Das Jahr 1523 wird gemeinhin als das Geburtsjahr des reformatorischen Gottesdienstes bezeichnet. Denn in diesem Jahr verfasste Luther seine erste liturgische Schrift "Von Ordnung gottisdiensts ynn der gemeine". Luther zielt hier vor allem auf die Reform des Werktagsgottesdienstes, weniger der sonntäglichen Messe. Dabei rechnet er besonders mit der Teilnahme der Lateinschüler, Priester und Theologiestudenten am Stundengebet. Die täglichen Messen sollen entfallen.
Im gleichen Jahr verfasste Luther seine "Formula Missae et Communionis pro Ecclesia Vittenbergensis". Er war von vielen Seiten um Anweisungen für eine Gottesdienstreform gebeten worden.
Nachdem der deutsche Gottesdienst aber in Wittenberg zu einem Konflikt mit dem Kurfürsten geführt hatte, nahm Luther aus Furcht vor politischen Unruhen für längere Zeit Abstand von der Forderung deutschsprachiger Gottesdienste. Erst nach dem Tod Friedrichs des Weisen im Mai 1525, vor allem aber auf den überraschenden Zulauf hin, den die deutschen Gottesdienste und Gesänge Thomas Müntzers in Allstedt gefunden hatten, entschloss sich auch Luther 1526 zum Entwurf einer Messordnung in deutscher Sprache.1 Diese trug den Titel "Deudsche Messe und ordnung Gottisdiensts.
In der Deutschen Messe von 1526 wird die Muttersprache in den Gottesdienst eingeführt. Die Lesungen und Gebete werden erstmals mit Lektionstönen zu deutschen Texten veröffentlicht. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass der Gemeindegesang, der bis dahin in der Messe allenfalls geduldet worden war, wesentliches Element des Gottesdienstes wird. Darin dokumentiert sich das allgemeine Priestertum aller Gläubigen, die in der Messe Subjekte des Handelns und nicht Objekte des priesterlichen Tuns sind. Bei den Melodien handelt es sich fast durchwegs um eine Verbindung von überkommenen Hymnenweisen mit volksliedhafter Melodik, teils als Übernahme, teils in Bearbeitungen.
Dass Luther für die Musik in ganz besonderer Weise aufgeschlossen war, gehört zu den guten Fügungen für die evangelische Kirche und ihre Musik. Zu erwähnen ist seine musikalische Betätigung als Sänger, Flöten- und Lautenspieler oder auch als Singweisenschöpfer und als Komponist einer Motette. Nachhaltigen Einfluss hatte aber vor allem seine theologische Hochschätzung der Musik, die z.B. in seiner Äußerung aus dem Jahr 1538 deutlich wird: "Musica ist insigne donum Dei et theologiae proxima."2 Luthers Gottesdienstreform ist zugleich der Beginn der evangelischen Kirchenmusik.
Luther wollte mit seiner Deutschen Messe keineswegs eine für alle Orte verbindliche Gottesdienstordnung schaffen. So entwickelten sich in Deutschland, aber auch in Österreich unterschiedliche Gottesdienstordnungen. Die Horner Kirchenordnung von 1577 etwa ist stärker pädagogisch-missionarisch orientiert, die in einer gewissen Abhängigkeit von Württembergischen Traditionen (Johannes Brenz) stehenden innerösterreichischen Ordnungen und die oberösterreichische Agende von 1617 vermitteln eine eher einfache und schlichte Form, die von David Chytraeus und Christoph Reuter ausgearbeitete niederösterreichische Agende von 1571 wiederum zeigt die ganze Fülle liturgischen Reichtums, mit der evangelischer Gottesdienst auch gefeiert werden konnte. Dieser liturgisch-musikalische Reichtum der niederösterreichischen Agende soll im Folgenden dargelegt werden.
"Ordnung der heiligen Christlichen Mesz oder Administration des Hochwürdigen Sacraments/ des Leibs und Bluets Jesu Christi" ist das siebente Kapitel der "Christlichen Kirchenagende" des Jahres 1571 für die beiden Stände der Herren und Ritter überschrieben, das eine ausgeführte Gottesdienstordnung bringt. Mit großer Hochachtung wird zunächst davon gesprochen, dass "die lieben Alten Vätter / in der Christlichen Kirchen / viel schöne/heilige Lectiones/Gesäng/Psalmen/Gebett und andere Ceremonien / So zum mehrern theyl aus Gottes Wort genommen" haben, die durchaus beibehalten werden können. Was die Gottesdienstsprache anlangt, soll diese in den Kirchen, in denen die Zuhörer in der lateinischen Sprache "gantz unerfahren" und "keine Schulen sindt", in "verständlicher und den Zuhörern bekandter Sprache gelesen und gesungen werden". An den Orten mit lateinischen Schulen können durchaus "zu uebung der Jugent" und "umb der andern willen, so Lateinisch verstehen" die alten christlichen lateinischen Gesänge Verwendung finden, "da gemeinlich ein sonderlicher Geist, Krafft und Leben in ihn ist / und darum allen Schulen wol sollen bekandt sein". So sind denn in der Gottesdienstordnung deutsche und lateinische Texte und Gesänge alternativ abgedruckt.
