innere Krise der Kirche und als Parteigänger des Landesfürsten so an Bedeutung verloren, daß es sogar Bemühungen gab, ihn ganz — wie in Tirol 1525 — oder teilweise durch den Verzicht auf seine Mitvotierung von Landtagsbeschlüssen auszuschalten; die Städte waren von vornherein politisch minderberechtigt.

Die Grundsätze der landesfürstlichen Religionspolitik unter Ferdinand I. sind bereits in der Regensburger Einung vom 6. Juli 1524 dargelegt20: Die innerkirchlichen Verhältnisse sollten durch Visitationen geordnet und die Verbreitung der neuen Lehre unterbunden werden. Um letzteres zu erreichen, wurde der Verkauf und der Besitz von lutherischen Schriften verboten, und es sollten keine Studenten mehr nach Wittenberg gehen und niemand mehr von dort als Prediger oder Lehrer aufgenommen werden. Diese Maßnahmen wurden von einigen weltlichen und geistlichen Reichsfürsten beschlossen, die auf Betreiben des Kardinallegaten Campeggio und des Bruders und Statthalters des Kaisers zusammengekommen waren. Sie wollten damit zumindest in ihren eigenen Territorien die lutherische Lehre unterdrücken, denn das Wormser Edikt hatte sich als in der Praxis undurchsetzbar erwiesen und war auch legislatorisch durch die folgenden Reichstagsbeschlüsse eingeschränkt worden. Im Reich hatte sich gezeigt, daß die den Reichsständen oder auch nur einer mächtigen ständischen Minderheit unliebsamen kaiserlichen Mandate rasch an Wirksamkeit verloren. Wenn auch die Landstände mit [Seite: 19] denen des Reiches an Macht keinesfalls gleichzusetzen waren, so ist ein Vergleich mit den habsburgischen Ländern doch aufschlußreich: Für Ferdinand hatten die Regensburger Beschlüsse Gesetzeskraft für alle seine Herrschaftsgebiete; er wiederholte sie wörtlich oder sinngemäß und betonte ihre Verbindlichkeit21. Wenn sich der Protestantismus dennoch in den österreichischen Ländern ausbreiten konnte, so auch hier aufgrund ständischer Macht; häufig war noch für die erfolgreiche Durchsetzung gesetzlicher Maßnahmen der Konsens von Landesfürst und Landschaft — der »zwei Rechtssubjekte nebeneinander«22 — notwendige Voraussetzung. Und das trotz der Ereignisse in den ersten Regierungsjahren Ferdinands I.

Als Ferdinand I. damals »on verstannd der sprach und sittn ... so gewaltig wider all freyhait regieren und walische tyranische regierung einfueren« ließ23, erwiesen sich die Stände der österreichischen Länder als völlig unfähig, alte und angemaßte Rechte zu behaupten. Der Landesfürst siegte vielmehr auf Anhieb, legte die Ausübung des »Rechtes auf Landesverweserschaft« als Rebellion aus und ließ die radikalen Führer der Stände in Wiener Neustadt am 11. August 1522 hinrichten. In den nachfolgenden hundert Jahren hatte es aber wiederholt den Anschein, als ob sich der ständische Dualismus neuerlich durchsetzen könnte. Es wirkte sich aus, daß der Landesfürst gar nicht in der Lage war, den Ständen alle Agenden abzunehmen. Er brauchte sie in der Verwaltung der »gemeinwesigen Sachen«24, vor allem, um das Geld für die Landesverteidigung und die Bürokratisierung aufzubringen; Gerhard Oestreich nennt deshalb treffend den Dualismus des 16. Jahrhunderts »Finanzstaat«25. Zu dauernden Spannungen kam es dabei, weil der Fürst den ständischen Beitrag zum »gemeinsamen Handeln«26 auf die Steuerbewilligung reduzieren wollte, die Stände aber die absolute landesherrliche Machtausübung in den anderen Bereichen nicht akzeptierten, sondern dagegen auf den Landtagen ihre Gravamina vorbrachten.

Da es um politische und zunehmend um religiöse Forderungen ging, die hier mit der Steuerbewilligung gekoppelt wurden — realpolitisch vermutlich die einzige Chance, mit den ersteren überhaupt Beachtung zu finden —, beklagten und entrüsteten sich nicht nur der Landesfürst und seine Beamten über die [Seite: 20] »condicionierung« der »hochnotwendigen« Hilfe gegen die Türken27, sondern auch Historiker späterer Zeiten, je nach politischer und religiöser Einstellung28. So trug die konfessionelle Frage nicht nur zur Fanatisierung der damaligen Auseinandersetzung zwischen ständischem Dualismus und landesfürstlichem Absolutismus bei29, sondern auch zur Verschärfung der Diskussion darüber in der Geschichtsschreibung. Die »Konditionierung der Türkenhilfe« ist jedoch weder als Erpressung und als kurzsichtiger »ständischer Egoismus« herunterzumachen, noch bedarf diese Politik einer moralischen Entlastung durch die großen Opfer des österreichischen Adels an Blut und Geld im Türkenkrieg oder durch den Hinweis auf die Unaufrichtigkeit des »dissimulierenden« politischen Gegners. Es war ein Kampf um die Macht, der in seinen Bedingungen und Auswirkungen zu untersuchen ist. Dabei stehen konfessionelle Auseinandersetzung, Ringen um die ständischen Freiheiten und um die Dominanz in der Landesregierung, Landesverteidigung und -expansion in unauflösbarer wechselseitiger Beziehung. Und wenn die landesfürstliche Politik bereits damals versuchte, die Landesverteidigung als gemeinsame Sache von der Konfession als »private« zu trennen und letztere auf eine geringere Ebene herunterzusetzen30, so tat sie das nur so lange, als dies im eigenen politischen Vorteil stand, nicht aber, um daraus zum Beispiel die Konsequenz religiöser Toleranz zu ziehen.

Die Türkengefahr zwang sowohl den Landesfürsten als auch die Landstände, eine Behördenorganisation für politische Entscheidungsfindung und finanzielle und militärische Verwaltung zu entwickeln31. Da Landtage immer häufiger einberufen wurden (zur Geldbeschaffung für die Abwehr der Türken, aber auch für die Deckung alter und neuer Ausgaben der fürstlichen Hofhaltung und der [Seite: 21] »europäischen Weltpolitik« der Habsburger), waren die Stände gezwungen, Ausschüsse zu bilden und schließlich in den Verordneten eigene Beamte zu wählen32. Diese hatten die Aufgabe des »Miteinanderverhandelns«33 zwischen den Landtagen und zu deren Vorbereitung, vor allem aber die der Ausführung der Landtagsbeschlüsse. So ergänzten sie die landesfürstlichen Behörden in einigen Bereichen (z. B. der Steuerverwaltung) und stellten die Verbindung mit der grundherrlichen Verwaltung her. Aber nicht nur durch diese doppelte Teilnahme an der Landesverwaltung — durch politische Mitbestimmung und durch Mittragen der Lasten — leisteten die Stände einen »Beitrag ... zur Ausbildung des modernen Behörden- und Flächenstaates«34, sie standen mit ihrer Forderung nach gemeinsamen (Ausschuß-)Landtagen aller Länder Ferdinands I. zur gemeinsamen Steuerorganisation auch am Anfang der »österreichischen Gesamtstaatsidee«35. Ferdinand befürchtete jedoch, die Stände könnten dann gemeinsam ihre Beschwerden gegen die landesfürstliche Regierung vorbringen und sich gegen seinen Anspruch auf landesfürstliche Souveränität solidarisieren, wobei ihm die böhmischen Stände als Vorbild und Aufwiegler besonders gefährlich schienen36.

Etwas davon traf auch bei der Prager Ländertagung von 1541/42 ein37: Bevor die böhmischen Stände und die Ausschüsse der österreichischen Stände die Beratungen über Koordination und gemeinsame Maßnahmen zur Mobilisierung der finanziellen und militärischen Ressourcen aufnahmen, gaben sie Erklärungen zur Religionsfrage ab. Das konnte ihnen deshalb auch als gerechtfertigt erscheinen, da sie in der Türkengefahr die Strafe Gottes für einen religiösen und sittlichen Verfall sahen und ihnen deshalb die Abstellung der Mißstände als primäre Abwehrmaßnahme galt38. Ferdinand verhielt sich zu den Forderungen zwar [Seite: 22] wieder abweisend, aber er unternahm auch keine Schritte zu ihrer Unterdrückung; er antwortete, daß er wohl Grund hätte zu entgegnen, dies aber aus Zeitmangel unterlassen wolle; vielmehr erwarte er sich die Befolgung seiner Gesetze39. Ihm lag wohl an einer raschen Steuerbewilligung; vielleicht hätte er aber auch gar keine eindeutige Stellungnahme abgeben können, da der Kaiser sich gerade wieder einmal intensiv um einen Ausgleich in Religionssachen bemühte; auch in den späteren Jahren ist noch oft ein »scharfes Vorgehen« des Landesfürsten in den habsburgischen Ländern durch die Vermittlungspolitik des Kaisers gehemmt worden.

DIE ANFÄNGE DER ADELSSTÄNDISCHEN SCHULEN

Andererseits hatte der Landesfürst wieder rechtlich keinerlei Zugeständnisse gemacht, und die Stände mußten sich damit zufriedengeben, daß den allgemein gehaltenen Formulierungen keine konkreten Maßnahmen folgten. Es war wie bei den vorhergehenden Religionspetitionen40. Unter dem Schutz der Herrschaftsrechte des Adels — besonders seiner Vogtei- und Patronatsrechte über Kirchen — konnte sich jedoch die Reformation in den vierziger und fünfziger Jahren recht ungestört weiterverbreiten41. Auch die bescheidenen Anfänge der vom (protestantischen) Adel dieser Länder eingerichteten Landschaftsschulen liegen in diesen beiden Jahrzehnten: 1542 begann Fridericus Lagus (Friedrich Hase) aus Kreuzburg in Thüringen, auf Schloß Luftenberg bei Linz adelige Knaben zu unterrichten42. Vorerst waren es nur die beiden Söhne des Schloßherrn, Bernhard und Wolf von Schallenberg, und nichts unterschied Lagus von den auf den Adelssitzen üblichen Hauslehrern. Er soll aber von Melanchthon den adeligen Ständen des Landes ob der Enns als Schulleiter zugesandt worden sein43, und es nahm auch die Zahl seiner adeligen Schüler rasch zu, [Seite: 23] was nicht nur auf die Qualität des Lehrers, sondern auch auf eine Planung schließen läßt. Von der Organisation der Schule und des Unterrichts ist kaum etwas bekannt. Sie wurde spätestens 1545 nach Enns und spätestens 1548 nach Linz verlegt. Nachdem Lagus, um Medizin in Italien zu studieren, 1551 Linz verließ (wohin er 1564 wieder als Landschaftsarzt zurückkehrte), ist eine Kontinuität dieser Adelsschule zwar zu vermuten, nicht aber nächzuweisen44. Überhaupt, und für die Anfänge insbesondere, ist die Quellenlage zu diesen Schulen der religiösen, politischen und schließlich auch unterlegenen Opposition sehr lückenhaft.

Auch in Wien wurde kurz vor 1546 eine Landschaftsschule eingerichtet45; in diesem Jahr folgte auf Wolfgang Marcius als Schulleiter Hermann Schröter aus Weimar. Nach seiner Lehrtätigkeit studierte Schröter — wie zum Beispiel Lagus und nach 1586 der Horner Lehrer Johann Schwingeisen46 — in Italien Medizin, kehrte daraufhin nach Wien zurück, wo er als Universitätsprofessor und Hofarzt wirkte47, bis er 1557 als Rektor an die Universität Jena ging. Bei ihm, wie bei den meisten Lehrern, war es nur eine kurzfristige Beschäftigung zwischen dem Abschluß des Grundstudiums und dem Weiterstudium in den Fächern der »höheren« Fakultät, um sich für letzteres das Geld zu beschaffen; dazu verhalf ihnen nicht nur die (recht geringe) Entlohnung, sondern manchmal wohl auch eine direkte Förderung durch einen adeligen Mäzen oder durch die Landschaft, meist gegen die Verpflichtung, nach dem Studium in ihre Dienste zu treten. Wie sein Vorgänger und sein Nachfolger (Laurentius Zadesius), die dessen verdächtigt wurden, so war auch Schröter protestantisch gesinnt. Als der Praeceptor der Schule, Nikolaus Polites, 1554 »wegen Glaubensirrtums« verhaftet wurde — der 1544 vom Landesfürsten als Professor der Philosophie und des Griechischen von Brüssel nach Wien berufene Polites war mit Petrus Canisius in Streit geraten —, kam es zu einem Konflikt zwischen ständischen und landesfürstlichen Beamten: Weil die Neubesetzung im Sinne der Stände und wohl aus konfessionellen Gründen auf Schwierigkeiten stieß, wurde die Schule aufgelöst48.

Die Anfänge der ständischen Schulen (Schulen der beiden adeligen Stände, in erster Linie für Adelssöhne) waren aber nicht notwendigerweise so eindeutig protestantisch. Ihre Gründung ist primär nicht im Rahmen der Reformation, sondern allgemeiner im Zusammenhang mit dem frühneuzeitlichen Wandel der gesellschaftlichen Organisation und ihren Säkularisierungstendenzen zu sehen, die freilich unleugbar in Korrelation zur Krise der Kirche standen. In der Steiermark gab es zum Beispiel schon vor 1538 einen der Landschaft unterstehenden Praeceptor der adeligen Knaben, doch erst ab 1553 wurde diese Schule unter [Seite: 24] Bartholomäus Pica eindeutig protestantisch49. Über die Organisation des Unterrichts ist auch hier nicht viel bekannt. Es gab in den fünfziger Jahren mehrere, meist vier Lehrkräfte und damit auch mehrere Klassen; auch »weltliches Recht« dürfte unterrichtet worden sein, was dem Ziel der Ausbildung ständischer Beamter entsprach; die Landschaft befahl, nur Söhne einheimischer Adeliger in die Schule aufzunehmen50. Die Entwicklung wird ähnlich jener der städtischen Lateinschulen verlaufen sein, in welche die Adeligen vorher häufig ihre Söhne sandten51: Die Krise der Schule, bedingt durch die der altkirchlichen Institutionen, machte eine Reorganisation durch die Stadtverwaltung notwendig; dabei kam es dann auch meistens zu einer konfessionellen Umorientierung52. Das bruchlose Weiterbestehen des adeligen Damenstiftes Göß als Erziehungsstätte für die adeligen Mädchen — auch die Töchter protestantischer Herren53 — belegt, daß es nicht nur um die Religion ging: Hier funktionierte ein Institut weiter, an das politisch (denn den Frauen wurde in diesem Bereich keine Bedeutung zugemessen) keine geänderten Erwartungen gestellt wurden.

Die neuen Ideen finden sich aber nicht nur bei diesen Gründungen und Umgestaltungen von Unterrichtsstätten. Deutlich wird die Verbindung von ständischer Politik und religiösem Anliegen in der Stiftung der Brüder Jörg und Wolf Perkheim von 1543: Sie vermachten ihr Vermögen, sollten sie ohne eheliche Nachkommen sterben, den beiden adeligen Ständen des Landes ob der Enns zur Errichtung einer Landschaftsschule für Knaben auf Schloß Würting bei Lambach und die Herrschaft Rosegg bei Velden den Verordneten Kärntens zur Gründung einer »gemain cristlichen schuell« und für Stipendienplätze an der obderennsischen Schule54. Die protestantischen und ständisch-politischen Intentionen des [Seite: 25]Jörg Perkheim können kaum hoch genug eingeschätzt werden, zieht man seine Rolle als ständischer Unterhändler in Betracht55. Er formulierte wahrscheinlich die Antwort der drei weltlichen Stände von Osterreich ob der Enns (28. März 1538) auf die von Ferdinand in Religionssachen erhobenen Anschuldigungen. Deutlich wird auch auf die protestantische Rechtfertigungslehre hingewiesen, die laut Stiftung auch in der Landschaftsschule vertreten werden mußte56; Jörg Perkheim hatte in den fünfziger Jahren dann auch mit den Flacianern, die in der Rechtfertigungslehre einen unnachgiebigen Standpunkt einnahmen, enge Kontakte57. Die Schrift von 1538 enthält also eine Erklärung für die neue Lehre (teilweise vorsichtig oder selbst noch zwiespältig58) und wendet sich an den gnädigen christlichen Herrscher, dem zwar die weltliche Herrschaft völlig zustehe, nicht aber die über das Gewissen. Dieser Standpunkt blieb ein durchgängiges Element der ständischen Religionspolitik: freilich nicht im Sinne einer allgemeinen Gewissensfreiheit, sondern nur als Argument für die Freiheit ihres Gewissens59.

Die Politik des Landesfürsten gegenüber diesen Anfängen der protestantischen Landschaftsschulen blieb vielschichtig:
1. In Übereinstimmung mit den kaiserlichen Versuchen, durch Kompromisse die kirchliche Einheit im Reich in Verhandlungen beider Parteien wieder zu erreichen, verlangte Ferdinand vom Konzil in der Sakramentenfrage und der Priesterehe Konzessionen für seine Länder; auf diese Zugeständnisse wollte er seine Vermittlung aufbauen.
2. Die Interessen des Landesfürsten und der Landstände trafen sich, wo es um die Übernahme bisher kirchlicher Belange in die Kompetenz der weltlichen Gewalten und um eine weltliche Kontrolle der Kirchenorganisation ging. Als die Salzburger Provinzialsynode von 1549 alte geistliche Rechte beanspruchte, die [Seite: 26] freilich größtenteils nirgends mehr beachtet wurden, stimmte sogar der obderennsische Prälatenstand der abweisenden Denkschrift der Stände zu60.
3. In der Gesetzgebung blieb der Landesfürst aber weiterhin konsequent in der Ablehnung der protestantischen Lehre, und er schuf auch praktische und legislatorische Grundlagen für ein Vorgehen gegen die protestantischen Schulen: Ferdinand I. berief 1551 die Jesuiten nach Wien und installierte damit eine später sehr wirksame Konkurrenz für protestantische Bildungsstätten. Im selben Jahr verbot er jedem zu lehren, der nicht eine Erlaubnis der Universität, des Bischofs von Wien oder von dessen Stellvertreter vorweisen konnte61, dieses Mandat für eine zentrale Kontrolle des Schulwesens richtete sich vor allem gegen die protestantischen Lehrer der »Winkelschulen«. Weiters bemühte sich Ferdinand 1554, als sich die protestantische Schule des Adels in Wien auflöste, um ihre Fortführung als katholische Landschaftsschule62.

In seinen legislatorischen Maßnahmen, seinen persönlichen Initiativen und ebenso in seinen Antworten auf Religionspetitionen der Stände ist der Landesfürst nicht nur katholisch geblieben, sondern auch gegenreformatorisch tätig. Gleichzeitig aber vermeidet er eine Konfrontation aus politischen Rücksichten auf die Landstände und aus der — für die habsburgische Reichspolitik so wichtigen — Hoffnung auf eine Wiederherstellung der christlichen Einheit.

Unter diesen Bedingungen konnte sich das protestantische Schulwesen der adeligen Stände weiterentwickeln: In Klagenfurt63 sind Anfänge der Landschaftsschule um 1552 nachzuweisen; der Quellenmangel läßt eine kleine, einklassige, von einem Praeceptor und vielleicht auch zeitweise nur mit Hilfe der Lehrer der städtischen Lateinschule betreute Schule annehmen. Sicher ist, daß die für diese Jahre genannten Michael Kerner und Andreas Scheucher Protestanten waren und von den Ständen als Schulleiter angestellt worden sind. In Laibach ernannten 1563 die drei weltlichen Stände Krains Leonhard Budina zu ihrem Schulmeister, der nun eine Landschaftschule einzurichten hatte64; vorerst blieb sie zwar in [Seite: 27] seinem Hause, wo er schon bisher Bürger- und Adelssöhne unterrichtet hatte65, dennoch kann dieser Auftrag als ein (vom ständischen Verordneten und Einnehmer Hans Kisel initiierter) wichtiger Schritt zur ständischen und gleichzeitig protestantisch-kirchlichen Organisation gelten, vor allem auch im Zusammenhang mit der Rückberufung des Primus Truber als Prediger der Stände66.

Am Linzer Landtag von 1562 entschied Maximilian den Streit um das Erbe der Perkheimer dahingehend, daß die Erbin den Ständen 18.000 fl. zur »anrichtung« einer »christlichen, ehrlichen, ordentlichen, ansehnlichen, adeligen Landschule« zu bezahlen hatte67. Am 5. Jänner 1566 gab Maximilian den obderennsischen Ständen noch das einstige Minoritenkloster in Enns, »damit die adelich jugent desto mehr und besser in gottesforcht, christlicher disciplin, zucht und guetten khünsten und tugenden undterwissen und auferzogen werden möge.«68 Er unterstützte damit die Wiedereinrichtung der entweder aufgelassenen oder zu geringer Bedeutung abgesunkenen Adelsschule.

Bei den zitierten Formulierungen in den landesfürstlichen Urkunden ist nicht nur auf den deutlichen Ausdruck des Disziplinierungsinteresses hinzuweisen, sondern auch darauf, daß dieselben allgemeinen christlichen Zielsetzungen den unterennsischen Ständen bei der Errichtung der kaiserlichen Landschaftsschule in Wien 1565 zu wenig klar protestantisch waren. Sie verlangten die Nennung der Augsburger Konfession, doch der Kaiser kam ihrem Wunsch nach konfessioneller Bindung nicht nach. Die Schule wurde auch hier, in nächster Nähe der höfischen Zentralbehörden, des Bischofs von Wien und der Universität und wahrscheinlich auch nach den Absichten des Landesfürsten gegenreformatorisch wirksam69. Die obderennsischen Stände hatten hingegen keine Veranlassung, diese konfessionellen Zusagen zu verlangen, da sie sich sicher waren, die Initiative und Kontrolle in ihren Händen zu behalten.

