v. Otto, Gesch. d. Ref. unter Maximilian II. 1889 :: Transkription Speer 2014

v. Otto, Gesch. d. Ref. unter Maximilian II. 1889 :: Transkription Speer 2014

Geschichte der Reformation im Erzherzogthum Oesterreich unter Kaiser Maximilian II. (1564 - 1576). Mit Benutzung archivalischer Quellen.
Jo. Karl Th. Ritter von Otto,
Dr. d. Theol. u. Phil., k.k. Regierungsrath, o. ö. Professor i. P., Ritter des Oest. Kais. Ordens d. Eisernen Krone 3. Kl., des Kön. Preuss. Rothen Adler-O. 3. Kl., des Kön. Griech. Erlöser-O., des Grzhl. Sächs. O. vom Weissen Falken I. Abth., Inhaber der Kais. Oest. und der Grzhl. Sächs. goldenen Verdienst-Medaille für W. u. K., Präsident der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Oesterreich, Mitglied der Societas Hagana. Wien. Wilhelm Braumüller, k. k. Hof- und Universitäts-Buchhändler. 1889.

Vorliegende Arbeit erscheint im Anschluss an die im "Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Oesterreich" 1880 nach den Quellen veröffentlichte Skizze: "Die Anfänge der Reformation im Erzherzogthum Oesterreich, 1522-1564." Aus der älteren Literatur verdient noch heute berücksichtigt zu werden Bernh. Raupach: "Evangel. Oesterreich" (Hamb. 1732, n. T. 1741. 4) S. 70-151. Erste Fortsetzung (1736) S. 160-270, nebst Beilagen S. 135-149. Einen Auszug aus diesem Werke gibt G. E. Waldau: "Geschichte der Protestanten in Oestreich, Steiermarkt [sic], Kärnthen und Krain." Bd 1 (Anspach 1784) S. 147-201. Wenig bieten Io. Gottl. Boehme "De Maximiliani II imp. erga rem evang. indulgentia". Lips. 1779. 4 (20 SS.), und Io. Pet. Miller "De ecclesiae evang. in Austria sub Ferdin. I et Maximil. II fatis`. Gott. 1783. 4 (18 SS.). Aus neuerer Zeit sind zu nennen Ant. Klein (kath.) : "Gesch. des Christenth. in Oesterreich u. Steiermark." Bd 4 (Wien 1842) S. 175-222, und Theod. Wiedemann (kath.): "Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter der Enns." Bd 1 (Prag 1879) S. 351-386 und Bd 2 (1880) S. 105-116. Vgl. Mor. Smets: "Wien im Zeitalter der Reformation." Pressb. 1875. S. 71-91

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Die Arbeiten aller meiner Vorgänger über die Reformation im Erzherzogthum Oesterreich unter Maximilian II. sind oftmals lückenhaft und ungenau. Denn keiner ist in der Lage gewesen, die archivalischen Hauptquellen zu benutzen: die Schriftstücke des niederösterreichischen [Seite: ] n="2"/> Landes-Archivs in Wien, bzw. des oberösterreichischen Landes-Archivs in Linz. Ich fühle mich Herrn Alois König, n.-ö. Landes-Archivar und Bibliothekar, für die besondere Freundlichkeit, mit welcher er mich bei Ausbeutung des landständischen Archivs in Wien unterstützte, zum lebhaftesten Danke verpflichtet. Für Oberösterreich gab erwünschten Aufschluss Karl Oberleitner, der aus dem landständischen Archiv in Linz geschöpft hat: "Die evangelischen Stände im Lande ob der Enns unter Maximilian II. und Rudolph II. (1564-1597)." Wien 1862.

Maximilian, ältester Sohn des Kaisers Ferdinand I. (geb. 31. Juli 1527), eine hochbegabte edle Natur, frühzeitig durch seinen Lehrer Wolfgang Schiefer, einen Schüler der Wittenberger Reformatoren, auf die evangelisch-protestantische Lehre hingewiesen1, gewann als Jüngling in Folge seines Umgangs mit dem lutherischen Adel eine immer grössere Hinneigung zu dieser Lehre.2

Wie sehr er sich derselben zuneigte, davon zeugt sein brieflicher Verkehr mit dem ihm befreundeten Kurfürsten August von Sachsen, besonders aber mit dem Herzoge Christoph von Württemberg († 1568).3 Durch letzteren liess er sich Schriften Luthers, [Seite: 3] Melanthons, Brenz' "und anderer Theologen der wahren Religion" senden.4

Bis in das Jahr 1554 konnte er der Umgebung durch seine Theilnahme an den Ceremonien der alten Kirche als guter Katholik erscheinen. Seitdem machte sich seine protestantische Gesinnung mehr bemerkbar. Als der entschieden dem Evangelium zugewendete Hofprediger des Kaisers, Johann Sebastian Pfauser (von Constanz), "ein Mann voll im Gesicht, ohne Bart5, etwas dem Luther ähnlich", den Abschied erhielt (1554), weil er sich verehelicht hatte, machte ihn Maximilian als König von Böhmen (diese Würde war ihm am 14. Februar 1549 verliehen worden) nach einiger Zeit zu seinem Hofprediger; dieser gestaltete den Gottesdienst in der Augustinerkirche (neben der Hofburg) in beinahe lutherischer Weise.6

Ferdinand nahm grossen Anstoss an den protestantischen Neigungen seines Sohnes. In einem Codicill vom 10. August 1555, "seinen drei Söhnen zu Handen", ertheilt er ernste Mahnungen in der Glaubenssache, insbesondere an Maximilian. "Besonders hab ich um Euch, Maximilian, mehr Sorge, als um die beiden anderen ; denn ich hab allerlei gesehen und gemerkt, was mir einen grossen Argwohn bringt, als wollest Du, Maximilian, von unserer Religion fallen und zu der neuen Sekten übergehen."7

Durch Pfauser liess Maximilian zu Anfang des Jahres 1556 Melanthon elf den Unterschied der päpstlichen und evangelischen Religion betreffende Fragen vorlegen. Dieser beantwortete sie zur Zufriedenheit Maximilians in einem umfangreichen Schriftstücke vom 24. März d. J.8, welches er mit den bedeutungsvollen Worten [Seite: 4] schliesst: "Vnd im Symbolo sollen wir trachten, was rechte Kirche ist, so wir sprechen: credo ecclesiam catholicam, nämlich ... allezeit diese Menschen, wo sie sind, die rechte Lehr und rechte Anrufung haben. In dieser wahrhaftigen Kirchen sind wir durch Gottes Gnaden" u. s. w. So konnte Maximilian wie Melanthon sich einen Katholiken nennen.9

Auch in Rom wurde man über Maximilian beunruhigt. Pius IV. sendete 1560 den gewandten Stanislaus Hosius, Bischof von Ermeland, als apostolischen Nuntius nach Wien (er kam im April an), um nicht blos mit Ferdinand wegen Wiedereröffnung des Trienter Concils zu unterhandeln, sondern um Maximilian zum römischen Katholicismus zurückzubringen. Der Nuntius glaubte dadurch einen Erfolg zu erzielen, dass er ihn besonders hinwies auf die Glaubensstreitigkeiten der Protestanten unter einander.10

Der Vater drang nun energisch in den Sohn, indem er ihm hauptsächlich die politischen Folgen eines etwaigen Uebertritts zum Protestantismus vorhielt. Der Secretär des Cardinals Commendone11 berichtet: "Maximilianus, haereticorum partim spe partim consuetudine corruptus, alienati a catholicae pietatis fide animi haud ambigua signa dederat ... ; nec nisi magno studio atque cura Ferdinandi patris, inprimis pii et religiosi hominis, denunciantis eo abdicato ad alium se filium natu minorem imperium atque nomen Caesaris delaturum, a nefariae opinionis professione est revocatus."

Im März 1560 gab Maximilian, mit dem Ausschluss von der Thronfolge bedroht, dem väterlichen Drängen nach, Pfauser zu [Seite: 5] entlassen, den Ferdinand als des Sohnes Hauptverführer12 betrachtete, und besuchte später auch an jedem Sonntage die Messe.

Nachdem sein Vater und die geistlichen Kurfürsten glaubten die Gewissheit erlangt zu haben, dass er gut katholisch sei, wurde er zum römischen König am 24. Nov. 1562 in Frankfurt a. M. gewählt und am 30. d. M. daselbst gekrönt. Vorher, 20. Sept. 1562, empfing er die böhmische Krone zu Prag und im Jahre darauf, 8. Sept. 1563, die ungarische zu Pressburg. Ausserdem sollte er als Erbe erhalten das Erzherzogthum Oesterreich (unter und ob der Enns).13

Nach seiner Erhebung auf den kaiserlichen Thron (25. Juli 1564) haben ihn immer die politischen Verhältnisse, mächtiger als seine persönlichen Neigungen, die Rücksicht auf die römische Curie und die katholischen Reichsfürsten, namentlich auf das verwandte Bayern, hauptsächlich aber die (in den Familienverbindungen des Habsburger Hauses begründete) Rücksicht auf die spanische Dynastie14, daneben auch der schlimme Zustand der durch theologische Streitigkeiten und Spaltungen zerrissenen evangelisch-protestantischen Kirche15, sowie die traurige Wahrnehmung, dass sich im deutschen Reiche bei der Zerfahrenheit der Evangelischen keine einheitliche Partei bilden [Seite: 6] werde, auf welche er sich "in casu necessitatis" hätte stützen können, —äusserlich in der Gemeinschaft der römisch-katholischen Kirche zurückgehalten, wiewohl er einige ihrer Ceremonien in der Hofburgcapelle nicht gestattete und das heil. Abendmahl in seinem Cabinet, zugleich mit einigen Personen seines Hofstaates, stets unter beiden Gestalten nahm.16

Er betrachtete die Ceremonien im Cultus als etwas Unwesentliches, so dass der grösste Theil derselben beibehalten werden könne. Aeusserlich in der alten Kirche stehend, war er innerlich von ihr abgefallen, bis an sein Ende evangelisch gesinnt.

Sein Regierungsantritt wurde von den Protestanten als der Beginn einer besseren Zeit begrüsst. Sie erwarteten, dass er die Hoffnungen, welche er erweckt, verwirklichen und, wenngleich nicht offen zu der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses übertreten, doch die bisherigen Hindernisse ihrer Anerkennung und Ausbreitung beseitigen werde.

Das allgemeine Concil von Trient war ursprünglich zur Beilegung des kirchlichen Streites bestimmt. Jedoch die römische Curie drang darauf, dass dort vor Allem das alte kirchliche Lehrsystem, welches noch niemals in seinem ganzen Zusammenhange von einer ökumenischen Synode sanctionirt, jetzt aber so vielfach angefochten worden war, von Neuem festgestellt werde. Dies geschah in entschiedenster Opposition gegen den Protestantismus. Der Kaiser Ferdinand I. machte behufs der Aussöhnung der Protestanten mit der römisch-katholischen Kirche dem Concile im Juni 1562 Reformvorschläge. Sie fanden keine Beachtung. Nun wollte derselbe wenigstens in seinen Landen eine Einigung der getrennten Kirchen bewirken. Er übertrug nach Schluss des Concils, dessen letzte Sitzung am 3. Dec. 1563 stattfand, zwei namhaften Theologen, Witzel und Cassander, die Ausarbeitung diesbezüglicher Gutachten. Da er aber bald nachher (25. Juli 1564) starb, so wurden diese Gutachten seinem Nachfolger zugestellt: das Witzelsche im August 1564, das Cassandersche im Anfange des Jahrs 1565. 17 [Seite: 7]

Maximilian hatte den Gedanken seines Vaters mit lebhaftem Interesse erfasst. Die "gottselige Vergleichung der Religion" war das Endziel seines Wünschens. Er lud Cassander, der schon 1561 vor dem Wiederzusammentritt des Trienter Concils eine irenische Schrift18 veröffentlicht hatte, mit Schreiben vom 8. Mai 1565 nach Wien ein, um den Berathungen über die Religionsvergleichung beizuwohnen. Dieser musste unter Hinweisung auf seine körperliche Schwachheit ablehnen.

So gut die Absicht Maximilians war: — er sah, welche Schwierigkeiten der Durchführung seines Coalitionsprojects entgegenstanden. Von den streng Römisch-Katholischen war, nach Neubefestigung der Lehre und Verfassung ihrer Kirche durch jenes Concil, ein Nachgeben nicht zu erwarten. Die Lutheraner Oesterreichs, unter denen jetzt die strengere (Flacianische) Partei stark vertreten war, zeigten sich ebensowenig als die evangelischen Stände des deutschen Reichs zu Transactionen geneigt, wie dies der durch Freiherrn von Bollweiler bei Christoph von Württemberg gemachte Versuch (1564) bewies.19 Witzel und Cassander galten den Römischen gleichwie den Lutherischen als Religionsmenger, auf die man mit Wonne losschlug.20

Die drei Stände: 1. der Herren (blos noch fünf Katholische zählte damals der Herrenstand), 2. der Ritter, 3. der Städte und Märkte des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns21 [Seite: 8] baten auf dem am 11. December 1564 zu Wien eröffneten Landtage, dem ersten unter Maximilian II., um Beilegung der zwiespaltigen Religion und Belassung bei ihrer Augsburgischen Confession, welche sie als einzig wahre Religion und recht katholisch und apostolisch erkennen, da selbige ihren Grund allein in Gottes Wort, Willen und Befehl habe. Sie weisen darauf hin, dass durch die Gewährung freier Ausübung der Religion die Wohlfahrt des kaiserlichen Hauses sowohl als auch sämmtlicher Erblande herbeigeführt werde, indem die Landleute22 ihre Abgaben weit williger entrichten sowie mehr Glück und Sieg gegen die Ungläubigen erfolgen werden.

Der Kaiser liess noch während des Landtags den Ständen eine gnädige Erklärung zukommen: Er werde in dem von seinem Vater begonnenen Werke fortfahren und Alles anwenden, damit — auch zur Zufriedenheit der Stände — die Religion in einen guten gottseligen einhelligen Verstand gebracht werde. Insonderheit werde er ihre Prediger und Seelsorger, wenn sie in Lehre und Leben dem Worte Gottes nachkommen, von Niemand (den Officialen der Bisthümer Passau und Wien) wider Gebühr und Billigkeit beschweren lassen.23

Da aber eine wirkliche Abhilfe nicht erfolgte. so richteten auf dem am 28. Juni 1565 eröffneten Landtage der unter-der-ennsischen [Seite: 9] Stände zu Wien die Herren und Ritter, Städte und Märkte sofort eine eindringliche Bittschrift an den Kaiser. In derselben 1. beschweren sie sich über den Passauer und Wiener Official und die übrige geistliche Obrigkeit, welche fast alle Pfarrherren und Priester des Landes vorfordern und zur Unterschreibung einer ungesetzlichen ("widerwertigen") Kirchenordnung verhalten, und diejenigen, welche in Lehre und Wandel wissentlich anders nicht als dem Worte Gottes und der Augsburgischen Confession gemäss sich verhalten, ohne genugsames Verhör von ihren Kirchenämtern entfernen und aus dem Lande schaffen, mit dem Vorgeben, dass dies auf Befehl der kaiserlichen Majestät geschehe; 2. beklagen sie, dass hierdurch viele fromme gottselige Christenmenschen der Verkündigung des wahren Wortes Gottes und des rechten Gebrauches der hochwürdigen Sacramente zur höchsten Beschwer ihrer Gewissen und Verkürzung der Seelen-Seligkeit entbehren müssen; 3. ersuchen sie, ihnen die Ausübung ihrer evangelischen Religion in offenen Kirchen ungehindert zu gestatten; 4. begehren sie die Abschaffung aller Satzungen, Ceremonien und Missbräuche, so der Religion der Augsburgischen Confession zuwider sind; 5. verlangen sie die. Einführung eines gleichmässigen Gottesdienstes im Lande; 6. betonen sie, dass die Augsburgische Confession die einzig wahrhafte, recht katholische und apostolische Religion enthalte, von der sie ohne Verletzung ihrer Gewissen und ihrer Seelen-Seligkeit nicht weichen können. Sie bitten 7. um Einstellung des bisherigen Verfahrens des Passauer und Wiener Officials und der übrigen geistlichen Obrigkeit, mit dem Beifügen, dass sie ihre Pfarrherren und Prädicanten ohne ausdrücklichen Befehl Sr. Majestät vor diesen Officialen und Obrigkeiten nicht mehr erscheinen lassen werden; 8. erklären sie, sich zu keiner fremden irrigen Secte (der Wiedertäufer, Schwenkfeldtischen, Zwinglischen, Calvinischen) zu bekennen und keinen einer solchen Secte angehörigen Prädicanten zu dulden; 9. ersuchen sie Se. Majestät um Anerkennung ihrer Prädicanten, obgleich diese nicht von der römisch-katholischen Kirche ordinirt sind, sondern ihre besonderen Formata haben. Schliesslich 10. bitten sie um die Erlaubniss zur Anstellung eines von ihnen besoldeten der A. C. (und keiner fremden Secte) verwandten Predigers in der Hauptstadt Wien, wo möglichenfalls ein oder mehrere Ständemitglieder während der Landtage oder anderer Versammlungen in Todesnöthen oder sonst eines [Seite: 10] Kirchendieners bedürfen. "Vnd wo nu Ew. Rö: Kai: Maiestat etc. vns in diesen vnsern demütigen hochnotwendigen Bitten mit gnaden geweren, welches Ew. Rö: Kai: Maiestat etc. zu thun für Gott schuldig ist, an dem wir auch ferner gar nicht zweiueln, weil wir es, wie der ewige Gott weis, allein zu befürderung der höchsten ehre Gottes vnd vmb vnser aller Seelen heil willen vnd nicht von zeitlicher wolfart wegen meinen: Seind wir der gewissen hoffnung, so wol der allmechtige Gott viel Königreich vnd Lande, die etwa von dem klaren wort Gottes abgewichen, zum höchsten gestrafft, und sie in der vngleubigen handt hat kommen lassen, also wird auch sein Göttliche allmechtigkeit Ew. Riff: Kai: Maiestat etc. sampt denselben geliebten Kaiserlichen Kindern, und deren vnterthenigen Landen und Leuten, die nach seinem Göttlichen wort, willen vnd beuelch zu leben begeren, auch nach dem Reich Gottes vnd desselben gerechtigkeit fürnemlich trachten, langwirig erhalten, Auch glück heil sieg vnd vberwindung gegen den Türcken vnd andere widerwertigkeiten in diesen gefehrlichen zeiten gnediglich mitteilen."24