Der Gottesdienst beginnt mit dem Gesang "Veni sancte spiritus" oder Luthers "Komm, Heiliger Geist, Herre Gott". Danach soll der "Priester, so das Amt helt" in einem "Chorrock / Kirchenkleyd/oder anderm Ehrlichen langen Priesterlichen Rock" vor dem Altar niederknien und ein Sündenbekenntnis sprechen.
Nach der Aufforderung wird diese "gemeine beicht" im Wechsel zwischen Liturg und Gemeinde vollzogen. Nach dem Beichtgebet steht der Priester "widerumb auff" und spricht der Gemeinde die Absolution zu.
Daran schließt sich eine "Vermanung zu bitten für allerley Stände" an, die jedoch auch an die Stelle der Epistel treten kann, wobei die Epistel wiederum an die Stelle des Evangeliums treten kann, wenn dieses auf der Kanzel vor der Predigt gelesen wird. Dieses Fürbittengebet hat die alte klassische Dreiteilung Kirche, weltliches Regiment, Menschen verschiedenen Standes. Abgeschlossen wird dieser Gebetsteil mit dem gemeinsamen Vaterunser.
Danach soll der Priester einen Abschnitt des kleinen Katechismus samt der Haustafel ("doch nach gelegenheit / eins,zwey / oder drey stück, davon nach ordnung / wie yedes an seinem ort gesetzt") "dem Volck langsam und verstendiglich fürlesen".
An den hohen Feiertagen sollen stattdessen neben Epistel und Evangelium Prophezeiungen und "Lectiones, wie auch von Alters her gebreuchlich" vorgelesen werden.
Darauf folgt der "Introitus de Dominica oder Festo" oder es kann der ganze Psalm, aus dem der Introitus genommen ist, gesungen werden. Dieses Singen soll durch die Schüler erfolgen. Sind keine Schüler vorhanden, also in den Dörfern, soll stattdessen ein Deutscher Psalm gesungen werden, "oder balde auff die Beicht und Absolution das Kyrie eleison".
Was das Kyrie anlangt, wird darauf verwiesen, es "sol das Volck gelehret werden / dieses Gebett recht zu verstehen / und auch in Teutsch zu singen".Jedoch, "wo Schuler oder Cantores seyn/sol man nit allein figuriren / Sonder das Kyrie mit mancherley Melodeyen / nach einer yeden zeit / wie biszher gewönlich gewest ist / singen". Hier wird schon deutlich, dass da, wo die Möglichkeit dazu besteht, musikalische Vielfalt angeregt wird.
Auch das Gloria soll gesungen werden: "Darnach hebe der Priester / mitten am Altar stehendt / der Engel und gantzen heiligen Christlichen Kirchen / in Himmel und Erden / gemeinen Lobgesang mit lauter stimme an zu singen: Gloria in excelsis deo oder Ehre sey Gott in der Höhe".
Darauf folgt das Kollektengebet, das "langsam und deutlich in bekannter Sprach sol gelesen oder gesungen werden / damit die gantze gemeine Kirche dieselben (Wörter) höre und verstehe / und zugleich mit dem Priester betten / und Amen darzu sprechen möge. Wie S. Paulus 1.Cor. 14 ausdrücklich befohlen hat".
Nicht nur das Kollektengebet kann gelesen oder gesungen werden, auch für die Lesungen gilt dies: "Nach dem Gebet liset oder singet der Priester nach der gewönlichen Melodey / mit lauter stim die Epistel".
Nach der Epistellesung folgt Gesang, der wiederum verschieden ausgeführt werden kann. Wo Schüler sind, "singe man ... ein fein Halleluja, welches der gantzen Kirchen in Himmel unnd Erden / einträchtige / stätswerende stimme und vermanung ist / Gott zu loben und preisen / und ein Gradual aus der Schrifft genommen / oder ein Teutschen Psalm / etc." Für die Feiertage werden lateinische Gradualgesänge angeführt, die "in den Schuelen und Kirchen gesungen werden".
Sind keine Schüler vorhanden, soll ein "Psalm Teutsch / wie im Gesangbuch verordnet" gesungen werden. Der Verweis auf das Gesangbuch löst die Frage aus, welches damit gemeint ist.
Das anschließende Evangelium kann ebenfalls entweder gelesen oder gesungen werden. Für das nun folgende Credo (gemeint ist ausdrücklich dasNicaenum) gibt es wieder zwei Ausführungsvarianten: Entweder intoniert der Priester "Credo in unum deum" und der Chor (wo Schueler oder Cantores seyn) das "Patrem" vierstimmig, "oder sonst Choral, nach den gewoenlichenn noten". Oder der Priester intoniert deutsch "Ich glaub an einen Gott" und der Chor setzt fort oder die ganze Gemeinde singt Luthers Glaubenslied "Wir glauben all an einen Gott". Auch das "kurtze Symbolum" – gemeint ist das Apostolicum – wird als Alternative angeführt.