DIE BLÜTEZEIT DER LANDSCHAFTSSCHULEN

Vieles weist darauf hin, daß Zielsetzung und Strategie der landesfürstlichen Religionspolitik in den Grundzügen auch nach dem Tode Ferdinands I. beibehalten wurden: Die Bemühungen um eine »gütliche, gottselige Vergleichung«, die schon bisher ein zentrales Anliegen der kaiserlichen Politik war, erhielten sicherlich auch durch die religiöse Überzeugung Maximilans II. neuen Antrieb; auch noch nach dem Konzil wehrte er sich entschieden gegen eine Anerkennung der [Seite: 28] Glaubensspaltung und weigerte sich so, das Doctrinale der evangelischen Kirchenagenda von 1571 zu bestätigen, um nicht den »endgültigen Strich zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche zu ziehen«70. In seiner nächsten Umgebung, gegenüber Wissenschaftern und persönlichen Ratgebern, war Maximilian II. tolerant, ja er scheint die Anhänger der »neuen Lehre« bevorzugt zu haben; auch förderte er die Jesuiten nicht mehr so wie sein Vater. In der landesfürstlichen Politik behielt er jedoch dessen Linie bei: Er lehnte die Religionsforderungen der Stände ab (1565), bis ihn der Geldbedarf zum Nachgeben zwang (1568). Im Bereich der Städte, denen er eine politische Zusammenarbeit mit dem Adel verbot (1566) und die er als landesfürstliches Reservat von den Religionskonzessionen 1568 ausnahm, setzten er und seine Beamten auch die gegenreformatorischen Maßnahmen fort: Der Protestant und Reorganisator der Bürgerschule zu Sankt Stephan, Benedikt Klainschnitz, wurde auf Betreiben der maximilianischen Behörden 1568 als Rektor durch den Katholiken Johann Kazius Noviomagus ersetzt71; das Projekt Ferdinands I., die 1554 aufgelöste Wiener Landschaftsschule mit Stiftungen des Landesfürsten wiederzuerrichten und unter dessen Kontrolle als katholische Schule des niederösterreichischen Adels gegen die Reformation einzusetzen, wurde von Maximilian durchgesetzt72.

Daß die »Sympathien« des Kaisers für den Protestantismus nicht zu einer Tendenzwende in der landesfürstlichen Politik führten, kam nicht von einem zu geringen »Bekennermut« Maximilians oder seinem zu schwachen Glauben73. Die Möglichkeiten für eine Änderung der landesfürstlichen Politik durch den Herrscher sind vielmehr gering anzusetzen, denn diese »Staatspolitik« stand in einem vielfältigen Bezugsrahmen, und dieser bestimmte ihre Richtung. Es soll dabei jedoch nicht übersehen werden, daß die landesfürstlichen Konzessionen an den protestantischen Adel Nieder- und Innerösterreichs eine rasche Aufwärtsentwicklung erfuhren, und auch nicht, daß das Wissen um die evangelische Gesinnung des Kaisers den Protestanten Zuversicht gab und sie mit ihren Forderungen härter auftreten ließ. Der Grund für die Religionskonzessionen war aber nicht die religiöse Gesinnung Maximilians II., was schon durch das viel größere Nachgeben seines katholischen Bruders Karl in Innerösterreich deutlich wird. Vielmehr konnte der Landesfürst nicht ohne Mitarbeit der adeligen Stände auskommen, hatte aber auch noch nicht die Methode gefunden, sie so weit zu disziplinieren, daß sie auf den Landtagen ohne diese Zugeständnisse zur Mitarbeit bereit gewesen wären.

Die Städte gingen sowohl in der Organisation des religiösen Lebens durch Kirchenordnungen wie in der des Unterrichts durch Schulordnungen den adeligen [Seite: 29] Ständen voraus74. Das mag damit zusammenhängen, daß die städtische Organisation allgemein fortgeschrittener war als die der Landschaft, und es wurde auch nicht dadurch verhindert, daß die rechtliche Grundlage durch landesfürstliche Gesetze fehlte, ja sogar dem entgegen stand. In Laibach führten die Bemühungen des Kreises von protestantischen Domherren und Bürgern um Primus Truber gegen 1550 zur Konstituierung eines Kirchenausschusses als Ansatz zu einer evangelischen Kirchenorganisation75; der Ausschuß besaß auch für die Landschaft in Religionsfragen Autorität. Als Truber 1561/62 als ständischer Prediger zurückkehrte, war sein zentrales Anliegen, dem protestantischen Kirchenwesen des Landes eine Verfassung zu geben: In den »Articuli oli deili« brachte er ein Glaubensbekenntnis mit76; er forderte bei seinem Empfang die ständischen Verordneten auf, sich mit jenen von Kärnten und Steiermark über eine Kirchenordnung zu einigen77, und arbeitete schließlich selbst 1562/63 die slowenische Kirchenordnung aus. Der Konflikt darüber mit der landesfürstlichen Obrigkeit war schon bei der Drucklegung im württembergischen Urach abzusehen, als Herzog Christoph den Druck der »viel zu scharfen« Vorrede Trubers untersagte. In einem Brief an Truber hob dazu Jakob Andreae, der im Auftrag des Herzogs eine neue Vorrede schreiben sollte, hervor, »daß die kirchenordnung nicht im namen eines einzelnen kirchendieners, sondern der landschaft sammt den predigern« zu geschehen hätte, wobei in Krain — »in betracht, daß die landschaft nicht absolutam potestatem habe und also auf eine höhere obrigkeit sehen müsse« — die Stände »mehr wider allerlei calumnias sich entschuldigen, denn dem landesfürsten vorgreifen sollten«; sie sollten sich also bei der Herausgabe der Kirchenordnung durch Entschuldigungen absichern, der landesfürstlichen Obrigkeit nicht vorgreifen, vielmehr dadurch nur die Mißstände beseitigen zu wollen78. Es war freilich unmöglich, gleichzeitig das landesfürstliche Recht (wie es sich in den protestantischen Territorien herausgebildet hatte) zu wahren und gegen das Interesse des hier katholischen Fürsten eine protestantische Kirchenordnung herauszugeben. Der junge Landesherr Erzherzog Karl ließ auch diesen Eingriff in »seine« Rechte nicht zu, denn »nach den reichsconstitutionen und dem religionsfrieden ... [stehe es] nicht ihnen [den [Seite: 30] Landständen], sondern dem Landesfürsten zu, der religion halben maß und ordnung zu geben, ihnen aber denselben zu gehorsamen«79. Er wies Truber aus dem Lande, der in gerade entgegengesetzter Strategie die »Slovenska cerkovna ordninga« als eine den krainischen Ständen nur gewidmete Arbeit unter seinem Namen erscheinen lassen wollte, um so die Bedeutung des Konfliktes abzuschwächen80.

In Zusammenhang mit diesen Bemühungen ist auch die Einrichtung der Laibacher Landschaftsschule von 1563 zu sehen. 1565 wurde Adam Bohorič Rektor der Schule, der in Wittenberg studiert und seit 1551 in Gurkfeld (Videm-Krško) privat adelige und nichtadelige Knaben aus der Umgebung unterrichtet hatte; auch der Bibelübersetzer Georg Dalmatin war dort sein Schüler gewesen81. In Laibach hatte er beim Aufbau der Landschaftsschule große Schwierigkeiten wegen des geringen Verständnisses und der fehlenden Freigebigkeit der Stände: Er bekam vorerst nur zwei Mitarbeiter; seine 1568 vorgelegte Schulordnung wurde als unnotwendig abgelehnt (vermutlich, da sie eine Erweiterung des Schulbetriebes verlangt hätte); um 1575 wurde dann zwar die Zahl der Mitarbeiter auf vier erhöht, aber die revidierte Schulordnung erhielt wieder nicht die Zustimmung der Stände82. Die Reorganisation der ständischen Schule in Laibach erfolgte erst aufgrund der 1578 zwischen den protestantischen Ständen der drei innerösterreichischen Länder getroffenen Abmachung, das evangelische Kirchen- und Schulwesen einheitlich zu gestalten83, und schließlich durch die Bestellung des neuen Rektors Nikodemus Frischlin.

Um den angesehenen Dichter und Gelehrten hatten sich die steirischen Stände bereits seit 1576 als Rektor für die Grazer Schule bemüht. Herzog Christoph von Württemberg und die Tübinger Universität hatten ihn jedoch bisher nicht freigegeben84. Möglicherweise wegen verschiedener Streithändel, in die er in Tübingen verwickelt war85, konnte er 1582 das Amt in Laibach annehmen. Er legte zwei ausführliche Schulordnungen vor86; die Schule wurde um eine fünfte Klasse [Seite: 31] erweitert und hatte unter seiner Leitung über hundert Schüler. Er geriet jedoch auch hier sehr bald mit den Schulinspektoren und den ständischen Verordneten in Streit, da er in Venedig ohne Autorisierung durch die Stände seine Grammatik u. a. drucken ließ, was seinem Dienstverhältnis widersprach. Nach nur zweijähriger Amtszeit trat er 1584 zurück. Die von den Inspektoren überarbeitete und 1584 von den Ständen gebilligte Schulordnung87 bildete aber die Grundlage für eine offenbar recht ruhige Schulführung durch Jakob Prentl (Präntelius) von 1585 bis 159588.

Die Laibacher Landschaftsschule dürfte als Unterrichtsstätte nicht die Qualität der Grazer oder der Linzer Schule erreicht haben. Ihre Bedeutung lag in der Ausbildung von Predigern, die durch Sprachkenntnisse für die Verbreitung des Protestantismus in Südosteuropa, auch im türkischen Herrschaftsgebiet, geeignet waren. Die Lehrer der Schule verfaßten dementsprechend auch Lehrbücher in slawischen Sprachen: Der Schüler des Flacius Illyricus, Sebastian Krelj, der nicht nur Landschaftsprediger war, sondern auch in der Schule unterrichtete, schrieb als Religions- und Sprachübungsbuch eine Kinderbibel (Otročja biblija), wobei ihm der Katechismus der Böhmischen Brüder als Vorlage diente89; Bohorič schrieb ein »Elementale ... cum Nomenclatura trium linguarum latinae, germanicae et sclavonicae ...«90 und die erste slowenische Grammatik91. Das ist gemeinsam mit dem Einsatz der krainischen Protestanten für Druck und Verbreitung slowenischer und kroatischer Bücher nicht nur in seiner Bedeutung für die südslawischen Sprachen zu sehen, sondern auch in seiner missionarischen Zielsetzung. Letztere formulierte Hans Ungnad in einem Schreiben an die Kurfürsten und Fürsten um Unterstützung cyrillischer Drucke damit, »das also verhoffenlich die raine lehr göttliches worts werde dardurch auch in die Thürkhey gebracht werden mügen und sich ansehen last auch zu dem almechtigen gott verhoffennlich, als wölle der genedige gott durch dis mittl und auf dise weiss den Thirkhen mit dem schwerdt seiner almechtigen sterckh schlagen, gleich wie er durch den seligen d. Martinum Lutherum das gantz babstumb entdeckht und geschlagen hat, und also gott der herr für sein liebe Christenheit streiten und sein reich unnder denselben völckhern [Seite: 32] widerumb aufrichten wölle«92. In der gleichen Absicht der Glaubens-(und auch Macht-)Ausbreitung nach Südosten stand der Entwurf des Matthias Flacius Illyricus für eine universitätsgleiche Hochschule in Klagenfurt93.

Die Ausbildung von protestantischen Geistlichen trat jedoch im ständischen Schulwesen hinter der Zielsetzung zurück, die adeligen Herren zum Regieren zu befähigen und aus den Ärmeren gute ständische Beamte zu machen. Der steirische Adel wollte beispielsweise in den fünfziger Jahren nur für die Ausbildung der eigenen Söhne sorgen94. Diese elitäre Haltung, die nicht nur in Graz zu finden ist, dürfte darauf zurückzuführen sein, daß städtische Lateinschulen zum Unterschied von Adelsschulen bereits bestanden und daß der Adel das starke Übergewicht an bürgerlichen »Gebildeten« und deren Konkurrenz in der neuorganisierten Landesverwaltung fürchtete. Sie war jedoch mit dem Bemühen um eine konfessionell-oppositionelle Kirchenorganisation (deren Teilbereich die Schule war) ebenso unvereinbar wie damit, daß es notwendig wurde, eigene Prediger auszubilden, diese aber nicht aus dem Adel kamen95. Dennoch mußte die Stadt Graz 1569 mit den adeligen Ständen um die Aufnahme von Bürgersöhnen in die Stiftsschule feilschen und dafür die Befreiung der Schule von den städtischen Abgaben zugestehen96. Diese Gefahr einer Spaltung der weltlichen Stände durch »Auslese-« und Absonderungstendenzen im Adel wurde zwar durch dessen Bevorrechtung seitens des Landesfürsten verstärkt, doch die politische Zusammenarbeit konnte sich in der Steiermark recht gut halten97.

Für die Grazer Schule wurden in den sechziger Jahren Schulordnungen ausgearbeitet: Es gab an ihr mehrere Klassen und auch öffentliche Vorlesungen (ein Ansatz zu jener vor- oder unteruniversitären fünften Klasse, der »classis publica«)98. Aber erst als aufgrund des Stillstandes, den Erzherzog Karl 1568 vor seiner Abreise nach Spanien erklären mußte, die Protestanten ihr Kirchenwesen zu organisieren [Seite: 33] begannen99, war eine deutliche Weiterentwicklung zu bemerken: Die Stände erwarben 1569 das Eggenberger Stift als Schulgebäude100 und ließen dieses nach dem Vorbild der kaiserlichen Landschaftsschule in Wien umbauen101. Eine weitere günstige Voraussetzung war, daß durch die Brucker Pazifikation vom Februar 1572 auch endlich eine ruhige Entwicklung des Protestantismus gesichert schien. Große Dringlichkeit verlieh schließlich die Berufung der Jesuiten (1572) einer Verbesserung der Schule: Diese Konkurrenz war vorerst übermächtig, und auch Protestanten sandten ihre Söhne zu den Jesuiten, so daß sie 1574 bereits 150 Schüler gehabt haben sollen, während in der Landschaftsschule kaum 40 Schüler waren102.

Um hier Abhilfe zu schaffen, setzte der mit der Schulreorganisation betraute ständische Ausschuß durch, daß 1573 der angesehene Rostocker Professor David Chytraeus nach Graz kam103. In seiner im folgenden Jahr fertiggestellten Kirchen-und Schulordnung104 waren nach der in drei Dekurien (dreijährig) geführten Grundschule (der 1. Klasse) vier Klassen vorgesehen, von denen die letzte, die »classis publica«, als Hochschule mit öffentlichen Vorlesungen in Theologie, Jurisprudenz und Philosophie zum Universitätsstudium überleitete. Es galt nun die hochgesteckten Ansprüche dieses Entwurfes in der Praxis zu erfüllen. Dabei traten sehr rasch Hindernisse personeller, finanzieller und politischer Natur auf. Die Ausgaben für die Schule stiegen an105. In den Jahren bis 1580 waren es aber vor allem Personalprobleme, weil zum Beispiel gute Rektoren schwer zu bekommen waren. So konnte, als der 1574 berufene Hieronymus Osius bereits 1575 starb106, kein qualifizierter Nachfolger gefunden werden. Der junge Philipp Marbach, Sohn des Straßburger Professors Dr. Johann Marbach, leitete zuerst interimistisch, dann als Rektor bis 1579 die Schule107. 1580 sollte dann auf Empfehlung der Universität Tübingen Kaspar Kratzer nach Graz kommen, in den wegen seiner Ausbildung bei den Jesuiten in Prag und Wien für die Auseinandersetzung mit der Jesuitenschule große Hoffnungen gesetzt wurden. Der Landesfürst [Seite: 34] wollte aber keinen »ausgelaufenen Jesuiten« in Graz dulden, die Stände fügten sich und gaben damit einen Präzedenzfall für ähnliche erfolgreiche Einmischungen108.

Religionspolitisch hatten die protestantischen Stände Innerösterreichs in den Jahren 1572 bis 1578 ihre größten Erfolge. Am Brucker Landtag von 1578, wo Erzherzog Karl seine weitreichendsten religiösen Zugeständnisse gab, anerkannte er auch ausdrücklich die protestantischen Landschaftsschulen in Graz, Klagenfurt, Laibach und Judenburg109. Hier einigten sich auch im Auftrag der ständischen Verordneten die Grazer und Klagenfurter Prediger (Jeremias Homberger, Christoph Frey, Bernhard Stainer, Jakob Präntl) und Schulleiter (Philipp Marbach, Andreas Laborator) über die Grundsätze einer gemeinsamen Kirchen- und Schulordnung für die Länder Steiermark, Kärnten, Krain und Görz, damit »ein ewige kirch versamblet, gepflanzet und bis zu seiner herrlichen zuekunft erhalten werden mechte«110. Auf die Ordnung des Chytraeus wurde Bezug genommen. Abweichungen in der Organisation sollten nach den regionalen Bedingungen und nach den Wünschen der »Obrigkeit« (das heißt der ständischen Verordneten und Inspektoren) möglich sein. Der »hauptstadt«111 Graz war eine zentrale Rolle zugedacht: als Maßnahme gegen das »Sektenwesen« war vorgesehen, daß sich auch die kärntnerischen und krainischen Prediger »alsbaldt gegen dem Ministerio zu Grätz erklären und inen christlich, freundlich und brüederlich sich unterreden«112; eine Druckerei sollte hier eingerichtet werdentt113, und die Schüler der Judenburger Schule sollten die letzten Klassen in Graz absolvieren114. Aus den anderen innerösterreichischen Ländern konnte die Grazer Landschaftsschule aus Platzmangel erst nach 1592 Schüler aufnehmen, nachdem der Rauberhof dazugekauft worden war. Ebenfalls erst in den letzten Jahren (1594) wurde für protestantische Lehrer die Befugnis, zu unterrichten, an die Erlaubnis des Grazer Rektors gebunden115.

Wie die Landschaftsschule in Laibach (auf die oben bereits eingegangen wurde), so nahm auch die in Klagenfurt nach den landesfürstlichen Religionskonzessionen eine recht günstige Entwicklung: 1573 hatte sie eine ausführliche Schulordnung116 und im vorhergehenden Jahr in Hieronymus Haubold einen neuen Rektor bekommen. Dieser vergrößerte aber als »streitbarer« Flacianer eher die Anfangsschwierigkeiten117. Nach der Einigung mit den Protestanten der anderen [Seite: 35] innerösterreichischen Länder von 1578 auf der Basis der Schulordnung von David Chytraeus und unter den Rektoren Andreas Arbeiter (Laborator) und Jakob Prentl kam es dann zum Aufschwung. Die Schule (das heute »Burg« genannte Gebäude) wurde ausgebaut, erhielt den Namen »Collegium sapientiae et pietatis« in Anlehnung an Sturms Bildungsziel der »sapiens et eloquens pietas«118, und 1585 wurde Philipp Marbach als Rektor berufen, der nun nach Erlangung des Doktorgrades als hockqualifizierter Schulleiter gelten konnte119. Noch für die letzten Jahre ihres Bestehens erhielt die Schule 1593 in Hieronymus Megiser einen angesehenen Historiker und Sprachgelehrten als Rektor120. Urban Paumgartner, der an ihr von 1589 bis 1601 Lehrer war, besang im Exil die geruhsame Zeit in Klagenfurt121. Demgegenüber konnte sich die Judenburger Schule der adeligen Stände nur schlecht entfalten122. Zwar nahm sie 1577/78 unter Thomas Mylius einen guten Anfang und erhielt auch für diesen im bisherigen Landschaftsprediger und Griechischprofessor in Graz, Christoph Frey, einen guten Nachfolger123, [Seite: 36] aber die landesfürstlichen Maßnahmen gegen den Schulbesuch der Bürgersöhne dürften hier besser gewirkt haben als in Kärnten und Krain.

Erzherzog Karl war nämlich nicht gewillt, sich an die Religionskonzessionen zu halten, die er als schwere Belastung seines eigenen religiösen Gewissens empfand124. Ethisch wurde der Alleinherrschaftsanspruch durch die Verantwortlichkeit des Landesherrn für die Religion seiner Untertanen überhöht und damit auch die in München 1579 entworfene Politik des »Dissimulierens«125 gerechtfertigt. Bindungen an feudaladelige Werte, wie sie bislang dem Fürsten und den adeligen Herren gemeinsam gewesen sind und noch die Politik des im Bereich der burgundischen ritterlichen Kultur aufgewachsenen Karls V. stark bestimmt hatten, traten bei seinen Neffen zurück. Mehr noch: das Pochen auf die Glaubwürdigkeit des vom Landesfürsten gegebenen Wortes wurde als taktisches Mittel eingesetzt, um den Ständen schriftlich keine Zusagen geben zu müssen, und eindeutig in der Absicht, diese so leichter brechen zu können.

Zuerst nahm die Gegenreformation den protestantischen Adeligen ihre »traditionellen Sozialchancen im Fürstendienst«126 und setzte legislatorisch gegen die protestantischen Bürger ein, die nach landesfürstlicher Meinung kein Recht auf religiöse Freiheiten hatten. Das Dekret vom 10. Dezember 1580, in den landesfürstlichen Städten und Märkten sei ausschließlich die katholische Religion auszuüben127, wurde vom Erzherzog noch zurückgenommen128; jenes aber vom 23. April 1582, das — als regional begrenzte und im Nahbereich des landesfürstlichen Hofes leicht kontrollierbare Maßnahme — den Grazer Bürgern verbot, die protestantische Predigt im Eggenberger Stift zu besuchen129, konnte bereits als Mittel zur Disziplinierung der Bürger wirksam eingesetzt werden; und nun folgten in Graz rasch weitere gegenreformatorische Aktionen130. Die Gegenmaßnahmen der zu Hilfe gerufenen adeligen Stände hatten keinen Erfolg. Es waren die auch bisher üblichen Beschwerden und Androhungen der Steuerverweigerung, wobei dem Landesfürsten die militärische Entlastung durch den türkisch-persischen [Seite: 37] Krieg zugute kam, sich aber auch zeigte, daß der Adel diese Mittel gar nicht bis zur letzten Konsequenz anwenden wollte. Er gab den mündlichen Vertröstungen der landesfürstlichen Räte, die Religionsbeschwerden würden später behandelt, immer wieder nach, denn an der Landesdefension war er selbst zu sehr beteiligt, um nicht die Notwendigkeit der Steuer einzusehen131.