Der Kaiser tadelt in der Resolution, welche er alsbald, Anfangs Juli, ertheilen liess, zunächst die heftige Sprache der Bittschrift, mit dem Beifügen, dass den Ständen keineswegs der Uebertritt zu dieser oder jener Religion ihres Gefallens freistehe, da nach dem Reichsgesetze diese Macht nur dem Landesfürsten, nicht seinen Unterthanen zukomme. Sie sollen die von ihm zugesicherte Vollendung des angefangenen Religionswerkes mit bescheidener Geduld gehorsamlich erwarten. Die klare und reine Verkündigung des göttlichen Worts nach seinem rechten und wahren Verstand sei ebenso sein Wille wie es der ihrige sei und auch bereits der seines Vaters gewesen sei. Er habe nichts dagegen, dass die heiligen Sacramente in "bekendtlicher" deutscher Sprache nach ihrer Einsetzung christlich administrirt und gereicht, dazu auch deutsche Gebete und Vermahnungen, desgleichen deutsche christliche und zulässige Gesänge in den Kirchen, zu Lob und Preis des Allerhöchsten, mit gebührender Bescheidenheit, gottseliger Zucht und Andacht "vnd fürnemlich one menigklich lesterung" gebraucht werden. Die begehrte Aufhebung der bischöflichen Gewalt, Ordination und [Seite: 11] Jurisdiction sei nicht zulässig, da sie nicht einmal recht der Kaiserlichen Majestät gebühre. Er werde sich aber bei den Bischöfen und "ihren nachgesetzten Verwaltern vnd Beuelchhabern" verwenden, dass sie sich ihrer Aemter ordentlich und bescheiden bedienen, ihre Consistoria gehörig bestellen, die Examination recht und mässig vollziehen, Niemand wider die Gebühr beschweren, die Ordinanden nicht mit unziemlichen Pflichten und Gelübden verbinden, noch auch sonst den Ständen oder ihren Seelsorgern und Kirchendienern unbillige Beschwerung auflegen, wenn selbige anders in ihren Predigten und ihrem Wandel dem heiligen Worte Gottes ordentlich nachkommen. Zur Abstellung der Missbräuche sei eine Reformation im Zuge. Er erachte die Einsetzung eines eigenen Predigers in Wien auf landschaftliche Kosten für unnöthig, werde aber darauf sehen, dass daselbst bei dem Bisthum und den übrigen Pfarren reine Verkündigung des göttlichen Wortes und gehörige Reichung der Sacramente geschehe.25

Bereits am 2. October 1564 war eine Gesandtschaft der vier Stände26 des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns: Propst Sigmund von St. Florian, Dietmar von Losenstein, Hanns Landau, Freiherr zum Haus und Rappoltenstein, Landschafts-Secretär Fabian Ostermaier, Ennser Bürger Stephan Fellnwald, in der Hofburg zu Wien erschienen, um ihr Beileid über den Tod des Kaisers Ferdinand auszudrücken und zur Erbhuldigung einzuladen; zugleich bat dieselbe um Gewährung der Religionsfreiheit. In Bezug auf diese Bitte antwortete der Kaiser: Er wisse sich wohl zu erinnern, wie sein Vater stets auf Mittel und Wege bedacht gewesen, in seinen Landen den Religionsfrieden herzustellen; jetzt aber könne er wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes eine endgiltige Entscheidung nicht geben. [Seite: 12]

Die Gesandtschaft, welche sich mit dieser Antwort nicht begnügte, erwiderte in einem Schreiben vom 9. October: Es erscheine ihr die Verschiebung dieser Angelegenheit bedenklich, und sie hätte gern den ob-der-ennsischen Ständen eine andere, fröhliche Nachricht hinterbracht. Sie müsse bis zur Austragung der Religionssache um kaiserlichen Schutz bitten, damit Niemand, wessen Standes er sei, wegen des evangelischen Glaubensbekenntnisses, treu der Augsburgischen Confession, von einer geistlichen oder weltlichen Obrigkeit bedrängt werde. Wenn dieser Schutz verweigert werde, so falle es den Ständen besonders schwer, bis zur Wiederaufnahme der vertagten Religionssache in Geduld und Gehorsam zu verharren.

Die hierauf erfolgte kaiserliche Resolution vom 17. October sicherte den Ständen ob der Enns den erbetenen Religionsschutz zu.27

Am 21. December 1565 kam Maximilian mit seiner Gemahlin Maria, der Tochter Karls V., nach Enns. Der Landeshauptmann Georg von Mämmingen ritt ihm mit mehreren Herren und Rittern entgegen, zu seiner Begrüssung im Namen der vier Stände des Landes ob der Enns. Am 28. December nahm der Kaiser auf dem Landtage zu Linz die Huldigung der Stände entgegen. Den wichtigsten Gegenstand daselbst bildete die Petition der drei weltlichen Stände vom 1. Januar 1566 um "Gewährung freier Religionsübung nach der Augsburgischen Confession und Kirchenordnung". Sie sagen unter Anderem: Da unser Anliegen nicht blos das zeitliche Wohl, sondern auch Jedermanns Gewissen und Seligkeit, die Ehre des Allmächtigen und die Versöhnung seines gerechten Zornes berührt, und Gott nur durch die Förderung seiner reinen, heilsamen Lehre, durch wahrhaft christliche Ceremonien und durch den rechten Genuss des hochwürdigen Sacraments versöhnt werden kann, so gedenken wir, mit Gottes Hilfe in dem Bekenntnisse der wahren Religion der Augsburgischen Confession zu verharren, dabei zu genesen und zu sterben. . . . Mögen was immer für Argumente, Constitutionen und Ordnungen vorgebracht werden, dass z. B. ein Unterthan sich zu keiner anderen Religion bekennen dürfe, als zu jener, wozu sich die Obrigkeit halte, was wir allein von den abgöttischen Lehren und Secten gelten lassen, die mit der approbirten Heiligen Schrift und mit der Augsburgischen Confession nicht übereinstimmen, so sind wir doch der Ueberzeugung, dass wir den Befehlen Jesu Christi [Seite: 13] nicht zuwiderhandeln, wenn wir in der Religion verharren, die sich auf das heilige Evangelium gründet. . . . Geruhen demnach Ew. Kaiserliche Majestät den Befehl zu ertheilen, dass das heilige Wort Gottes klar und lauter, in seinem rechten wahren christlichen Verstande gelehrt und gepredigt, das hochwürdige Sacrament ohne Aergerniss erregenden menschlichen Zusatz nach dem Befehl und der Einsetzung Christi in deutscher und dem gemeinen Manne verständlicher Sprache ausgetheilt, auch zur Vermeidung des anstössigen Lebenswandels und der Laster die Priesterehe gestattet werde, ferner dass die eingerissenen groben Missbräuche bei einigen kirchlichen Ceremonien zur besseren Andacht der Menge abgestellt, und die Lehrer und Anhänger der Augsburgischen Confession im Genusse des Religionsfriedens nicht gestört werden.

Diese Petition wurde vom Kaiser ungnädig aufgenommen, wie aus der alsbald erlassenen Resolution ersichtlich ist. Die Kaiserliche Majestät habe nicht erwartet, von den weltlichen Ständen mit solchen heftigen und unzeitigen Erklärungen belästigt zu werden. Es stehe getreuen Unterthanen nicht zu, gegen ihren Herrn und Landesfürsten sich zu äusseren: "sie gedächten trotz aller Constitutionen und Ordnungen in ihrem Bekenntnisse zu genesen und zu sterben." Auch sei eine solche Handlungsweise im deutschen Reiche unerhört und dem Religionsfrieden geradezu entgegen. Die Reichsconstitution, auf welche sich die Stände berufen und deren klaren Inhalt sie unrichtig auffassen oder nach ihrem Gefallen auslegen, enthalte ausdrücklich die Bestimmung, dass dem Landesfürsten allein das Recht zustehe, in Religions- und Glaubenssachen zu entscheiden und Gesetze zu erlassen, wie auch die ungehorsamen Unterthanen zu ihrer Pflicht zurückzuführen, wenn sie gegen die landesfürstliche Religionsordnung handeln und stets eine Sonderstellung für sich beanspruchen. . . . Die Kaiserliche Majestät gedenke jetzt sich mit den Ständen in keine Discussion einzulassen, da ohnehin die Religionssache in Berathung gezogen sei und die Stände bald zur Ueberzeugung gelangen würden, dass die Kaiserliche Majestät selbst sehnlichst die Beilegung des Zwiespalts wünsche. Uebrigens erwarte Se. Majestät, die Stände werden bis zur Austragung der Sache in Bescheidenheit, Geduld und Gehorsam verharren.

Eine schärfere Rüge erhielten die Abgeordneten der Städte. Die Ausschuss-Mitglieder wurden nach Hof beschieden und ihnen [Seite: 14] in Gegenwart des Erzherzogs Karl, des Hofmeisters Sr. Majestät Leonh. von Harrach und des kaiserlichen Rathes Hanns von Trautson vorgehalten: "Die Kaiserliche Majestät habe besonders missfällig aufgenommen, dass die Städte als der kleinste und geringste Stand, als die Unterthanen und Kammergut der Kaiserlichen Majestät, sich herbeiliessen, neben dem Herren- und Ritterstand eine so heftige und unzeitige Schrift zu unterzeichnen. . . . Da es schon den höheren Ständen nicht zieme, den Befehlen der von Gott verordneten Obrigkeit entgegen zu handeln, so sei ihnen als Unterthanen der Kaiserlichen Majestät das ungehorsame Betragen noch schwerer anzurechnen. Diesmal wolle Se. Majestät verzeihen und blos den Befehl ertheilen, künftig solcher Handlungen sich zu entschlagen und dies ihren Angehörigen zur Kenntniss zu bringen."

In einem sofort abgefassten Vertheidigungsschreiben erwiderten die drei evangelischen Stände: Wir haben die von Ew. Kaiserlichen Majestät überschickte Resolution mit gehorsamster Reverenz empfangen und den Inhalt derselben mit höchster Betrübniss vernommen, da unsere christliche Bitte und Meinung in einem anderen Sinne aufgefasst und die Worte, dass wir in unserem Bekenntnisse zu genesen und zu sterben entschlossen seien, als heftige und unzeitige Erklärungen ausgelegt wurden. Gott ist unser Zeuge, wir hatten niemals die Absicht etwas vorzunehmen oder zu begehren, was wider Gottes Wort sei und das Ansehen Ew. Kaiserlichen Majestät verletzen würde; wir stellten nur die unterthänigste Bitte, Ew. Kaiserliche Majestät möchten uns in der vom Kaiser Karl V. im Jahre 1530 zu Augsburg anerkannten Confession väterlich belassen und schützen. Die von Ew. Majestät so ungünstig beurtheilte Petition ist genau nach unseren früheren Bittgesuchen von d. J. 1532, 1541, 1556 und 1562 abgefasst, die stets huldvoll entgegengenommen wurden.

Die Abgeordneten der Städte vertheidigten sich noch in einem besonderen Schreiben, worin sie betonten, dass die Städte "nach altem Brauche" mit dem Herren- und Ritterstande vereinigt waren und zu jeder Zeit in der Religionssache jenen Ständen zur Seite standen. "Da wir uns keiner Widersetzlichkeit bewusst sind, so geben wir uns der Hoffnung hin, Ew. Kaiserliche Majestät werden uns wieder Ihre Gnade zuwenden."

Der Kaiser nahm beide Schreiben gnädig auf. Den Städten liess er antworten: Sie mögen immerhin als vierter Stand mit den [Seite: 15] oberen Ständen vereint bleiben; er habe auch niemals sie von denselben zu trennen beabsichtigt, und er wolle stets ihr milder und gnädiger Kaiser sein und bleiben. Den drei weltlichen Ständen liess er den Bescheid zukommen: Er habe bereits früher eröffnet, sich mit ihnen in keine Discussion einlassen zu wollen; bis zur Schlichtung der Religionsangelegenheit bleibe er indessen ihnen wohlgeneigt und ihr gnädigster Kaiser, Herr und Landesfürst.28

Um diese Zeit erhörte Maximilian ein Gesuch, welches von den evangelischen Ständen der Herrn und Ritterschaft des Landes unter der Enns im Interesse der Erziehung ihrer Söhne, gegenüber den Bestrebungen der Jesuiten den höheren Unterricht in ihre Hände zu bekommen, an ihn gerichtet worden. Sein Vater hatte im J. 1560 zu Wien in einem dem Jesuiten-Collegium (vormaligen Carmeliterkloster) benachbarten (damals Schranczschen, heute Fürst-Collaltoschen) Hause ("Am Hof" Nr. 13), worin sich früher die Landschaftsschule befunden, ein Convict für die Jugend jener beiden Stände errichtet und den Jesuiten übergeben. Diese führten sofort zwanzig Zöglinge ihres eigenen — seit 1554 (Juli) in ihrem Collegium bestehenden — Convicts in das neue Convict ein. Doch die zwei Stände hielten ihre Söhne von demselben, weil es eben jesuitischer Leitung übergeben worden, beharrlich fern. Deshalb nahmen die Jesuiten mit Ferdinands Genehmigung Jünglinge auswärtigen (böhm., ungar., poln., ital.) Adels in ihm auf. Jetzt, im J. 1565, baten die genannten Stände den Kaiser Maximilian, dass er dieses Convict seiner ursprünglichen Bestimmung, eine Bildungsstätte der Jünglinge vom österreichischen Herrn- und Ritterstande zu sein, zurückgeben und seine Leitung den Jesuiten entziehen möge, in welchem Falle sie ihre Söhne in dasselbe zur Information geben würden. Wirklich mussten die Jesuiten auf kaiserlichen Befehl das Haus verlassen.29

Am 23. April 1566 begann der Landtag der unter-der-ennsischen vier Stände zu Wien; er wurde nicht vom Kaiser in eigener Person, sondern von seinem Bruder, dem Erzherzoge Karl, abgehalten. In der Antwort der Landschaft vom 6. Mai d. J. auf die landesfürstliche Vorlage bot sich den drei Ständen der [Seite: 16] Herren und Ritterschaft, Städte und Märkte die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass sie ungeachtet ihrer vielen Hofsuppliken hinsichtlich der freien Ausübung ihrer Religion noch keine Erledigung zu ihren Gunsten haben erhalten können, und nochmals zu bitten um Concession der ungehinderten Religionsübung in eigenen Kirchen und um Haltung eines Prädicanten in Wien auf landschaftliche Kosten. Der Erzherzog versicherte in seiner Erwiderung an die Landschaft vom 8. Mai, es sei dem Kaiser an der Vereinigung der zwiespaltigen Religion Alles gelegen, weshalb derselbe diesen Gegenstand auf dem jetzigen Reichstage ungeachtet der grossen Kriegsgefahr zum ersten Punkt seiner Berathung gemacht habe, und versprach seine Verwendung bei Sr. Majestät für baldige Erledigung ihrer Religionsbeschwerden. In der Antwort der Landschaft vom 10. Mai erklärten die drei Stände vollkommen überzeugt zu sein, es werde die Kaiserliche Majestät gewiss Alles zur Beilegung der Religionsspaltung anwenden, bezweifelten aber, dass sie bald werde zu Stande gebracht werden, und ersuchten daher um vorläufige Erledigung ihrer Religionssupplik und um Einstellung der Examination evangelischer Prädicanten. Der Erzherzog an die Landschaft 12. Mai liess es hinsichtlich der Religionssache bei seiner gegebenen Erklärung. Die Landschaft an den Erzherzog 13. Mai ersuchte von der Examination der Prädicanten abzustehen, zugleich erwähnend ihrer seit zwanzig Jahren gemachten Bewilligungen, nahe an fünf Millionen. Der Erzherzog an die Landschaft 14. Mai versprach ihre Religionssupplik an den Kaiser zu senden.30

Nunmehr, am 30. August 1566, erliess Maximilian ein Generale, womit eröffnet wurde, dass sich viele nichtordinirte Priester in das Land eingeschlichen, welche die geistlichen Obrigkeiten verachten und ungewöhnliche Ceremonien im Gottesdienste vornehmen, sich zu den Landleuten31 und Bürgern begeben, daselbst predigen und die Sacramente austheilen, und den Bisthümern und Pfarren in ihre Rechte eingreifen. Deshalb habe er eine Commission zur Abschaffung dieser Eigenmächtigkeiten bestellt. Dieselbe werde sämmtliche Pfarrer und Prädicanten vorfordern, damit sie sich über die Ausübung ihrer Seelsorge legitimiren. Daher ergehe an alle [Seite: 17] Landleute ,und Städte die Aufforderung, ihre Prädicanten zu dieser Commission zu senden und die erkannten Winkelprediger abzuschaffen.32

In demselben Jahre 1566 wurde von Maximilian, bei seiner Anwesenheit in Wien, ein Landtag der unter-der-ennsischen vier Stände auf den 11. December einberufen, und zwar, laut der kaiserlichen Vorlage vom 28. Nov. 1566, wegen der gegenwärtigen Feindesgefahr, welche eine neue Hilfe von Seiten der Stände dringend erfordere.33 Während des Sommers habe der Anzug des türkischen Sultans mit einer grossen Heeresmacht auf Ungarn stattgehabt. Die Türken hätten in Folge der Einnahme Szigeths ein grosses Terrain gewonnen34 und sich dadurch den (fünf) niederösterreichischen Erblanden sehr genähert; es sei der Anzug auf Raab, Comorn und Wien zu befürchten. Der Kaiser, bei Dero erschöpften Cassa und verpfändeten Kammergütern, sei ohne der Erblande und Reichsstände Hilfe ausser Stande den so grossen Kostenaufwand für den Türkenkrieg allein zu bestreiten. — Die Landschaft bewilligte in ihrer Antwort vom 11. Dec. die geforderten Kriegssubsidien.