Dann folgt auf der Kanzel noch einmal die Lesung des Evangeliums. Dies könnte damit zusammenhängen, dass es vorher zwar bereits im Lektionston gesungen wurde, aber nun auf jeden Fall in deutscher Sprache gelesen werden soll. Die Predigt schließt sich an. "Zu Ende der Predigt" soll das "Allgemeine Kirchengebet" gesprochen werden, an das sich das Vaterunser anschließt.
Nach Predigt und Gebet "singe der Chor / wie verordnet". Währenddessen sollen Brot und Wein auf dem Altar bereitet werden. Weiters sollen sich die Kommunikanten, nach Frauen und Männern getrennt, "mit grosser Reverentz und Andacht" in den Chorraum begeben.
Eingeleitet wird die Abendmahlsliturgie wie in Luthers Deutscher Messe von 1526 mit einer ausführlichen Abendmahlsvermahnung, in der die Kommunikanten erinnert werden an die Erbsünde, an das Heil in Christus und an die leibliche Vereinigung Christi mit uns im Hl. Mahl. Die Vermahnung schließt mit einem Sündenbekenntnis ("Alle sprechen: Gott sey uns armen Sündern gnedig") und dem Zuspruch der Vergebung.
Darauf wird nun die Präfation gesungen – lateinisch oder deutsch. Eine Melodie wird nicht angegeben. Das anschließende Sanctus – wiederum lateinisch oder deutsch – wird ausdrücklich als ein Stück des Chores bezeichnet ("Darauff singe der Chor das Sanctus"). Als Alternative zu dem lateinischen oder deutschen Sanctus ist auch Luthers Sanctus-Lied "Jesaja dem Propheten das geschah" angeführt.
Anschließend betet der Priester um den Segen des Abendmahles. Nach diesem Gebet soll er "mit lauter stim / wie allhie Notiert" das Vaterunser singen, wobei auch die Möglichkeit eingeräumt wird, dass dies erst nach den Einsatzungsworten und der Segnung der Elemente erfolgen kann. Zum ersten Mal sind hier in der Kirchenagende für ein liturgisches Stück Noten angegeben. Stökl vermutet, dass damals im Unterschied zu den übrigen liturgischen Stücken verschiedene Melodien in Umlauf waren und die Agende eine musikalische Regelung einführen wollte.3 Dies würde dann auch für die anschließenden mit Noten wiedergegebenen Einsetzungsworte gelten. Auffallend ist, dass das Vaterunser ohne Doxologie gesungen und das Amen vom Chor übernommen wird, wobei zwei Versionen angegeben sind.
Die Einsetzungsworte selbst sollen "in bekandter Spraach / fein langsam / mit hoher / deutlicher stime und besonderer tapferkeit" gesprochen oder gesungen werden. Das Singen soll wieder "nach den Noten / so hernach verzeichnet sindt" erfolgen. Gesprochen oder gesungen werden sollen die Einsetzungsworte zur Gemeinde. Sie werden also hier nicht als Teil eines eucharistischen Gebetes, sondern als der Gemeinde in Erinnerung zu bringende Lesung verstanden.
Nach den Einsetzungsworten spricht "der Priester gegen dem volck" den Friedensgruß: "Der Friedt des Herren sey mit euch allen". Da auch hier Noten angegeben sind, ist davon auszugehen, dass dieser auch gesungen werden kann, wobei als Antwort das Amen auch hier wieder vom Chor übernommen wird, wenn nicht "und mit deinem Geiste" respondiert wird.
Nun soll das Abendmahl – natürlich "unter beyder Gestalt" – gereicht werden. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die "Kirchendiener und Pastores" mitkommunizieren sollen, "zu gutem Exempel der Kirchen und der Gemein".
Das Agnus Dei wird in der Kirchenagende als Kommuniongesang verstanden. Es soll daher "unter der Comunion" lateinisch oder deutsch gesungen werden. Weiters kann auch Luthers Abendmahlslied "Jesus Christus, unser Heiland", "Ich danck dem Herrn von gantzem Hertzen" "und so der Communicanten viel sind" "Als Jesus Christus unser Herr / wust dasz seine zeit kommen wär" gesungen werden, wobei das Agnus dann den Abschluss bildet.
Nach dem Abendmahlsempfang folgt die Dankkollekte. "Leydets weiter die Zeit" soll – vor allem an Orten ohne Schulen und wo während der Kommunion nicht gesungen werden kann – der Priester den 111. Psalm singen („Ich danke dem Herrn von ganzem Herzen") oder das erweiterte Agnus "O Lamm Gottes unschuldig" von Nikolaus Decius oder "Gott sei gelobet und gebenedeiet". Auch können Worte aus der Hl. Schrift von der "Beständigkeit im Glauben, von der wahren Gottseligkeit und neuem Gehorsam" gleichsam als Sendungswort "deutlich und laut" vorgelesen werden, wobei fünf Bibelverse angeführt werden.