Die innerösterreichischen Stände suchten nach anderen Abwehrstrategien und holten Gutachten ein. Aus Württemberg, wo sich der Protestantismus mit einem protestantischen Landesfürsten etablieren hatte können, forderte Dr. Jakob Andreae »leidenden Gehorsam«: Er verlangte von den »bedrängten Christen, sie wollen um der Ehre Gottes und ihres Seelenheiles willen sich durch die Beschwerden nicht zur Ungeduld bewegen lassen und etwas vornehmen, wodurch dem Evangelium etwa eine Nachred' entstehen würde, als ob es die Leute zur Unruhe bewege und der Obrigkeit aufsässig mache«132. Bei den geistigen Führern der steirischen Protestanten finden sich aber auch Ansätze einer »politischen Theologie«133, der anderswo so wirksamen Idee des religiösen Bundes: Der Landschaftsprediger Jeremias Homberger bezeichnete die adeligen Stände in diesem Sinne als »die rechten erblandherren, oder die erbnemenden im lande, ... die alten erblichen einwohner, undersassen und besitzer des lieben vatterlandts«, und »ob sie wol einen landsfursten uber sich haben sollen und gerne wollen, so hat doch solches sein gewisse Maß, Pacta und bedingung, wie weit sich der gehorsamb erstreckhen solle«. In den Ausführungen über die »mittel«, wie sie »irer vorfarn exempel nach, das liebe vatterlandt bey seiner gerechtigkheiten und freyheiten zu erhalten sich bevleissigen« sollen, blieb er aber zurückhaltend134. Auch Matthes Amman von Ammansegg, Sekretär und politischer Berater der Landschaft, spricht in einer Denkschrift aus diesen Jahren vom »pactum cum principe«; die Stände hätten auch ein Recht auf Selbstverteidigung gegen den Fürsten, denn, so wie David zwar nichts gegen den ihn bedrohenden König unternahm, sich aber [Seite: 38] rüstete, so hätten die Untertanen das Recht, »sich auf den wissentlichen nothfall mit einer verantwortlichen defension contra vim et injuriam wider besorgente Gewalt gefast [zu] machen«. Die innerösterreichischen Stände sollten sich dazu auch ohne landesfürstliche Einberufung zu Verhandlungen treffen dürfen135. Die Idee des religiösen Bundes untermauerte theologisch den ständischen Dualismus.

Die religiös-ethische Argumentationsebene war damals offenbar für beide Parteien die einzige, auf der sie sich legitim politisch artikulieren konnten; für beide standen auch hinter den religiösen Freiheiten die politischen. Das eigene Problem beim Gegner aufdeckend sagte in diesem Sinne aus der katholisch-landesfürstlichen Perspektive Karls Hofprediger 1578, »so wie diese Protestanten sich dem römischen Kirchenjoch entzogen, so wolle man es der weltlichen Obrigkeit gegenüber auch tun«136. Die protestantischen Stände Innerösterreichs gingen jedoch nicht den Weg der schottischen Lords des Convenant, der Hugenotten oder der niederländischen »Aufständischen«, obwohl Hinweise und Anspielungen auf die dortigen Ereignisse nicht fehlten. Sie bemühten sich um Ruhe in den eigenen Reihen, suchten das »Skalieren«, die Agitation und Polemik der eigenen Prediger abzustellen und verurteilten die aktivistischen Flacianer und Calviner. Ob die Uneinigkeit der Evangelischen die protestantische Opposition schwächte oder ob mehr die Stabilisierung der gemäßigten lutherischen Richtung zur konfessionellen Niederlage beitrug, muß im Rahmen dieser Arbeit unbeantwortet bleiben. Indem die innerösterreichischen Stände die deutschen protestantischen Territorien zum Vorbild ihrer Politik nahmen, gaben sie dem Absolutismus, und religiös der katholischen Gegenreformation, den Weg frei. Daß sie es taten, dazu trug hier die ganze modern-staatliche Entwicklung bei, die dem Adel und auch dem Bürgertum neue Aufgaben und damit neue Interessen gab, sie anders motivierte und zufriedenstellte. Es war der politische Interessenskonflikt zu gering, um den religiösen Konflikt aufrechtzuerhalten und zum Ausbruch kommen zu lassen. In Innerösterreich trug dazu wesentlich der gemeinsame Ausbau der Landesdefension bei.

Von der fatalen Entwicklung war die Grazer Landschaftsschule zuerst betroffen, wenn es auch in ihrer Geschichte nun Höhepunkte gab, wie etwa das Wirken Johannes Keplers137. Stipendiaten von auswärts138 dürften die Grazer Bürgersöhne [Seite: 39] ersetzt haben, die wegen der landesfürstlichen Gesetze und Maßnahmen die Stiftsschule nicht mehr besuchen konnten, aber für den Predigernachwuchs notwendig gewesen wären. 1585 entstand in der landesfürstlichen Universität eine neue große Konkurrenz. 1587 wurde das Studium im Ausland sowie an den inländischen »Winkelschulen« — den Schulen, denen die Bestätigung durch die katholische geistliche Obrigkeit fehlte — verboten. Wieder wurde das Gesetz besonders gegen die Grazer protestantischen Bürger angewandt139. Das Schreiben des Grazer Stadtpfarrers Laurentius Sonnabenter vom 13. August 1598 an das evangelische Kirchenministerium mit der »Bitt ..., dass Jr von heut dato an die oberzelten exercitia in meiner pfarr durchaus nit mehr Euch understehet zu üben«140, gab dann nur mehr den (sicherlich geplanten) Anstoß zur Auflösung des Kirchen- und Schulwesens in Graz. Am 28. September 1598 verließen die Lehrer und Prediger die Stadt141. Nach dem Vorbild der unterennsischen Stände, die 1578 die Schule auf eine adelige Grundherrschaft verlegt hatten, als sie in der Residenzstadt nicht mehr aufrechtzuerhalten war142, errichteten die steirischen protestantischen Stände in Schwanberg eine kleine landesständische Schule, die sich bis 1602 halten konnte143. Die Judenburger und die Laibacher Landschaftsschule wurden ebenfalls 1598, die in Klagenfurt 1601 aufgelöst; die beiden letzteren wurden durch Jesuitengymnasien ersetzt144.

In den Ländern ob und unter der Enns war die landesfürstliche Politik nach Erteilung der Religionskonzessionen (1568) darauf bedacht, die Protestanten auf die Confessio Augustana zurückzudrängen, die die Möglichkeit eines Kompromisses versprach145. Weiters schränkte sie die Zugeständnisse auf den Adel und seinen [Seite: 40] Herrschaftsbereich ein, der sich vorderhand verwaltungstechnisch und politisch als unintegrierbar in die landesfürstliche Organisation erwiesen hatte. Die adeligen Stände waren dagegen zur Stärkung ihrer politischen Opposition an einer Zusammenarbeit mit den Städten interessiert und in konfessionellen Fragen an einer Unterstützung der Glaubensbrüder in den Städten.

Gegenläufig dazu wirkten sich aber elitäre Tendenzen im Adel aus, die beispielsweise im Bereich der Schule zu den Bemühungen führten, Bürgersöhne von den ständischen Schulen auszuschließen, oder im Bereich der Religionspolitik zur protestlosen Hinnahme des Ausschlusses der landesfürstlichen Städte und Märkte von den Religionskonzessionen durch die unterennsischen Herren und Ritter. Es mögen dazu politische Verstimmungen, Hoffnungen auf eine weiterhin günstige Entwicklung oder mündliche, unklare Zusagen des Kaisers beigetragen haben; Rudolf II. konnte jedenfalls darauf hinweisen, daß die adeligen Stände seinem Vater damals »hoch gedankt« und auch nichts weiter begehrt hätten und die Einschränkung »ausser unser Städt und Märkt«, die »so lauter, dass es nicht viel lauterer sein kann« wäre, ohne Protest akzeptierten146. Und dies erwies sich als politisch auch für den protestantischen unterennsischen Adel als Fehler, denn, ob ihnen die bürgerlichen Glaubensgenossen ein Anliegen waren oder nicht, die Auseinandersetzung mit dem Landesfürsten um den Protestantismus in Wien war nun aus mehreren Gründen nicht zu umgehen: 1. Der »Zulauf« der Bürger zu den Predigten in den Freihäusern der Adeligen wurde von einigen protestantischen Herren aus religiöser Überzeugung gefördert, und er war — das wurde in den Verhandlungen zwischen Landesfürsten und Adel 1578 um ein eingeschränktes Religionsexerzitium in Wien immer wieder betont — auch nicht abzustellen147. 2. Die Bürger waren zu Aktionen bereit, wenn ihre religiösen Anliegen überhaupt keine Beachtung fanden148, und das hatte — ähnlich wie die Bauernunruhen, die sich auch religiös motivierten — Rückwirkungen auf die ständisch-landesfürstliche Auseinandersetzung. 3. Vor allem aber sollte in Wien, das nicht nur kaiserliche Residenz, sondern auch Sitz der ständischen Behörden war, zur zentralen Organisation der evangelischen Landeskirche ein Kirchenministerium eingerichtet werden. Schon unter Maximilian II. konnte es dazu wegen der landesfürstlichen Politik nur in Ansätzen kommen; der Kaiser gab als Grund für seine geringe Nachgiebigkeit die unsicheren Verhältnisse bei den Protestanten an, wobei er gegen die »widerwärtigen, friedhässigen« Flacianer149 Partei für die gemäßigten [Seite: 41] Bekenner der Confessio Augustana nahm. Als der »protestantenfreundliche« Kaiser 1576 starb, bestand deshalb in Wien an zentraler evangelischer Kirchenorganisation neben den Religionsdeputierten der Stände nicht mehr als der Landschaftsprediger als Superintentent ohne kirchengerichtliche Ingerenz150 und die Landschaftsschule, die soeben eingerichtet worden war, aber nicht mehr die kaiserliche Zustimmung erhalten hatte151.

Die unterennsischen Stände hatten am Landtag von 1575 die Religionsdeputierten beauftragt, »dass eine christliche gemeine landschaftsschule ohne längern verzug aufs fürderlichste angerichtet werde«. Das einstige Schulhaus sollte adaptiert werden. Mit der finanziellen Ausstattung waren die Stände sehr zurückhaltend; diese sollte erst im Rahmen der »aufrichtung des ganzen ministerii und consistorii« gelöst werden, und die Deputierten wurden beauftragt, inzwischen den Kaiser zu ersuchen, die Dotation der kaiserlichen Landschaftsschule, die nur wenige Schüler hatte, für die neue Schule zur Verfügung zu stellen152. Eine Ordnung für die fünfklassige Schule wurde ausgearbeitet'153, eine Bibliothek eingerichtet und mit März 1576 der Schulbetrieb aufgenommen154. 1577 konnten die Religionsdeputierten den Ständen berichten, daß sich die Schule »von der landleut khinder täglich mere«155. Hinsichtlich der sozialen Struktur der Schüler ist hervorzuheben, daß neben »der reichen« und »der armen landleuth kinder« auch »armer leute khinder« an der Schule unterrichtet wurden156, also Nichtadelige, die schlechteres Essen bekamen und nicht im Schulinternat wohnen durften157. Die Verpflegung war nur scheinbar nach der Zahlungskraft der Eltern, in Wirklichkeit aber nach dem Stand des Zöglings abgestuft158. Die nichtadeligen Knaben hatten sich selbst um ihre Unterkunft in der Stadt zu kümmern, nur einige besonders »feine, züchtige, gottesfürchtige, gelehrige« Knaben erhielten ab dem [Seite: 42] vierzehnten Lebensjahr ein Stipendium: Sie verpflichteten sich dafür, in den Schul- oder Kirchendienst der Stände einzutreten, und durften im Internat wohnen, vermutlich auch, um bei der Aufsicht über die Zöglinge mitzuhelfen159.

STÄNDISCHE POLITIK ZWISCHEN ANPASSUNG UND WIDERSTAND

Bereits im Jahr 1577 setzte in Wien die gegenreformatorische Politik ein, auch hier nach den Ratschlägen Herzog Albrechts von Bayern und Erzherzog Ferdinands von Tirol160. Denn in Wien hatten die Adeligen und Bürger eindeutig den Rahmen der Religionskonzessionen gesprengt, und hier hatte außerdem die landesfürstliche Regierung den besten Einblick. In einem Bericht aus dem Jahre 1578 klagt die Hofkanzlei über die »argen Übelstände«, die gerade in der Residenzstadt eingerissen seien, wo »ein ganz Religionsexercitium und sonderbar ein neues Schulwesen in gemein für die ganze Stadt und männiglich In- und Ausländer« eingerichtet wurde161. Es kam zu einer mehrere Monate dauernden, heftigen Auseinandersetzung, bei der die ständischen Politiker den Ernst ihrer Lage sahen und sich nicht scheuten, auf die »niederländischen exempel« hinzuweisen, die sich Rudolf sehr wohl einprägen möge. Die Gutachten der deutschen theologischen Fakultäten waren aber wieder durchwegs für »leidenden Gehorsam« und teils auch für die Trennung von den Glaubensgenossen in den Städten162. Am 21. Juni 1578 befahl Rudolf II. die Ausweisung der drei Landschaftsprediger und des Rektors der Landschaftsschule, Paul Sesser. Im Laufe der Verhandlungen war der Landesfürst noch bereit gewesen, den adeligen Ständen eine stark eingeschränkte evangelische Predigt im Schulhaus und dazu auch eine Schule für zwölf bis fünfundzwanzig Chorknaben zu bewilligen; wahrscheinlich hätten das Knaben aus den adeligen Herrschaften sein müssen, da der Landesfürst nicht geduldet hätte, so weiterhin Bürgersöhne protestantisch zu erziehen. Schließlich setzte er jedoch die radikale Lösung, die »Abschaffung« des ganzen Kirchen-und Schulwesens der protestantischen Stände aus Wien, durch. Nachrichten über ein evangelisches Schulwesen der Bürger, das insgeheim in Wien weiterbestand, weil die Aufsicht nicht dem Bischof, sondern der Stadtverwaltung übertragen worden war und diese von sich aus nichts dagegen unternehmen wollte, sind spärlich163.

Die protestantische Landschaftsschule wurde von Wien nach Horn verlegt. Hier, unter dem Schutze Veit Albrechts von Puchheim, konnte ihr die landesfürstliche Regierung nichts anhaben, die in den folgenden Jahren in den landesfürstlichen [Seite: 43] Städten reformierte. Die Landschaftsschule wurde neben164 der von Veit Albrecht von Puchheim in ihrer Entwicklung bestimmten Horner städtischen Lateinschule fortgeführt. Nach dem Tode Veit Albrechts wies der neue Inhaber der Herrschaft, sein Bruder Dietrich von Puchheim, die flacianischen städtischen Schulmeister und Prediger aus165, und es kam auch mit den Schulmeistern der ständischen Schule (Maximilian Simon Schultes und Georg Geisler) zu Spannungen, denn diese — offenbar ebenfalls Flacianer — wollten nach der Änderung des Ministeriums nicht mehr in die Kirche gehen166. Das machte noch im Jahre 1584 eine neuerliche Verlegung der Landschaftsschule erforderlich, diesmal nach Mistelbach, in das Herrschaftsgebiet Wolf von Lichtensteins. Er unterhielt selbst in Wilfersdorf eine evangelische Lateinschule, so daß — wie der katholische Pfarrer von Mistelbach 1580 klagte — »die fürnemsten [Bürger der Stadt] ihre kinder aus der burgerschul allhie hinwegnehmen« und dorthin zur Schule sandten167. Der Mistelbacher Pfarrer berichtete auch 1585 auf eine Anfrage Melchior Khlesls über die Verlegung der Landschaftsschule, die nun aus dem Rektor, dem Kantor, zwei Lehrern und über zwölf Knaben — »sectischen predicanten und anderer gemeinen leuth khinder«, also keinen Adeligen mehr — bestand und von den »herrn verordten« unterhalten wurde168. Bald darauf dürfte die Schule aufgelöst worden sein. 1591/92 beschlossen dann die Stände des Landes unter der Enns, keine eigene Schule mehr zu unterhalten, sondern in Zukunft bestehende, von Adeligen auf ihren Herrschaften eingerichtete (protestantische) Schulen zu unterstützen169. Die Loosdorfer Schule wurde sogleich zur Landschaftsschule und, da jedes Landesviertel eine solche, von den protestantischen adeligen Ständen finanziell geförderte Schule haben sollte, wurden ab 1597/98 auch die Feldsberger und [Seite: 44] die Horner Schule170 und noch 1615 die evangelische Schule in Hernals zu Landschaftsschulen171.

Aus dieser viertelweisen Organisation des ständischen Schulwesens ergeben sich einige Parallelen zur Kirchenvisitation von 1580 und zur evangelischen Kirchenorganisation, die daraus entstehen sollte. Obwohl es zwar nur geringe Spuren eines Weiterwirkens dieser Pläne sind, sollen sie hier als im Schulwesen nicht völlig gescheiterte Anstrengungen zur Institutionalisierung der evangelischen Kirche berücksichtigt werden: Diese Bemühungen gingen auch nach der Ausweisung der Landschaftsprediger und der Schule aus Wien (der Zerschlagung erster Ansätze einer zentralen Organisation) weiter. Veit Albrecht von Puchheim gab nicht nur Josua Opitz und der Landschaftsschule in Horn Unterschlupf, er wollte hier auch den Sitz des Landessuperintententen einrichten und hatte vermutlich dafür den profilierten Flacianer Christoph Irenaeus kommen lassen"172. Wäre dadurch ermöglicht worden, daß sich der Flacianismus in Österreich unter der Enns durchsetzte — die Mehrheit der Religionsdeputierten und meistens die politisch aktiveren Adeligen und Prediger neigten schon in den siebziger Jahren dieser Richtung zu173 —, so hätte sich daraus für eine radikalere Opposition die ideologische Basis ergeben können. Denn die Flacianer »scheuten sich nicht ... zum Widerstand gegen die Obrigkeit aufzurufen«174. Es könnte hier auch eine der Wurzeln für die Politik des radikalen Teiles der unterennsischen protestantischen Adeligen nach der Jahrhundertwende liegen.

Dem entgegen stand die gemäßigte Richtung im unterennsischen Protestantismus, die in den Religionskonzessionen eine rechtliche Grundlage hatte und von den theologischen Autoritäten aus den deutschen protestantischen Territorien unterstützt wurde. Die Bestellung des Rostocker Professors Dr. Lucas Bacmeister zum Leiter der Kirchenvisitation von 1580 war in ihrem Sinne, und diese Initiative zur Einrichtung einer protestantischen Landeskirche scheiterte auch an der Auseinandersetzung mit den Flacianern. Für die Institutionalisierung war vorgesehen, in jedem Landesviertel (nicht nur zur Visitation, sondern als ständigen Teil einer dezentralisierten Kirchenorganisation) »Senioren« einzusetzen. Die Rolle, die ihnen bei der Ausarbeitung des »Examens« und dann auch bei der Visitation zukam, weist dazu auf Balthasar Masko in Loosdorf, Alexander Bresnicer in Feldsberg [Seite: 45] und Friedrich Stock in Katzelsdorf; nur für das Waldviertel wurden (in einer weiterentwickelten Konzeption) mehrere »Senioren« namentlich genannt: Christoph Reuter auf der Rosenburg, der kurz danach starb175, als »Obersenior«, Laurenz Becher in Horn, Johannes Tettelbach in Münichreith, Paul Hillameier in Aigen und Mauritius Käßhofer in Pöggstall als »Senioren«176. Unter den zentralen Orten, wo die Prediger aus den Herrschaften des Adels examiniert wurden, sind auch Horn, Feldsberg und Loosdorf/Schallaburg zu finden177. Von diesen Plänen blieb aber recht wenig: Als ständische Einrichtungen im Lande unter der Enns vor dem Dreißigjährigen Krieg sollen hier nur die von den Ständen unterhaltenen Pfarren in Hernals und Inzersdorf und die Druckerei auf der Rosenburg erwähnt werden178 und auch, daß Horn nach der Jahrhundertwende zum Zentrum der ständischen Opposition wurde. Möglicherweise waren diese Dezentralisierungsmaßnahmen auch Vorbild für die steirischen Stände, die — um den in der Residenz stärkeren landesfürstlichen Pressionen auszuweichen — die Grazer Stiftsschule in Schwanberg weiterführten179. Nur die viertelweise Organisation des ständischen Schulwesens kann jedoch als deutlicher Rückgriff auf die Konzepte von 1580 gewertet werden. Die unterennsischen Stände brauchten dabei nur bereits bestehende Lateinschulen in Loosdorf, Feldsberg und Horn fördern, an drei Orten also, die bereits 1580 mehrfach aufscheinen. Nicht mehr zurückgreifen konnte die Landschaft im Viertel unter dem Wienerwald auf die um 1573 mit Unterstützung Susanne Teufels in Katzelsdorf errichtete protestantische Lateinschule, da diese bereits in den achtziger Jahren aufgelöst worden war180; der Katzelsdorfer Prediger und Schulleiter Friedrich Stock diente den Ständen jedoch 1592 bei der Visitation der Loosdorfer Schule als »Senior«181.