Aber noch vor der Eröffnung dieses Landtags trat ein Ereigniss von grosser Bedeutung ein: es trennte sich in Religionssachen der vierte Stand (die Städte und Märkte) von dem Herren- und Ritterstande.

Letztere zwei Stände hatten durch den Landmarschall Freiherrn von Roggendorff den vierten Stand auf den 3. Dec. 1566 zu einer Conferenz in Religionssachen eingeladen. Da nun machte der Bürgermeister von Wien Hanns Übermann die Mittheilung, dass Se. Majestät den W. Ausschuss des vierten Standes unlängst vor sich gefordert und ihm strengstens verboten habe, sich mit den [Seite: 18] zwei oberen Ständen in Religionssachen einzulassen. Er entschuldigte sich daher im Namen der Stadt Wien, fernerhin in solchen Angelegenheiten mit ihnen nicht verhandeln zu können, um nicht in die kaiserliche Ungnade zu fallen. Der Landmarschall erwiderte im Namen der zwei oberen Stände, der vierte Stand sei wohl schuldig in zeitlichen Dingen dem Kaiser seinen Gehorsam zu bezeigen, jedoch in Sachen, die Gott und aller Menschen Seelenheil betreffen, könne des Bürgermeisters Entschuldigung nicht als genügend anerkannt, vielmehr müsse angenommen werden, dass die Herren von Wien in Religionssachen sich gegen die zwei oberen Stände bisher nur zum Schein benommen und sich jetzt derselben zu entledigen suchen; sie hätten ihre Anhänglichkeit blos darum gezeigt, um sich mehr in die Geheimnisse der zwei oberen Stände einzuweihen. Letztere müssten daher, falls die Wiener Herren bei ihrer Trennung verharren, künftig in allen anderen Landesangelegenheiten grosses Misstrauen gegen sie hegen. — Die Abgeordneten der anderen Städte und der Märkte bemerkten, dass sie von Sr. Majestät gleichfalls den Befehl erhalten, sich in Religionssachen mit den zwei oberen Ständen in keine Verhandlungen einzulassen, erklärten aber, dass sie durchaus nicht gesonnen seien, sich deshalb von den zwei oberen Ständen zu trennen, und baten diese um ihren Rath und Beistand. Der Landmarschall forderte sie auf, sich alsbald in dieser Angelegenheit an Se. Kaiserliche Majestät bittlich zu wenden, und gestattete ihnen ihre Ausschuss-Mitglieder zur Religionsberathung zu senden. Am folgenden Tage (4. Dec.) berichteten dieselben, dass sie von Sr. Majestät eine abschlägige Antwort erhalten hätten, und erklärten nach Hause zu reisen und sich mit ihren Gemeinden zu besprechen, versicherten aber im Vorhinein, dass sie sowohl als ihre Gemeinden der Religion halber bei den zwei oberen Ständen verbleiben und den Kaiser so lange bitten wollten, bis er ihnen hierzu seine Genehmigung ertheilen werde.

Was hat wohl den Kaiser bewogen, dem vierten Stand zu verbieten, in Religionsfragen mit den beiden oberen Ständen gemeinsame Sache zu machen? Wahrscheinlich wollte er verhüten, dass die Evangelischen das Uebergewicht erhielten, weil dies die gewünschte Vereinigung beider Religionsparteien erschweren würde.

Nunmehr erstatteten die zwei oberen Stände allein eine Bittschrift an den Kaiser, ddo. 7. December 1566. Sie ist verfasst [Seite: 19] durch den Landmarschall Frhn. von Roggendorff, Rüdiger von Starhemberg, von Puchheim, von Hofmann, von Enzersdorf, von Grabner, von Hauser, von Enickel.

Sie erwähnen in dieser ausführlichen Supplik — ich hebe nur das Hauptsächliche derselben hervor — 1. ihre vielen Landtagsbewilligungen und geleisteten persönlichen Zuzüge; 2. sehen die vielen Türkenkriege als eine Strafe Gottes an, wegen der durch so viele Missbräuche geschehenen Herabwürdigung der wahren christlichen Religion; 3. erklären, dass sie sich zur reinen evangelischen Lehre Christi nach der Augsburgischen Confession bekennen, bei welcher sie auch verbleiben wollen; 4. verweisen auf ihre früheren Suppliken an die Kaiserliche Majestät in Religionssachen, aus den Jahren 1534 zu Innsbruck, 1542 zu Prag und 1548 zu Augsburg, beide Male durch eine ständische Deputation der fünf niederösterreichischen Erblande, 1555-1558 und 1562-1565 auf den unter-der-ennsischen Landtagen, und bemerken, dass ihnen hierüber wohl trostvolle Bescheide zugekommen, die jedoch nicht in Erfüllung gegangen; 5. beschweren sich über das kaiserliche Generale, welches die Examination der Pfarrer neuerdings anbefehle, und stellen die Nachtheile dar, die durch dieses Generale herbeigeführt werden; 6. beklagen sich über den dem vierten Stande gegebenen kaiserlichen Befehl, in Religionssachen mit den zwei oberen Ständen nicht zu handeln; 7. ersuchen Se. Majestät um Erhaltung und Beförderung der wahren christlichen Lehre, um freie ungehinderte Ausübung der Ausgb. Confession, um Einstellung der Examination der evangelischen Prädicanten, um Haltung eines evang. Prädicanten zu Wien auf landschaftliche Kosten; 8. versprechen, sich zu keiner fremden Secte zu bekennen; 9. erbieten sich, ihre Prediger vor eine unparteiische Commission zu stellen und in der Augsb. Confession prüfen zu lassen. Schliesslich bemerken sie, dass, wenn Seine Kaiserliche Majestät ihre Supplik erhöre, "der Zorn Gottes von den Landen abgewendet und alles Glück, Heil und Segen über dieselben kommen werde".35

Ein kaiserliches Decret vom 13. Dec. befahl dem Landmarschall die Einreichung eines Verzeichnisses der sich zu dieser Religions-Bittschrift Bekennenden.36 [Seite: 20]

Auf die Bittschrift selbst liess der Kaiser in seinem Bescheid vom 17. December den beiden Ständen Folgendes kundgeben: Er wolle sich über die angeführten Punkte in keine Discussion einlassen, mache aber die beiden Stände bezüglich der begehrten Anerkennung der evangelischen Lehre und Abschaffung alles ihr Entgegenstehenden auf den klaren Inhalt des Religionsfriedens aufmerksam, zufolge dessen es ihnen nicht freistehe, sich zu dieser oder jener Religion zu bekennen, noch viel weniger, dass ihnen gebühre, ihrem Landesfürsten die Aufrichtung oder Abschaffung einer Religion vorzuschreiben; er sei durchaus nicht gesonnen, den auf dem Reichstage eidlich bestätigten Religionsfrieden zu brechen. Er versichert, dass er das von Kaiser Ferdinand angefangene Reformationswerk sobald wie möglich vollenden und eine neue verbesserte Kirchenordnung in Bezug auf Lehre, Spendung der Sacramente und Haltung von Ceremonien einführen wolle. Er fordert, selbige in Geduld abzuwarten und sich der bischöflichen Ordination und Jurisdiction zu fügen, welche in ihrem "rechten ordentlichen Gebrauch" zu hindern oder gar aufzuheben ihm nicht gebühre. Er erklärt, dass er nicht in die Zulassung jener Prädicanten zur Ausübung kirchlicher Functionen willigen könne, die nach besonderen von den Bischöfen nicht anerkannten Formaten leben, und verheisst, sich bei den Provincial-Ordinarien zu verwenden, dass die Consistorien gehörig bestellt, die Examina mässig und bescheiden vollzogen und Niemand wider die Gebühr beschwert werde. Die Examination der Prediger auf dem Lande sei nothwendig, weil viele "verführerische Secten" sich dort befinden. Er betont, dass es ihm als Landesfürsten allein zustehe, mit der Stadt Wien und den anderen Städten und Märkten in Religionsangelegenheiten zu unterhandeln und zu befehlen37, und ersucht, ihn mit dieser Beschwerde für die Zukunft zu verschonen; auch hoffe er, dass der vierte Stand der kaiserlichen Verordnung in Glaubenssachen nachkommen werde. Das Gesuch in Betreff der Haltung eines evangelischen Predigers in Wien schlägt er ab, und macht schliesslich auf die häufig vorkommenden verfälschten Exemplare der Confessio Augustana aufmerksam, die Stände davor warnend.38 [Seite: 21]

In ihrer Antwort vom 20. Dec. 1566 an den Kaiser erklärten die Herren und Ritter, dass sie ihre Petition nicht deshalb überreicht haben, um ihm in Seinem Rechte vorzugreifen, sondern allein die Ehre Gottes und Sr. Majestät sowie Dero Unterthanen Wohlfahrt vor Augen hatten. Sie fühlen sich gekränkt durch den kaiserlichen Verweis und die Auslegung des Religionsfriedens, zufolge deren es ihnen nicht freistehen solle, sich zu der einen oder anderen Lehre zu bekennen, und zeigen an, dass sie bei ihrer wahren Religion, zu der sie sich schon so lange bekennen, auch fernerhin bleiben wollen. Sie erwarten die versprochene Religions-Reformation und beklagen sich über die Abweisung ihrer Petita. Der vierte Stand sei von ihnen zu ihrer Supplik deshalb herbeigezogen worden, weil es sich gleichfalls um das Seelenheil seiner Angehörigen handle. Wiederum versprechen sie, sich zu keiner fremden Secte zu bekennen, sondern der wahren Lehre treu zu bleiben, und nochmals bitten sie um gnädige Erledigung ihrer Petita, Abstellung der geistlichen Examina und Gestattung eines evangelischen Prädicanten zu Wien auf Kosten der Landschaft.39

Hierauf erfolgte ein zweiter kaiserlicher Bescheid vom 24. Dec., worin erklärt wird, dass Sr. Majestät nichts lieber wäre, als die ehemöglichste Zustandebringung einer Religionsordnung, wobei aber noch grosse Hindernisse zu beseitigen seien; es ist das Versprechen beigefügt, dass Se. Majestät die angefangene Kirchenordnung sobald als möglich vollenden lassen und bis zu deren Zustandebringung Niemanden beschweren werde. Zugleich wird ersucht, sich mit dieser Erklärung zu begnügen und Sr. Majestät mit Aufstellung eigener Prädicanten, Errichtung besonderer Kirchen u. s. w. nicht vorzugreifen.40

Die Stände der Herren und Ritterschaft liessen die Hoffnung nicht sinken. Jene oberwähnte vom Kaiser ernannte Commission richtete wenig aus. Der Abfall von der römisch-katholischen Kirche hatte seinen Fortgang. Ueberall wehete protestantische Luft.41 [Seite: 22]

Zur Zeit jenes Landtags verbreiteten lutherische Prediger Oesterreichs unter der Enns, an ihrer Spitze der Erzflacianer Joachim Magdeburgius, eine (vom 25. Nov. 1566 datirte) geharnischte Confession gegen römischen Katholicismus und Philippismus (d. i. die Melanthonsche Richtung) "Confessio. Oder: Christliche Bekandnus des Glaubens ettlicher Evangelischen Prediger inn Osterreich. Anno Christi MDLXVI [Regensburg] 4. 1 Alph. 4 Bogen. Zweite Ausg. Eisleben 1567. 4.42 — Solche extreme Eiferer mussten natürlicherweise zu Misstrauen nach Aussen, auch beim Kaiser, und zu Uneinigkeit im Innern Anlass geben.

Maximilian sah, dass die Gegensätze nicht ausgleichbar waren. Er hatte immer mehr die Idee einer Vereinbarung beider Kirchen aufgegeben. Von nun an leitete ihn in seinem Verhalten gegen die Evangelischen der Grundsatz religiöser Duldung.

Der Krieg mit der Türkei hatte eine ungeheure Schuldenlast aufgehäuft. Zu ihrer Abtragung erfolgte die Einberufung der Landtage. Die vier Stände des Landes unter der Enns, vom 18. Aug. bis 14. Sept. 1568 zu Wien versammelt, ersuchte Maximilian, ihn diesmal [Seite: 23] nicht zu verlassen, sondern ihm hilfreich beizustehen. Sie erklärten sich auf diesem Landtage sogleich zur Hilfe bereit. Die beiden Stände der Herren und Ritterschaft erwarteten, dass ihnen nun endlich die ie Religionsübung nach der Vorschrift der Augsburgischen Confession gesetzlich erlaubt werde.

Und in der That gab Maximilian ihnen sofort am 18. August die Zusicherung, die "Religions-Concession": es sollen die zwei Stände der Herren und Ritterschaft des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns in ihren Schlössern, Häusern und Gebieten (ihren Städten, Märkten und Dörfern) und den Patronatskirchen ihre Lehre und gottesdienstlichen Gebräuche, wie selbige in der heiligen Schrift gegründet und in der Augsburgischen Confession zusammengefasst sind, frei und ungehindert ausüben dürfen.43 Diese Zusage freier Religionsübung aber gab er in bedingter Weise: er stellte nämlich zugleich die Forderung, dass, bevor jene Concession zur thatsächlichen Ausführung komme, durch eine Commission von zwölf geeigneten Männern, sechs von ihm und sechs von den Ständen deputirt, unter einem von ihm zu ernennenden Director eine Kirchen-Agenda behufs Erzielung einer allgemein bindenden Einheit abgefasst werde.44

Ein solches Kirchenbuch war umsomehr nothwendig, als die Stände oftmals in ihren Schlössern und Gebieten Prediger angestellt hatten, die wegen ihrer Unduldsamkeit und Streitsucht im evangelischen Deutschland ihrer Stellen enthoben worden. Insbesondere waren zur Zeit der synergistischen Streitigkeit (über die Frage, ob der Mensch aus eigener Kraft zum Werke seiner Besserung mitwirken könne) strenge Lutheraner (Flacianer) aus Thüringen nach Oesterreich übergesiedelt.45 Diese verpflanzten die dogmatische Spaltung unter die Geistlichen des Landes.46 Auch in cultischer Hinsicht stimmten die aus Deutschland gekommenen Prediger nicht [Seite: 24] überein, indem jeder nach eigenem Gutdünken die Kirchenbräuche in seiner Gemeinde einrichtete.

Ueber die Verhandlungen in der Concessionssache während des Landtags berichten die (noch nicht benutzten) Schriftstücke des niederösterreichischen Landesarchivs, aus denen ich schöpfe, folgendermassen.

Am 21. August 1568 drückten die auf jenem Landtage anwesenden zwei Stände der Herren und Ritterschaft in einem Schreiben an den Kaiser ihren allerunterthänigsten Dank für die ihnen ertheilte Religions-Concession aus, welche ihnen gestatte, die evangelische Lehre nach der im Jahre 1530 von etlichen Reichsständen dem Kaiser Karl V. zu Augsburg überreichten Confession frei und ungehindert in ihren Schlössern, Häusern und Gebieten auszuüben. Sie fügten im Hinblick auf die kaiserliche Erklärung betreffs der Wahl von sechs wohlqualificirten Deputirten, welche sich über die "Ceremonien und Ritualien" berathen sollen, die Bemerkung bei, dass sie derzeit noch keine hierzu geeigneten Männer gefunden hätten, und baten Se. Majestät um eine kleine Geduld. Zugleich ersuchten sie um Mittheilung der vom Pfalzgrafen Wolfgang sowie der von Wittenberg und Strassburg ausgegangenen "Agenden oder Kirchenordnungen" zur Erzielung einer Gleichförmigkeit.47

Die kaiserliche Resolution vom 23. August an jene beiden Stände erklärte sich — nach verglichener Kirchen-Agenda — zum Zugeständniss der 1530 von einigen Reichsständen dem Kaiser Karl V. zu Augsburg übergebenen Religions-Confession, äusserte aber Bedenken gegen die Mittheilung der ausländischen Kirchen-Agenden, da diese wesentlich von einander abweichen sollen.48

Die zwei Stände schlugen am 26. August dem Kaiser zur Berathung der Kirchen-Agenda den Landmarschall Hanns Wilhelm von Roggendorff, Rüdiger von Starhemberg, Leopold von Grabner und Wolf-Christoph von Enzersdorf vor, denen sie den Württembergischen Theologen Dr. Jakob Andreä und den Oesterreichischen (Grabnerschen) Pfarrer Christoph Reuter beigaben. Sie ersuchten wiederholt um Mittheilung der ausländischen Agenden im Interesse der Gleichförmigkeit.49 [Seite: 25]

Es erfolgte mit kaiserlichem Decret vom 28. August an die beiden Stände die Bestätigung der von ihnen vorgeschlagenen Deputirten mit Ausnahme Andreäs, statt dessen der Wittenberger Pfarrer (damals auch Generalsuperintendent des Kurfürstenthums Sachsen) Dr. Paul Eber oder der Sächsische Superintendent Mag. Ambrosius Rot zu empfehlen seien. Zugleich wurden die kaiserlichen Deputirten namhaft gemacht: der Bischof von Wiener-Neustadt, Sigmund von Oedt (Dr. des geistl. u. weltl. Rechts), Lorenz Saurer (Landschreiber in Oesterreich unter der Enns), der Reichsritter Christoph von Carlowitz, der Professor Joachim Camerarius, letztere zwei der Augsb. Conf. zugethan; ein Theolog sei noch zu ernennen. Zum Director der Versammlung wurde der Geheime Rath Dr. Johann Baptist Weber ernannt. Die Mittheilung der ausländischen Agenden blieb abgelehnt.50