Nach einem – nochmaligen – Vaterunser folgt der Schlusssegen in Form des aaronitischen Segens.
Kirchenlied und Gesangbuch erleben im 16. Jahrhundert eine Blütezeit. 1501 bereits erschien in Prag das älteste gedruckte volkssprachliche Gesangbuch in tschechischer Sprache als eine Frucht des gemeindlichen Singens in der hussitischen Reformbewegung und der aus ihr erwachsenen Brüder-Unität. 1531 gab Michael Weiße für die deutsch-böhmischen Gemeinden "Ein New Geseng buchlen" heraus, das mit 157 Liedern bei 112 Melodien das umfassendste Liedwerk der frühen Reformation war.
Für Luther war klar, dass das wiederentdeckte Evangelium und die Rechtfertigung des Gottlosen allein aus Glauben nicht nur gepredigt, sondern auch besungen werden muss. Die zunächst von Luther selbst und dann von seinen Mitarbeitern geschaffenen Lieder wurden auf Flugblättern verbreitet und befähigten so das Volk zum Singen im Gottesdienst, zu Haus, ja auch auf der Straße. Mit dem "Achtliederbuch" von 1523/24 begann die Reihe evangelischer Gesangbücher mit Noten, von denen im 16. Jahrhundert nahezu 500 erschienen sind. Neben Wittenberg waren u.a. Leipzig, Nürnberg, Konstanz und Straßburg weitere reformatorische Liedzentren.4
Dass es auch im heutigen Österreich zu reformatorischen Lied- oder Gesangbuchdrucken gekommen ist, ist nicht bekannt. Wir werden daher davon auszugehen haben, dass Gesangbücher importiert wurden. Dass sie benutzt wurden und die in Wittenberg entstandenen Lieder bekannt waren, zeigen die Kirchenordnungen und vor allem die niederösterreichische Kirchenagende deutlich.
Die Entwicklung des reformatorischen Liedgutes regte freilich auch die katholische Kirche zur Herausgabe eigener Gesangbücher an, wobei hier reformatorische Einflüsse unverkennbar sind. Auch in Österreich entstanden solche Gesangbücher. Die ältesten seien hier genannt:
Dieses kleine Buch mit 69 Liedern und 57 Melodien verdankt seine Entstehung dem vom Tiroler Landesfürsten Erzherzog Ferdinand II. initiierten und gegenreformatorisch motivierten Projekt zur religiösen Erziehung der Jugend: "Der Jugend und allen liebhabern Catholischer Religion zu gutem in diese Ordnung zusammen gebracht."5 Es gehört zu den ältesten katholischen Gesangbüchern überhaupt6 und ist das erste vollständige in Österreich erschienene und erhaltene katholische Kirchengesangbuch. Das einzige nachweisbare Exemplar befindet sich im Besitz der Österreichischen Nationalbibliothek.
In 22 Rubriken enthält es katechetische Gesänge, Lieder für die verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres einschließlich der Lieder für Fronleichnam sowie Marien-, Apostel- und Märtyrertage, die sieben Bußpsalmen, Prozessions- und Wallfahrtslieder sowie als "Nachtrag" Psalmen.
In der Vorrede wird auf Eph 5 und Kol 3 sowie auf das "Exempel der H.Vätter im alten Testament" verwiesen, ebenso auf die ersten Christen, die "in ihren höchsten nöten / verfolgung und trübseligkeiten / mit dergleichen Gesängen / den Allmechtigen angeruffen / vnd sich damit in aller anfechtung und widerwertigkeit getröst vnnd gestercket". Es wird die Meinung vertreten, dass die alten Gesänge noch in Gebrauch stünden, wenn es nicht zur "Spaltung der Religion vnnd volgenden bösen zeiten" gekommen wäre, durch die die alten Texte und Melodien "verfelscht" oder gar "abgethan" worden sind und an deren Stelle "verfürerische leichtfertige an derselben stat gesetzt / vnnd hierdurch solche Gottselige Gesang in einen so gantz ärgerlichen Missbrauch gezogen / vnnd damit soviel Christlichen Vocks wäre verfüret worden". Ziel des Gesangbuches ist es, "zu mehrer pflanzung der alten wahren Catholischen Religion" die alten Gesänge wieder zu vermitteln.