Eine der Lateinschulen in adeligen Herrschaften, die Ende des sechzehnten Jahrhunderts von den unterennsischen Ständen als Landschaftsschulen unterstützt wurden, war jene in Horn. Veit Albrecht von Puchheim, von 1566 bis 1577 ständischer Verordneter und gleichzeitig auch kaiserlicher Rat, der Josua Opitz nach dessen Ausweisung aus Wien in Horn aufnahm und die Landeskirche mit dem Flacianer Irenaeus als Superintententen und mit Horn als Zentrum organisieren wollte182, hatte mit Hilfe des ebenfalls von ihm berufenen Stadtpredigers [Seite: 46] Laurenz Becher die bestehende Horner Schule zu einer dreiklassigen Lateinschule reorganisert. Im Lehrplan sollte sie sich, wie die Loosdorfer und die Eferdinger Schule, nach dem der Wiener Landschaftsschule richten, um den Schülern einen leichten übertritt in die oberen Klassen der Landschaftsschule zu ermöglichen183. Zur Zusammenarbeit der beiden Schulen, als die Landschaftsschule in Horn untergebracht war (1578-1584), finden sich keine Nachrichten. Philipp Schloersbach (Schlotsbach), der in Wien Lehrer der vierten Klasse gewesen war und den Gustav Reingrabner als Rektor der Landschaftsschule in Horn 1581 nennt184, dürfte (vielleicht gleichzeitig) Rektor der Stadtschule gewesen sein, da ihn sonst Dietrich von Puchheim 1584 nicht ohne Zustimmung der Stände entlassen hätte können185. Nach der Entfernung der flacianischen Schulmeister und Prediger konnte von der Kremser Stadtschule, wo die Gegenreformation eingesetzt hatte, Vitus Khunis als Rektor gewonnen werden186. Die offenbar gute Schule dürften auch die Söhne Dietrichs, Hans und Reichart von Puchheim, besucht haben, wie überhaupt die Adeligen häufig — besonders vor 1570, als die Landschaftsschulen noch nicht gut entfaltet waren — in die ihren Herrschaften nahegelegenen städtischen Lateinschulen gingen187. Zu einer Erweiterung der Schule kam es 1598, als die unterennsischen Stände eine Unterstützung der Horner Schule als Landschaftsschule beschlossen. Im Klosterrat in Wien wurde sogar befürchtet, daß die Protestanten in Horn eine universitätsähnliche Akademie zu errichten beabsichtigten188. Sie wollten aber nur, »weil die schuel zu Loßdorff [die schon seit 1591 subventioniert wurde] nit einem jeden landman seinig khind dahin zu schickhen gelegen«, in jedem Viertel eine Schule als Landschaftsschule unterstützen189. Die Schule wurde um eine Klasse [Seite: 47] erweitert, das Schulgebäude wurde umgebaut, und zunehmend kamen adelige Schüler nach Horn; sie waren gegen Kostgeld bei Bürgerfamilien untergebracht190. Der neue Herrschaftsinhaber — ab 1603, nachdem seit 1589 seine Mutter vormundschaftlich regiert hatte — Reichart von Puchheim war zwar kein Führer des protestantischen Adels, er beherbergte aber in seiner Stadt Horn nicht nur diese protestantische Landschaftsschule, sondern 1608 und 1618-1620 auch die ständische Opposition gegen den Landesfürsten. Und war das auch nicht auf seine Initiative geschehen, so genügte es doch, ihn wegen Majestätsverbrechen von 1620 bis zu seinem Tode 1624 gefangenzuhalten und Horn zu konfiszieren191. Die Ereignisse von 1618 bis 1620 bedeuteten auch das Ende der protestantischen Schule in Horn. Mit 22. Februar 1622 erhielt der Jesuitenorden »alle rechte und gerechtigkeiten zum hiesigen kirchenwesen gehörig«192 und damit auch die Aufsicht über die Schulen der Stadt.

Im Viertel unter dem Manhartsberg war im Beschluß vom 21. Dezember 1591 die Lateinschule in Zistersdorf (einer Althanschen Herrschaft) zur Unterstützung durch die Stände vorgeschlagen worden193; sie dürfte jedoch zu unbedeutend gewesen sein194. Schließlich erhielt Karl von Lichtenstein 1597 für die Schule in Feldsberg (Valtice), wo er ein neues Schulhaus bauen ließ, eine Zusage der unterennsischen Stände auf eine Subvention von jährlich 500 fl. Auch sonst sorgte Karl von Lichtenstein für die sozialen Einrichtungen in seiner Herrschaft195. Er war aber 1599 zum katholischen Glauben konvertiert und auch einer jener, die »sowohl ihre Konversion deutlich zur Schau, wie auch ihre Machtmittel in den Dienst der Gegenreformation« stellten196. Wohl deshalb waren die mehrheitlich protestantischen Stände nicht bereit, ihre Zusage für die katholische Schule einzuhalten, bis schließlich auf Intervention des Statthalters Erzherzog Matthias 1604 doch noch 2000 fl. bezahlt wurden197.

Die »Hohe Schule« in Loosdorf bei Melk kann als die bedeutendste dieser von den Ständen des Landes unter der Enns zur voruniversitären Ausbildung der [Seite: 48] adeligen Knaben herangezogenen Lateinschulen gelten. Das nicht nur wegen der in ihrem religiösen, pädagogischen und sozialen Inhalt eindrucksvollen Schulordnung von 1574, sondern auch wegen ihres langen Bestandes von 1574 bis 1627. Ihr Begründer Hans Wilhelm von Losenstein auf Schallaburg trat in der ständischen Politik nicht stark hervor. Er ließ sich mehr bei Verhandlungen über kirchenorganisatorische Fragen gebrauchen198 und — was wieder sein patriarchalisch-soziales Interesse im Bereich der Grundherrschaft zeigt — in den Verhandlungen mit den aufständischen Bauern 1596/97199. Seine Motive für die Schulgründung stellt er folgendermaßen dar: Er habe, da ihn Gott »nit allein zů einem Regenten und Oberkeit verordnet und im Unterthanen zu regieren befohlen, sondern auch auß sonderlichen genaden zů erkentnus seins heiligen Evangelii von Christo hat kommen lassen« und — das vermutlich nur als Bescheidenheitsformel — nach seines »geliebten Herrn Vaters (seligen) Christenlichen willen, Gott zů ehren, und seiner Kirchen und seiner ... armen Unterthanen zum besten ... eine Schůle in Loßdorff erbawt und gestifft, und mit Kirchen und Schuldienern zur notturfft bestellet«; er hielt die Sorge um die Bildung seiner Untertanen also für seine religiöse und soziale Pflicht, als die eines durch den Glauben Erwählten und als die der Obrigkeit. Weil nun, wie »Seneca sagt unnd klagt: Necessaria ignoramus, quia non necessaria discimus«, hat er, um »disen und andern unraht sovil müglich zeitlich zubegegnen«, bereits 1574 auch eine »Christliche Schulordnung stellen und trucken lassen«200. Der Prediger von Loosdorf und langjährige Rektor der Schule, Balthasar Masko, dürfte der Verfasser der Schulordnung gewesen sein, die sich stark an die Grundsätze Johann Sturms hält201 und ein vierklassiges, auf fünf Klassen zu erweiterndes Gymnasium vorsieht. Ein Ausbau der Schule und des Schulgebäudes, das heute noch besteht, erfolgte nach 1592 mit der finanziellen Hilfe der unterennsischen Stände202. Der Landschaftssekretär Simon Egen, der mit dem »Senior« Friedrich Stock bereits 1592 im ständischen Auftrag die Schule inspizierte, berichtet von 77 Schülern in vier Klassen, die bei verschiedenen Familien im Markt untergebracht waren. Der Unterricht war nach der Schulordnung von 1574 geregelt, nur die Geschichte fehlte, die doch »ad mores, ad formandum judicium, ad deliberationes« so [Seite: 49] notwendig sei203. Die »Classen oder Hauffen« sind auch hier nicht ganz mit Jahrgängeh gleichzusetzen, vielmehr konnten die Schüler nach ihrem Anfangswissen und nach ihren Fähigkeiten mehr oder weniger rasch aufsteigen: In der Schulordnung waren für die erste Klasse, in- die man bereits mit vier bis sechs Jahren eintreten konnte, ein bis zwei Jahre vorgesehen. Jakob Christoph Hacker zu Hardt, der 1609 als Neunjähriger eintrat, war sechs Jahre in der Schule204. Einer der bedeutendsten ihrer Absolventen war Job Hartmann von Enenkel. Er trat mit acht Jahren 1584 ein und blieb vier Jahre an der Schule. Von hier ging er an die Adelsschule nach Groß Meseritsch in Mähren (Velké Meziřiči) und dann erst an die Universität Jena205. Daraus kann geschlossen werden, daß die Loosdorfer Schule (vermutlich durch das Fehlen der fünften Klasse) nur unvollständig oder den Anforderungen des adeligen Herrn entsprechend zu wenig die voruniversitäre Ausbildung abdecken konnte.

Nach dem Aussterben der Losensteiner Linie auf Schallaburg ging die Herrschaft 1614 an die steirischen Herren von Stubenberg. Die Schule wurde, gefördert und beaufsichtigt durch die unterennsischen protestantischen Stände, weitergeführt. 1622 ersuchten sie, die auch finanziell in große Schwierigkeiten geraten waren, den Grundherrn Georg d. Ä. von Stubenberg, Verwaltung und Kosten der Schule wenigstens auf drei Jahre zurückzunehmen. Georg von Stubenberg trug in den folgenden Jahren die Ausgaben, damit das »gottseelige weesen mit verabsäumung der bluehenten jugent nicht gar deseriert werde und die schuel in abgang gerathe«206. Die Ausweisung aller protestantischen Geistlichen und Schulmeister durch das Patent Ferdinands II. vom 14. September 1627 bedeutete schließlich das Ende der Loosdorfer Schule207.

In Österreich unter der Enns waren vor der Jahrhundertwende drei jener Lateinschulen zu Landschaftsschulen geworden, die unter adeliger Herrschaft sich zu drei- bis vierklassigen Lateinschulen hatten entwickeln können. In den Motiven der adeligen Herren zur Schulgründung und -förderung spielten die persönliche Position in der ständischen Politik und — im religiösen-kirchenorganisatorischen Bereich — die Sorge um den Pastorennachwuchs und um die Verbreitung des »reinen Evangeliums« eine Rolle; im engeren Bereich der Grundherrschaft kam dann vor allem noch die (selbstzuerkannte) Pflicht, für die religiöse und weltliche Bildung der Untertanen zu sorgen, dazu. In der Loosdorfer Schulordnung von 1574 [Seite: 50] wird die Aufgabe der weltlichen Obrigkeit im religiösen Bereich hervorgehoben208, und es wird auch auf die Funktion der Schule als Ausbildungsstätte für die geistlichen und weltlichen Beamten mit Nachdruck hingewiesen. Säkularisationstendenzen werden bei der Reorganisation der Horner Lateinschule durch Veit Albrecht von Puchheim (1577/78) in einigem deutlicher: Um die diesseitige und die jenseitige Wohlfahrt der Untertanen besorgt, bemühte er sich gleichzeitig um die Organisation des Schul-, Sanitäts-, Gerichts- und Kirchenwesens in Horn209. Wie in Frankenfels Georg Achaz und Hans Wilhelm von Losenstein die Untertanen gezwungen haben sollen, ihre Kinder in die Schule zu schicken210, so plante auch er eine allgemeine Schulpflicht, die er durch die Aufhebung des Schulgeldes ermöglichen wollte. Es sollte in Horn Deutsch und Latein unterrichtet werden, »da fast aller ampter voller rechtshandel sindt, und one lateinische sprach nicht gefuert werden« (also wegen des Eindringens des Römischen Rechtes), und aus pädagogischen Gründen, weil jene, die nur Deutsch lernen, »zur faulheit geursacht und erzogen« würden211.

Horn und Loosdorf waren zu Schulorten für die Protestanten des Landes unter der Enns geworden und dürften auch Österreich ob der Enns und die innerösterreichischen Länder als Einzugsgebiet gehabt haben. Das hielt sich freilich insofern in engen Grenzen, als die Landschaftsschulen überhaupt nur einen kleinen Teil der adeligen Jugend und einen verschwindend kleinen Teil der protestantischen jugendlichen allgemeinen Bevölkerung betreuten. Loosdorf, Feldsberg und Horn dürften in den neunziger Jahren bereits eine höhere Entwicklungsstufe erreicht haben als die übrigen der von den Grundherren zur Verbreitung des Glaubens und der Bildung bei den Untertanen eingerichteten Lateinschulen in Österreich unter und ob der Enns212. Diese werden meistens in der Art der oben genannten »Vorläufer« der großen Landschaftsschulen nur einen (oft als Magister graduierten) [Seite: 51] Schulmeister gehabt haben, der in einer Klasse mehrere Schüler verschiedener Alters- und Bildungsstufen unterrichtete. Als um 1600 die großen Landschaftsschulen in Innerösterreich und die in Linz geschlossen wurden, konnten diese Schulen und die Hauslehrer auf den Schlössern (die häufig auch Kinder der Dienstleute mitbetreuten) den Unterricht übernehmen. Das war einer der Gründe, warum das Auslandsstudium nun nicht sprunghaft zunehmen mußte213.

Die Linzer Landschaftsschule wird im folgenden ebenfalls primär in ihrem Zusammenhang mit der evangelischen landständischen Politik behandelt werden. Die Abhängigkeit ihrer Entwicklung von den Tendenzen, Interessen, Erfolgen und Mißerfolgen der obderennsischen adeligen Stände ist dabei hervorzuheben: 1567 wurde im einstigen Minoritenkloster in Enns eine einklassige214 Landschaftsschule eingerichtet, die zwar auch »Ausländer«, aber nur Söhne Adeliger aufnehmen sollte215. 1571 war die Schule bereits dreiklassig, die jährlichen Ausgaben wurden mit 1071 fl. berechnet, und neben insgesamt drei Lehrpersonen und vierundzwanzig Schülern gab es sechzehn sonstige Bedienstete, worunter auch schon Privaterzieher der jungen Herren gewesen sein dürften216. Die Schulordnung von 1570, verfaßt vom zweiten Leiter der Schule, dem von der Universität Wittenberg empfohlenen Michael Eckhelhuber, unterstreicht in ihrer Einleitung die Notwendigkeit, »daß pottentaten, fuersten, herren, edelleuth studieren und gelehrt sein sollen«; wenn »hier aber ... etlich feindt der schönen studien ... sagen, man mit vil lattein oder griechisch den groben pofel und paurn nit regieren, sonndern gewalt und ernnst, stock und eisen ...«‚ so wäre ihnen mit König Alfons von Aragonien zu antworten: solche Rede sei die eines Ochsen217. Selbst diese derbe Argumentation läßt das Hauptmotiv für die Errichtung dieser Schulen erkennen: Die neuen Anforderungen, die an den Grundherrn wie auch an den Exponenten der landständischen Politik und Verwaltung in der frühen Neuzeit gestellt wurden, machten diese geänderte Ausbildung der jungen Adeligen notwendig. Rechtskenntnisse neuer Art und die lateinische Sprache waren jetzt für den Adeligen [Seite: 52] wesentlich, in einer Zeit, in der »gar schlechten stantspersohnen ... allein durch diß mitl der studien und freien khünsten zu hochen ansehennlichen ambtern, ehrlichen digniteten und würden erwachsen...«218 Diese Schulbildung verlor entschieden an Dringlichkeit, wo es nur um religiös-ethische Erziehung ging, die auch eventuell innerhalb der Familie eingebracht werden konnte. Das trug dazu bei, daß beispielsweise die vom landesfürstlichen Rat und Burgvogt von Enns, Georg Gienger, 1574 auf Wunsch des Kaisers vorgeschlagene Landschaftsschule für adelige Mädchen, die nach Neigung und Geschicklichkeit zu »allerley nützlichen und notturfftigen frawen haws und handtarbeiten ... auffgetzogen« werden sollten, nicht zustande kam, obwohl die Räumlichkeiten dafür vorhanden gewesen wären219.

Denn die Landschaftsschule war 1574 ins neuerrichtete Landhaus nach Linz übersiedelt220. 1576 erhielt sie in Johann Memhard einen neuen Rektor, der die Schule als fünfklassiges Gymnasium reorganisierte und eine ausführliche Schulordnung verfaßte, die er nach Straßburg an seine Lehrer Johann Sturm und Melchior Junius zur Korrektur sandte221. Der Ausbau der Landschaftsschule zeigte seinen Erfolg im raschen Ansteigen der Schülerzahlen222 und stand in Zusammenhang mit der Errichtung des Landhausministeriums als eines Zentrums der protestantischen Kirchenorganisation des Landes ob der Enns. Die religionspolitische Aktivität der Stände erreichte anläßlich der Huldigung für Rudolf II. 1578 einen Höhepunkt: Ein Ausschuß der drei weltlichen Stände hatte schon vor der Ankunft des Landesfürsten eine evangelische Kirchenordnung ausgearbeitet213, die wohl die einheitliche Grundlage für die in Religionsfragen zu erwartende Auseinandersetzung sein sollte. Die evangelischen obderennsischen Stände verlangten von Rudolf für ihre Huldigung die Bestätigung der Religionsfreiheiten, sie lehnten die Trennung der Städte von den adeligen Ständen ab und sie betonten — mit dem Hinweis auf »den leidigen Trauerspiegel der Stände unter der Enns«, [Seite: 53] auf den »Wienerischen Handel«224, also auf den in Wien ausgebrochenen Konflikt — die Notwendigkeit dieser Forderungen im Interesse der Sicherheit und Ruhe des Landes. Eine Klärung ihrer Rechte konnten sie trotzdem nicht erreichen. Der im grundsätzlichen unnachgiebigen Haltung des Landesfürsten, die nur durch einige unklare, meist nur mündlich und durch kaiserliche Räte geäußerte Scheinkonzessionen verharmlost war, setzten die Stände keine Härte entgegen. Diese schien auch gar nicht nötig, da sie auch bei der bisher unklaren Rechtslage recht gut vorangekommen waren. Die Bedrohung der ständischen Solidarität durch Partikularinteressen des Adels war bereits in diesen Tagen abzusehen, als die adeligen Stände auf ein Hilfegesuch der Städte recht zurückhaltend antworteten; sie unterstrichen die ungünstige Rechtslage der Städte und versprachen ihnen Beistand nur bei gewaltlosem Widerstand225. Die Städte hatten dagegen die Gemeinsamkeit der Gefahr bei einer Ausnahme der Städte von den Religionskonzessionen hervorgehoben, so die für das ständische Kirchen- und Schulwesen in Linz, und sie konnten dann nur untereinander 1579 ein Geheimbündnis schließen226. Auch die Bemühungen des Landschaftspredigers Johannes Caementarius um die Organisation des Kirchenwesens hatten kaum Erfolge227.

Die Schwächen in der Rechtslage und der Organisation der protestantischen Stände wurden aber erst zum Problem, als sich der Konflikt mit dem Landesfürsten verschärfte. Bis dahin, in den beiden Jahrzehnten nach ihrer Erweiterung, funktionierte die Landschaftsschule ungestört, hatte angesehene Lehrer — wie den Dichter Georg Calaminus228 — und erhielt Stiftungen von protestantischen Adeligen und Bürgern229. Auch Söhne von Predigern und Bürgern wurden nun aufgenommen, wohnten aber (wie in Wien) nicht im Internat. Nur der anfangs so erfolgreiche Rektor gab Anlaß zu Klagen und wurde schließlich (1597) entlassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Gegenreformation bereits eingesetzt, und der neue Rektor, der bisherige Landschaftsarzt Dr. Matthias Anomaeus, ließ sich die Zusicherung geben, im Fall einer Auflösung der Schule sein altes Amt wieder zurückzubekommen230.

Mit der »Pazifikation« der Bauernunruhen setzten 1597 in Österreich ob der Enns die gegenreformatorischen Maßnahmen massiv ein231. Zu ihrer Absicherung waren die Söldner im Lande behalten worden, und wie bisher, so besonders in der wirtschaftlichen und politischen Schwäche nach den Bauernaufständen, [Seite: 54] scheuten die Stände den aktiven Widerstand. Sie sandten Petitionen und Gesandtschaften nach Prag an den kaiserlichen Hof, »konditionierten« auf dem Landtag 1599 ihren Beitrag zur Landesdefension und beschuldigten den Exponenten der Gegenreformation, den Landeshauptmann Hans Jakob Löbl, Freiherrn zu Greinburg, der Rechtsbrüche und der Bestechlichkeit. Sie hatten damit keinen Erfolg. Der Kaiser erließ Reformationsdekrete, deckte seine Beamten und warf den Ständen vor, die Erledigung der Türkenabwehr hinter »Privatsachen« zurückzustellen232.

Die obderennsischen kaiserlichen Beamten wurden schon 1598 aufgefordert, für ein Vorgehen gegen das Landhausministerium und die Landschaftsschule in Linz »insgeheim« Pläne auszuarbeiten, damit es »ohne gefährliche Weiterung« und so erfolgreich wie jenes gegen den Wiener Landhausgottesdienst sein würde233. Die Stände hatten offensichtlich davon erfahren und bereiteten Abwehrmaßnahmen vor. Sie ersuchten die unterennsischen Stände um Abschriften aller Akten, die den Streit um die evangelische Predigt in Wien betrafen, und wollten vermutlich daraus ihre Gegenstrategie entwickeln; sie versprachen den Linzer Predigern Zuflucht im Landhaus und organisierten eine Landhauswache234. Aus der Hinnahme der landesfürstlichen Unnachgiebigkeit gegenüber allen Bitten, Klagen und Drohungen war kein bewaffneter Widerstand der protestantischen Stände zu erwarten, und so hielt Löbl Anfang des Jahres 1600 den Zeitpunkt für die Aufhebung des Landhausgottesdienstes und der Schule für gekommen: Es seien »nur etliche wenige«, die sich bisher heftig dafür eingesetzt hätten, und auch diese würden bei Einsicht in den Ernst der Maßnahmen nachgeben235. Der kaiserliche Statthalter in Wien, Erzherzog Matthias, befürwortete den Vorschlag: Er betonte die Unrechtmäßigkeit des Linzer Landhausministeriums und auch der Landschaftsschule, in die außerdem widerrechtlich Kinder von Bürgern aus Österreich ob und unter der Enns aufgenommen worden seien. Auch wäre »gewiss, so lang dises näst nit zerstert, werden die stendt under der ens und die Steyrer kain ruehe haben, sonder bestendiklich hoffen, alhie und in andren stötten wider predicaturn anzurichten«236. Der Kaiser beauftragte am 5. März 1600 eine Kommission mit der Aufhebung des Linzer Landhausgottesdienstes und der Schule237.