Am 4. September drückten die zwei Stände dem Kaiser ihr Bedenken rücksichtlich der vorgeschlagenen Theologen Eber und Rot aus, weil ersterer ein Anhänger der Calvinschen Lehre sei und letzterer in Sachsen durch seine Lehre schon viel Unheil angerichtet habe, und baten um Annahme des Dr. Jakob Andreä oder des Dr. Johann Wigand, da Beide ordentliche Männer und der reinen Lehre zugethan sein sollen. Weil aber die Berathung über die Kirchen-Agenda viele Zeit in Anspruch nehmen werde und unter den Deputirten sich Meinungsverschiedenheiten äussern könnten, so baten sie weiter Se. Majestät, in der ihnen bereits ertheilten Religions-Concession die Clausel: "dass ihnen die Ausübung der evangelischen Lehre erst dann gestattet sein soll, wenn die Agenda verglichen sein wird", wieder aufzuheben und zu gestatten, "dass sie bis zum Beschluss der Tractation und Anordnung einer allgemeinen Agenda bei ihrer bisherigen Lehre und ihrem Kirchenbrauche verbleiben und daran von den geistlichen Ordinarien und Officialen nicht gehindert werden". Sie versprechen, sich zu keiner fremden Secte oder Irrlehre zu bekennen.51

Darauf liess der Kaiser mit Decret vom 7. September den zwei Ständen mittheilen, dass Dr. Eber kein Anhänger der Lehre Calvins sei, vielmehr selbst gegen die Calvinsche Secte geschrieben habe; ebenso sei von irgend einer Unheilstiftung des Mag. Rot nichts bekannt. Da aber die ständischerseits vorgeschlagenen Andreä und [Seite: 26] Wigand zur Consultation ungeeignet seien52 so liess er schliesslich die Rostocker Theologen Dr. Simon Pauli und Dr. David Chyträus zur Auswahl vorschlagen. Als Tag des Zusammentritts der Conferenz bestimmte derselbe den 11. November. Endlich versprach er den zwei Ständen: "sie und ihre Kirchendiener bis zur Erlassung der Kirchen-Agenda bei ihren religiösen Gebräuchen nach der Augsb. Conf. von 1530 verbleiben zu lassen und sie gegen alle Obrigkeiten geistlichen und weltlichen Standes zu schützen". Dagegen erwartete er, dass die beiden Stände keine weitere Neuerung einführen, noch sich einer fremden Secte zuwenden, sondern bei dem ihnen verwilligten Exercitio verbleiben.53

Nachdem die beiden Stände am 11. September dem Kaiser gemeldet hatten, dass sie über Pauli und Chyträus Erkundigungen einziehen wollen, ersuchte sie ein kaiserliches Decret zur Beschleunigung ihrer Wahl bezüglich der beiden Theologen.54

Die zwei Stände zeigten am 22. September dem Kaiser an, dass sie sich für Chyträus entschieden hätten und ehestens einen Landstand an ihn absenden würden, um ihn einzuladen, der Berathung der Kirchenordnung auf landschaftliche Kosten beizuwohnen, und baten den Kaiser um seine Intercession.55

Maximilian erhörte ihre Bitte und erliess unter dem 25. September zwei Schreiben, das eine an die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich von Mecklenburg, das andere an die Universität Rostock, den Professor Chyträus zur Verfassung einer Kirchen-Agenda auf eine kurze Zeit nach Wien kommen zu lassen.56

Die Stände der Herren und Ritterschaft des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns hofften nunmehr mit einem gleichen Gnadenact, wie die beiden unter-der-ennsischen Stände betheiligt zu werden.

Der Kaiser hatte noch im Jahre 1568 einen Landtag nach Linz ausgeschrieben für das Land ob der Enns. Er selbst war anwesend. In besonderer Audienz empfing er am 6. December eine Deputation beider Stände: Dietmar von Losenstein, Heinrich von [Seite: 27] Starhemberg, Ferdinand Helfrich Ritter von Meggau und den Gmundner Salzamtmann Georg Neuhauser. Sie trug dem Kaiser ihr Bittgesuch vor, das sie auch schriftlich überreichte. Der Kaiser nahm es gnädig entgegen. Er liess sofort eine Resolution ausfertigen, welche der Concession für die Stände unter der Enns entsprach, und übergab sie der Deputation in einer Audienz persönlich am folgenden Tage (7. Dec.). In derselben heisst es unter Anderem: "Es wollen Ihro Römisch-Kayserliche Majestät sich gegen den zweyen getreuen Ständen dahin gnädiglich erklärt haben, dass wie Ihro Römisch-Kayserliche Majestät es solchen Falls mit den andern zweyen Ständen Ihres Ertz-Hertzogthums Oesterreichs halten, vnd daselbst anstellen werden, sie es auch also dis Lands gleichförmiger Weise zu halten, fürgehen zu lassen, vnd darunter gar keinen Unterscheid zu machen gedencken." Die Stände sollen die "endliche Erörterung mit gehorsamer Gedult erwarten" und sich von allen der Augsburgischen Confession des Jahres 1530 "widerwertigen" Secten fernhalten.57

Während der (vierte) Stand der Städte und Märkte Oesterreichs unter der Enns auf dem Landtage zu Wien ein Majestätsgesuch um Freigebung der Religion nicht übergeben hatte, reichten die sieben Städte des Landes ob der Enns, in denen längst Lehre und Gottesdienst evangelisch waren, auf jenem Linzer Landtage ein solches Gesuch ein. In der kaiserlichen Resolution58 wurde eröffnet: Se. Majestät habe erwartet, sie würden mit "der jüngsten Erklärung, so ihnen der Religionssachen halber mit gnädigem Vermelden gethan worden", gehorsamlich zufrieden gewesen sein, umsomehr, als die zwei anderen Stände sich damit begnügten und auch sie, als mit dem Herren- und Ritterstande vereinigt, in der Resolution begriffen seien. "Dass aber in diesem Religions-Fall Ihro Kayserliche Majestät ihnen, als Ihrer Majestät getrewen vnd zum Theil ansehnlichen Städten ob der Enss, ein anders vnd mehrers vergünstigen könnten, dann es mit den andern, auch Ihrer Majestät getrewen vnd zum Theil ansehnlichen Städten in Oesterreich vnter der Enss . . . gehalten worden, dessen wissen Ihro Kayserliche Majestät aus vielen beweglichen Vrsachen bey sich nicht zu befinden, sondern achten [Seite: 28] es gnädiglich dahin, dass sie, die Städte diss Ihrer Majestät Fürstenthums ob der Enss, gleicher Resolution vnd Verordnung mit gehorsamer Gedult und one fernere Beschwerde vnd Wiedersprechen wohl zu verwarten haben."

Es war vorauszusehen, dass die römische Curie jenen Vorgängen gegenüber nicht unthätig bleiben werde.

Pius V. liess, kaum über die vom Kaiser Maximilian den Evangelischen Oesterreichs unter der Enns gemachte Zusage unterrichtet, ein scharfes Breve ddo. 15. Sept. 1568 durch seinen am kaiserlichen Hofe beglaubigten Nuntius Bilio überreichen. Auch sendete er alsbald den gewandten Cardinal Commendone, welcher schon als Legat in Deutschland gewirkt, nach Wien. Auf der Reise traf dieser Prälat in Innsbruck beim Erzherzoge Ferdinand zufällig mit dem Herzog Albrecht V. von Bayern (Maximilians Schwager) und dem Erzbischof Johann Jakob von Salzburg zusammen. Beide bewog er, an den Kaiser zu schreiben, er möge von seinem der katholischen Kirche gefahrdrohenden Vorhaben abstehen.59 Inzwischen beauftragte Maximilian mit Depesche v. 21. Oct. 1568 seinen Gesandten in Rom, Grafen Arco, den Papst, welcher, wie aus dem Breve ersichtlich, durch die Toleranzangelegenheit (negotium tolerantiae) sehr erregt sei, auf alle mögliche Weise zu beruhigen.60 Bald nachher, am 30. Oct., kam Commendone in Wien an. Er rieth dem Kaiser auf das Eindringlichste davon ab, den Lutheranern Religionsfreiheit zu gewähren61; er drohete sogar mit dem Banne62 und mit der Verweigerung der Dispensation, welche zu der beabsichtigten Vermählung Annas, ältester Tochter des Kaisers, mit ihrem Oheim Philipp II. von Spanien nothwendig war.63 Zur Beruhigung des Papstes erklärte Maximilian dem Legaten, dass er "in Betreff der Augsburgischen Confession nichts Neues einräumen werde". Darüber drückte der Papst, dem es sofort berichtet worden, in einem Schreiben vom 1. December 156864 seine Freude aus, indem er jene [Seite: 29] Erklärung, auf die er auch in seinem Schreiben Bezug nahm ("Te quod ad Augustanam pertinet Confessionem nihil novi concessurum esse"), auf gänzliche Aufhebung der A. C. deutete, wogegen der Kaiser nur hatte sagen wollen, er werde ausser der Concession vom 18. August d. J. den beiden evangelischen Ständen nichts weiter zugestehen.

Auch die Landesbischöfe suchte Maximilian zu beruhigen. Der Passauer Bischof Urban (von Trennbach, † 1598), zu dessen Diöcese ein grosser Theil Oesterreichs gehörte, besonders ob der Enns, und sein Metropolit, der Erzbischof von Salzburg, dessen Diöcese ebenfalls einen Theil von Oesterreich umfasste, vereinigten sich zu einer gemeinschaftlichen Eingabe an den Kaiser, worin sie sich über die den Evangelischen zugestandene Freiheit der Religion beschwerten. Dieser liess den Bischöfen einen Bescheid (1569) des Inhalts zustellen: "Wenn ein evangelisches Ständemitglied die Grenzen der gewährten Freiheit überschreiten, namentlich die Rechte der katholischen Pfarrer durch Entziehung der Kirchengüter, des Zehnten und anderer Einkünfte beeinträchtigen oder die vom Trienter Concil gegebenen Ehegesetze verletzen, insbesondere innerhalb des vierten Verwandtschaftsgrades heiraten werde, so solle es vor das geistliche Gericht des Ordinarius gezogen und bestraft werden."65

Damals war Wien ohne Bischof. Denn Urban, Bischof von Gurk, legte im Juni 1568 die Administration des Wiener Bisthums nieder, über die kirchlichen Zustände tief betrübt († 1573): das Volk besuchte die katholischen Kirchen nicht, verschmähte Ohrenbeichte und Abendmahl unter einer Gestalt.66 Erst 1574 wurde wieder ein Bischof eingesetzt, Kaspar Neubeck aus Freiburg im Breisgau. Aber ungeachtet seines Eifers konnte er die Fortschritte der Evangelischen in Wien nicht hemmen.67 [Seite: 30]

Wir sahen, dass der Kaiser die Wahl einer Commission zur Abfassung einer evangelischen Kirchen-Agenda angeordnet hatte, und dass zwei Sachsen, die einen grossen Ruf in der protestantischen Welt genossen, in dieselbe berufen worden: vom Kaiser der obersächsische Gelehrte, Professor der griechischen und lateinischen Sprache Joachim Camerarius zu Leipzig (geb. 1500), von den zwei Ständen der niedersächsische Theolog, Professor David Chyträus zu Rostock (geb. 1530). Ersterer, mit Melanthon durch innigste Freundschaft verbunden gewesen68, vereinigte die umfassendste Kenntniss des classischen Alterthums mit evangelischem Glauben und war mild in seiner ganzen Denkart; der andere69, ein Schüler, doch nicht blinder Anhänger Melanthons, verband Gründlichkeit mit Universalität und hatte eine vermittelnde Richtung. Jener war besonders auch von dem ihm befreundeten kaiserlichen Leibarzte Johann Crato von Crafftheim, einem Vertreter der Melanthonschen Richtung, dieser vom Reichs-Vicekanzler Johann Ulrich Zasius, dem liberal gesinnten Sohne des berühmten Juristen und Humanisten Ulrich Zasius in Freiburg (geb. 1521, gest. 27. April 1570), dem Kaiser bestens empfohlen worden.

Camerarius, obwohl er sich von den öffentlichen Angelegenheiten zurückgezogen hatte, folgte dennoch, von Crato70 dazu aufgemuntert, dem Rufe des Kaisers und langte in Wien am 8. September 1568 an. Aber es vergingen Wochen, ohne dass die Berathungen anfingen. Darüber klagt er sehr in einem Briefe vom 30. October d. J. an seinen Freund, den kursächsischen Geheimrath Christoph von Carlowitz.71 Man wollte, so hiess es, Chyträus' Ankunft abwarten. Da diese sich verzögerte, reiste Camerarius Anfangs December wieder ab. Der Grund der Abreise lag tiefer. Camerarius hatte sich an der Abfassung des, vornehmlich durch [Seite: 31] Melanthons Auctorität zu Stande gekommenen, sogen. "Leipziger Interim" (Dec. 1548) betheiligt, welches als Norm für die Religionsübung in Kursachsen (laut Beschluss des Leipziger Landtags) dienen sollte. Wohl hielt dieses Interim die Lehre der Evangelischen in den Hauptdogmen fest, liess aber die meisten römisch-katholischen Ceremonien und Gebräuche als gleichgiltige Dinge (Adiaphora) zu, erkannte auch den Papst und die Bischöfe an, falls sie ihre Gewalt nicht missbrauchen, "ihr Amt nach göttlichem Befehl ausrichten". Zweifelsohne war Camerarius' Verhalten in der Interim-Angelegenheit der Grund seiner Berufung nach Wien durch Maximilian, welcher bei der Ordnung des evangelischen Kirchenwesens nicht alles Römisch-Katholische beseitigt haben wollte.72 Von den evangelischen Pfarrern in Oesterreich, welche, und mit ihnen die Stände, jenes Interim als einen Rückfall in's Papstthum mit aller Entschiedenheit verwarfen, wurde er mit Misstrauen betrachtet und seine Mitarbeit an der Kirchenordnung sehr ungern gesehen: wie er dies selbst in einem Schreiben an Chyträus vom 14. Februar 1569 andeutet.73 Zurückgekehrt nach Leipzig, verfasste er alsbald gemeinsam mit Christoph von Carlowitz, einem der grössten deutschen Staatsmänner des Reformationszeitalters († 1578), eine für Maximilian bestimmte Schrift74, worin das gefährliche Treiben der Spanier in den Niederlanden geschildert, vor der spanischen und französischen Politik gewarnt, vor Allem der deutschen Nation Einigkeit zwischen Haupt und Gliedern des Reichs empfohlen wird.

Chyträus hatte die ihm im October 1568 durch einen Abgeordneten der Stände überbrachte Einladung nach Wien unter Zustimmung seiner Landesherren angenommen, reiste aber erst Anfangs December mit seinem Amanuensis Joachim Edeling und dem Professor der griechischen Sprache Johann Possel von Rostock ab, und kam, nachdem er unterwegs zu Wolfenbüttel mit dem Braunschweiger Superintendenten Martin Chemnitz und dem Tübinger Kanzler Jakob Andreä einige Tage vereint gewesen, sowie zu Leipzig [Seite: 32] (21. Dec.) bei Camerarius, der unlängst von Wien heimgekehrt war, sich Raths erholt hatte, über Dresden, Aussig, Prag, Czaslau, Iglau am 10. Januar 1569 in Krems (8 M. v. Wien a. d. Donau) an.75 Auch er, der Schüler Melanthons, schien den flacianischen Predigern wegen des Adiaphorismus und Synergismus verdächtig, weshalb er sich zu einer Erklärung über Artikel XV und XVIII der Augustana (De ritibus ecclesiasticis u. De libero arbitrio) gemüssigt sah.76 — Von Krems richtete er schon am 12. d. M. ein Schreiben an den Kaiser Maximilian, welches der Vicekanzler Zasius überreichte.77

Die oben genannten sechs ständischen Deputirten begannen nun die Aufstellung der "Kirchen-Agenda", über welche dann, nach ihrer Vollendung, mit den sechs kaiserlichen Deputirten verhandelt werden sollte.

Es sollte in der Art vorgegangen werden: Chyträus übernahm die Ausarbeitung, und sobald er ein Stück vollendet hatte, erhielt es sein mit den kirchlichen Verhältnissen Oesterreichs vertrauter Beirath, der entschieden lutherisch gesinnte, doch nicht streitsüchtige Reuter zur Durchsicht und zur Verhandlung darüber mit den anderen (vier) Deputirten der beiden Stände, als Vermittler der Verbindung mit denselben.78 Letztere: der Landmarschall [Seite: 33] Hanns Wilhelm Freiherr von Roggendorff, kaiserlicher Rath und Erblandhofmeister, Obmann dieser Deputirten, Rüdiger Freiherr von Starhemberg auf Schönbühel (in Niederösterreich) und Efferding, kaiserlicher Rath (ein entschiedener Freund der flacianischen Richtung, geb. 1534), Leopold von Grabner auf Rosenberg und Pottenbrunn, Wolf Christoph von Enzersdorf auf Enzersdorf im Thale, wurden "Religions-Deputirte", "Deputirte in Religionssachen", "der von den beiden Ständen der Herren und Ritterschaft zu der Religionssache deputirte Ausschuss" (Deputati religionis, Deputatio religionis) genannt.79 Sie erachteten es für rathsam, dass Chyträus in einem von Wien abgelegenen Orte die Arbeit vornehme, weil der Kaiser die ganze Angelegenheit bis zur demnächsten Abreise des päpstlichen Legaten Commendone geheim gehalten wissen wollte, und deshalb von Krems nach dem Flecken Spitz (2 M. von Krems, links a. d. Donau) übersiedle80; hier verweilte er auf dem Schlosse des Ritters Leonhard von Kirchberg beinahe drei Monate (seit 19. Jan. 1569) in stiller Thätigkeit.