Freilich kommt auch dieses Gesangbuch nicht ohne Anleihen bei Luther aus. So steht etwa sein Weihnachtslied "Gelobet seystu Jesu Christ" mit fünf Strophen (1-4 und 7) in dem Innsbrucker Gesangbuch, wobei noch zusätzliche nicht von ihm stammende Strophen angefügt sind: "Gelobet sey die Junckfraw zart", "Gelobet sey der Engel schon" und "Nun bitten wir gar hertziglich". Ebenso ist der Hymnus "A solis ortus cardine" in der Übertragung Luthers "Christum wir sollen loben schon" mit allen acht Strophen enthalten. Unter den Pfingstliedern sind die ersten Strophen "Komm, heiliger Geist, Herre Gott" sowie "Nun bitten wir den heiligen Geist" von Luther zu finden, wobei die weiteren Strophen allerdings nicht mehr von ihm stammen.
Dieses vom Grazer Stadtpfarrer zu St. Ägyd (heute Dom) Andreas Gigler herausgegebene Buch7 ist kein Gesangbuch im üblichen Sinne, sondern eine gesungene Evangelienparaphrase, wie sie in gleicher Zeit von Nikolaus Herman (1500-1561) in seinen 1560 erschienenen "Sonntagsevangelia" verfasst wurde. Diese "Sonntagsevangelia" dürften Gigler als Vorbild gedient haben.
"Zehen alte vormal bekanndte Melodeyen" werden zwar von Gigler mitgeteilt, nach denen diese Paraphrasen gesungen werden sollen, jedoch sind diese alle lutherischer Herkunft und von einer Berücksichtigung des mittelalterlichen Liedschatzes kann keine Rede sein. Im Unterschied zu Hermans nur für die Unterweisung der Kinder und die Hausandacht geschaffenen Liedern haben Giglers Evangeliendichtungen von vornherein liturgische Funktion.
Auf fünf von 14 Seiten der Vorrede legt Gigler ähnlich wie in reformatorischen Gesangbuchvorreden die theologischen Grundlagen des Gesanges dar und zeigt auch hier manche Übereinstimmung mit Herman. Er beginnt mit der Gott geschuldeten Verehrung nach den einschlägigen Schriftstellen, vor allem aus den Büchern Mose und dem Propheten Jesaja. Über alttestamentliche Beispiele begnadeter Sänger (Mose, Debora, Judith, David) kommt er auf das gemeinsame Singen und insbesondere die Laudate- und Cantatepsalmen zu sprechen. Das Gotteslob des alten Bundesvolkes führt zum Tempelgottesdienst weiter und dieser zum neutestamentlichen Tempel aus lebendigen Steinen, dessen Fundament Christus ist, und zu seinem Gottesdienst. Das Singen und Beten in der Volkssprache wird für die Zeit des Athanasius vermerkt, "wie auch an den alten teutschen gesangen zu weihnachten, ostern, pfingsten und andern merh festen sölches noch abzunemen ist".
Gemeinsam mit protestantischen Gesangbüchern ist auch das pädagogische Interesse: "Derhalben so hab ich auch die evangelia ... in teutsche gesang verfast auch das sonderlich und allein umb des gemeinen und ungelerten mannes und der jugend willen, damit sie also Gott zu loeben auch sich in geistlichen gesengen zu üben mehrer ursach und dann eine gute, angeneme materiam hetten, zugericht und gemacht ... Ich geschweig, das die gesang inen die gehört predigt umb sovil mehr und weitleuffiger erkleren werden."
Erkennbar ist auch die Verwendung der Lutherbibel in den Perikopen, wenngleich er den Luthertext an das landesübliche Deutsche angleicht.
Die zwanzig Melodien im Notenanhang teilt Gigler in alte, bekannte und neue ein. Bei den alten Melodien verschweigt er die Herkunft aus frühen protestantischen Quellen. Die neuen wurden von Gigler selbst geschaffen und stehen in verschiedenen Kirchentonarten.
Für die musikalische Gestaltung nahm Gigler laut Vorrede die Mitwirkung des Grazer Hofkapellmeisters Johannes de Cleve in Anspruch.
Zusammenfassend wird man sagen können, dass Giglers Gesang-Postille sehr stark von lutherischem Denken und lutherischer Frömmigkeit bestimmt ist.
Dieses von Nikolaus Beuttner herausgegebene Gesangbuch erschien kurze Zeit nach der Vernichtung der protestantischen Gesangbücher in Graz bei dem katholischen Drucker Widmanstetter. Das meiste hat Beuttner selbst zusammengetragen und gesammelt, und zwar, wie er selbst in der Vorrede sagt: "von frommen Catholischen Christen / die solche von jren lieben alten Voreltern gelernt / vnd ich auch jnen erfahren / fleissig vnd auffs eiinfeltigst zusamen gebracht".
Beuttner stammte aus dem fränkischen Gerolzhofen, damals einer kleinen zum Fürstbistum Würzburg gehörigen Stadt in Mittelfranken. Er wird zu den vielen aus katholischen Gebieten Schwabens, Frankens und Bayerns einwandernden Fremden gehört haben, die dem Ruf Erzherzog Karls folgten.