Die obderennsischen protestantischen Stände sandten Bitt- und [Seite: 55] Beschwerdeschriften nach Prag, wollten am folgenden Landtag nur nach zufriedenstellender Erledigung ihrer Beschwerden die Landtagsvorlage beraten, beschlossen ein militärisches Aufgebot, um das Land »gegen Gartknechte und anderes Gesindel« zu schützen, und nahmen Verbindung zu den Protestanten im Reich auf238. Die Landschaftsschule wurde auf ihren Befehl mühsam bis ins folgende Jahr weitergeführt239. In Anbetracht der schwierigen Lage stifteten die beiden adeligen Stände »fürnemblich« für junge Adelige zwölf Stipendien zum Auslandsstudium, da »zu des lieben vaterlandts wolstenndtigen nutzen und wolfart für eine hohe notturfft geachtet bey disen zeiten fleissige fuersehung zethuen, damit ye lenger ye mehr taugliche leith so kunfftig gedachtem lieben vaterlanndt sowol in geistlichen als politischen wesen nutzlich und ersprießlich sein mögen, geziglt und gepflanzt werden ...« Sie mußten sich gegenüber den Verordneten »solchermassen reversier[n], das er seine dienst hinfüro (er werde dann dessen in sonderhait erlassen) niemandt andren, dan wolermelten löblichen stenndten und dem lieben vaterlanndt insgemain oder privatim auf erheischendte gelegenheit seinen talento nach erzaigen welle«240. Für die Landschaftsschule versuchten die Stände eine rechtliche Basis historisch zu belegen. In einer Eingabe an den Kaiser und Landesfürsten bezogen sie sich auf ein fünfzigjähriges Bestehen der Schule. Ferdinand I. habe ihre Anfänge geduldet, Maximilian II. sie nicht nur anerkannt, sondern den Ständen »zur befuerderung unnsers löblichen guetten werckhs« das einstige Minoritenkloster in Enns geschenkt sowie das Testament der Brüder Perckheim mit der protestantischen Zielsetzung »bestätigt«. Rudolf II. habe ebenfalls die Schule anerkannt, insofern die Stände ihre »freye religions exercitium und schuell für unnsern allerhechsten seelenschatz und teurestes clainot, freyheit und gewohnheit, recht und gerechtigkheit halten und in die general confirmation« ihrer Freiheiten anläßlich der Huldigung als einbezogen ansahen241. Aber auch die überraschende Wiedereröffnung des Landhausgottesdienstes am 11. Februar 1601 (die Stände beriefen sich auf eine mündliche Zustimmung des Kaisers) hatte keinen dauerhaften Erfolg, ebensowenig die Klagen gegen die Jesuiten, die im Jahre 1600 nach Linz gekommen waren und denen die Schuld am Vorgehen gegen die Landhauspredigt und vor allem gegen die Schule gegeben wurde242. Rudolf II. befahl am 31. August 1601 nochmals die katholische Reformation in Linz, so daß die Prediger und [Seite: 56] Schulmeister im Oktober heimlich das Landhaus verlassen mußten243. Löbl hatte recht behalten: Auch die nach Wien zitierten ständischen Führer hatten gegenüber dem entschlossenen Auftreten Matthias' nicht bestehen können244. Sie retteten aber die Religionskonzessionen für den Adel und gewannen Zeit.

Gründe, die den Adel in Österreich ob der Enns vom gewaltsamen Widerstand abhielten, gab es viele: Aus der religiösen Ideologie ist wieder der »leidende Gehorsam« des Luthertums zu nennen, der freilich auch mit dem obrigkeitlichen Rechtsdenken und der elitären Interessenlage des Adels zusammenfiel. Wirtschaftliche und machtpolitische Interessen des Adels wurden im Bereich der Grundherrschaft, in den Hofbehörden, in der Diplomatie und im Heer zufriedengestellt. So wurde eine Demokratisierung oder auch nur eine Solidarisierung mit den Bürgern unmöglich, außerdem fehlte den Verordneten für extreme politische Schritte in Richtung auf eine ständische — gegen den fürstlichen Absolutismus gerichtete — Machtübernahme der Rückhalt. Auf der anderen Seite stand Löbl mit einer rücksichtslosen, oft scheinbar jeder vernünftigen Vorsicht widersprechenden Politik. Ihn stützte ein nicht direkt an den Ereignissen beteiligter und unangreifbar ferner Kaiser mit seinem ganzen Souveränitätsanspruch. Und dem Herrscher schlug jede Brutalität und Korruption seiner Beamten positiv aus — positiv im Sinne des modernen Machtstaates durch die disziplinierende, repressive Wirkung dieser Maßnahmen. Der neuzeitliche Staat als »alleinige Quelle des "Rechts" auf Gewaltsamkeit«245 — im Gegensatz zum Recht des einzelnen auf »rechte Gewalt« im mittelalterlichen Fehdewesen246 — war im Entstehen, mitsamt seiner Tendenz, oppositionellen Handlungen die Legalität abzusprechen, sie zu kriminalisieren247. Diesmal kam auch noch nicht die beim Herrenstandsverordneten Georg Erasmus Tschernembl bereits stark entwickelte Widerstandsideologie zur Wirkung248.

Unter anderem war ein gewaltsames Aufbegehren im Lande ob der Enns (wie in Innerösterreich) durch die drohenden harten Sanktionen verhindert worden. Die Kompromißlosigkeit der landesfürstlichen Politik hatte diesen Drohungen Nachdruck und Glaubwürdigkeit verliehen. Als aber nach dem Tode Löbls (1602) unter dem neuen Landeshauptmann Hans Freiherr von Haim die landesfürstliche Reformationspolitik sich mäßigte, stieg sicherlich die Gefahr, daß dieses »Regime ... nicht nur mit dem unkontrollierten Zorn konfrontiert [würde], der durch das neue [mittlere] Sanktionsmodell verursacht wird, sondern auch mit [Seite: 57] der gesammelten Feindseligkeit, die von der vorhergehenden Zeit repressiver Kontrolle auf die Gegenwart verschoben worden ist«249. Vorerst übernahmen jedoch die unterennsischen protestantischen Stände das Handeln. Sie hatten politisch durch den langen Türkenkrieg und durch den Bocskay-Aufstand eine Aufwertung erfahren, die sich im Verlangen der Ungarn nach Garantie des Wiener Friedens (1606) durch die österreichischen Stände manifestierte. Daraus ergaben sich die Kontakte, die die Grundlage der späteren Beziehungen und Bündnisse bildeten. Der durch gegenreformatorische Maßnahmen ausgelöste Bocskay-Aufstand wurde außerdem für die österreichischen protestantischen Stände Vorbild für erfolgreichen Widerstand250. Ansätze zur Organisation einer offensiven Politik der unterennsischen Stände waren die Bemühungen Wolf Freiherr von Hofkirchens, eine »Konföderation« der unter- und obderennsischen protestantischen Adeligen zustande zu bringen und im Reich Bündnispartner zu gewinnen2251. Andererseits ergab sich gerade im Lande unter der Enns als schweres Hemmnis für eine adelsständische Opposition die konfessionelle Parteiung innerhalb des Herren- und des Ritterstandes. Der durch den Landesfürsten und die katholische Kirche geschürte Gegensatz spitzte sich in diesen Jahren zu und führte 1606 zu einem Bündnis der katholischen Adeligen252.

Im selben Jahr liegen aber auch die ersten Anzeichen einer »Konföderation« des protestantischen Adels der beiden niederösterreichischen Länder253, für deren raschen Machtgewinn in den zwei folgenden Jahren der Ausbruch des »Bruderzwists« entscheidend wurde: Das politische Bündnis gegen Rudolf II. wurde von den protestantischen Ständen Osterreichs unter und ob der Enns auf eine Restitution der »gefallenen und geschwächten« Landesfreiheiten hin ausgenützt, von denen sie die Bedeutung des »freie[n], ungeengte[n] exercitium religionis« hervorhoben254. Mit dem Hinweis auf ihre mit Rudolf gemachten Erfahrungen ließen sich die Stände auf eine Huldigung vor einer Bestätigung der Privilegien und insbesondere vor religiösen Zugeständnissen nicht mehr ein. Ob der Enns wollten sie als interimistische Landesverweser das evangelische Kirchenwesen nach dem Besitzstand vor Regierungsantritt Rudolfs II. restaurieren, und sofort wurde der [Seite: 58] Linzer Landhausgottesdienst wieder eröffnet255. Unter der Enns kam es, nachdem Matthias unnachgiebig blieb und Gegenmaßnahmen traf, zur Sezession des protestantischen Adels nach Horn. Bündnisse wurden geschlossen und zum Widerstand gerüstet. Die drohende militärische Auseinandersetzung, die Annäherung Rudolfs II. an die österreichischen Stände und das — wenn auch beschränkte — Eintreten der mährischen und ungarischen Stände für ihre österreichischen Verbündeten machten Matthias konzessionsbereit: Am 19. März 1609 erteilte er den oppositionellen Ständen die »Kapitulations-Resolution«, eine Bestätigung und Erläuterung der Konzessionen Maximilians II. mit einigen neuen Zugeständnissen. Der Jubel der Protestanten über diesen Erfolg war groß256, aber schon beim folgenden unterennsischen Landtag ergaben sich Schwierigkeiten, die sich in den nächsten Jahren wiederholen sollten: Die katholische Ständepartei wollte keine Konzessionen anerkennen und nahm für den landesfürstlichen Absolutismus (für den sie durch Hofämter gewonnen war) und gegen ständische Interessen Stellung; Matthias versuchte mit einer gegen seine Zugeständnisse gerichteten Politik durchzudringen257. Trotz der großen Probleme kam es auch im Lande unter der Enns zu einer zweiten Blüte des Protestantismus. Im Lande ob der Enns konnten die weltlichen Stände, wie sie sich am 30. August 1608 zusammengeschlossen hatten, eine groß konzipierte Oppositionspolitik betreiben.

Im Linzer Landhaus ließen sie bereits am Tag nach dem Bündnis wieder evangelischen Gottesdienst halten, und am 1. September 1608 wurden auch die ersten Schritte zur Wiedereinrichtung der Landschaftsschule unternommen258. Als Matthias im Mai 1609 zur Huldigung nach Linz kam, begrüßte ihn bereits eine allegorische Gruppe aus Schülern der Landschaftsschule mit lateinischen Gedichten wie auch in ähnlicher Form Schüler des am 14. Jänner 1608 eröffneten und jetzt heftig konkurrierenden Jesuitengymnasiums259. Aus dem langen Ringen darum und aus dem aktiven neuen Widerstandsgeist hatten sich Enthusiasmus und stärkeres Engagement der Stände für die Schule ergeben: »Gott zu lob ehren und preyß, aus christlicher affection dem gantzen landt und benachbarten zur sonndern gedeyen, wolstanndt und bösten«, hatten sie beschlossen, im »privilegierten landthaus zu Lyntz, neben dem lieben kirchen ministerio, ein adeliche lanndtschuel« zu errichten, »darin als in einem seminario ecclesiae et reipub[licae] allerhanndt taugliche persohnen mechten undterwiesen und auferzogen [werden], welche mit der zeit ... in geistliche und weltliche regimenter khönnden nutzlich [Seite: 59] versetzt werden«260. Die Schule war zwar primär für die Erziehung der männlichen adeligen Jugend des Landes gedacht, es sollten aber »auch annderer ehrlicher, annder khinder von der burgerschaft nicht ... ausgeschlossen werden«, unter anderem, weil »von etlichen fuernemben gottseligen persohnen« für Kirche und Schule gestiftet worden war261. Das entsprach auch dem neuen Bündnis mit den Städten. Die bürgerlichen Schüler dürften jedoch wieder nur extern gewohnt haben262. Außerdem wurden wieder Knaben aus dem Lande unter der Enns aufgenommen263. Mehr Gewicht scheint nun auf die adeligen Tugenden und Sitten gelegt worden zu sein, denn es wurden Fecht- und Tanzmeister eingestellt264, alles wohl nach den von Matthias Anomaeus, der wieder Rektor geworden war, aufgestellten Grundsätzen, daß »erstlich cultura animorum in pietate et studiis, des ander regimen corporis et vitae in moribus et victus ratione« zu bedenken sei. Konkrete Vorbereitung für das Universitätsstudium sollte geboten werden, vor allem im Recht, »diweil generosa et nobilia ingenia, die mit der zeit ad gubernacula rerum khommen werden, auch von jugennt auf müessen ein geschmack haben principiorum iuris«, aber auch für ein Medizinstudium265, und die Schule wurde um eine sechste Klasse erweitert266. Die Schule bekam bedeutende Lehrer — zu nennen sind vor allem Johannes Kepler267 und Hieronymus Megiser268 —, und Linz wurde in den Jahren vor dem Dreißigjährigen Krieg kulturelles Zentrum.

Die obderennsischen Stände förderten Schule und Wissenschaft aus ständepolitischen Interessen. Es lag ihnen an der Ausbildung fähiger ständischer Beamter, und die politische Literatur und der historische Sammeleifer sollten ihren Rechtsstandpunkt untermauern269. Daraus ergab sich aber auch die Abhängigkeit, die zu ihrem gemeinsamen Niedergang führte. Durch Programmschriften ideologisch [Seite: 60] und durch diplomatische Kontakte und Bündnisse politisch abgesichert und vorbereitet, wieder unter der Führung Georg Erasmus Tschernembls, wurde die Ständepolitik von 1608/09 weitergeführt. Es ging um »die Restauration des altständischen Staates ..., der ihm [Tschernembl] auch zugleich die größtmögliche Sicherung der evangelischen Religion in Österreich zu sein schien«, oder gar um »die Ablösung der Erbsuccession durch eine freie Res publica und freies Standisches Regiment«, wie die Bayern die Ziele Tschernembls einschätzten270. Wieder bot die interimistische Landesverweserschaft die ständisch-rechtliche Basis. Besonders gefährlich wurde es diesmal für den Landesfürsten durch die Erfahrungen, die die Protestanten mit der Gegenreformation vor 1609 und mit der Anwendung ihrer neuen Strategien während des »Bruderzwistes« gemacht hatten, durch die entwickelte Organisation der ständischen Opposition und durch den (calvinistischen) Aktivismus ihrer Führer. Der radikale Teil der Stände ging dann konsequent den Weg über die »Konföderation«, die die eigene Position gegenüber dem (noch nicht gegen den) Landesfürsten stärken sollte, zum Bündnis mit den »rebellierenden« Böhmen gegen Ferdinand II. Als Schwachstellen erwiesen sich: 1. die Spaltung der unterennsischen Stände, 2. die begrenzte Bereitschaft der Herren und Ritter beider Länder, ihren Besitz zu riskieren und den radikalen Führern zu folgen, 3. die Unzuverlässigkeit der Bundesgenossen, von denen sich die Union neutralisieren ließ (und damit dem Ligaheer zum Vorstoß nach Linz und Prag den Rücken freigab) und Gábor Bethlen nicht mehr zu Hilfe kam, 4. die militärische Schwäche der obderennsischen Stände, wozu bereits 1610 (wegen der Bedrohung durch das Passauer Kriegsvolk) der pfälzische Oberst Lucan feststellte, das Land ob der Enns sei »zimblich offen, die macht klein und disjungiert«271. Die bayrischen Truppen stießen deshalb im Sommer 1620 kaum auf Widerstand.

Die Schlacht am Weißen Berg wurde auch für den Protestantismus in den niederösterreichischen Ländern zur Katastrophe. Wenn auch Ferdinand II. dem unter- und obderennsischen Adel die Religionsfreiheit »so viel sie dessen vermög der concession in gebrauch haben«272 zuerkannte, so war es doch nur eine Frage der Zeit, wann deren Überschreitungen — was nach Ansicht des katholischen Fürsten die protestantischen Schulen waren — abgestellt würden. Auf die schmale Basis der Konzessionen Maximilians II. gestellt und aus der Landespolitik gedrängt, wurde der Protestantismus isoliert und zum Schrumpfen gebracht. Die Linzer Landschaftsschule bestand noch bis 1624273. Nach dem Befehl Ferdinands II. vom 4. Oktober 1624, die nichtkatholischen Predigten und Schulen einzustellen, wurde die Linzer Schule geschlossen, die ständische Bibliothek von evangelischen [Seite: 61] Schriften gesäubert und die ständische Kasse beschlagnahmt. Da zu befürchten war, daß alles die Jesuiten für ihr Gymnasium bekämen (sie hatten bereits Räume im Landhaus und von den Stiftungen die Herrschaft Ottensheim übernommen), einigten sich die drei oberen Stände (Prälaten, Herren und Ritter). Sie wollten eine Landschaftsschule weiterführen und bekamen von Ferdinand II. dazu die Erlaubnis. Auch die Stiftungen wurden ihnen mit Ausnahme von Ottensheim zurückgegeben, wozu die unsichere Rechtslage beigetragen haben mag, auf die die ständischen Beamten den Fürsten hinzuweisen nicht vergessen hatten, daß nämlich die meisten Stiftungen an die Augsburger Konfession gebunden waren und die Erben der Stifter nun Anspruch darauf hätten. Aus der Schulkasse wurde bis ungefähr 1635 ein Internat im Landhaus unterhalten, mit Fecht-, Tanz-, Reit- und Sprachlehrern, zum Unterricht gingen die Zöglinge jedoch ins Jesuitengymnasium. Bemühungen, wieder einen Schulbetrieb aufzunehmen, wozu der bisherige Altdorfer Professor für Geschichte und Philologie und nun konvertierte Philipp Caroli als Rektor verpflichtet wurde, hatten keinen Erfolg; es bestand dafür freilich auch nicht mehr die konfessionelle und politische Dringlichkeit.

III.

Eine Ausweitung dieser Untersuchung wäre nach verschiedenen Richtungen wünschenswert: Fragen der Pädagogik wurden völlig beiseite gelassen, sofern sie nicht ständepolitische Zielsetzungen dokumentierten. Der ebenfalls vernachlässigte biographische Ansatz hätte bei Lehrpersonen und bei Schülern die weiten, überregionalen Beziehungen deutlicher werden lassen, nicht nur die personelle und ideologische Abhängigkeit von den deutschen Hochschulen, die punktuell aufgezeigt wurde, sondern auch die zu den südöstlichen, östlichen und nördlichen Nachbarländern. Einige wenige Hinweise mußten genügen, wie jene auf die Förderung der südslawischen Sprachen durch die innerösterreichischen Stände aus dem Wunsch nach konfessioneller Expansion oder jener auf die Herkunft bürgerlicher Stipendiaten der Grazer Schule aus dem habsburgischen Teil Ungarns. Insbesondere die Beziehungen zum Kernland der religiös- und ständisch-revolutionären Bewegungen, zu Böhmen und auch zu Mähren, hätten sich beim Ausforschen der Lebenswege der evangelischen Lehrer und Schüler aufzeigen lassen. Daß sein Studienweg Job Hartmann von Enenkel von Loosdorf an die bedeutende landständische Schule nach Groß Meseritsch (Velké Meziříčí)274 führte, wurde angedeutet. Als die unterennsische Landschaftsschule nicht funktionierte, gingen die jungen Herren an die Waldsteinsche Schule in Budweis275. Ein weiteres Beispiel wäre jener Kontakt, der zwischen der protestantischen Kirche in Hernals und der von Sankt Salvator in Prag bestand: Dort hatte mit Förderung durch den Grafen [Seite: 62] Joachim Andreas Schlick nach dem Majestätsbrief Rudolfs II. in den Jahren 1610 bis 1613 Matthias Hoe von Hoenegg ein protestantisches Gymnasium illustre eingerichtet. Hoe war in Wien geboren und hatte die Lateinschule in Steyr besucht, ging dann nach Wittenberg und wurde Superintentent in Plauen und Hofprediger des sächsischen Kurfürsten. Für Hernals, wo er selbst gepredigt hatte, wandte man sich 1617 an ihn um einen neuen Prediger. Nicht nachweislich auf seine Empfehlung kam Elias Ursinus, der unter Hoe Rektor an der Schule bei Sankt Salvator gewesen war276.

In der Geschichte der protestantischen Landschaftsschulen in den nieder- und innerösterreichischen Ländern gab es mehrere Entwicklungsphasen:
Erstens. Es entstanden um 1542 — gegen Gesetze des Landesfürsten — (protestantische) Lateinschulen, die durch die beiden adeligen Stände meist am Sitz ihrer Beamten zur Ausbildung ihrer Söhne unterhalten wurden. Von diesen kleinen, fast immer nur einklassigen Schulen, in denen Schüler verschiedener Lehrstufen parallel unterrichtet wurden, waren Nichtadelige oft ausdrücklich ausgeschlossen. Das Standesbewußtsein des Adels und das Konkurrenzverhältnis zu den bürgerlichen »Gebildeten«, die im neuen Behördenwesen zunehmend Chancen hatten, können für diese elitäre Haltung als Ursachen angeführt werden; außerdem waren die städtischen Lateinschulen bereits besser entwickelt (sie hatten deshalb auch adelige Schüler).
Zweitens. Die religiöse und politische Organisation der protestantischen Stände gegen den Souveränitätsanspruch des katholischen Landesfürsten brachte ab den sechziger Jahren eine Öffnung und eine Vergrößerung der Landschaftsschulen. Sie bekamen auch beschränkte und von Anfang an überzogene rechtliche Grundlagen, nicht durch die »Sympathien« des Landesfürsten für die Protestanten, sondern durch die Stärkung der politischen Position der Stände wegen der Bedrohung des Landes von außen.
Drittens. Diese Gesetzesbasis erwies sich bei einer Verschiebung des Kräfteverhältnisses zugunsten des Landesfürsten als wenig tragfähig. Zunehmend ab 1578 und zuerst in den Residenzstädten Wien und Graz waren diese Schulen, die als voruniversitäre Ausbildungsstätten ein hohes Niveau erreichten, durch gegenreformatorische Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht. Die Wiener Landschaftsschule mußte bereits 1578 geschlossen werden, und um 1600 wurden dann die Schulen in Innerösterreich (in Graz, Judenburg, Laibach und Klagenfurt) und in Linz aufgehoben.
Viertens. Nur die unter dem Schutz von Grundherren in Osterreich unter der Enns eingerichteten und von den protestantischen adeligen Ständen subventionierten [Seite: 63] Schulen in Horn und Loosdorf konnten weiterbestehen. Die ständische Opposition begann sich in den niederösterreichischen Ländern in den ersten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts zu organisieren. Ihre Führer waren ideologisch nicht mehr nach dem etablierten Protestantismus ausgerichtet, sondern zum aktiven Widerstand bereit.
Fünftens. Gestärkt durch den Ausbruch des innerhabsburgischen Zwistes erzwangen sie 1609 rechtliche Zugeständnisse für die Protestanten der niederösterreichischen Länder. Während die konfessionell gespaltenen unterennsischen Stände daraus nur geringen Vorteil ziehen konnten, führten die drei weltlichen Stände des Landes ob der Enns in den folgenden Jahren eine machtvolle Politik. In diesem Zusammenhang war die Linzer Landschaftsschule wieder eröffnet und um eine sechste Klasse erweitert worden; in ihrem Umkreis entstand ein reges kulturelles Leben.
Sechstens. Die Niederlage der Ständeopposition in den habsburgischen Ländern schon in ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges hatte schließlich auch die Auflösung der letzten protestantischen Landschaftsschulen in den Jahren 1620 bis 1627 zur Folge.