Der Kaiser hatte befohlen, dass der Kirchen-Agenda die ältesten lutherischen Agenden, namentlich die Sächsische, Nürnberger und Brandenburger von 1528, 1533, 1540 (diese haben viel vom römisch-katholischen Ritus beibehalten), zum Grunde gelegt werden sollten.81 Ausser diesen drei Agenden benutzte Chyträus Veit Dietrichs Agendbüchlein (1543), die vom Erzbischof Hermann sanctionirte Kölnische Reformation (1543) und die vom Pfalzgrafen Wolfgang erlassene Pfalzzweibrückensche Kirchenordnung (1557).

Die vier ständischen Deputirten hatten schon im December 1568 beschlossen, Chyträus nach seiner Ankunft mit der Abfassung von vier Schriftstücken zu beauftragen. Das erste derselben sollte eine [Seite: 34] Agende (Agendorum liber) für den öffentlichen Gottesdienst in den gesammten evangelischen Gemeinden des Landes sein; sie war dem Kaiser vorzulegen. Das zweite sollte eine Instruction für den Superintendenten und das Consistorium aufstellen; denn die Stände hofften, dass ihnen vom Kaiser die Bestellung eines Superintendenten und die Errichtung eines Consistoriums werde gestattet werden. Das dritte sollte eine Erklärung aller Artikel der Augsburgischen Confession (später das "Doctrinale" genannt) enthalten, worin "die fürnembsten Hauptstücke christlicher Lehre, so in der A. C. auf das Kürzeste zusammengefasset, aus Gottes Wort ausführlich erklärt waren"82, zugleich mit Berücksichtigung aller damals unter den Evangelischen herrschenden Streitigkeiten; dieses Schriftstück wollten sie dem Kaiser nicht überreichen, sondern als Ausdruck der reinen Lehre für sich und ihre Nachkommen aufbewahren. Das vierte sollte ein Auszug aus jener Erklärung der A. C. sein, eine Summe der christlichen Lehre, zur Benutzung bei der Prüfung der Ordinanden.83

Chyträus hatte im Februar 1569 die Agende vollendet und ihr die Erklärung der Hauptartikel der christlichen Lehre vorausgeschickt. Er sendete das Elaborat am 26. Febr. an den Obmann der Deputirten, Frhrn. von Roggendorff, dies gleichzeitig dem Vicekanzler Zasius berichtend. Der Kaiser, welchem das Elaborat durch Roggendorff am 1. März übergeben wurde84, befahl, dasselbe vorläufig den evangelischen Ständen nicht vorzulegen, bis er es privatim, unter Zuziehung blos der beiden Geheimen Räthe, [Seite: 35] nämlich des Hofkammer-Präsidenten Richard Freiherrn Strein von Schwarzenau85 und des Reichs-Vicekanzlers Zasius, gelesen und geprüft habe. Roggendorff, "cui familiarissimus ad Imperatorem aditus patet" (Chytr.), überreichte nachher auch die Instruction für den Superintendenten und das Consistorium. Der Kaiser sagte, dass ihm die Agende nicht missfalle, aber die Abfassung eines Lehrbuchs der Hauptstücke christlicher Lehre, welches der Agende vorangestellt worden, habe er nicht verlangt.86 — Chyträus kam in Folge der Aufforderung Roggendorffs gegen Ende des März von Spitz nach Wien, um den Deputirten der Stände mit seinem Rathe beizustehen.

Kurz vor Ostern 1569 wurde die Kirchen-Agenda von den ständischen Deputirten den Herren und Rittern zur Einsicht mitgetheilt und, mit kleinen stilistischen Aenderungen versehen, am 29. April durch Einige derselben, welche der Landmarschall dazu eingeladen, dem Kaiser in feierlicher Audienz (in publica audientia) unterbreitet.87 Sie erwarteten eine rasche Erledigung. Doch es vergingen Monate unter den geheim gehaltenen Verhandlungen, welche nunmehr zwischen den ständischen und kaiserlichen Deputirten stattfanden. Chyträus nahm an diesen Verhandlungen nicht Theil88; wahrscheinlich wurde auch Reuter nicht hinzugezogen. Wohl verhiess der Kaiser neuerdings durch Roggendorf, er werde der evangelischen Stände mit der Augustana übereinstimmende Lehre und gottesdienstlichen Gebräuche dulden sowie wider alle geistlichen und weltlichen Gegner schützen. So werthvoll den beiden Ständen [Seite: 36] das Versprechen war: sie baten in einer Eingabe um baldige definitive Bestätigung der überreichten Kirchen-Agenda und um die Erlaubniss, ein eigenes Consistorium einsetzen, einen Superintendenten berufen, in Wien ein offenes Gotteshaus besitzen und eine theologische Schule errichten zu dürfen. Der Kaiser erklärte ihnen in einem Erlass vom 26. Juli 1569, er müsse wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit erst das Gutachten seiner Räthe vernehmen, ermahnte sie zugleich, bis zur endlichen Entscheidung sich aller Neuerungen und Secten zu enthalten, keinen Prädicanten in Wien aufzustellen, sich mit allen geistlichen und weltlichen Ständen und Unterthanen friedlich zu verhalten, dieselben ob ihres Glaubens nicht zu lästern oder zu verdammen, sondern mit ihnen in christlicher Geduld und Eintracht zu leben.89

Um die damalige Zeit (8. Juli 1569) schrieb Chyträus an den Professor Marbach in Strassburg90: "Domini quidem mei Delecti ... confirmatum iri ab Imperatore Agendorum librum nil dubitant.91 Ego magnum et singulare Dei et Imperatoris beneficium esse iudico, quod propagationem purae doctrinae publicam non in Procerum solummodo ditionibus, sed in suis etiam urbibus plerisque tolerat.92 ... Sed variis machinis oppugnari Imperatoris pectus hodie etiam ex Lazari Schwendii ... sermonibus cognovi. 'Nec quicquam aliud gravius Imperatorem offendit et a proposito edendae suo etiam nomine Confessionis et reformationis ecclesiarum revocat et deterret quam nostrorum dissidia et praelia Cadmea.' Duo etiam haec argumenta praecipue tractant ... Iesuitae et alii, qui in aula audiuntur: nostrorum de praecipuis A. C. articulis dissidia, et inficiationes errorum qui in Apologia Confessionis et aliis nostrorum scriptis ecclesiae romanae obiiciuntur."

Die kaiserlichen Deputirten verlangten in ihren Verhandlungen mit den Deputirten der Stände, auf dem Standpunkte des Leipziger [Seite: 37] Interim93, den auch Maximilian einnahm: es müsse in die Kirchen-Agenda, bevor sie die landesfürstliche Bestätigung erhalten könne, 1. noch manches Ceremoniel beim öffentlichen Gottesdienst eingerückt werden, insbesondere sei bei der Abendmahlsfeier die Anzündung von Kerzen, das Tragen des Messgewands und die Elevation nicht zu unterlassen. Und 2. müsse in ihr über die (darin mit keinem Worte angedeutete) Jurisdiction der römisch-katholischen Bischöfe und die durch diese zu ertheilende Ordination gehandelt werden. Denn die evangelischen Prediger beider Stände hätten sich von den Landesbischöfen "nach einer gewissen Formel, jedoch ohne sündliche Verbindlichkeiten", ordiniren zu lassen und, wenn diese sie nicht verfolgten oder das Evangelium nicht hinderten, deren Jurisdiction anzuerkennen.94 Die erste Forderung anlangend, so liessen die kaiserlichen Deputirten sie fallen in Folge der Erklärung der Stände-Deputirten, dass mehrere Ceremonien deshalb hinweggelassen worden, weil sie zur Erbauung nicht beitrügen. Gegen die zweite Forderung, welche die kaiserlichen Deputirten aufrecht hielten, sprachen sich die ständischen deshalb aus, weil die Evangelischen das bischöfliche Joch fernerhin nicht tragen möchten.95

Am 13. August 1569 erfolgte die kaiserliche Resolution an die zwei Stände: es könne ihnen ein Consistorium und ein Superintendent, sowie evangelischer Gottesdienst in einer eigenen Kirche zu Wien nicht bewilligt werden, jedoch solle ihnen die Berufung eines gelehrten Predigers gemässigter Richtung gestattet sein, welcher die Predigtamts-Candidaten prüfen, aber nicht ordiniren dürfe. Zugleich erneuerte der Kaiser die Zusage vom 18. August 1568.96

Nun erhob der königliche Glaubenseiferer seine Stimme. Philipp II. von Spanien richtete aus dem Prado ein scharfes [Seite: 38] Schreiben an Maximilian II.: vom 26. Oktober 1569.97 Die Anhaltspunkte zu demseIben hat ihm wahrscheinlich der spanische Gesandte in Wien geliefert.

In diesem Schreiben erwähnt der König zuvörderst die Hinneigung des Kaisers zu der neuen Religion und die begünstigte Ausbreitung derselben in den österreichischen Erblanden. "Man bemerkt, dass Euere Hoheit seit langer Zeit des Gebrauchs der Sacramente der Busse und des Abendmahls sich enthalten. ... Mit aller Bestimmtheit verlautet, dass in einem grossen Theile Ihrer Staaten Ihre Vasallen, Ihre Minister, ja selbst Ihre mit dem Dienste Ihrer Person betrauten Hofleute den Sectirern anhangen und zu deren Lehrmeinungen sich offen bekennen. Man behauptet sogar, die neue Religion werde am Hofe selbst gepredigt, Euere Hoheit wissen es, drücken die Augen darüber zu und dulden es." Er weist hin auf die "von den österreichischen Baronen und Edelleuten wegen der Ausübung des Augsburgischen Bekenntnisses überreichte Petition" ... "Allerdings sind das die Früchte der Freundschaft und Vertraulichkeit, welche Euere Hoheit für die protestantischen Fürsten hegen; aber schon ist es damit so weit gekommen, dass das von den Protestanten steif geglaubte Gerücht umläuft, Euere Hoheit warte blos auf eine günstige Gelegenheit, um sich vor aller Welt als ihren Glaubensgenossen zu erklären." Er betont, die Entscheidung in der zwischen ihm und Maximilian schwebenden Angelegenheit, "die sich auf die Verehelichung unserer Kinder bezieht, von der Resolution abhängig zu machen, welche Euere Hoheit hinsichtlich der in diesem Schreiben angeregten Materie ergreifen werden".

Maximilian bemüht sich in der Antwort vom 20. November 156998 sein Verhalten in einem den König von Spanien gewinnenden Lichte darzustellen. Sie lautet in ihren Hauptstellen: "Mögen Euere Hoheit mir glauben, dass ich als katholischer Fürst, als Oberhaupt in weltlichen Dingen, und überdies als Schirmvogt der Kirche, nimmermehr und in keiner Weise die neuen Secten und die Stifter derselben begünstigen könne. In Allem, was man sagt, ist nur das wahr, dass die religiösen Neuerungen und Streitigkeiten mich in eine grosse Unruhe versetzen. ... Es wäre der Wahrheit weit entsprechender zu sagen, dass ich eine tiefe Betrübniss über die [Seite: 39] Wahrnehmung empfinde, dass die Mittel der Abhilfe nicht so leicht geboten sind, als Viele sich einbilden und Anderen es glauben machen. Möge man sich doch erinnern, dass schon die Anstrengungen unserer Väter vergeblich waren und zur Bewältigung der Neuerungen nicht ausreichten. ... Dabei ist zu bedenken, dass heutzutage, bei dem Bestande einer vollendeten Thatsache und einer Organisation, deren hinreissende Gewalt sich mit jedem Tage vergrössert, die Repression noch schwieriger geworden ist, besonders da die Zeitläufe gefährlich sind, und Unruhen und Tumulte drohen. Ich verfolge dessenungeachtet mit Beharrlichkeit den Zweck der Aufrechterhaltung und Vertheidigung der katholischen Kirche, den der Zurückführung des Friedens und den des möglichsten Widerstandes gegen den Verfall, von dem sie bedroht ist, endlich den Zweck, die Schäden auszubessern, welche sie leider in grosser Zahl erlitten hat. Oft, das ist richtig, habe ich dem Wege der Belehrung den Vorzug vor der Strenge eingeräumt. Ich vermied das Blut meiner Unterthanen zu vergiessen, damit die Unruhen und das Unheil dieser Zeit nicht daran sich vergrössern. Hierin, Señor, habe ich nur das Beispiel meines Vaters nachgeahmt. ... Es ist auch kein kleiner Irrthum zu behaupten, die Lehren der neuen Secten würden an meinem Hofe ungeahndet gepredigt. Leitet man diese Behauptung etwa davon her, dass ich den Hofprediger meines Vaters behielt? Oder daher, dass ich ihm nach seinem Tode einen unverdächtigen Katholiken als Nachfolger gab?... Und wahrhaftig! Hätten meine Unterthanen nicht schon lange und von selbst eine Hinneigung zur Augsburgischen Confession, so würden weder ich noch mein Einfluss im Stande sein, die ungestümen Forderungen [um Religionsfreiheit] hervorzurufen, die heutzutage gerade so an mich gerichtet werden, wie sie einst mein Vater sich gefallen lassen musste, und bei welchen die Bittsteller hauptsächlich auf den Umstand sich stützen, dass sie in diesem Bekenntnisse geboren und aufgewachsen sind. ... Ich erkläre mit kurzen Worten und versichere Euere Hoheit, dass ich keinen anderen Gedanken habe als den, als katholischer Fürst zu leben und zu sterben."99

Evangelischer Privat-Gottesdienst wurde in Wien geduldet. Chyträus berichtet, dass während der vier Monate seines Aufenthalts [Seite: 40] daselbst Reuter in den Häusern des Grafen Salm, der Freiherren von Polheim, Auersperg, Liechtenstein und anderer Adeliger mehrmals gottesdienstliche Versammlungen gehalten habe.100

Zweimal wurde Chyträus während seines Aufenthalts zu Wien vom Kaiser in Audienz empfangen. Dieser sagte in einer solchen unter Anderem101: "Deus mihi sit testis, nullam mihi rem maiori curae esse, deque eo me dies ac noctes cogitare, ut, sublatis contentionibus et dissidiis tristissimis, una vera Catholicae et Orthodoxae Ecclesiae doctrina ubique floreat et propagetur, et concordia Ecclesiae salutaris restituatur. Id si adeptus essem, libenter cum Simeone dicerem: Nunc dimittas servum tuum, Domine ! Video autem quotidie distractiones maiores fieri et colloquiis dissidia dogmatum, in vestra etiam [Lutheranorum] parte, magis augeri, ut fere omnis medicatio desperata sit. Sed non est abbreviata manus Domini."

Chyträus reiste mit Dankschreiben Maximilians ddo. 15. August 1569 an den Herzog Ulrich von Mecklenburg und an die Universität Rostock, worin er wegen seines bewiesenen Eifers gelobt und seine längere Abwesenheit entschuldigt wird, in Begleitung Edelings und Possels sowie vier österreichischer Adeliger am 16. August von Wien ab und kam über Znaim, Polna, Czaslau, Kolin, Prag, Dresden, Berlin, Witstock am 6. September in Rostock an. Er hielt am 18. October seine berühmte Rede "De statu Ecclesiarum hoc tempore in Graecia Asia Africa Austria Vngaria Boemia" etc., in welcher er Alles, was er von dem Zustande der christlichen Kirche jener Länder auf seiner Reise, vornehmlich in Wien, zu vernehmen Gelegenheit gehabt, erzählte: "primus ille, qui inter Germanos notitiam de ritibus ac doctrina Graecorum atque aliorum Orientis Christianorum dedit."102

Das von Chyträus überreichte Elaborat, welches er später (Rostock 1578, Helmstädt 1587) unter dem Titel: "Der fürnembsten Heubtstück Christlicher Lehr Nützliche und kurtze Erklerung. Sampt einer Christlichen Kirchen Agenda. Davidis Chytraei." 8°. — [Seite: 41] veröffentlichte103," besteht aus drei Theilen. Der erste handelt von den vornehmsten Hauptstücken der christlichen Lehre (16 Kapp.) : von der wahren Erkenntniss und Anrufung des dreieinigen Gottes, von Erschaffung aller Creaturen (Engel Mensch Bild Gottes), Gesetz, Sünde, Evangelium, Person Christi (Menschwerdung Leiden Tod Auferstehung Himmelfahrt), Rechtfertigung aus dem Glauben, Erneuerung, Busse (Beichte) und Absolution, freiem Willen, Kirche und Predigtamt, Sacramenten (Taufe und Abendmahl), Ceremonien und christl. Freiheit, weltlicher Obrigkeit und Ehestand, Trost in Kreuz und allen Anfechtungen, letzten Dingen. Der zweite Theil, die Kirchen-Agenda enthaltend, behandelt in 13 Capiteln die Ordnung der Predigten, Reichung der Sacramente, Lection, Gesänge und Ceremonien, welche die Kirchendiener beim Gottesdienste verrichten sollen. Der dritte Theil handelt von christlicher Bestellung des Predigtamts und der ganzen Kirchenregierung oder Instruction des Superintendenten und des Consistoriums. — Die zum Privatgebrauch der Stände von Chyträus ausgearbeitete Erklärung aller Artikel der Augsb. Confession (das Doctrinale) ist weder damals104 noch später durch den Druck veröffentlicht worden.