Was den Aufbau dieses Gesangbuches betrifft, so hat darüber Beuttner in der Vorrede deutliche Hinweise gegeben. Der erste Teil soll dort, wo keine Choralsänger für das Hochamt vorhanden sind, "in der Kirche bey dem Ambt bey der heiligen Meß gesungen werden". Er enthält Lieder für die Zeiten des Kirchenjahres, erstaunlicherweise keine eigenen Gesänge für Heiligen- und Marienfeste. Im weiten Teil hat Beuttner vor allem für den Gebrauch in den Häusern und bei Prozessionen geistliche Volkslieder aufgenommen, die mündlich überliefert waren und vermutlich von ihm selbst aufgezeichnet wurden. Neben Litaneien finden wir hier Marienlieder und Brauchtumslieder zu Wallfahrten und Prozessionen.
Nie ist in den Kirchenordnungen von der Orgel als Begleiterin des Gemeindegesanges die Rede. Die Niederösterreichische Kirchenagende schweigt von der Orgel gänzlich, ebenso wie Luthers "Formula Missae" und seine "Deutsche Messe". Ebenso wenig erwähnt sie Luther in den Vorreden seiner Gesangbücher. Auch in der Wittenberger und in anderen Kirchenordnungen findet man keine Andeutung davon, dass mit der Unterstützung der Orgel für den – vielleicht auch mancherorts noch etwas unsicheren – Gemeindegesang gerechnet wurde.
Aus dem Jahre 1536 besitzen wir in dem "Itinerarium" des Wolfgang Musculus die genaue Schilderung zweier evangelischer Gottesdienste, des einen in Eisenach, des andern in der Wittenberger Pfarrkirche. In beiden sind der Orgel bestimmte Aufgaben zugewiesen, mit denen sie in verschiedene Teile der Liturgie eingreift. Mit dem Gemeindelied aber hat sie nichts zu tun. Welche Aufgaben aber hatte sie dann?
Sie leitete den Gottesdienst und verschiedene seiner einzelnen Teile mit einem Praeambulum oder Präludium ein. Das Praeambulum hatte den Zweck, den singenden Geistlichen oder den Chor auf den richtigen Ton hinzuführen .Im Präludium erweitert sich dies zu einem selbständigen Musikstück.
Sie unterbrach liturgische Gesänge, die aus mehreren Teilen oder Versen bestehen, durch überleitende Zwischenspiele.
Sie begleitete an einzelnen Stellen den figuralen oder choralen Gesang des Chores. Dieser Brauch findet sich schon im 14. Jahrhundert.
Wir können annehmen, dass diese Praxis auch in Österreich gehandhabt wurde.
Spielte auch der Gemeindegesang im reformatorischen Gottesdienst eine tragende Rolle, so gestaltete vor allem in den Städten auch Instrumental- und Vokalmusik den Gottesdienst wesentlich mit. Waren Schulen vorhanden, so hatte die Musikerziehung das Ziel, in den Choral- und Figuralgesang einzuführen und diesen regelmäßig im Gottesdienst zu praktizieren.
Die Linzer Landschaftsschule etwa wurde durch die Verpflichtung namhafter Gelehrter (Kepler), Lehrer und Musiker über ihre pädagogische Zweckbestimmung hinaus ein tragendes Element des Linzer Musiklebens. Die Kantoren besorgten den Musikunterricht und die musikalische Leitung der Gottesdienste in der Landhauskirche. "Teutsche Modisten" (Lehrer für Lesen und Schreiben) betreuten das Instrumentalspiel und leisteten Organistendienst. Auch Präzeptoren und Schulfamuli mussten bei kirchenmusikalischen Aufführungen mitwirken. Lehrer und Schüler der Landschaftsschule bildeten den Chor. Vom ganzen Lehrkörper wurden musikalische Fähigkeiten gefordert, von den Kantoren zusätzlich kompositorisches Können. In dieser Funktion wirkten: Georg Poppius (1576-1578), Nikolaus Rosthius (1578-1579), Leonhard Camerarius (1579-1582), Wolfgang Rauch (1582-1585), Johannes Linckh (1586-1600), Leonhard Prinner (1600-1602), Petrus Dervancius (1608), Johannes Brassicanus (1609-1624). Den Organistendienst – bis 1602 mit dem Modistenamt verbunden – besorgten: Haymeran Kirchstain (seit etwa 1580), Georg Laetus (1579-1581), Marcus Antonius (1600), Christoph Schönfelder (1600-1601), Georg Mittermayr (1608-1624).
Auch die Pflege der Kirchenmusik an der Stadtpfarrkirche gehörte im 16. Jahrhundert zu den Aufgaben des Lehrpersonals. Die mit 1555 beginnende Liste der kirchenmusikalisch Tätigen zeigt eine größere Anzahl überlieferter Namen, unter denen vergleichsweise länger im Dienst standen: Martin Löffler (1603-1605, 1613-1622) und Michael Mayr (1622-1625, nach Unterbrechung weiter bis 1640). Nachrichten über die Orgel der Stadtpfarrkirche fehlen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, nicht jedoch über die Organisten. Die erste Erwähnung bezieht sich auf Rueprecht Hoffmeister (1537). Für die folgenden 100 Jahre sind etwa ein Dutzend Inhaber dieser Funktion bekannt.