Zur Gegenreformation, die in ihrer »Konfessionsbildung von oben« ebenso »methodisch, planmäßig und organisiert«277 war wie die Landeskirchen in den evangelischen Territorien, sollen abschließend unter dem Aspekt der Modernisierung zwei gegenläufige Tendenzen angeführt werden: Der Landesfürst konnte die Stände gewinnen, beziehungsweise sie in ihrem Einsatz für altständische Vorrechte hemmen, weil sich im Interesse an einer modernstaatlichen Verwaltungsorganisation breite Übereinstimmungen ergaben. Denn die Stände waren selbst bemüht, sich politisch (wie auch kirchlich) zu organisieren, und zwar nicht nur oppositionell, sondern auch kooperativ, indem sie in die Landesverwaltung ergänzend zu den landesfürstlichen Behörden einbezogen waren. Aus dieser Beteiligung ergaben sich neue Betätigungs- und Motivbereiche, während gleichzeitig in der Regionalverwaltung ihre Vorrechte gewahrt blieben. In den innerösterreichischen Ländern, wo dieses Moment durch den Ausbau der Landesdefension besonders stark war, ließen es die Stände deshalb überhaupt zu keiner gewaltsamen Auseinandersetzung kommen. Die Gegenreformation brauchte dann nur mehr die Unterordnung der Stände unter den Landesfürsten als Souverän auch in der Konfession durchzusetzen. Inwiefern aber die radikale Gegenreformation unter Ferdinand II. durch Exilierung und Unterdrückung der kritischen Opposition auch einen Verlust an geistiger und wirtschaftlicher Potenz brachte und negativ für eine Optimierung der Leistungskraft (eben durch die Unterdrückung von Kritik) wirkte, könnte eine Untersuchung des Bildungswesens und der durch dieses bedingten sozialen Aufstiegsmöglichkeiten im österreichischen Absolutismus klären helfen.