Da der Kaiser, wie wir sahen, die Abfassung einer Kirchen-Agende, nicht zugleich eine Darstellung der christlichen Lehre verlangte, auch mehr Ceremonien aufgenommen wünschte, versagte er bald nach Chyträus' Abreise jenem Elaborate desselben die Bestätigung. Mit der Revision des Elaborates wurde nun Reuter beauftragt.105 So verfloss noch einige Zeit, bis die Agende eine solche Gestalt hatte wie vom Kaiser verlangt wurde. Reuter zog Kirchenordnungen anderer Länder zu Rathe. Abgesehen von Umgestaltungen und Auslassungen, machte er besonders Zusätze, z. B. von der Taufe Erwachsener, im Confirmationsritus (beide Stücke aus der Hessischen Kirchenordnung von 1566), in Ordnung der Lection u. s. w.106 [Seite: 42] Auch Luthers Kleinen Katechismus hat er der Agende einverleibt, mit einigen dem Nürnbergisch-Brandenburgischen Katechismus entlehnten Aenderungen.107 Dieselbe enthält folgende Hauptstücke: 1. Ordnung der Predigten. 2. Von der Heiligen Tauf. ("Exorcismus zu gebrauchen oder nicht zu gebrauchen, sol frey sein.") 3. Vom Catechismo. 4. Von der Confirmation. 5. Von der Beicht vnnd Absolution. 6. Von Christlicher Kirchen-Zucht, Vnd dass der Bann rechtmässig vnd mit gebürlicher Bescheidenheit gebraucht werde. 7. Ordnung der heiligen Christlichen Mess. Oder Administration des Hochwirdigen Sacraments des Leibs vnnd des Bluets Jesu Christi. ("Liechter zu gebrauchen oder nit, sol einer yeden Kirchen frey sein.") 8. Von Festen und Feyertagen, die man das Jar über heiligen, und mit der Predigt Göttlichs Worts, Reichung des heiligen Sacraments, Gemeinem Gebett, Lectionibus, Gesängen vnd andern heiligen Ceremonien solenniter halten sol. 9. Ordnung der Lection, Gesänge vnd Kirchenübungen, So täglich zur Metten, Vesper, Item vor vnd nach der Predigt, an Sontag vnd sonst die gantze Wochen durch, gehalten sollen werden. 10. Von Gemeinen Gebetten, Versickeln, Collecten vnnd Litanien. 11. Vom heiligen Ehestande, vnnd wie man die Eheleut Christlich einleyten, segnen vnd zusammen geben sol. 12. Von Besuchung der Krancken, Nemlichen : Wie man Krancke, Arme, betrübte Gefangene, vnnd zum Todt vervrtheylte, Christlich vnterrichten, trösten vnd communiciren sol. 13. Vom Begräbnus der Todten.

Endlich, im Anfang des Jahres 1570, war die Verhandlung über die Kirchen-Agende zu einem guten Ende geführt, somit die Bedingung, an welche der Kaiser die thatsächliche Ausführung seiner Concession freier Religionsübung vom 18. August 1538 geknüpft, erfüllt worden. Es konnte den beiden Ständen der Herren und Ritter nunmehr die längst heissersehnte und mit freudiger Spannung erwartete solenne Bestätigung jener Concession, die kaiserliche Assecuration der freien Religionsübung ertheilt werden. Das Concept, folglich noch ohne des Kaisers Unterschrift und Siegel, ist datirt Prag 30. May 1570.108 [Seite: 43]

Die officielle Ausfertigung fand nicht sofort statt. Der Kaiser, damals im Begriff von Prag nach Speier zum Reichstag zu reisen, hat — dies ist bisher übersehen worden und lässt sich nicht bezweifeln — die Ausfertigung vorläufig darum aufgeschoben, weil ihm der Zeitpunkt, im Hinblick auf die demnächst (November 1570) erfolgende Vermählung von zwei Töchtern an streng katholische und aller reformatorischen Bewegung feindliche Herrscher, ungeeignet erschien: er wollte diesen Act erst vorüberlassen; die älteste, Anna, verheiratete er an Philipp II. von Spanien (12. Nov.), die zweitgeborene, Elisabeth, an Karl IX. von Frankreich (26. Nov.). Auch hatten, was gewiss einige Zeit in Anspruch nahm, die beiden Stände noch vor der Ausfertigung die ansehnliche Summe von 990.000 Gulden aufzubringen109, um dem Kaiser diese (ihm damals gelegen kommende) Ehrengabe als Ausdruck ihrer Dankbarkeit für das Gnadengeschenk zur Verfügung zu stellen.110 — So empfingen sie denn erst einige Monate später die (mit abgeändertem Datum) in gehöriger Form ausgefertigte, mit des Kaisers Unterschrift und Siegel versehene Urkunde: ddo. Prag 14. Januar 1571.111 [Seite: 44]

Durch diese "Assecuration" bestätigte Maximilian aus kaiserlicher und landesfürstlicher Machtvollkommenheit für sich und seine Nachfolger, dass die zwei Stände der Herren und Ritterschaft112 auf und in allen ihren Schlössern, Häusern und Gütern, doch nicht den in den landesfürstlichen Städten und Märkten befindlichen113, für sich selbst, ihr Gesinde114 und ihre Zugehörigen, auf dem Lande aber (in den ihnen eigenthümlichen Märkten und Dörfern) und bei ihren Patronatskirchen zugleich auch für ihre Unterthanen die Augsburgische Confession von 1530115 und die festgestellte Kirchen-Agende frei gebrauchen durften. [Seite: 45]

Nach der im niederösterreichischen Landes-Archiv befindlichen und von mir genau verglichenen Copie116 lautet die Assecuration von Wort zu Wort, wie folgt:

Wier Maximilian der Ander von Gottes genaden, Erwölter Römischer Khayser, Zu allen zeiten mehrer dess Reichs in Germanien, Zu Hungern vnnd Behaimb, Dalmatien, Croatien vnnd Sclauonien pp. Khünig, Ercz Herczog Zu Österreich, Herczog Zu Burgundi, Steyr, Cärndten, Crain vnnd Wierttenberg, Graue Zu Tyroll pp. Bekhennen, nachdem Vnnsere getreue Zween Stendt von Herrn vnnd Ritterschafft Vnnsers Ercz Herczogthumbs Österreich Vnnder der Ennss nun vill lange Jar, soewoll bey Regierungs Zeit weillandt Vnnsers lieben Herrn vnnd Vatters Khayser Ferdinandten Gottseeliger vnnd Hochlöblicher gedechtnuss alss nachmals bey Vnnss selbst, nach eintrettung Vnnsers Khayserthumbs vnnd Fürstlichen Regiments, vnderthenigist vnnd vnauffhörlich gebetten, Inen genedigelich Zu vergönnen, dass Sy Sich dess Exercitii Religionis, alss in Verkhündtung dess Göttlichen worts, Raichung der Sakramenta, vnnd Anstellung der Cäremonien, nach aussweissung der Augspurgerischen Confession wie die Anno dreissig Vnnserm auch in Gott Ruehenden lieben Herrn Vettern, Schwecher vnnd Vattern, Khayser Carolo dem Fünfften, Hochlöblicher gedechtnuss, von etlichen Churfürsten, Fürsten vnnd Stetten des Reichs vberraicht worden, gebrauchen möchten, Vnnd Wier darauf die sachen mehrmallen Zu Zeitlichen Rath gezogen, Dass Wier darauf leczlich ermelten baidten Stendten Auss villen Hochbeweglichen Vrsachen, sonnderlich aber, damit den beschwerlichen Jeczt hin vnnd wider schwebenten Secten desto mehr in Vnnsern N: Ö: Lanndten gewöhrt wurde, genedigelich bewilligt, Vergönnt vnnd endtlich Zuegelassen, das Sy (: wie Wier Inen dann dess hiemit bewilligen, Vergönnen vnnd Zuelassen :) Sich auf vnnd Inn allen Iren Schlössern, Heusern vnnd Guettern (: doch ausser Vnnserer Stett vnnd Märckht :) für Sich selbst, Ir gesindt vnnd Ire Zuegehörige, Auf dem Lanndt aber, vnnd bey Iren Zuegehörigen Khirchen, Zugleich auch für Ire Vnterthanen, solcher Confession, vnnd Vnns vberraichter durch Sy die Stendte geferttigter Agenda, frey gebrauchen mögen, vnnd derselben gemess, vnnd nit zuwider, soewoll die Lehr, alss die Cäremonien anstellen, vnnd in das werckh Ziehen mögen, Alles biss Zu ainer allgemainen Christlichen [Seite: 46] Reformation vnnd Gottseeligen vergleichung der Religion in Teütscher Nation. Darauf Sich gemelte Zween Stendte gehorsamblich erbotten, khain andere Lehr, Gottsdienst, noch Cäremonien, alss die angeregte Augspurgerische Confession vnnd Agenda, in Irer der Zwayer Stendte Khirchen weder einZuführen noch Zu leyden, auch Sich khaines andern gebrauchs, weder in der Lehr, noch Cäremonien, dann wie solche Confession vnnd Agenda aussweiset, vnnd mitbringt, anzumassen, sonder dass gegen denen, so Sich aines andern vnnderstehen wurden, mit Ernstlicher Straff verfahren werden sol, Vnnd dan auch die gedachten Zween Landtstendte, noch Jemandts der Irigen, den Geistlichen vnnd Weltlichen der Cathollischen Religion Zuegethan, in Zeitlichen noch Leiblichen, gar nit Zuwider sein, oder von Vnnterschiedt wegen des glaubens wass gegen Inen fürnemben oder thuen, sonder es mit Inen alss Iren lieben Mitgliedern Treulich mainen, vnnd sonnderlich an Iren Khirchen Vbungen khainen Troz, gewalt noch fräuel beweisen, Noch an Iren Zeitlichen einkhomben Ichtes ausser Recht entziehen, Wie Sy dann dergleichen von den anndern In gleichem Fall auch allenthalben gewerttig sein mögen vnnd sollen, Vnnd Wier Sie vnnd Jeden insonderhait auch Ire erben vnnd nachkhumben, sambt Iren Pfarrherrn, Khirchen vnnd Schuellen, all Ire Vnderthanen vnnd Zuegehörigen, solcher Vnnserer bewilligung halber, mit rechtem wissen vnnd zeitigem guetten bedacht, auss Khayserlicher vnnd Landtsfürstlicher macht, für Vnns, all Vnnsere erben vnnd nachkhumben, hiemit assecurieren vnnd versichern, Also vnnd dergestalt, dass Sy Sich derhalben weder bey Vnnss, Vnnsern erben vnnd nachkhumben, vnnd Vnsern vnnd derselben Vnnserer erben nachgesetzten obrigkhaiten, Ainniger vngnadt, gefähr, oder anderer widerwertigkhait zu besorgen haben, sonder derwegen vor Meniglich, Geistlichs oder Weltlichs Standts, versichert und vergewisst sein vnnd bleiben sollen, Alles bey Vnnsern Khay: Worten, darwider jeczt noch khunfftiglich weder auss Khayserlicher oder Landtsfiirstlicher Macht, Dispensation, Indult oder Absolution nicht Zu thuen, noch Zu thuen gestatten, so lanng vnnd vill, bis Zu ainer allgemainen Christlichen Reformation vnnd Gottseeliger vergleichung der heilligen Religion in Teütscher Nation, Ohn Geverde, Zu Vrkhundt besigelt mit Vnnserm anhangenten Khayserlichen Insigel, vnnd geben auf Vnnserm Khüniglichen Schloss Prag den Vierzehenden Tag des Monnats Januarj Anno im ainvnndsibenzigisten. Vnnserer [Seite: 47] Reiche, des Römischen im Neundten, des Hungerischen im Achten, vnnd des Behaimbischen im Zwayvnndzwainzigisten.
Maximilian m. p.
Ad mandatum Sacrae Caes. Mtis proprium
Vt. Io. Bap. Weber Dr.
V. Vnuerzagt m. p."

Die zwei Stände stellten nicht sofort, wie gewöhnlich angenommen wird, sondern erst am 4. Februar 1572 einen Revers aus, der sich als einfache Umschreibung der Assecuration darstellt.117 In demselben verpflichten sie sich, keine andere Lehre noch Ceremonien, als in der Augsb. Confession und der Agenda enthalten sind, in ihre Kirchen einzuführen oder zu dulden, gegen die Römisch-Katholischen wegen ihres Glaubens nichts zu unternehmen, sie in ihren Kirchen-Uebungen nicht zu stören und ihren Geistlichen am Einkommen nichts zu entziehen.118

Laut der Assecuration waren die beiden Stände der Herren und Ritterschaft nicht berechtigt in einem landesfürstlichen Orte (namentlich auch zu Wien) in ihren Häusern Gottesdienst zu veranstalten. Sie schoben daher in ihren Revers nach den (der Assecuration entsprechenden) Worten "doch ausser Vnnserer Stett vnnd Märckht" das Sätzchen ein: "darin wir nit Heuser haben." Dieser Zusatz wurde in dem (durch Frhn. Strein von Schwarzenau) überreichten Exemplare des Reverses vom Kaiser gestrichen.119 Aber dieser war nachsichtig. Die Stände pflegten für die Zeit ihres Aufenthaltes zu Wien ihre Prediger mitzubringen, die dann Privat-Gottesdienst hielten. Wir sahen, dass Chyträus 1569 daselbst mehrmals dem Gottesdienste [Seite: 48] in adeligen Häusern beiwohnte.120 Oft hat Stephan Gerlach 1573, ehe er mit dem Freiherrn David von Ungnad als Gesandtschaftsprediger nach Constantinopel ging, auf den Wunsch Adeliger gottesdienstliche Acte (predigen, trauen, taufen) in Wien verrichtet.121 Anderwärts half man sich in anderer Weise. So besuchten die Einwohner des landesfürstlichen Marktes Perchtoldsdorf die Predigten der Prädicanten in den nahe gelegenen Orten Inzersdorf, dem Frhn. Adam von Geyer gehörig, und Vösendorf. Die Einwohner von St. Pölten, einer landesfürstlichen Stadt, damals zum grössten Theile lutherisch, gingen zu jenen Predigern, welche der Adel in den benachbarten Dörfern hielt.

Noch am Tage der Ausfertigung der Assecuration, 14. Januar 1571, erfolgte ein kaiserliches Decret an Strein von Schwarzenau, womit ihm angezeigt wurde, dass Se. Majestät dem Gesuche der zwei Stände wegen Abfassung einer Norma doctrinae, nach der sich die evangelischen Geistlichen zu richten haben, willfahren wolle; doch sollen sie selbige den Universitäten zu Wittenberg, Rostock und Tübingen zur Revision übergeben und dann Sr. Majestät zur Resolution vorlegen.122

Die Stände der Herren und Ritterschaft des Landes ob der Enns haben die Assecuration in einer officiellen Urkunde nicht erhalten, da sie nicht um eine solche angesucht. Sie "haben gar kein authenticum Privilegium, so mit Ihrer Mayestät Handtschrifft vnd Sigill bekräftiget war, eben so wenig ein versigeltes vnd vnterschribenes Decretum, allermassen in dergleichen wichtigen Sachen die Notturfft erfordert, fürweisen können. — Vnd haben die Ständt ob der Ennss den Revers noch nicht gefertiget, one welchen die Concession nicht gültig ist." 123

Schon am 7. September 1570 hatten die beiden Stände Oesterreichs unter der Enns die Erlaubniss zur Errichtung einer Buchdruckerei erhalten und sofort eine solche zu Stein (1/4 M. von [Seite: 49] Krems) errichtet, Die erste Schrift, welche hier gedruckt wurde, war die "Christliche | Kirchen | Agenda. Wie die von den zweyen Ständen | der Herrn vnd Ritterschafft, im Ertzhertzogthumb | Oesterreich vnter der Enns, gebraucht | wirdt. | I. Corinth. XIIII. | Die Geister der Propheten sindt den Propheten | vnterthan. Denn Gott ist nicht ein Gott der | Vnordnung, Sonder des Friedes, wie in allen | Gemeinen der Heiligen. Lassets alles Ehrlich | und Ordentlich zugehn. | Anno | MDLXXI." Fol. 217 Blätter, und 4 Bll. Titel, Vorrede u. Register.124 — In demselben Jahre erschienen zu Stein zwei Auszüge aus der Agende.125

Dieselbe wurde sogleich nach ihrem Erscheinen, wahrscheinlich durch den Landmarschall von Roggendorff, an Dr. Peucer, Melanthons Schwiegersohn. gesendet, um durch seine Vermittelung das Urtheil der theologischen Facultät zu Wittenberg darüber zu erfahren. Diese damals mit entschiedenen Philippisten (Melanthonianern) besetzte Facultät ging in ihrer beeilten Rückäusserung vom 13. August 1571126 nicht auf Einzelnheiten ein, tadelte aber, dass in der Agende nicht der Consensus der österreichischen Kirche mit der Wittenberger ausdrücklich bezeugt worden. Wie nicht anders zu erwarten, wurde die Agende katholischerseits heftig angegriffen. So schickte alsbald [Seite: 50] behufs ihrer "Abstellung" Urban von Passau eine Gesandtschaft an Maximilian127, und Albrecht V. von Bayern liess sie gegen Ende des Jahres 1571 durch die Ingolstädter Theologen de Torres und Clenck widerlegen.128 In Oesterreich selbst waren viele Prädicanten weder mit der Chyträus`schen noch mit der revidirten Agende zufrieden.129 Gleichwohl fand Chyträus, der zur Vertheidigung seiner Agende am 1. August 1572 ein ausführliches Sendschreiben "Ad ministros ecclesiarum Austriae"130 gerichtet hatte, auch in Oesterreich Vertheidiger. Zu ihnen gehörte sogar ein Mann flacianischer Richtung, Johann Friedrich Cölestin, welcher die Professur der Theologie an der Universität Jena hatte aufgeben müssen (1572. Jan.) und jetzt Prediger in Efferding war.131 Seine "Apologia der Agenda" wünschte Chyträus, nachdem er das Ms. gelesen ("non sine admiratione diligentiae tuae pene incredibilis perlegi"), nur deshalb nicht veröffentlicht, weil sie möglichenfalls neue Streitigkeiten hervorrufen werde.132 Als Wortführer traten drei kampfsüchtige Prediger hervor: Peter Eggerdes in Frauendorf, Wilhelm Eck in Göllersdorf (bis 1562 in Magdeburg) und Philipp Barbatus (Bartmann) in Sierndorf.132 Sie richteten eine ausführliche Streitschrift gegen die Agende, wurden jedoch mit Spott zurückgewiesen.134 Der Kampf gegen die Agende hörte auf. Aber es gab noch immer [Seite: 51] Prediger, die sich mit Genehmigung ihrer Patrone nicht nach ihr richteten.135

In Folge eines Beschlusses der beiden Stände unterbreiteten ihre Deputirten neuerdings, am 16. September 1572, dem Kaiser eine Bittschrift, er möge ihnen nunmehr die Errichtung einer offenen Kirche in Wien oder die Haltung eines Predigers im Landhause gestatten. Zugleich sollten sie Frhn. Strein von Schwarzenau ersuchen, sich der Sache bestens anzunehmen.136 Sie hofften, dass der Kaiser bei seiner milden Gesinnung ihnen die Anstellung eines Predigers jetzt, nach erlangter Assecuration, wenigstens nachsehen werde.137 Wenige Wochen zuvor, in der Nacht vom 23. zum 24. August, hatte die "Pariser Bluthochzeit" stattgefunden.