Zu den Mitwirkenden bei Kirchenmusikaufführungen gehörten pflichtgemäß auch drei Gesellen des "Thumermeister" als Instrumentalisten. Die früheste Erwähnung erfolgte 1547 und die erste namentliche Nennung mit "Georg Tumner". Bis 1550 gab es zwei Thumermeister, die auf dem Turm des Schmidtores und jenem der Stadtpfarrkirche tätig waren. Joachim Faßolt (1558-1606?) und Konrad Fisch (1609-1625) wirkten auch bei evangelischen Gottesdiensten im Landhaus mit.
Aufgrund des kaiserlichen Reformationspatents vom 10.10.1624 haben wenige Tage später die Prädikanten und ein Großteil der Lehrkräfte der Landschaftsschule Linz verlassen. Damit ist eine große Zeit des Linzer Musiklebens zu Ende gegangen.
In Graz fand der Protestantismus – besonders unter den Landständen – seit 1525 großen Zulauf. 1570 wurde die evangelische Stiftskirche fertiggestellt, 1574 die ihr angeschlossene Stiftsschule. Als ihr erster Organist ist Hans Khrinis (1576-1585) genannt. Unter den übrigen Organisten ragen der Italiener Annibale Perini, der die venezianische Singpraxis einführte, und der Schwabe Erasmus Widmann hervor. Das Kantorenamt versah nach Jakob Schott (gest. 1575) bis zur Schließung der evangelischen Stiftskirche im Zuge der Gegenreformation (1599) Kaspar Gastel. Dass die Musikpflege in Graz nicht unbedeutend gewesen sein kann, lässt eine Rüge der Landstände 1553 über die Ausgaben der Stadtgemeinde für die Kirchenmusik erkennen.
In einer nach 1582 verfassten Agende des Grazer Stiftspfarrers Jeremias Homberger, dessen Sohn Paul Homberger (1559/60-1634) Schüler von G. Gabrieli und Lehrer von Johann Crüger, 1598 Präzeptor an der Stiftsschule war, werden mehrere bekannte Choräle genannt. Besondere Bedeutung hatte das Lied "Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort, das 1598 von der Regierung verboten wurde.
Landschaftstrompeter lassen sich in der Steiermark von 1527 ohne Unterbrechung bis zur Auflösung ihrer Kompagnie 1861 nachweisen und auch ihre Namen sind bekannt. Ihre Blütezeit erlebten sie im 16. Jahrhundert, als sie mit mehreren Instrumenten in der evangelischen Stiftskirche mitwirkten. Die Anzahl der Stadttürmer stieg gegen 1600 auf 14 an.
Mit der im Zuge der Gegenreformation erfolgten Schließung der evangelischen Stiftskirche am 14. Oktober 1599 und der Vertreibung bzw. Zwangsbekehrung der Protestanten erlosch die protestantische Musikpflege in Graz.
In Klagenfurt dürfte es vor dem 16. Jahrhundert kaum eine nennenswerte Musikpflege gegeben haben. Erst mit der Reformation und dem großzügigen Ausbau der Stadt durch den protestantischen Adel blühte die Stadt nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell auf. Spätestens 1563 wird eine höhere Schule errichtet, an der protestantische, meist aus Deutschland stammende (Musik-)Lehrer wirkten, die auch für die ein- und mehrstimmige Kirchenmusik zuständig waren.
Zentrum der evangelischen Kirchenmusik war die Stadtpfarrkirche St. Egyd. Als "landschaftliche" Organisten wirkten z.B. Kaspar Winkler (ca. 1566-1569) und Hermann Reich (1570-ca.1595). Der wohl bekannteste Lehrer und Kantor an der Landschaftsschule war Johannes Herold (um 1550-1603), der von 1593-1601 in Klagenfurt wirkte und von dem die Passion "Historia des Leidens und Sterbens unseres Herrn und Heilands" stammt, die 1594 in Graz im Druck erschienen ist. Dabei handelt es sich um eine sechsstimmige Motettenpassion, bei der der venezianische Einfluss deutlich erkennbar ist.
Nicht nur für geistliche, sondern auch für weltliche Musikpflege waren die "Thumer" zuständig, die nicht bei der Stadt, sondern bei der "Landschaft" angestellt waren. Von 1632 bis in das frühe 19. Jahrhundert waren es sechs Trompeter. Rückblickend berichtet Urban Paumgartner in seinem Lobgedicht auf Klagenfurt von der großen Orgel in der als evangelische Kirche errichteten Dreifaltigkeitskirche (heute Dom), dass bei Schulaufführungen "Chöre zu singen und zu tanzen pflegten" und dass im Landhaus "die jungen und alten Scharen des Adels Tänze" aufführten.