Fußnoten
1.
Beispiele dafür, wie auch für die Übernahme dieses Urteils: F. Roth, Der Einfluß des Humanismus und der Reformation auf das gleichzeitige Erziehungs- und Schulwesen bis in die ersten Jahrzehnte nach Melanchthons Tod (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte 60, Halle a. S. 1898) III—V; G. Mertz, Das Schulwesen der deutschen Reformation im 16. Jahrhundert (Heidelberg 1902) 1-73; Geschichte der Erziehung (= Bibliothek des Lehrers 1. Abt.: Grundfragen der sozialistischen Pädagogik, Berlin 1960) 100 f.; T. Ballauff, K. Schaller, Pädagogik. Eine Geschichte der Bildung und Erziehung 2: Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert (Freiburg i. B.-München 1970) 38-43.
↑ (Zurück)
2.
J. v. d. Driesch, J. Esterhues, Geschichte der Erziehung und Bildung 1 (Paderborn 21951) 225-227.
↑ (Zurück)
3.
Ausspruch gegenüber Johann Thomas v. Spaur, zitiert von J. Bücking, Frühabsolutismus und Kirchenreform in Tirol (1565-1665). Ein Beitrag zum Ringen zwischen "Staat" und "Kirche" in der frühen Neuzeit (= Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz 66, Wiesbaden 1972) 72. — Es ist freilich ein oft wiederkehrendes Argument der Gegenreformation; vgl. den Beitrag G. Klingensteins in diesem Band, S. 202.
↑ (Zurück)
4.
Vgl. A. Schindling, Humanistische Hochschule und freie Reichsstadt. Gymnasium und Akademie in Straßburg 1538-1621 (= Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz 77, Wiesbaden 1977) 1 f.
↑ (Zurück)
5.
Die weltliche Obrigkeit soll die Untertanen sogar dazu zwingen: »Sermon, daß man solle Kinder zur Schule halten« von 1530; vgl. F. Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts auf den deutschen Schulen und Universitäten vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart. Mit besonderer Rücksicht auf den klassischen Unterricht 1 (Leipzig 31919) 209 f.
↑ (Zurück)
6.
»An die Burgermeyster und Radherrn allerley stedte ynn Deutschen landen« von 1524, ed. D. Martin Luthers Werke 15 (Weimar 1899) 37.
↑ (Zurück)
7.
Luther an Hans Metsch, 1529 Februar 15 Wittenberg, ed. H. Keferstein, Dr. Martin Luthers pädagogische Schriften und Äußerungen. Aus seinen Werken gesammelt und in einer Einleitung zusammenfassend charakterisiert und dargestellt (Langensalza 1888) 75, und Quellen zur Geschichte der Erziehung (= Bibliothek des Lehrers, 1. Abt.: Grundfragen der sozialistischen Pädagogik, Berlin 1962) 67.
↑ (Zurück)
8.
E. Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen (=s Gesammelte Schriften 1, Tübingen 21919) 466.
↑ (Zurück)
9.
Ebd. 432.
↑ (Zurück)
10.
Von den Ausgaben der Kirchen- und Schulordnungen sollen hier nur wenige für das 16. Jahrhundert genannt werden: E. Sehling, Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, 7 Bde. (Leipzig 1902 — Tübingen 1957); R. Vormbaum, Die evangelischen Schulordnungen des 16. Jahrhunderts (Gütersloh 1860); Mertz, Schulwesen der Reformation 457-648 ed. im Anhang die wichtigsten Bestimmungen.
↑ (Zurück)
11.
E. Spranger, Zur Geschichte der deutschen Volksschule. In: Gesammelte Schriften 3 (Heidelberg 1970) 141.
↑ (Zurück)
12.
Siehe dazu als dem »Fundamentalvorgang« des europäischen Absolutismus: G. Oestreich, Strukturprobleme des europäischen Absolutismus. In: Ders., Geist und Gestalt des frühmodernden Staates. Ausgewählte Aufsätze (Berlin 1969) 187 f.
↑ (Zurück)
13.
E. Spranger, Der Zusammenhang von Politik und Pädagogik in der Neuzeit. In: Die Deutsche Schule. Monatsschrift 18 (1914) 20 zitiert die Einleitung zur sächsischen »Visitations- und Konsistorialordnung« von 1573.
↑ (Zurück)
14.
Schindling, Humanistische Hochschule 8.
↑ (Zurück)
15.
Nach der Meinung von Spranger, Politik und Pädagogik 73, stehen Melanchthons Richtlinien im »Unterricht der Visitatoren an die Pfarhern ym Kurfürstenthum zu Sachssen« (1528) und Sturms »De literarum ludis recte aperiendis« (1538) am Ursprung der anderen evangelischen Schulordnungen, zu einer Differenzierung dieses Bildes vgl. H. Hertwer, Herkunft und Zusammenhang der Schulordnungen vom 16. bis 18. Jahrhundert. Eine vergleichende Studie (gedruckte phil. Diss. Mainz 1964). Zum Fortwirken des Humanismus in der evangelischen und katholischen Schulorganisation vgl. H. Liebing, Die Ausgänge des europäischen Humanismus, In: Geist und Geschichte der Reformation. Festgabe Hans Rückert zum 65. Geburtstag (Berlin 1966) 368 und 373.
↑ (Zurück)
16.
A. Schindling, Artikel »Landesschule« im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 14. Lieferung Berlin 1976 S. 1408 - 1412.
↑ (Zurück)
17.
Schindling, Humanistische Hochschule 28.
↑ (Zurück)
18.
Schindling, Landesschule 1409. — Zum Unterricht an den österreichischen Schulen etwas ausführlicher F. Tremel, Das Bildungsideal der Zeit Keplers, In: Johannes Kepler 1571-1971. Gedenkschrift der Universität Graz (Graz 1975) 25-158.
↑ (Zurück)
19.
Vgl. die Schulpolitik der Straßburger Schulaufsichtsbehörde: Schindling, Humanistische Hochschule 8, 36 f. und 388.
↑ (Zurück)
20.
Ed. G. Pfeilschifter, Acta reformationis catholicae I (Regensburg 1959) Nr. 123. Vgl. W. Friedensburg, Der Regensburger Convent 1524. In: Historische Aufsätze dem Andenken an Georg Waitz gewidmet (Hannover 1886) 502-539.
↑ (Zurück)
21.
So am Wiener Landtag von 1536: K. Eder, Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns 1525-1602 (= Studien zur Reformationsgeschichte Oberösterreichs 2, Linz 1936) 51.
↑ (Zurück)
22. ↑ (Zurück)
23. ↑ (Zurück)
24.
H. Hassinger, Die Landstände der österreichischen Länder. Zusammensetzung, Organisation und Leistung im 16. bis 18. Jahrhundert. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich NF 36 (1964) 990.
↑ (Zurück)
25.
G. Oestreich, Ständetum und Staatsbildung in Deutschland. In: Ders., Geist und Gestalt des frühmodernen Staates. Ausgewählte Aufsätze (Berlin 1969) 281-285.
↑ (Zurück)
26.
O. Brunner, Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Usterreichs im Mittelalter (Wien 51965) 437 ff.
↑ (Zurück)
27.
V. Bibl, Die Religionsreformation Kaiser Rudolfs II. in Oberösterreich. In: Archiv für österreichische Geschichte 109 (1922) 402 zitiert Antwort Rudolfs II. auf die Bittschrift der obderennsischen Stände von 1599 Juli 12; Maximilian II. und Karl von Innerösterreich verwahrten sich immer wieder dagegen, daß »um die Religion gekramt« werde: vgl. J. Loserth, Die Reformation und Gegenreformation in den innerösterreichischen Laendern im XVI. Jahrhundert (Stuttgart 1898, Neudruck Nieuwkoop 1970) 182.
↑ (Zurück)
28.
Eder, Glaubensspaltung 78; B. Sutter, Beitrag zum Rundgespräch »Adel und Konfession«. In: H. Rössler (Hrsg.), Deutscher Adel 1555-1740 (= Schriften zur Problematik der deutschen Führungsschichten in der Neuzeit 2, Darmstadt 1965) 65 f. und W. Sittig, der in demselben Rundgespräch gegen Sutter mit sehr differenzierten Ausführungen Stellung nimmt (ebd. 67-86), dabei aber auch die folgenden »Gegenargumente« bringt (vgl. 82).
↑ (Zurück)
29.
H. Sturmberger, Dualistischer Ständestaat und werdender Absolutismus. In: Entwicklung der Verfassung Österreichs vom Mittelalter bis zur Gegenwart, ed. Institut für Österreichkunde (Wien 21970) 36.
↑ (Zurück)
30.
Rudolf II. an die 3 weltlichen Stände ob der Enns, 1599 April 3 Prag, Oberösterreichisches Landesarchiv Linz (OÖLA) B II 10/4 zitiert bei Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 397; zu ähnlichen Argumenten Karls von Innerösterreich vgl. Loserth, Reformation in Innerösterreich 236.
↑ (Zurück)
31.
Vgl. H. Sturmberger, Türkengefahr und österreichische Staatlichkeit. In: Südostdeutsches Archiv 10 (1967) 132-145.
↑ (Zurück)
32.
In Österreich ob der Enns bereits 1508: vgl. I. Zibermayr, Das oberösterreichische Landesarchiv in Linz im Bilde der Entwicklung des heimatlichen Schriftwesens und der Landesgeschichte (Linz 31950) 90 f.; in Steiermark 1528: Sittig, Rundgespräch »Adel und Konfession« 70.
↑ (Zurück)
33.
Brunner, Land und Herrschaft 437 ff.
↑ (Zurück)
34.
Hassinger, Landstände der österreichischen Länder 989 f.
↑ (Zurück)
35.
H. I. Bidermann, Geschichte der österreichischen Gesamtstaatsidee 1526-1804, 1 (Innsbruck 1867, Neudruck Wien 1972) 5-10 läßt die Initiative dazu einzig vom Landesfürsten ausgehen, der diese Bemühungen aber eher vorerst behinderte. Dagegen spricht Sturmberger, Dualistischer Ständestaat 34 von Ansätzen zur Bildung österreichischer États généraux.
↑ (Zurück)
36.
Vgl. Ferdinand an Maria, 1530 Januar 17 Budweis, ed. W. Bauer, R. Lacroix, Die Korrespondenz Ferdinands I.: Familien-Korrespondenz 2/2 (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 31, Wien 1938) 567 ff. 1580/81 wurden von Regierungsseite die Beratungen der Stände der drei innerösterreichischen Länder ohne Einberufung durch den Landesfürsten als Verschwörung ausgelegt: W. Schulze, Zur politischen Theorie des steirischen Ständetums der Gegenreformationszeit. In: Zeitschrift des historischen Vereins für Steiermark 62 (Graz 1971) 46.
↑ (Zurück)
37.
Vgl. J. Loserth, F. Frh. v. Mensi, Die Prager Ländertagung von 1541/42. Verfassungs- und finanzgeschichtliche Studien zur österreichischen Gesamtstaatsidee. In: Archiv für österreichische Geschichte 103 (1913) 433-546.
↑ (Zurück)
38.
Dieses Argument findet sich häufig in protestantischen Schriften, aber auch in landesfürstlichen (auch katholischen) Gesetzen bis ins 18. Jahrhundert: Vgl. Vorrede des Justus Jonas zum Druck der Beratungen der niederösterreichischen und Görzer Stände mit denen von Böhmen, 1539 Dezember, zitiert von Eder, Glaubensspaltung 53, und zum anderen vgl. Codicis austriaci, pars prima & secunda (Wien 1704) z. B. Polizeiordnung Ferdinands I., 1552 Oktober 15, wiederholt von Maximilian II., 1568 Oktober 31, ed. ebd. 2, 147.
↑ (Zurück)
39.
Loserth, Mensi, Prager Ländertagung 460, Anmerkung 2.
↑ (Zurück)
40. ↑ (Zurück)
41.
Eder, Glaubensspaltung 53 setzt mit 1542 die starke Zunahme und die wichtigen kirchlichen Änderungen an.
↑ (Zurück)
42.
F. Wilflingseder, Fridericus Lagus. Ein thüringischer Schulmann und Arzt. In: Jahrbuch der Stadt Linz 1952 (1953) 312; H. Schardinger, Das Gründungsproblem des Linzer Gymnasiums. In: Festschrift zum 400jährigen Jubiläum des humanistischen Gymnasiums in Linz, ed. Bundesgymnasium Linz (Linz 1952) 13.
↑ (Zurück)
43.
So der zeitlich etwas entfernte, aber — da er selbst Lehrer an der Linzer Landschaftsschule war — wohl gut informierte M. Zeiller, Itinerarium Germaniae nov-antiquae. Teutsches Reyßbuch durch Hoch und Nider Teutschland (Straßburg 1632) 151. Vgl. auch die Leichenpredigt des Johannes Caementarius für Lagus (Stuttgart 1594) zitiert von Wilflingseder, Lagus 317.
↑ (Zurück)
44.
↑ (Zurück)
45. ↑ (Zurück)
46.
G. Reingrabner, Die Reformation in Horn. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Osterreich 85 (1969) 47 und 81, Anmerkung 284.
↑ (Zurück)
47. ↑ (Zurück)
48. ↑ (Zurück)
49.
J. Loserth, Die protestantischen Schulen der Steiermark im sechzehnten Jahrhundert (= Monumenta Germaniae Paedagogica 55, Berlin 1916) 8 f.; das Bestellungsdekret für Pica, 1553 Januar 1 Graz, ed. ebd. 137 f.
↑ (Zurück)
50. ↑ (Zurück)
51.
Jörger in Wels und Ybbs: Wilflingseder, Lagus 311.
↑ (Zurück)
52.
Als Beispiele: Für die Bürgerschule zu Sankt Stephan in Wien arbeitet Benedikt Klainschnitz im Auftrag der Stadt 1559 eine Schulordnung für eine fünfklassige Lateinschule aus, die sich an Sturms "De literarum ..." von 1538 anlehnt (Hübl, Schulen 331 f. und 337-341). Zwischen 1565 und 1567 erstellte Bonnius Volkherus für die dreiklassige Lateinschule in Wiener Neustadt eine Schulordnung nach dem kursächsischen Muster (I. Hübel, Das Schulwesen Niederösterreichs im Reformations-Zeitalter 1. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich 51, 1930, 44 f.). Die Schulordnung des Moses Neumann für die Lateinschule in Krems von 1567 bezieht sich ausdrücklich auf Sturm (Hübel, Schulwesen Niederösterreichs 1, 47; A. Baran, Geschichte der alten lateinischen Stadtschule und des Gymnasiums in Krems. In: Jahres-Bericht des k. k. Staats-Gymnasiums in Krems 1895, Krems 1895, 16-18).
↑ (Zurück)
53.
Loserth, Protestantische Schulen 6. Insofern war aber Göß nicht die Regel, als sonst die Frauenklöster rasch in Verfall geraten waren.
↑ (Zurück)
54.
M. Doblinger, Stiftung und Entstehen der Linzer evangelischen Landschaftsschule. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 67 (1951) 19-24; Schardinger, Gründungsproblem 16.
↑ (Zurück)
55.
Vgl. M. Doblinger, Jörg von Perkheim, ein ständischer Diplomat des 16. Jahrhunderts. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines 96 (1951) 87-109.
↑ (Zurück)
56.
Die drei weltlichen Stände des Landes ob der Enns an Ferdinand I., 1538 März 28 Linz, Oberösterreichisches Landesarchiv Linz (OÖLA) Hs 12 »Landtagshandlungen 1534 bis 1541« fol. 287 r; zur Verfasserschaft Jörg Perkheims: Doblinger, Perkheim 107, Anmerkung 59. — Die Stelle zur Rechtfertigungslehre lautet 1538: "und glauben auch, das wir die vergebung unserer sunden allein auß dem verdienst und leiden Christi Jesu haben ..."‚ 1543: "... die justification gepredigt, das ist, das wir ohne alle werkh allain aus dem leiden Jhesu Christy die vergebung der sünden und das ewige leben haben ..." (nach der Eingabe der obderennsischen Stände an Rudolf II. die Landschaftsschule betreffend, 1600 Oktober 8, OÖLA Hs 19 fol. 576 r).
↑ (Zurück)
57. ↑ (Zurück)
58.
Es sei keiner unter ihnen, "der die ohrnbeicht als unchristlich verwürffe, oder aus ainicher verachtung unterließe".
↑ (Zurück)
59.
1565 wollten z. B. die obderennsischen Stände in einer Petition an Maximilian II. die Pflicht der Untertanen, sich zur Religion der Obrigkeit zu bekennen, nur auf die "abgöttischen Lehren und Sekten, die nicht mit der approbierten Heiligen Schrift und mit der Augsburger Confession übereinstimmen", gelten lassen: K. Oberleitner, Die evangelischen Stände im Lande ob der Enns unter Maximilian II. und Rudolf II. (1564-1597) (Wien 1862).
↑ (Zurück)
60.
Vgl. J. Loserth, Die Salzburger Provinzialsynode von 1549. Zur Geschichte der protestantischen Bewegung in den österreichischen Erbländern. In: Archiv für österreichische Geschichte 85 (1898) 201-205; vgl. Losert, Reformation in Innerösterreich 85.
↑ (Zurück)
61.
Mandat Ferdinands I., 1551 August 1 Wien, ed. J. Jäkel, Ferdinand I. und die Stipendiaten aus den Partikularschulen Oberösterreichs in den Jahren 1551 bis 1554. In: Beiträge zur österreichischen Erziehungs- und Schulgeschichte 5 (Wien-Leipzig 1904) 76f. Ferdinand erließ 1524, 1539 und 1548 auch Verbote, andere Universitäten als die Wiener, Ingolstädter oder Freiburger zu besuchen: Eder, Glaubensspaltung 173.
↑ (Zurück)
62.
Hübl, Schulen 371.
↑ (Zurück)
63.
W. Neumann, Zur Gründung der Landschaftsschule in Klagenfurt. In: Die Landeshauptstadt Klagenfurt. Aus ihrer Vergangenheit und Gegenwart I (Klagenfurt 1970) 246-252.
↑ (Zurück)
64.
M. Ostravsky, Die Reformation in Krain. In: Ders., Beiträge zur Kirchengeschichte im Patriarchate Aquileia (= Kärntner Museumsschriften 30, Klagenfurt 1965) 49; Th. Elze, Die Rectoren der Krainischen Landschaftsschule in Laibach während des 16. Jahrhunderts. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Oesterreich 20 (1899) 117; A. Dimitz, Geschichte Krains von der ältesten Zeit bis auf das Jahr 1813. Mit besonderer Rücksicht auf Kulturentwicklung 3 (1875) 155: Budina habe bereits seit vielen Jahren im Dienste der Landschaft gestanden (keine Angabe der Funktion).
↑ (Zurück)
65.
M. Rupel, Primus Truber. Leben und Werk des slowenischen Reformators (= Südosteuropa-Schriften 5, München 1965) 184.
↑ (Zurück)
66.
Siehe unten 29.
↑ (Zurück)
67.
Doblinger, Stiftung der Landschaftsschule 21.
↑ (Zurück)
68.
Schenkung Maximilians II., 1566 Januar 5 Linz, OÖLA Hs 19 fol. 582 v.
↑ (Zurück)
69.
Hübl, Schulen 372.
↑ (Zurück)
70.
G. Mecenseffy, Ansätze zu einer evangelischen Kirchenverfassung in den habsburgischen Erbländern im 16. Jahrhundert. In: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht 12 (1961) 24.
↑ (Zurück)
71.
Hübl, Schulen 332 f.
↑ (Zurück)
72.
Ebd. 372.
↑ (Zurück)
73. ↑ (Zurück)
74.
Zu den Kirchenordnungen vgl. Mecenseffy, Ansätze einer Kirchenverfassung 22; die von Steyr ed. G. Loesche, Die reformatorischen Kirchenordnungen Ober- und Innerösterreichs. In: Archiv für Reformationsgeschichte 17 (1920) 217-230 und 277 bis 287. Zu den Schulordnungen siehe oben 24, Anmerkung 52.
↑ (Zurück)
75.
Rupel, Truber 46, 104 und 108.
↑ (Zurück)
76.
»Articuli oli deili, te prave stare vere kerszhanske ... Drey christliche Confessionen, namlich Augspurgische, Wirtembergische und Sächsische ... in diß Windisch Buch zusamen gezogen« (Tübingen 1562), wie er selbst schreibt, »ein gantz corpus und fundamentum der gantzen christlichen lehr kurtz beieinander clar und verstendig«: Rupel, Truber 163 f. und 166, Titelblatt abgebildet auf Tafel 7 b ebd.
↑ (Zurück)
77.
Rupel, Truber 172 und 202.
↑ (Zurück)
78.
Jakob Andreae an Primus Truber, 1564 Juni 10 Tübingen, ed. Th. Elze, Primus Trubers Briefe mit den dazugehörigen Schriftstücken gesammelt und erläutert (— Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart 215, Tübingen 1897) 419.
↑ (Zurück)
79.
Fr. Kidrič, Die protestantische Kirchenordnung der Slovenen im XVI. Jahrhundert (= Slavica. Beiträge zum Studium der Sprache, Literatur, Kultur, Volks- und Altertumskunde der Slaven 1, Heidelberg 1919) 54. Um Religionsforderungen der Stände von sich abzuwehren, vertrat Karl die Auffassung, Kirchenagenden seien Sache der geistlichen Obrigkeit: vgl. Loserth, Reformation in Innerösterreich 185.
↑ (Zurück)
80.
Kidrič, Kirchenordnung der Slovenen 35 und 43.
↑ (Zurück)
81.
Elze, Rectoren der Landschaftsschule 121 f.
↑ (Zurück)
82.
Ebd. 122-127. »Ordo scholae procerum in carniola revisus anno 1575. mense iulio« ed. V. Schmidt, Pedagoško delo protestantov na slovenskem v XVI. stoletju (= Pedagoški tisk 6, Ljubljana 1952) 189-201.
↑ (Zurück)
83.
Siehe unten 34.
↑ (Zurück)
84.
B. Seuffert, Frischlins Beziehung zu Graz und Laibach. In: Euphorion. Zeitschrift für Litteraturgeschichte 5 (1898) 257-266.
↑ (Zurück)
85.
Ebd. 264; Loserth, Protestantische Schulen 67 und 78; Elze, Rectoren der Landschaftsschule 140 f.
↑ (Zurück)
86.
Die Schulordnung von 1582 September 24, ed. J. Wallner, Nicodemus Frischlins Entwurf einer Laibacher Schulordnung aus dem Jahre 1582. In: Jahresbericht des k. k. Ober-Gymnasiums zu Laibach 1888 (Laibach 1888) 5-19.
↑ (Zurück)
87.
Ed. Schmidt, Pedagoško delo 203-224.
↑ (Zurück)
88.
Schmidt, Pedagoško delo 116; Elze, Rectoren der Landschaftsschule 141-147. Prentl war vorher Rektor der ständischen Schule in Klagenfurt: H. Braumüller, Zur Geschichte des Klagenfurter Schulwesens in der Reformationszeit. In: Carinthia I 114 (1924) 22 f.
↑ (Zurück)
89.
Ostravsky, Reformation in Krain 50 zitiert V. Burian, Česká účast v jihoslovanské reformaci. In: Slovesná věda 7/4 (1947/48) 193-202.
↑ (Zurück)
90.
Vgl. F. Kidrič, Bohoričev Elementale Labacense cum Nomenclatura. In: Časopis za slovenski jezik, književnost in zgodovina 4 (1924) 128-130.
↑ (Zurück)
91.
»Arcticae horulae succesivae, de latino-carniolana literatura, ad latinae linguae analogiam accomodata, unde Moscoviticae, Rutenicae, Polonicae, Boemicae et Lusaticae linguae cum Dalmatica et Croatica cognatio facile deprehenditur ...« (Wittenberg 1584). Vgl. M. Murko, Die Bedeutung der Reformation und Gegenreformation für das geistige Leben der Südslawen. In: Slavia. Časopis pro slovanskou filologii 4 (1924/25) 500 und 506.
↑ (Zurück)
92.
1561 September 14 Urach, ed. I. Kostrenčić, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der protestantischen Literatur der Südslaven (Wien 1874) 49. Vgl. dazu auch die Missionstätigkeit der katholischen Gegenreformation im türkischen Herrschaftsgebiet am Balkan: Murko, Bedeutung der Reformation 687-705.
↑ (Zurück)
93.
Sakrausky, Das »Collegium sapientiae et pietatis« in Klagenfurt. In: Die Saat. Evangelisch-lutherischer Kirchenbote für Österreich 11/4 (1964) 8 f.
↑ (Zurück)
94.
Loserth, Protestantische Schulen 11 und 14.
↑ (Zurück)
95.
Vgl. dazu die Aufteilung der Stipendiaten im Hornbacher Gymnasium lt. Schindling, Humanistische Hochschule 41: von den 48 Stipendien sollen ein Drittel Adelige zum Jurastudium, zwei Drittel Bürgerliche zum Theologiestudium erhalten.
↑ (Zurück)
96.
Loserth, Protestantische Schulen 18. Der Vertrag zwischen Landschaft und Stadt, 1569 Juni 23 Graz, ed. ebd. 133-135.
↑ (Zurück)
97.
Los e r t h, Reformation in Innerösterreich 180. Interessant dazu ist die Argumentation Maximilians II. in einem Schreiben an den Klosterrat, 1569 September 10, für getrennte Schulen; die Errichtung von gemischten Mädchenschulen würde der Adel als Strafe wegen seiner Konfession auffassen, während doch die Städte in Religionssachen nicht mit den adeligen Ständen gemeinsam vorgegangen seien: Hübl, Schulen 364 (letzteres zu Niederösterreich).
↑ (Zurück)
98.
Loserth, Protestantische Schulen 14-16.
↑ (Zurück)
99. ↑ (Zurück)
100.
Loserth, Protestantische Schulen 17; die Verträge sind ed. ebd. 131-136.
↑ (Zurück)
101.
Ein Plan der Wiener kaiserlichen Landschaftsschule ist abgebildet bei Hübl, Schulen 376.
↑ (Zurück)
102.
Loserth, Protestantische Schulen 28.
↑ (Zurück)
103.
Ständeausschuß an den Landschaftsprediger Georg Khuen, 1573 September 9 Graz, ed. Loserth, Reformation in Innerösterreich 593-596: Khuens Opposition dagegen sei nicht mehr zu dulden, vor allem wegen der Konkurrenz der Jesuiten.
↑ (Zurück)
104.
Kein Original erhalten, aber aus der reformierten Schulordnung von 1594 unter anderem zu erschließen: Loserth, Protestantische Schulen 30; dazu sind ed. Bestellungsdekrete ebd. 143-153 und die reformierte Schulordnung, 1594 März 11 Graz, ebd. 155-172.
↑ (Zurück)
105.
Zusammenstellung bei R. Peinlich, Zur Geschichte des Gymnasiums zu Graz. In: Jahresbericht des k. k. Ober-Gymnasiums zu Graz 1866 (Graz 1866) 22 f. (von 3855 fl. 1577/78 auf 11.641 fl. 1597/98).
↑ (Zurück)
106.
Da gleichzeitig zwei andere Lehrer starben und mehrere Schüler erkrankten, wurde von »Brunnenvergiftung« gesprochen: Loserth, Protestantische Schulen 64.
↑ (Zurück)
107.
Loserth, Protestantische Schulen 68-70. Er war später Rektor in Klagenfurt, siehe unten 35, und dann Professor in Straßburg: Schindling, Humanistische Hochschule (Register).
↑ (Zurück)
108. ↑ (Zurück)
109. ↑ (Zurück)
110. ↑ (Zurück)
111. ↑ (Zurück)
112. ↑ (Zurück)
113. ↑ (Zurück)
114.
Loserth, Protestantische Schulen 85.
↑ (Zurück)
115.
Ebd. 49 und 52.
↑ (Zurück)
116.
Sie ist nicht erhalten, aber die Summe, die der Kopierer erhielt, läßt auf den Umfang schließen: Braumüller, Klagenfurter Schulwesen 19.
↑ (Zurück)
117.
Vgl. D. Jandl, Klagenfurts kulturelle Entwicklung im 16. und 17. Jahrhundert. In: Die Landeshauptstadt Klagenfurt. Aus ihrer Vergangenheit und Gegenwart 1 (Klagenfurt 1970) 288. Haubold ging dann in das »Flacianer-Nest« Eferding, wo er 1579 starb: Eder, Glaubensspaltung 175.
↑ (Zurück)
118.
Der Leiter der Ennser Landschaftsschule Michael Eckhelhuber charakterisiert dieses Prinzip in seiner Schulordnung von 1570 damit, »daß wir durch studieren sollen bekommen Erkenntnis aller Dingen und geschickhlickait zu reden«: C. F. Bauer, Die evangelische Landschaftsschule in Linz a. D. Ihre Geschichte und Einrichtungen von ihrer Begründung bis zur Auflösung, 1550-1629. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich 45 und 46 (1925) 7. — In Klagenfurt vielleicht von (oder vermittelt durch) Chyträus, in dessen Helmstedter Universitätsstatuten ähnliche Formulierungen vorkommen: P. Baumgart, E. Pitz, Die Statuten der Universität Helmstedt (= Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 15, Göttingen 1963).
↑ (Zurück)
119.
Vgl. das Lob Michael Gothard Christalnicks um 1588 im Vorwort zu seiner Geschichte Kärntens, Stiftsbibliothek St. Florian Hs XI 1523 fol. 21 zitiert von Neumann, Gründung der Landschaftsschule 247 f.Marbach schlug eine Professur in Straßburg aus, da die Kärntner Stände besser bezahlten: Schindlin , Humanistische Hochschule 372.
↑ (Zurück)
120.
Jandl, Klagenfurts kulturelle Entwicklung 290; M. Doblinger, Hieronymus Megisers Leben und Werk. In: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 26 (1905) 431-478. Mit seinem »Dictionarium quatuor linguarum videlicet Germanicae, Latinae, Illyricae (quae vulgo Sclavonica appellatur) et Italicae sive Hetruscae, Graecii Styriae 1592« hatte er das erste slowenische Wörterbuch verfaßt.
↑ (Zurück)
121.
»Aristeion Carinthiae Claudiforum Gratae Memoriae ergo Heroico Carmine Donatum ab Urbano Paumgartnero V. C. Lavingae Rhetorum Anno 1605«, Lobspruch in 1068 Hexametern: vgl. C. Lucerna, Der Dichter Urban Paumgartner. Ein Kärntner Exulant. In: Jahrbuch für Geschichte des Protestantismus in Österreich 34 (1913) 55-72 und C. Lucerna, Aus Urban Paumgartners Aristeion Carinthiae Claudiforum. In: Carinthia I 104 (1914) 32-48; vgl. Jandl, Klagenfurts kulturelle Entwicklung 289 f. auch allgemein zu den Lehrpersonen.
↑ (Zurück)
122.
Loserth, Protestantische Schulen 83-87; P. Dedic, Die Geschichte des Protestantismus in Judenburg mit besonderer Berücksichtigung des evangelischen Kirchen-und Schulwesens in den Jahren 1572-1598 (Graz-Wien-Leipzig 1932) 71-88; J. Andritsch, Die evangelische Landschaftsschule in Judenburg 1577-1598. In: Jahresbericht des Bundesgymnasiums Judenburg 1961/62 (Judenburg 1962) 3-50.
↑ (Zurück)
123.
Loserth, Protestantische Schulen 65 und 86 f.
↑ (Zurück)
124.
Loserth, Reformation in Innerösterreich 287 f. zitiert dazu Briefe von Erzherzog Ernst und von Erzherzogin Maria nach Karls Tod 1591.
↑ (Zurück)
125.