Bereits im Juni 1569 liessen die zwei Stände durch Chyträus an den Braunschweiger Superintendenten Martin Chemnitz (Kemnitz), den bedeutendsten Theologen jener Zeit, von dessen Hauptwerk, "Examen Concilii Tridentini", bis dahin zwei Theile erschienen waren138, die Anfrage richten, ob er eine etwaige Vocation annehmen werde.139 Er mochte sich nicht durch eine zusagende Antwort binden. Später, am 5. Juli 1571, wendeten sie sich wieder an ihn. Aber er hatte soeben einen Ruf nach Königsberg i. P. ausgeschlagen, und Braunschweig hielt ihn aufs Neue fest.140 Nochmals baten sie ihn am 5. Juni 1572, er möge wenigstens auf zwei Jahre zu ihnen kommen. Bald nachher, unter dem 14. Juni, ersuchte ihn auch Roggendorff‚ "dass er doch kommen und sich ihrer Kirche erbarmen möge, sintemal es sonst bald um sie werde gethan seyn, [Seite: 52] weilen bald einer von Wittenberg, ein anderer aus Schwaben, Bayern, Pfalz, Würtenberg, Meissen, Schlesien gelauffen komme, davon jeder Hahn im Korbe seyn wolle vnd Zänckereyen anrichte." Doch Braunschweig verweigerte den Urlaub.141

Am 1. December 1573 trat Chyträus die Reise nach Graz an, von den Ständen Steiermarks zur Organisation ihres Kirchenwesens eingeladen. Auf seiner Rückreise kam er in Folge einer an ihn ergangenen Aufforderung im Juni 1574 nach Stein. Daselbst war auf Befehl der Stände-Deputirten Reuter nebst einigen anderen Predigern der zwei Stände erschienen, auch Cölestin war gekommen, um unter Chyträus' Vorsitze am 15. d. M. zu einer Berathung zusammenzutreten. Dieser Convent 1. berieth über eine vorzunehmende Revision des "Doctrinale" (s. oben S. 34. 41). 2. beschloss er, es sei eine Apologie der Agende durch den Druck nicht zu veröffentlichen; denn "es würden durch den Druck der Apologie allererst den Papisten vnd andern Feinden vnd Freunden diese giftige schändliche Lästerungen, damit die Agenda von ihren aignen Evangelischen Prädicanten verleumdet, vnd also propria turpitudo allenthalben ausgeruffen vnd kund gethan. So wird diss Läster-Geschrey auch von sich selbst bald stille werden." 3. handelte er über die vom Ministerium publicum zu Wien vorzunehmende Prüfung der Prediger (in Betreff der Lehre, auch der ausser Oesterreich im Amte gestandenen) und deren Bestallung (nach Anerkennung der Kirchen-Agenda). 4. betonte er die Nothwendigkeit der Errichtung eines Consistoriums, als einer Executivbehörde, "da jetzt ein jeder Herr vor sich Pabst vnd Kayser in seiner Kirchen seyn will". "Solches Kirchen-Gericht könnten die Herren Deputirten neben dem Ministerio zu Wien vnd andern ihrer Theologen, so sie mit darzu ziehen wolten, verwalthen." 5. beantwortete [Seite: 53] er die unter den Predigern aufgeworfene Frage, "ob bei Verreichung des heil. Abendmahls die Recitation der Einsetzungsworte nothwendig sei", dahin, dass diese Worte nicht ausgelassen werden dürfen; denn obschon dieselben nicht als causa instrumentalis praesentiae corporis et sanguinis Christi in coena sacra anzusehen, so sei ihre Beibehaltung dennoch nothwendig, theils um des Befehls willen τοοῡτο ποιεῖτε, theils um der Zuhörer willen, "dass ihr Glaube dadurch erweckhet vnd vergewissert werde, dass Christus seinen Leib vnd sein Bluet allda gegenwärtig ausstheile". 6. empfahl er die Einführung eines gemeinsamen Kirchengesangbuchs (Cantionale). 7. verwies er in Betreff der Frage, ob die Kindertaufe durch Immersion oder Adspersion geschehen solle, auf die Kirchen-Agenda. 8. hielt er die Berufung einer mehrerseits gewünschten Generalsynode, zur Ausgleichung der schwebenden Streitigkeiten, "in gegenwärtiger Ungleichheit der Meinungen vnd Verbitterung der Gemüther der Prädicanten" nicht für rathsam. 9. Chyträus' Erklärung hinsichtlich seines Sendschreibens vom 1. August 1572 "Ad ministros ecclesiarum Austriae" über die Agende. 142 10. Sein Bericht über die von ihm in Steiermark vollzogene Kirchen-Ordnung. 143

Da die Anstellung eines Superintendenten vom Kaiser nicht genehmigt worden, so beschlossen die beiden Stände der Herren und Ritterschaft, dass evangelische Geistliche in Wien als ministerium ecclesiasticum die Superintendentialgeschäfte, Prüfung und Ordination, verwalten sollten. Denn bald nach Mitte des Jahres 1574 hörten dort die gottesdienstlichen Versammlungen in den Häusern Adeliger 144 auf. Der Kaiser gestattete jetzt, dass die beiden Stände für ihre Person und die Hausgenossen in Wien Prediger, mit festem Wohnsitze daselbst, hielten und durch dieselben evangelischen Gottesdienst in ihrem Landhause (Herrengasse Nr. 13) verrichten liessen, wo sie einen Saal im Erdgeschosse zu den gottesdienstlichen [Seite: 54] Versammlungen benutzten.145 Als Landschaftsprediger beriefen sie 1574 den Mag. Josua Opitz (geb. 1542), zuletzt Superintendent zu Regensburg, wo er wegen seines streitsüchtigen Flacianismus im Artikel von der Erbsünde durch den Stadtrath unlängst (6. Febr. 1574) entlassen worden, und als seinen Collegen den weniger schroffen Flacianer Lorenz Becher, Diaconus in Altenburg (Sachsen). Beide prüften und ordinirten die Candidaten des Predigtamts.146 In demselben Jahre zog Cölestin, durch die Religions-Deputirten der Stände berufen, von Efferding nach Wien, damit er, ohne eine ordentliche Pfarrstelle am Landhause zu bekleiden, als gelehrter Theolog jene Prediger bei Prüfungen und Ordinationen unterstützte.147 Neben Opitz wurden, nach Bechers Abgange (nach Horn) 1576, noch zwei ordentliche Prediger am Landhause angestellt: Mag. Johann Tettelbach aus Dresden und Michael Hugo aus Weimar.

Die Stelle eines Consistoriums nahmen, wie bisher, die ständischen Religions-Deputirten ein, unter ihrem Obmann Freiherrn von Roggendorff; sie vertraten die Angelegenheiten der Evangelischen auch in Processen über Pfarren, Kirchengüter, Stiftungen u. s. w.

Unter den Mittelschulen der Evangelischen Niederösterreichs waren damals von Bedeutung die adelige Landschaftsschule in Wien und die Gymnasien in Loosdorf (bei Mölk, Statuten v. J. 1574), in Krems, wohin der ausgezeichnete Schulmann Joh. Matthäus (aus Schmalkalden) 1575 als Rector berufen wurde, und in Horn.148 [Seite: 55]

In Oesterreich ob der Enns beschlossen die zwei Stände der Herren und Ritterschaft auf dem Landtage zu Linz im Februar 1574, eine Bittschrift um officielle Assecuration der ihnen mit Resolution vom December 1568 gewährten Religions-Concession an den Kaiser zu richten und eine allgemeine Kirchenordnung einzuführen. Sie forderten auch die Abgeordneten der Städte zur Unterzeichnung der Bittschrift auf. Diese versammelten sich alsbald zur Berathung der Angelegenheit. Bei der Abstimmung erklärten die Abgeordneten von Steyr (an ihrer Spitze der Bürgermeister Wolf Händel), sie seien mit ihrer Kirchenordnung zufrieden, jedoch im Uebrigen bereit, sich den Beschlüssen der Majorität zu unterwerfen. Die Abgeordneten von Linz (Bürgermeister Georg Huetter) wünschten die Einführung einer allgemeinen Kirchenordnung und versprachen bei der Abfassung eines Entwurfes ihre thätige Mithilfe. Aber die anderen Städte waren entschieden gegen die Abänderung ihrer Kirchenordnungen und stimmten gegen die Unterzeichnung der Bittschrift. In der Sitzung am 10. Februar wurde das Schreiben der Städte an die zwei Stände gelesen und angenommen, worin die von letzteren vorgebrachten Gründe für die Unentbehrlichkeit einer besonderen Assecurationsurkunde und einer allgemeinen Kirchenordnung widerlegt wurden, mit dem Schlusse: "Wir wollen, was der liebe Gott verhängt, geduldig ertragen und in Gehorsam und Geduld verharren." Die zwei Stände nahmen das Schreiben sehr ungünstig auf. Der Obmann des Herrenstandes sagte zu den Ueberbringern: "Es sei ersichtlich, dass sich die Städte wenig um die Religion kümmern, und zu befürchten, es möchten bei Vornahme eines Examens oder bei Eintritt wichtiger Veränderungen einige Städte abfallen." Diese Worte veranlassten die Abgeordneten der Städte, nochmals die Angelegenheit in Berathung zu ziehen. Das Ergebniss war, neuerdings die Unterzeichnung der Bittschrift zu verweigern, dabei aber in der Rückäusserung, welche sie am 13. Februar im Landhause überreichten, die Zusicherung zu geben, dass die Städte in Sachen der Augsburgischen Confession stets den beiden Ständen zur Seite stehen und von dem Bekenntnisse des allein selig machenden göttlichen Wortes nicht weichen werden.149) Damit waren die Verhandlungen beendigt.

Man gebrauchte im Lande ob der Enns aus Deutschland bezogene Kirchen-Agenden, besonders gern Veit Dietrichs Agendbüchlein. [Seite: ] Der Kaiser beabsichtigte die Einführung der unter-der-ennsischen Kirchen-Agenda vom Jahre 1571. Diese mochten die zwei Stände wegen des vielen in ihr enthaltenen Ceremoniels nicht annehmen, und liessen eine eigene Agende abfassen, die sie dem Kaiser 1576 überreichten. Diese Agende aber genehmigte der Kaiser nicht, da er die Einheit der Evangelischen unter Einem Landesherrn und in Einem Lande gewahrt wissen wollte: Erlass vom 9. März 1576. Letzter Erlass Maximilians in Sachen der Evangelischen.150 Da heisst es unter Anderem: "Das aber Ir Khay: May: in der Ständt verfasste vnd vor der zeit vbergebene Agenda bewilligen, vnd dieselb ratificiren sollen, Darinnen haben Ir Khay: May: so wol der Ständt als Ir selbst halben hohe vnd wichtige bedencken, vnd tragen die gnedigiste fürsorg, das es bey villen ain frembd ansehen haben wurde, wo in diesem Irer Khay: May: Erczherczogthumb Österreich vnder Vnd ob der Ennss (die doch ainem Herrn zugehörig vnd aines nambens, denen auch aine bewilligung beschehen, vnd deren Inwohnende Zween Ständt, so wol mit Bluetsverwahntnus, als sonsten für ain Corpus zu halten) zwo vnderschiedliche Kirchenordnungen sein solten, gleichsamb sich sonsten die Ständt disfalls vnder sich selbst aines glaubens und Kirchengebrauchs nit vergleichen khundten, oder aber Ir Khay: May: ainem Standt ain andere Religion, dann dem andern bewilliget hatte. ... Hielten derhalben Ir Khay: May: für dass beste, billigst vnd glimpfflichst, wie bayde Lanndt aines Herrn vnd nambens, dessgleichen die Zween Ständt ainer Religion, auch in Iren Zeitlichen güettern vnd Bluetsverwahntnussen ain Corpus, vnd ainer Zuelassung in der Religion thailhafftig seyen, das also Sye die Vnder Ennserische Agenda anemben, oder aber beede Landständt, von Herren vnd Ritterschafft, sich mit vnd vnter einander ainer durchgehenden gleichmessigen Kirchenordnung auf Irer Khay: May: gnedigiste Ratification vergleichen thetten, So wöllen sich Ire Rom: Khay: May: alssdann darüber mit gnaden also resoluieren, darob man billich gehorsamblich Zufrieden sein solle." [Seite: 57]

Der erste Prediger, welchen die ob-der-ennsischen drei weltlichen Stände in ihrem (neu erbauten) Landhause zu Linz 1576 anstellten, war Mag. Georg Khuen (Cunius) aus Nürnberg; ihm folgte Mag. Thomas Spindler aus Göppingen (1581-1583).151 Am 5. Sept. 1578 veröffentlichten dieselben auf dem Landtage zu Linz eine Kirchenordnung152, in welcher auch die Ernennung einer Prüfungs-Commission für anzustellende Prediger und Lehrer angeordnet worden, bestehend aus dem Landhausprediger und vier Predigern der Provinz. Die bereits um 1550 in Linz errichtete Landschaftsschule wurde 1567 in das verlassene Minoritenkloster zu Enns und 1574 wieder nach Linz ins Landhaus verlegt, wo sie durch Berufung ausgezeichneter Lehrkräfte aus dem Reiche einen erheblichen Aufschwung nahm.152

Die von Maximilian nicht genehmigte Kirchen-Agende liessen die Stände erst 1617 drucken: "Christliche Kirchen-Agenda, so bey offentlichem Gottesdienst der Gemeinden Augspurgischer Confession nützlich gebraucht werden kan." 4. Schlussblatt: "Getruckt Zu Tübingen, Bey Dieterich Werlin, Im Jahr Christi M.DC.XVII." 340 SS. u. am Schlusse 8 SS. Register u. 2 SS. Errata.154 Diese Agende, mit Vorreden der theologischen Facultäten zu Wittenberg und Tübingen, besteht aus 36 Capiteln. 1. Von der Lehr. 2. Von der Kinder Tauff. (Der Exorcismus wird nicht erwähnt.) 3. Von der Not-Tauff. 4. Von der Tauff Alter oder Erwachsener. 5. Der Kleine Catechismus D. M. Lutheri. 6. Morgen-, Abend- vnd Tisch-Gebet. 7. Die Hausstafel. 8. Christliche Fragstucke, durch D. M. Luther gestellet, für die, so zum Sacrament dess heil. Abendmals gehen wollen. 9. Kurtze Fragstuck D. M. Luthers von Inhalt, Nutz vnd Gebrauch dess Chr. Catechismi. 10. Von der Beicht. 11. Von der Absolution. 12. Von dem heil. Abendmal. 13. Von Communion der Krancken. 14. Von der Maleficanten Communion. 15. Von offentlicher Verkündigung Newer [Seite: 58] Eheleut. 16. Von offentlicher Copulation. 17. - 28. Von Verrichtung dess offentlichen gemeinen Gottesdiensts auff Sontag, Fest-, Feyer- vnd Wercktag. 29. Von den Hochzeitpredigten. 30. Von Leuchpredigten. 31. Von Leuchbegängnuss. 32 - 36. Von Collect vnd Gebeten. Die Agende schliesst S. 337 ff. mit Sprüchen der heil. Schrift: 1 Kor. 1, 10. Eph. 4, 3 ff. Phil. 2, 2 f. 1 Kor. 14, 33. 40. Röm. 14, 19. 15, 2. 3. 5. 6. Kol. 3, 17. 1 Tim. 1, 17.