1600-1604 wurde Klagenfurt rigoros rekatholisiert, alle Kirchen wurden den Protestanten weggenommen. Dennoch war ab 1614 der Protestant Isaac Posch (um 1565-1623) Organist der "Landschaft Kärnten". Von ihm sind ein- bis vierstimmige Konzerte mit Generalbass unter dem Titel "Harmonia concertans" und die Suitensammlungen "Musicalische Ehrnfreudt" und "Musicalische Tefelfreudt" erhalten. Die Suitensammlungen sind aus geistlichen und weltlichen Sätzen für Singstimmen und Instrumente zusammengesetzt.
1578 erschien in München "Der Erste Theil Newer Teutscher Geistlicher und Weltlicher Liedlein" des Salzburger Hofmusikers Caspar Glanner. Glanner stammte aus Radstadt und versah seit 1556 das Amt des Hoforganisten in Salzburg. Unter seinen mehrstimmigen Bearbeitungen geistlicher Lieder findet sich ebenfalls frühes protestantisches Liedgut wie "Erbarm dich mein, o Herre Gott", "In dich hab ich gehoffet, Herr" und "Im neuen Jahr hoff ich aus Gfahr". Zehn Jahre nach Glanners Sammlung erschienen ebenfalls in München die "Sacrae Cantiones" zu fünf, sechs, acht und mehr Stimmen von Sebastian Hasenknopf, die 27 lateinische Sätze – überwiegend Psalmvertonungen, aber auch mehrteilige Evangelienmusik und die Pfingstsequenz "Veni sancte spiritus" beinhalten. Ihre Verwendung war sowohl für den katholischen wie auch den evangelischen Gottesdienst gedacht, wie auch Hasenknopf, wohl aus wirtschaftlichen Überlegungen, zwischen den beiden Konfessionen schwankte. Für sein Protestantentum sprechen jedoch die Bewerbungen um das Kantorat in Linz, Graz und Innsbruck, ebenso die Widmung seiner "Sacrae Cantiones" an die Brüder Johann und Christoph Weitmoser, Gewerken in Gastein und Rauris, die überzeugte Anhänger der reformatorischen Lehre waren. Hasenknopf landete schließlich 1597 als Schulmeister und Organist in Goldegg, wo er wahrscheinlich auch gestorben ist.
Die Wiener Hofkapelle vertonte in den ersten Jahren der Reformation auch von Luther übersetzte Bibeltexte, etwa Arnold von Bruck, Hofkapellmeister von Ferdinand I. Wien war gleichzeitig die Landeshauptstadt Niederösterreichs, damit Regierungssitz der Landschaft, und Sitz der Habsburgischen Monarchie. Diese Konstellation verhinderte ein Aufblühen des evangelischen Lebens, das mit dem in Linz oder Graz vergleichbar wäre. Der katholische Hof der Habsburger griff immer wieder ein, um den Protestantismus zurückzudrängen, Zwar bekannte sich die Mehrheit der Bevölkerung Wiens zur Reformation, öffentlicher Gottesdienst war indes nur in den Jahren 1576 bis 1578 möglich. Dem niederösterreichischen Adel hingegen war Glaubensfreiheit in Niederösterreich zugebilligt worden. Dies führte zu einem regen protestantischen Leben auf den Adelssitzen um Wien, das, wie in Hernals, bis in die 1620er Jahre andauerte. Von 1610 bis 1625 wirkte dort als "bestellter Organist der löblichen Euangelischen dreyen Landstände in Österreich under der Enns" Andreas Rauch. Er ist einer der bedeutendsten Komponisten des protestantischen Österreich und komponierte in Hernals unter anderem ein "Thymiaterium musicale", das "zu erweckhung mehrerer andacht,mit anmütiger Harmonia mit 4.5.6.7. und 8. Stimmen, samt dem Basso continuo" diente. Der Prediger Johann Mülberger beschrieb die Wirkung dieser musikalischen "seufftzern unnd Gebetlein der beträngten Christlichen Kirchen" in seiner Abschiedspredigt 1625: "Euch meinen lieben Herrn Musicanten, die ihr bißhero mir anvertraut gewesen seyt, dancke ich auch vom hertzen, denn da ich offt manchesmal vor einer solchen grossen und Volckreichen Gemein habe sollen aufftretten, bin ich offt kleinmütig und forchtsam gewesen, wenn ich aber euer Liebliche und zumal gravitetische Musicam gehört habe, so ist gleichsam mein hertz und Geist erfrischet und erneuert worden, dass ich alsdann mit einem erquickten Muth die Predigt verrichtet habe". Mit dem Tod Kaiser Matthias´im Jahr 1619 und der Inthronisierung Ferdinands II., des Erzherzogs von Innerösterreich und strikten Verfechter der Gegenreformation, setzte die Rekatholisierung auch in Niederösterreich verstärkt ein. Andreas Rauch wurde nach vorübergehender Tätigkeit in Inzersdorf 1629 bis zu seinem Tod 1656 als Organist in Ödenburg angestellt.