Diese Politik des Verschleierns der eigenen Absicht wurde von Maximilian II. in einem Brief vom 30. Oktober 1569 Karl von Innerösterreich empfohlen: Loserth, Reformation in Innerösterreich 145 f. Zur Münchner Konferenz ebd. 299-308.
↑ (Zurück)
126.
Schindling, Humanistische Hochschule 2. Vgl. J. Andritsch, Landesfürstliche Berater am Grazer Hof (1564-1619). In: Innerösterreich 1564-1619 (= Joannea 3, Graz 1968) 73-119.
↑ (Zurück)
127. ↑ (Zurück)
128. ↑ (Zurück)
129. ↑ (Zurück)
130.
Vgl. J. Loserth, Die Gegenreformation in Graz in den Jahren 1582-1585. 145 Actenstücke aus zwei bisher unbekannten Actensammlungen vom Jahre 1585 (= Veröffentlichungen der Historischen Landes-Commission für Steiermark 12, Graz 1900).
↑ (Zurück)
131.
Vgl. W. Schulze, Landesdefension und Staatsbildung. Studien zum Kriegswesen des innerösterreichischen Territorialstaates (1564-1619) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 60, Wien-Graz-Köln 1973) 72 f.
↑ (Zurück)
132.
Loserth, Reformation in Innerösterreich 396. Ähnliche Gutachten für die protestantischen Stände von Österreich unter der Enns, siehe G. Reingrabner, Adel und Reformation. Beiträge zur Geschichte des protestantischen Adels im Lande unter der Enns während des 16. und 17. Jahrhunderts (= Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich 21, St. Pölten 1976) 66 (Anmerkung 503). — Zu Andreaes Beziehungen zum Land ob der Enns vgl. H. Sturmberger, Jakob Andreae und Achaz von Hohenfeld. Eine Diskussion über das Gehorsamproblem zur Zeit der Rudolfinischen Gegenreformation in Österreich. In: Festschrift für Karl Eder zum 70. Geburtstag (Innsbruck 1959) 381-394.
↑ (Zurück)
133.
Begriff von Carl Schmitt, übernommen von G. Oestreich, Die Idee des religiösen Bundes und die Lehre vom Staatsvertrag. In: Ders., Geist und Gestalt des frühmodernen Staates. Ausgewählte Aufsätze (Berlin 1969) 158.
↑ (Zurück)
134.
J. Mezler-Andelberg, »Diß ist der beste weg, den ich auß gottes wort in diser schweren sache zeigen khan«. Ein Gutachten Dr. Jeremias Hombergers aus dem Jahre 1584. In: Festschrift Hermann Wiesflecker zum sechzigsten Geburtstag (Graz 1973) 175 f.
↑ (Zurück)
135.
W. Schulze, Zur politischen Theorie des steirischen Ständetums der Gegenreformationszeit. In: Zeitschrift des historischen Vereins für Steiermark 62 (1971) 45 f.
↑ (Zurück)
136.
Loserth, Reformation in Innerösterreich 266 zitiert die Beschwerdeschrift der Stände an Eh. Karl (1578 Juni 29) über die Predigt in Judenburg, die häufig wegen des »der Türk ist der Lutherischen Glück, sonst würde man anderst mit ihnen umbgehen« zitiert wird.
↑ (Zurück)
137.
Das negative Urteil über die Grazer Landschaftsschule bei B. Sutter, Johannes Kepler und Graz. Im Spannungsfeld zwischen geistigem Fortschritt und Politik. Ein Beitrag zur Geschichte Innerösterreichs (Graz 1975) 53-74 scheint mir nicht gerechtfertigt. — Vgl. J. Andritsch, Gelehrtenkreis um Johannes Kepler in Graz. In: Johannes Kepler 1571-1971. Gedenkschrift der Universität Graz (Graz 1975) 159-195.
↑ (Zurück)
138.
Loserth, Protestantische Schulen 115: Name und Herkunft der Stipendiaten bei der Auflösung der Schule.
↑ (Zurück)
139.
Erlaß Ehg. Karls, 1587 Januar 1 Graz, ed. Loserth, Acten zur Geschichte der Gegenreformation unter Karl II. 590; den Grazer Durchführungserlaß an die Viertelmeister, 1587 Mai 9 Graz, ed. Loserth, Protestantische Schulen 198 f.
↑ (Zurück)
140. ↑ (Zurück)
141.
Loserth, Protestantische Schulen 114.
↑ (Zurück)
142. ↑ (Zurück)
143.
Loserth, Protestantische Schulen 125-128; Schulordnung von der Schule in Schwanberg ed. ebd. 173-177.
↑ (Zurück)
144.
Dedic, Protestantismus in Judenburg 87; Dimitz, Geschichte Krains 3, 285 ff. Die Jesuiten ließen sich bereits 1596 in Laibach nieder: Dimitz, Geschichte Krains 3, 273; in Klagenfurt eröffneten die Jesuiten ihr Gymnasium 1604: Jandl, Klagenfurts kulturelle Entwicklung 298.
↑ (Zurück)
145.
Vgl. Hzg. Albrecht von Bayern an Rudolf II., 1578 Januar 24 zitiert von V. Bibl, Die Einführung der katholischen Gegenreformation in Niederösterreich durch Kaiser Rudolf II. (1576-1580) (Innsbruck 1900) 40: Bei Abweichungen von der AC könne mit der Gegenreformation eingesetzt werden; außerdem weiche die AC meist nur wenig vom Katholischen ab, was auch noch abgestoßen werden könnte. — Zur Bedeutung der AC und des Reiches als Vorbild in der Entwicklung eines religiösen Bekenntnisses in den österreichischen Ländern vgl. O. Sakrausky, Der österreichische Protestantismus. In: Religion und Kirche in Österreich, ed. Institut für Österreichkunde (Wien 1972) 64.
↑ (Zurück)
146.
Rudolf II. an die unterennsischen Stände, 1578 Juni 3, zitiert nach Bibl, Gegenreformation in Niederösterreich 65 f.
↑ (Zurück)
147.
Ebenda 81. Vgl. zur innerprotestantischen Diskussion um den Ausschluß der Bürger von der Predigt, um der Obrigkeit zu gehorchen: Sturmberger, Andreae und Hohenfeld 388-394.
↑ (Zurück)
148.
Vgl. den »Kniefall der 5000« 1579; zur Unruhe 1578/79 unter den Bürgern siehe Bibl, Gegenreformation in Niederösterreich 131-133 u. a. und J. K. Mayr, Wiener Protestantengeschichte im 16. und 17. Jahrhundert. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 70 (1954) 72 ff.
↑ (Zurück)
149.
Bibl, Organisation des evangelischen Kirchenwesens 191.
↑ (Zurück)
150.
Ebd. 196. Wenn er auch Prediger ordinierte: Bibl, Gegenreformation in Niederösterreich 18; vgl. Mayr, Wiener Protestantengeschichte 63.
↑ (Zurück)
151.
Bibl, Gegenreformation in Niederösterreich 10.
↑ (Zurück)
152.
»Instruktion von den zweien stenden auf die hern deputierten in religionssachen, was sy handeln sollen«, 1575 Juni 21 Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Codex 8314 fol. 110-113, auch zitiert von Bibl, Organisation des evangelischen Kirchenwesens 225 und G. Reingrabner, Zur Geschichte der protestantischen Landschaftsschule in Wien. In: Wiener Geschichtsblätter 27 (1972) 317.
↑ (Zurück)
153.
Sie ist nicht erhalten geblieben: ebd. 316.
↑ (Zurück)
154.
Lt. Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 318 f. gab es schon vorher Unterricht.
↑ (Zurück)
155.
Bericht der Religionsdeputierten, 1577 Juli 3, zitiert nach Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 318.
↑ (Zurück)
156.
Bericht der Religionsdeputierten, 1576 Februar 2, Österreichische Nationalbibliothek, Codex 8314 fol. 134 zitiert nach Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 318.
↑ (Zurück)
157. ↑ (Zurück)
158.
Zur opulenten Ernährung: Mayr, Wiener Protestantengeschichte 79 f. Beispiel aus der Linzer Landschaftsschule und allgemein für die Entwicklung der Ernährung in den Anstalten bei R. Sandgruber, Lebensstandard und Ernährung in Oberösterreich im 18. und 19. Jahrhundert. In: Österreich in Geschichte und Literatur 21 (1977) 287.
↑ (Zurück)
159.
Mayr, Wiener Protestantengeschichte 79.
↑ (Zurück)
160.
Bibl, Gegenreformation in Niederösterreich 21 ff., 38-41.
↑ (Zurück)
161.
Ebd. 35.
↑ (Zurück)
162.
Eder, Glaubensspaltung 163 f.
↑ (Zurück)
163.
Mayr, Wiener Protestantengeschichte 80 f.
↑ (Zurück)
164.
Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 321.
↑ (Zurück)
165.
Siehe unten 46.
↑ (Zurück)
166.
Die Religionsdeputierten an Dietrich v. Puchhaim, 1584 August 11 Wien, teils ed. G. Reingrabner, Die Horner Schulordnung vom 1. Januar 1578. In: Das Waldviertel NF 12 (1963) 48, Anmerkung 9. Beide waren schon in Wien an der Landschaftsschule Lehrer: vgl. Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 319.
↑ (Zurück)
167.
Klage des Mistelbacher Pfarrers Faschang, 1580 Januar 8, zitiert nach Th. Wiedemann, Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter der Enns 3 (Prag 1882) 314; Erlaß Ehg. Ernsts an die Bürger von Mistelbach, zitiert von I. Hübel, Das Schulwesen Niederösterreichs im Reformations-Zeitalter 2: Besonderes a) Die Schulorte. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus im ehemaligen und im neuen Osterreich 52 (1931) 96.
↑ (Zurück)
168.
Anfrage Khlesls an den Pfarrer Faschang in 10 Punkten, 1585 April 28, Wiener Diözesanarchiv, Fasz. Mistelbach; Antwort Faschangs, 1585 Mai 6, ebd. und Kollegsarchiv Mistelbach, Lade 108 Nr. 163. Ich danke Frau Ingrid Geyer, die an einer Dissertation über Reformation und Gegenreformation in Mistelbach arbeitet, für diese Hinweise.
↑ (Zurück)
169.
Beschluß des unterennsischen Ständeausschusses, 1591 Dezember 21, Niederösterreichisches Landesarchiv Wien, Ständische Akten B III 27 fol. 149 ff. nach Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 322: sofort sollte die Loosdorfer Schule 600 fl. bekommen und eventuell auch die in Zistersdorf.
↑ (Zurück)
170.
Siehe unten 47 und 46.
↑ (Zurück)
171.
L. Westmüller, Helmhard Jörger und die protestantische Gemeinde in Hernals. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 81 (1965) 168.
↑ (Zurück)
172. ↑ (Zurück)
173. ↑ (Zurück)
174.
G. Reingrabner, Von der evangelischen Kirchenvisitation des Jahres 1580 im niederösterreichischen Waldviertel. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 82 (1966) 51, Anmerkung 69 zitiert die in Horn übergebene Denkschrift.
↑ (Zurück)
175.
G. Reingrabner, Waldviertler Lebensbilder. Christoph Reuter. In: Das Waldviertel NF 10 (1961) 177.
↑ (Zurück)
176.
Reingrabner, Visitation 33, 37 und 52, Anmerkung 98; vgl. Reingrabner, Adel und Reformation 63 ff.
↑ (Zurück)
177.
Ausstellungskatalog Renaissance in Österreich, Niederösterreichische Landesausstellung. Schloß Schallaburg (Wien 1974) 76 Nr. 170 a (von G. Reingrabner).
↑ (Zurück)
178.
Reingrabner, Adel und Reformation 64.
↑ (Zurück)
179.
Siehe oben 39.
↑ (Zurück)
180.
Topographie von Niederösterreich 5 (Wien 1903) 65. Hingegen schreibt K. Gutkas, Geschichte des Landes Niederösterreich (St. Pölten 41973) 212 von einer Landschaftsschule in Katzelsdorf.
↑ (Zurück)
181.
Reingrabner, Adel und Reformation 65, Anmerkung 490.
↑ (Zurück)
182.
G. Reingrabner, Die Herren von Puchheim auf Horn und Wildberg. Beiträge zu ihrer Genealogie. In: Das Waldviertel 14 (1965) 6 und 47.
↑ (Zurück)
183.
Reingrabner, Horner Schulordnung 48, Anmerkung 6 zitiert den die Schule betreffenden Teil der Kirchenordnung von 1577 Januar 3.
↑ (Zurück)
184.
Reingrabner, Landschaftsschule 322.
↑ (Zurück)
185. ↑ (Zurück)
186.
I. Hübel, Das Schulwesen Niederösterreichs im Reformations-Zeitalter 2: Besonderes b) Die Lehrkräfte. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich 54 (1933) 68.
↑ (Zurück)
187.
Reingrabner, Herren von Puchheim 8 f. Nach Endl, Stadtschule in Horn 13 f. hatte z. B. bereits 1555 Ulrich v. Eyzing (Onkel und Vormund von Veit Albrecht und Dietrich v. Puchheim) seinen Sohn als Kostknaben beim Horner Schulmeister Feinneckher.
↑ (Zurück)
188.
Anfrage des Klosterrates an den Prior von Melk und Verwalter von Stift Altenburg, Martin Schachenhuber, 1598 September 11, zitiert von Reingrabner, Horner Schulordnung 49, Anmerkung 11: »... aufrichtung der neuen schuel unser universität gleich zu Horn ... gründtlich erkhundiget, wie es mit aufrichtung angeregt schuel zu Horn beschaffen, ob man es zu einer universität zuerheben gedenckht ...« Die Antwort von 1598 Oktober 6 zitiert ausführlich Endl, Stadtschule in Horn 38 f.
↑ (Zurück)
189.
Endl, Stadtschule in Horn 36 f. zitiert aus dem Horner Ratsprotokoll von der Sitzung 1597 Januar 17, in der ein Ansuchen an die Stände beschlossen wurde. So erhielt die Herrschaft Horn von 1598-1601 für die Schule jährlich 500 fl., 1604-1606 jährlich 1000 fl. und ab 1607 wieder jährlich 500 fl.: Reingrabner, Reformation in Horn 46.
↑ (Zurück)
190.
Endl, Stadtschule in Horn 45 f., der auch (49 f.) die wenigen überlieferten Schülernamen anführt.
↑ (Zurück)
191.
Reingrabner, Puchheim 9f.
↑ (Zurück)
192. ↑ (Zurück)
193. ↑ (Zurück)
194.
Vgl. zum wenigen, was über sie bekannt ist I. Hübel, Das Schulwesen Niederösterreichs im Reformations-Zeitalter 2: Besonderes a) Schulorte. In: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich 53 (1932) 50 f.
↑ (Zurück)
195.
Topographie von Niederösterreich 3 (Wien 1893) 43: er berief 1605 die Barmherzigen Brüder nach Feldsberg, die hier ihre erste Niederlassung nördlich der Alpen erhielten. Er selbst hatte die bekannte Schule der böhmischen Brüder in Eibenschitz (Ivancice) besucht.
↑ (Zurück)
196.
Reingrabner, Adel und Reformation 69 zitiert in der Anmerkung 529 Karls Konzept für ein neues Deckenfresko im Feldsberger Schloß, auf dem die Konversion verherrlicht werden sollte.
↑ (Zurück)
197. ↑ (Zurück)
198.
G. Reingrabner, Hans Wilhelm von Losenstein auf Schallaburg (zugleich Anmerkung zur Bedeutung des protestantischen Adels im 16. Jahrhundert). In: Unsere Heimat 40 (1969) 197.
↑ (Zurück)
199.
G. Floßmann, Abt Caspar Hofmann von Melk (1587-1623) (masch. phil. Diss. Wien 1964) 59-98.
↑ (Zurück)
200.
»Loßdorffische Schůlordnung. Auff befelch deß Wolgeborn Herren, Herrn Hanns Wilhelmen Herrn zů Losenstein unnd Schallenburg etc, gestellt imm Jar nach Christi Geburt MDLXXIIII« (Augsburg bei Valentin Schönigk), Faksimile mit einer Einleitung von G. Floßmann (Loosdorf 1974) nicht paginiert.
↑ (Zurück)
201.
Reingrabner, Hans Wilhelm von Losenstein 204 f.
↑ (Zurück)
202.
Vgl. Hübel, Schulwesen Niederösterreichs 2 a), 93. Siehe oben 43, Anmerkung 169; zuerst 600 fl. jährlich vorgesehen, 1602 und 1603 nachweislich je 1000 fl., vor 1622 je 500 fl. Subvention.
↑ (Zurück)
203.
Bericht im Niederösterreichischen Landesarchiv Wien B III 27 fol. 15, 149 und 179 zitiert nach Reingrabner, Hans Wilhelm von Losenstein 203; vgl. Hübel, Schulwesen Niederösterreichs 2 a), 93.
↑ (Zurück)
204.
Topographie von Niederösterreich 5 (Wien 1903) 1043.
↑ (Zurück)
205.
Vgl. A. Coreth, Job Hartmann von Enenkel. Ein Gelehrter der Spätrenaissance in Österreich. In: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 55 (1944) 257-260.
↑ (Zurück)
206.
F. Khull, Die protestantische Landschaftsschule zu Loosdorf in Niederösterreich und die Herren von Stubenberg. In: Steirische Zeitschrift für Geschichte 3 (1905) 8.
↑ (Zurück)
207.
Reingrabner, Hans Wilhelm von Losenstein 204.
↑ (Zurück)
208.
Es sei »das fürnembste Ampt der Weltlichen Regenten ... Christo ... bey inen einziehen ... [zu] lassen, das ist, ... nit allein schoͤne Staͤtte . .. bawen, und Fride ... in zeitlichen sachen schützen ... und darfür Rent und Zinns ... Ehr und gehorsam von den Unterthanen einnemen, Sonnder auch Kirchen und Schůlen auffrichten ...«.
↑ (Zurück)
209.
Zur Kirchenordnung (mit Anweisungen für die Schule) von 1577 Januar 3 und zur Schulordnung von 1578 Januar 1, siehe Reingrabner, Horner Schulordnung 42-48. G. Reingrabner, Zwei Pestordnungen des 16. Jahrhunderts aus Horn. In: Das Waldviertel NF 10 (1961) 48-52; die zweite ist ein Teil der Weisung an den Pfleger, s. d., Archiv Hoyos Horn, A Fach 382 r Karton 8 (24 fol.): Reingrabner, Horner Schulordnung 50, Anmerkung 26.
↑ (Zurück)
210.
Hübel, Schulwesen Niederösterreichs 1, 28 und 41 f.
↑ (Zurück)
211.
Die Schule betreffender Teil der Kirchenordnung von 1577 Januar 3, teils ed. Reingrabner, Horner Schulordnung 47 f.
↑ (Zurück)
212.
Vgl. die vielen Hinweise bei Hübel, Schulwesen Niederösterreichs und bei K. Schiffmann, Das Schulwesen im Lande ob der Enns bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. In: 59. Jahres-Bericht des Museum Francisco-Carolinum (Linz 1901) 65-124. Vgl. G. Grüll, Die Kirchhamersche Lateinschule, das spätere Alumnat in Münzbach. In: Heimatgaue 7 (1926) 71-77: aufgrund einer Stiftung des reichen Wiener Handelsmannes Georg Kirchhamer (1591) errichtete protestantische Lateinschule.
↑ (Zurück)
213.
Vgl. den Beitrag in diesem Band von A. Kohler, Bildung und Konfession. Zum Studium der Studenten aus den habsburgischen Ländern an den Hochschulen im Reich (1560-1620) 104 f.
↑ (Zurück)
214.
Aus der von Bauer, Landschaftsschule in Linz 2 referierten Instruktion der Stände für den ersten Praeceptor Blasius Khuenegger von 1567 (OÖLA Hs 19 fol. 1-12) geht hervor, daß sie nur einen Lehrer und einen Gehilfen hatte.
↑ (Zurück)
215.
Ebd. und die Instruktion der Stände für die Schulinspektoren, 1569 Februar 3, zitiert von Bauer, Landschaftsschule in Linz 4.
↑ (Zurück)
216.
Berichte im OÖLA Hs 19 fol. 62-86 (71v: „Iren zuegeordneten aufsehern"); vgl. dazu Bauer, Landschaftsschule in Linz 13 f. Zu den Privaterziehern vgl. Memhards Schulordnung von 1578, ed. F. Khull, Schulordnung und Instruktionen aus den Jahren 1577-1579 für die evangelische Schule der Landstände von Oberösterreich zu Linz an der Donau. In: Beiträge zur österreichischen Erziehungs- und Schulgeschichte 3 (1901) 150 f. und H. Schardinger, Studie zur Geschichte des Linzer Gymnasiums aus der Zeit der Landschaftsschule. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1957 (1957) 44-52.
↑ (Zurück)
217.
Schulordnung von 1570, OÖLA Hs 19 fol. 23 ff.
↑ (Zurück)
218.
Schulordnung für die Linzer Landschaftsschule, 1586 Oktober 1 Linz, OÜÖA Hs 19 fol. 247 r.
↑ (Zurück)
219.
Vorschlag Giengers an die obderennsischen adeligen Stände, 1574 April 15 Ennsegg, OÖLA Landschaftsakten C I 4 Nr. 3. Zu den verschiedenen Erziehungszielen vgl. auch Luther, zitiert von F. Roth, Weibliche Erziehung und weiblicher Unterricht im Zeitalter der Reformation (Leipzig 1893) 10: »... das die menner wol regirn künden land und leutt, die frawen wol zihen und halten künden haus, kinder und gesinde.«
↑ (Zurück)
220.
Zur Unterbringung: Bauer, Landschaftsschule in Linz 20; J. Schmidt, Linzer Kunstchronik 3 (1952) 104; Schardinger, Studien 33.
↑ (Zurück)
221.
Schulordnung und mehrere Begleitschreiben ed. Khull, Schulordnung 129-219. Zu Memhard vgl. G. Salomon, Magister Johannes Memhard, der adeligen Landschaftsschule in Linz Rektor, und seine Familie. In: Heimatgaue 15 (1934) 170-178 und G. Ritschel, Die Förderung von Kultur und Wissenschaft durch die oberösterreichischen Landstände 1574-1624 (masch. phil. Diss. Wien 1968) 24-33.
↑ (Zurück)
222.
Soll im ersten Jahr seiner Tätigkeit von 7 auf 74 angestiegen sein: Eingabe Memhards an die Stände, 1577 März 9, OÖLA Hs 19 fol. 142.
↑ (Zurück)
213.
Die erst am 5. September 1578 veröffentlichte Kirchenordnung ed. K. Oberleitner, Die evangelischen Stände im Lande ob der Enns unter Maximilian II. und Rudolf II. (1564-1597) (Wien 1862) 80-91. Vgl. Eder, Glaubensspaltung 151.
↑ (Zurück)
224.
Eder, Glaubensspaltung 152 und 157.
↑ (Zurück)
225.
Eder, Glaubensspaltung 154; Oberleitner, Evangelische Stände 38.
↑ (Zurück)
226. ↑ (Zurück)
227.
Eder, Glaubensspaltung 183 f.
↑ (Zurück)
228.
Vgl. H. Slaby, Magister Georg Calaminus und sein Freundeskreis. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1958 (1958) 73-140.
↑ (Zurück)
229.
Ritschel, Förderung von Kultur und Wissenschaft 4-11.
↑ (Zurück)
230.
Bauer, Landschaftsschule in Linz 26.
↑ (Zurück)
231.
Ausführlich dazu und zu den Voraussetzungen: Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 375-433 und Eder, Glaubensspaltung 277-416.
↑ (Zurück)
232.
Rudolf II. an die 3 weltlichen Stände ob der Enns, 1599 April 3 Prag, OÖLA B 11 10/4 zitiert von Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 397.
↑ (Zurück)
233.
Kaiserliches Dekret, 1598 Oktober 18 Podiebrad, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, österreichische Akten, Oberösterreich 6 zitiert von Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 394.
↑ (Zurück)
234.
Ebd. 395 f. und 417; Eder, Glaubensspaltung 333.
↑ (Zurück)
235.
Löbl an Ehg. Matthias, 1600 Januar 2, zitiert von Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 405.
↑ (Zurück)
236.
Ehg. Matthias an Rudolf II., 1600 Januar 27 Wien, ed. Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 436.
↑ (Zurück)
237.
Kaiserliche Instruktion und Beglaubigungsschreiben an die obderennsischen adeligen Stände, 1600 März 5 Pilsen, zitiert von Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 407. Er hatte bereits früher die Aufhebung befohlen, so 1596 vgl. ebd. 386.
↑ (Zurück)
238.
Vgl. ebd. 408 ff. und H. Sturmberger, Georg Erasmus Tschernembl. Religion, Libertät und Widerstand. Ein Beitrag zur Geschichte der Gegenreformation und des Landes ob der Enns (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs 3, Linz 1953) 109 und 113 f.
↑ (Zurück)
239.
Bauer, Landschaftsschule in Linz 27-30.
↑ (Zurück)
240.
Stiftungsbrief der Stände, 1600 Juni 8 Linz, OÖLA Hs 131 (»Bescheidbuch in Kirchen-und Schulsachen«) fol. 86 f.
↑ (Zurück)
241.
Auszug aus der Eingabe der obderennsischen Stände an Rudolf II., die Landschaftsschule betreffend, 1600 Oktober 8, OÖLA Hs 19 fol. 581 r.
↑ (Zurück)
242.
Bibl, Religionsreformation in Oberösterreich 416 f. Zu den Vorschlägen von 1598, in Linz oder an einem anderen Ort ob der Enns eine Schule der Jesuiten einzurichten, ebd. 390.
↑ (Zurück)
243.
Ebd. 427; Eder, Glaubensspaltung 334 f. Gleichzeitig nahm Siegmund Ludwig v. Polheim die Entfernung des Predigers aus Wels hin: ebd. 352.
↑ (Zurück)
244.
Sturmberger, Tschernembl 130.
↑ (Zurück)
245.
M. Weber, Politik als Beruf. In: Gesammelte politische Schriften (Tübingen 31971) 506.
↑ (Zurück)
246.
Vgl. Sturmberger, Tschernembl 94.
↑ (Zurück)
247.
Löbl tat das z.B.: Bibl, Religionsreformation 413 und Sturmberger, Tschernembl 85 bringen Beispiele von Beschuldigungen, die er gegen die protestantischen Stände erhob.
↑ (Zurück)
248.
Vgl. Sturmberger, Tschernembl 129 f. und vgl. 96 ff. und 122.
↑ (Zurück)
249.
T.R. Gurr, Rebellion. Eine Motivanalyse von Aufruhr, Konspiration und innerem Krieg (Düsseldorf-Wien 1972) 250.
↑ (Zurück)
250.
Sturmberger, Tschernembl 143 f. und H. Sturmberger, Aufstand in Böhmen. Der Beginn des Dreißigjährigen Krieges (= Janus-Bücher. Berichte zur Weltgeschichte 13, München-Wien 1959) 25.
↑ (Zurück)
251.
Ebd. 24; Sturmberger, Tschernembl 132 ff.
↑ (Zurück)
252.
Vgl. V. Bibl, Die katholischen und protestantischen Stände Niederösterreichs im XVII. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der ständischen Verfassung. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich NF 2 (1904) 195-198: Es ging zuerst um die Finanzverwaltung, denn die Katholiken beklagten sich, auch für den Landhausgottesdienst und die Schulen mitbezahlt zu haben.
↑ (Zurück)
253.
Sturmberger, Tschernembl 146 f.
↑ (Zurück)
254.
Bibl, Stände Niederösterreichs 201; vgl. die Sterbeholer Übereinkunft der Ständeführer von 1608 Juni 29: dazu Sturmberger, Tschernembl 168.
↑ (Zurück)
255.
Bibl, Stände Niederösterreichs 204. In Inzersdorf führte die Wiedereröffnung zur Festnahme des Grundherrn, die zur Sezession der Stände nach Horn beitrug.
↑ (Zurück)
256.
Vgl. den »Lobpreis aus Linz« und das »Dankgebet aus Steyr« zitiert von G. Mecenseffy, Evangelisches Glaubensgut in Oberösterreich. Ein Beitrag zur Erschließung des religiösen Gehaltes der Reformation im Lande ob der Enns. In: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 2 (1952) 166 ff.
↑ (Zurück)
257.
Ausführlich dazu Bibl, Stände Niederösterreichs 223-273.
↑ (Zurück)
258.
Sturmberger, Tschernembl 170.
↑ (Zurück)
259.
Schmidt, Kunstchronik 85.
↑ (Zurück)
260.
Instruktion für die Schulinspektoren (bis 1613 war einer davon Job Hartmann von Enenkel), s. d. (1609), OÖLA Hs 130 fol. 41.
↑ (Zurück)
261.
Ebd. fol. 48.
↑ (Zurück)
262.
Ein Hinweis darauf: ebd. fol. 50 r. Vgl. H. Schardinger, Das derzeit älteste Schülerverzeichnis des Gymnasiums in Linz a. d. Donau vom Jahre 1613. In: 96. bis 104. Jahresbericht des Bundesgymnasiums in Linz (Linz 1955) 26-37.
↑ (Zurück)
263.
Bauer, Landschaftsschule in Linz 33.
↑ (Zurück)
264.
Vgl. A. Marks, Adelige Standeserziehung in Linz 1612-1750. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1954 (1955) 337 ff.
↑ (Zurück)
265.
Gutachten von Anomaeus, s. d. (1610 Januar 9) OÖLA Hs 130 fol. 95 f.
↑ (Zurück)
266.
Bauer, Landschaftsschule in Linz 32.
↑ (Zurück)
267.
Vgl. Literatur bei H. Tursky, Johannes Kepler in Linz. In: Kepler in Oberösterreich (Oberösterreich 21/2, Linz 1971) 41.
↑ (Zurück)
268.
Siehe oben 35, Anmerkung 120. Er kam 1613 als Landschaftshistoriker nach Linz, leitete hier auch die ständische Bibliothek und starb in Linz 1619. — Auch Urban Paumgartner, der bis 1601 in Klagenfurt an der Schule war, kam jetzt nach Linz, wo er die Schule nach Konrad Rauschart von 1622-1624 leitete: Bauer, Landschaftsschule in Linz 34.
↑ (Zurück)
269.
Dr. Abraham Schwarz stellte 1616 die Landtafel fertig; 1617 wurde eine Kirchenagenda ausgearbeitet: Sturmberger, Tschernembl 248; U. Floßmann, Landrecht und Verfassung (= Linzer Universitätsschriften Monographien 2, Wien-New York 1976) 93 ff.
↑ (Zurück)
270.
Sturmberger, Tschernembl 276 und 332.
↑ (Zurück)
271.
Zitiert ebd. 222.
↑ (Zurück)
272.
1620 Mai 28 zitiert nach Bibl, Stände Niederösterreichs 299.
↑ (Zurück)
273.
Dazu und zum folgenden: Bauer, Landschaftsschule in Linz 35-38; Schiffmann, Schulwesen im Lande ob der Enns 128-130; Schmidt, Kunstchronik 3, 132 f. und die Quellenhinweise in Linzer Regesten B II A 19 Nr. 15410, 15552 bis 15570.
↑ (Zurück)
274.
Zu dieser Schule vgl. J. Holinková, Městská škola na Moravě v předbělohorském období. Příspěvek ke kulturním dějinám Moravi (= Acta Universitatis Palackianae Olomucensis — Historica 12, Praha 1967) 79 und passim.
↑ (Zurück)
275.
Reingrabner, Landschaftsschule in Wien 322.
↑ (Zurück)
276.
Dazu: F. Hrejsa, U Salvatora z dejin evangelické cirkve v Praze (1609-1632) (Praha 1930) 12-34; Rukověť humanistického básnictví v Čechách a na Moravě — Enchiridion renatae poesis Latinae in Bohemia et Moravia cultae 2 (Praha 1966) 322 f.; J. Lukášek, Jáchym Ondřej hrabě Slik (Praha 1913) 92; B. Raupach, Erläutertes evangelisches Österreich 3 (Hamburg 1740) 332 f.; Westmüller, Helmhard Jörger 157 und 167 f.
↑ (Zurück)
277.
W. Reinhard, Gegenreformation als Modernisierung? Prolegomena zu einer Theorie des konfessionellen Zeitalters. In: Archiv für Reformationsgeschichte 68 (1977) 234.
↑ (Zurück)