Noch im Jahre 1574 begann ein Streit unter den Evangelischen Oesterreichs, welcher die Gemeinden sehr aufregte. Er betraf die Erbsünde. Der tiefgelehrte unbeugsam glaubenseifrige Ultralutheraner Matthias Flacius (Vlacich, † 11. März 1575 in Frankfurt a. M.) hatte auf dem Weimar'schen Colloquium (1560), durch welches der Streit über den Synergismus (S. 23) geschlichtet werden sollte, den Satz ausgesprochen, dass im gefallenen Menschen die Erbsünde die Substanz desselben ausmache, und diesen Satz später in einem seiner ,"Clavis Scripturae Sacrae" (Basel 1567) einverleibten Tractate weiter ausgeführt. Darüber entstand der langjährige Erbsündenstreit.155 Auf Flacius' Seite standen in diesem Streite schon 1571 auch Cölestin und Opitz, nachher die Hauptschürer in Oesterreich.156 Viele aus Deutschland als hartnäckige und unruhige "Substantiarier" enturlaubte Prediger waren in Oesterreich angestellt worden, die hier arge Verwirrung anrichteten. Die Andersdenkenden, welche die Erbsünde als Accidens bezeichneten, wurden von den Flacianern als "Accidenzer" verketzert, nicht als Taufzeugen und nicht zum Abendmahl zugelassen.157 Opitz trug kein Bedenken, den flacianischen Streit in Wien auf die Kanzel zu bringen, ungeachtet des von ihm bei seiner Anstellung ausgestellten Reverses. Gleichfalls hat er dort "gedonnert wider Papst, Jesuiter, Mönch, Pfaffen und Nonnen".158 Bereits im Jahre 1574 wurde eine Norma doctrinae veröffentlicht, nach [Seite: 59] welcher sich betreffs der Lehre von der Erbsünde die evangelischen Geistlichen richten sollten; sie ist unterzeichnet von Conrad Becker Th. D., Martin Chemnitius, David Chyträus, Lucas Backmeister.159 Der Kaiser beauftragte mit Erlass ddo. Prag 30. April 1575 die Stände, darauf zu sehen, dass ihre Prediger sich jeglicher Schmähreden enthalten, und tadelte besonders das Benehmen des "friedhässigen und hadrigen" Opitz, an dessen Stelle sie einen anderen Prediger wählen sollten.160 Zur Beilegung des Streites wurde 1575 in Horn ein Colloquium veranstaItet zwischen Opitz, Cölestin und Becher auf der einen und dem gelehrten Mag. Jakob Heilbrunner auf der anderen Seite.161 Das Gespräch verlief resultatlos. Auch Chyträus richtete am 24. Juni 1576 ein eindringliches Sendschreiben an Opitz, Cölestin und Reuter für Herstellung des Kirchenfriedens.162 Reuter hielt sich reservirt, weshalb er von den Flacianern ein Weltklügling gescholten wurde. Ausser Opitz eiferten die flacianischen Prädicanten Tettelbach und Hugo im Landhause zu Wien heftig gegen den Papst und die Mönche: weshalb der Erzherzog Ernst ein Decret an diese Drei unter dem 1. Juni 1577 erliess, gegen welches sie sich durch ein Schreiben an den Erzherzog vom 10. Juni zu vertheidigen suchten.163

Während die flacianische Partei noch stark unter dem niederösterreichischen Herren- und Ritterstande vertreten war, hatten die beiden Stände Oberösterreichs bereits sich von derselben zurückgezogen und ihre flacianischen Prediger nach und nach entlassen. Nur Rüdiger von Starhemberg behielt die seinigen; Efferding wurde ihr Hauptsitz. Hier finden wir, ausser dem "exul" Magdeburgius (seit 1551), die Stadtpfarrer Hieronymus Haubold (s. 1577, † 1579)164 und Adam Giller (s. Anf. 1550). sowie die Diacone Paul Preusser und Andreas Singel, lauter Ultraflacianer im Artikel von [Seite: 60] der Erbsünde, welche die zur Beichte Erscheinenden zu dem Bekenntniss nöthigten, sie seien die Sünde selber, und schwangere Frauen (selbst die Gemahlin ihres Schirmherrn) zum heil. Abendmahl nur unter der Bedingung zuliessen, dass sie zuvor bekannten, sie trügen im Leibe nichts als Sünde.165 Nach des Freiherrn Tode (1582. 5. Dec.) vertrieb der Vormund seiner Söhne, Gundacker von Starhemberg, jene Geistlichen sammt Magdeburgius und anderen Flacianern, die sich dort ohne geistliches Amt aufhielten, und berief durch Spindlers Vermittelung die zwei Württemberger Mag. Nicolaus Haselmeyer und Mag. Johannes Bruder, jenen als Pfarrer, diesen als Diaconus.166

Maximilian II. starb, "plenus in deum fiducia", zu Regensburg am Tage des Reichstagsabschiedes, 12. October 1576, noch nicht 50 Jahre alt. Katholiken und Protestanten haben mit gleicher Zuversicht behauptet, dass er in ihrem Bekenntnisse gestorben.167 Der Letzteren Hoffnungen hat er in ihrem ganzen Umfange nicht erfüllt, indem er blos den Adeligen und ihren Zugehörigen, nicht allen Unterthanen die Religionsfreiheit durch ein entsprechendes Gesetz gewährte. Im Lichte der Gegenwart betrachtet, erscheint dies als politischer Fehler, als Halbheit. Dadurch gab Maximilian, ungeachtet aller Nachsicht und Toleranz, durch die er über seiner Zeit stand, unabsichtlich den Anlass zu den Verfolgungen und Leiden, welche die Protestanten des Erzherzogthums unter seinen Nachfolgern zu erdulden hatten.

Fußnoten
1.
Dieser wurde deshalb 1539 vom Hofe entfernt. "Der zwölfjährige Knabe erhielt an Peter Collatinus einen Ersatz, auch in religiöser Richtung, denn der neue Lehrer war mit Camerarius, dem Genossen und Biographen Melanthons, eng befreundet." Franz Krones: Handb. d. Gesch. Oesterreichs. Bd 3 (Berl. 1878) S. 268. — Schiefer (Severus), 1526 u. 1527 in Wittenberg, war seit 1536 Prinzenerzieher am kaiserlichen Hofe. Camerarius widmete ihm, "amico perveteri", 1538 seinen Commentar zum ersten Buch der Iliade. Im J. 1539 wendete sich Schiefer nach Wittenberg; er wurde auf Empfehlung Luthers und Melanthons im November d. J. Lehrer der Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich. Mehreres über ihn hat zuerst Seidemann mitgetheilt in d. Zeitschr. f. d. histor. Theologie. Bd 44 (Gotha 1874) S. 569-572.
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2.
Ueber die religiös-kirchliche Haltung Maximilians (bis zu seinem Regierungsantritt) vgl. die trefflichen Aufsätze von Ed. Reimann in Sybels Hist. Zeitschrift XV (Münch. 1866), Wilh. Maurenbrecher in ders. Zeitschr. XXXII (1874), Th. Brieger: Preuss. Jahrbüch. XXXIII (Berl. 1874).
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3.
Auszüge aus Augusts Verhandlungen mit Max. über dessen Glaubensbekenntniss (1555-1568) gibt Karl von Weber: Archiv f. d. Sächs. Geschichte. Bd 3 (Lpz. 1865) S. 309-336. Den Briefwechsel mit Christoph (1554-1568) hat J. F. le Bret veröffentlicht: Magazin zum Gebrauch der Staaten- u. K.-Geschichte. Bd 9 (Ulm 1785) S. 1-262.
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4.
Br. v. 23. Febr. 1558, a. a. O. S. 111 f.; vgl. Christophs Br. v. 16. März 1858, S. 116 f. — Maximilian erklärte die Augsburgische Confession für "die wahre christliche Religion": Schreiben von 1560 an Kurf. August. b. Weber S. 317.
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5.
Auf dem von Raupach der Ersten Forts. des "Evang. Oesterr." beigegebenen Bilde aus späterer Zeit erscheint Pfauser mit einem stattlichen Vollbart.
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6.
Darüber hat ausführlich der böhmische Bruder Jan Blahoslaw berichtet, bei B. Czerwenka: Gesch. d. evang. K. in Böhmen. Bd 2 (Bielef. 1870) S. 316 ff. Ueber Pfauser vgl. G. Th. Strobel: Beiträge zur Literatur, bes. d. 16. Jahrh. Bd 1. S. 257 ff.
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7. ↑ (Zurück)
8.
Corpus Reformatorum Vol. VIII. col. 699-723. Vgl. col. 681. 724 u. Br. Mel. an Max. v. 22. März 1556, zuerst abgedr. in Sitzungsber. der phil.-hist. Cl. der k. Akademie d. WW. in Wien, Bd 76 (1874) S. 307 f.
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9.
Vgl. Anm. 23 u. 99. Auch Pfauser nannte sich einen Katholiken (Reimann a. a. O. S. 15). Die Stände des Landes unter der Enns in ihren Petitionen vom 11. Dec. 1564 und 28. Juni 1565: "Die Augsb. Confession enthalte die recht katholische und apostolische Religion." — Symb. apost. (Cat. min. 371 R.): "Credo in . . , sanctam ecclesiam catholicam." Apol. C. A. 146 R: (Symbolum) "Catholicam ecclesiam dicit ... homines sparsos per totum orbem, qui de evangelio consentiunt" etc. Ibid. 204: "confessionem nostram veram, piam et catholicam esse." So auch die Wittenberger Ordinationszeugnisse, ausgestellt von Luther und Melanthon: Luthardts Zeitschr. f. kchl. W. u. kchl. L. (Lpz.) 1888. S. 472 ff., z. B.: "puram doctrinam, quam Ecclesia nostra cum Catholica Ecclesia Christi profitetur."
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10.
Die Gespräche zwischen beiden, bis in den März 1561, b. Ant. Eichhorn: Stan. Hosius. Bd 1 (Mainz 1854) S. 352-382. Vgl. Leop. v. Ranke: Sämmtl. Werke. Bd 7 (Lpz. 1868) S. 70 f. u. Reimann a. a. O. S. 43 ff.
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11.
A. M. Gratianus: Vita Card. Commendoni lib. III. c. 2. p. 267.
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12.
Vgl. Maurenbrecher: Hist. Zeitschr. XXXII. S. 275. 278. — Pfauser starb als evang.-luther. Propst in Lauingen 1569.
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13.
Ferdinand (geb. 14. Juni 1529), Gemahl der schönen Philippine Welser, sollte Tyrol und alle Vorlande erben, Karl (geb. 3. Juli 1540) Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Triest, Istrien (Innerösterreich). Codicill des Kaisers Ferdinand I. vom 25. Februar 1554.
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14.
Ranke a. a. O. S. 73 f.: "Der Tod des Erben von Spanien gab der deutschen Linie des Hauses Oesterreich eine neue Beziehung zu jener Monarchie. Da König Philipp den Plan fasste, sich mit einer Tochter Maximilians zu verheiraten und seine Infantin an einen Sohn desselben, so musste die Monarchie auf die eine oder andere Art an die Erben des Kaisers kommen. Auf diesen machte das einen um so grössern Eindruck, da er schwächlich von Natur, keineswegs eines langen Lebens gewiss und mit einer grossen Familie beladen war. Indem ihm aber Philipp dies vorstellte, verschwieg er ihm nicht, wozu es ihn verpflichte." Vgl. Maurenbrecher: Hist. Zeitschr. VII (1862) S. 374. — Auch eröffnete sich die Aussicht, das (katholische) Königreich Polen für seinen (zweiten) Sohn Ernst zu gewinnen: was nur mit Hilfe des Papstes möglich war.
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15.
Oftmals beklagt Maximilian diesen, auch Rom gegenüber nachtheiligen, Zwiespalt der Evangelischen und wünscht Beilegung desselben. Vgl. z. B. die Briefe an Herzog Christoph v. 22. Juni 1558, 29. Juli 1558. 8. März 1561, bei le Bret S. 122. 132 f. 192 f., Br. an Melanthon v. 14. Mai 1559, veröffentlicht von Brieger in d. Theol. Studien u. Kritiken. Jahrg. 46 (Gotha 1873) S. 721 ff.
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16.
Jo. Metellus' Brief an Cassander v. 15. April 1665 in Epistt. selectt. scriptae a Belgis vel ad Belgas (Lugd. B, 1617) p. 379 und Christ. Reuter in Lukas Backmeisters Diarium itineris Austriaci, MS. b. Raup. I. Forts. S. 268.
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17.
Das Gutachten Witzels (aus Vacha an der Werra, † in Mainz 1573) hat den Titel: "Via regia sive de controuersis religionis capitibus conciliandis sententia"; dasjenige Cassanders (geb. zu Cadsand unweit Brügge, † in Köln 1566): "Consultatio de articulis religionis inter Catholicos et Protestantes controversis". Vornehmlich letzteres gefiel dem Kaiser (Epp. sel. scr. a Belgis etc. p. 208. 383). — G. L. Schmidt: G. Witzel. Wien 1876. M. Birk: Cassanders Ideen über die Wiedervereinigung der christl. Confessionen. Köln 1876. Vgl. Reusch' Theolog. Literaturblatt 1876. Nr. 26.
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18.
"De officio pii ac publicae tranquillitatis vere amantis viri in hoc religionis dissidio."
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19.
H. Heppe: Gesch. d. deutschen Protestantismus. Bd 2 (Marb. 1853) S. 60 ff. Beil. S. 28 ff.
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20.
Cassander Epp. sel. scr. a Belgis etc. p. 228. Vgl. F. D. Häberlin: Neueste Teutsche Reichs-Geschichte. Bd 6 (Halle 1778) S. 95 f.
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21.
Der Prälatenstand, welcher die erste Ständeclasse dem Range nach bildete, erschien seit Ferdinands I. Tode immer weniger zahlreich auf den Landtagen. Das Recht der Beschickung der Landtage hatten in Oesterreich unter der Enns die Städte Wien, Hainburg, Marchegg, Bruck an d. Leitha, Klosterneuburg, Tulln, Ybbs, Krems, Stein, Weitra, Waidhofen an d. Thaya, Eggenburg, Drosendorf, Laa, und die Märkte Gumpoldskirchen, Perchtoldsdorf, Mödling, Langenlois. K. Haselbach Ueber die Stände Niederösterreichs im 15. Jahrh.: Blätter des Vereines für Landeskunde von N.-Oest. (N. F.) IV. Jahrg, (Wien 1870) S. 68 f ., vgl. II. Jahrg. (1868) S. 141. Dazu Dav. Chyträus: Orationes, editae a Dav. Chytraeo, authoris filio. Hanoviae 1614. p. 387.
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22.
D. i. die Stände.
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23.
Niederösterr, Landesarchiv, Landtagshandlungen 1564. — Bald nach seinem Regierungsantritte hatte Maximilian, durch Decret vom 5. Sept. 1564, den Eid, welcher bei der Wiener Universität der "römisch-katholischen" Kirche, behufs Erlangung eines akademischen Grades oder vor Uebernahme einer Professur, geleistet werden musste, auf eine Verpflichtung gegen die "katholische" Kirche beschränkt. Rud. Kink: Gesch. der k. Universität zu Wien. Wien 1854. Bd 2. S. 410 f.; vgl. Bd I. Th. 2. S. 309. Dadurch wurde den Evangelischen der Zutritt zur Universität ermöglicht. Vgl. oben Anm. 9. — Pius IV. hatte mit der Bulle "In Sacrosancta" vom 13. Nov. 1564 verordnet, dass alle Welt- und Ordensgeistlichen sowie alle öffentlichen Lehrer an katholischen Universitäten und Gymnasien die unter demselben Datum auf Grund der Trienter Lehrdecrete bekannt gegebene "Professio fidei" (b. Streitw.-Klener: Libri symb. eccl. cath. T. I. p. 98-100) beschwören und unterschreiben sollten. Allein Maximilian liess es zu, dass die drei weltlichen Facultäten der Universität Wien sich nicht nach jener Bulle richteten. Kink Bd 1. Th, 1. S. 318 (Bd 2. S. 414 f.). Erst nach seiner Zeit, seit 1581, mussten auch die Mitglieder dieser Facultäten die "Professio fidei" beschwören.
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24.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1565. Diese Bittschrift erschien auch im Drucke: Der Osterreicher Supplication vnd Bekantnus an die Ro: Kai: Maiestat" u.s.w. Eisleben durch Andream Petri. Anno MDLXV. 4.
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25.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1565. Diese Resolution wurde auch durch den Druck veröffentlicht: "Antwort der Römischen Kayserlichen Maiestat . . . auf die Osterreichische Supplication vnd Bekantnus des heyligen Evangelii halben. Anno MDLXV." 4.
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26.
Was den vierten Stand anlangt, so waren sieben Städte Oesterreichs ob der Enns zur Beschickung der Landtage berechtigt: Steyr, Linz, Wels, Enns, Freistadt, Gmunden, Vöcklabruck. Im Landesausschusse sassen damals aus dem Herrenstande: Dietmar von Losenstein, Gundacker von Starhemberg, Hanns Kaspar von Volkenstorf, Andreas von Polhaim; aus dem Ritterstande: Christoph Jörger, Hanns Heinrich Geimann, Ferd. Helfr. von Meggau, Georg Hohenecker.
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27. ↑ (Zurück)
28.
Petition, Resolution u. s. w. bei Oberl. S. 7-13.
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29.
Seb. Mitterdorffer: Conspectus hist. universitatis Vienn. ab a. 1565 (Vienn. 1725) p. 4 s. — Maximilian beschränkte die Societät auch in ihrer Stellung zur Universität: Kink Bd 1. Th. 1. S. 316.
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30.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1566.
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31.
D. i. den Herren und Rittern.
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32.
N.-öst. Ldsarch., Fasc. B. 3. 27. Ueber die 1566 erfolgte Fortsetzung der unter Ferdinand I. begonnenen Visitation der Klöster vgl. Wiedemann Bd 3. S. 179 ff.
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33.
Die Werbungen und Kriegserfordernisse überstiegen weit die Staatseinnahmen und Landes-Contributionen; es mussten Anlehen abgeschlossen werden. Specielle Angaben aus dem niederösterr. Gedenkbuche u. s. w. über die Kriegsrüstungen und die Finanzlage 1565-1570: "Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen." Herausgegeben von der hist. Comm. der k. Akademie d. WW. in Wien. Jahrg. IX. 1859 (Wien 1860) S. 305 ff.
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34.
Durch die heldenmüthige Vertheidigung Szigeths hat sich Zrinyi, der diese Festung mit 3000 Mann fast einen Monat gegen die türkische Armee unter Suleiman II. behauptete, bis er 7. Sptbr. 1566 den Heldentod starb, unsterblich gemacht.
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35.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1566 und Landtags-Prot. p. 90.
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36.
N.-öst. Ldsarch., Landtags-Prot. p. 99.
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37.
Als Grundsatz galt, dass die landesfürstlichen Städte und Märkte kaiserliches Kammergut seien und der Landesfürst als Grundherr über die Gewissen der Unterthanen verfügen könne.
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38.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1566 u. Landtags-Prot. p. 100.
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39.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1566 u. Landtags-Prot. p. 104.
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40.
N.-öst. Ldsarch., Landtagshdlgn 1566 u. Landtags-Prot. p. 109.
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41.
Klein Bd 4. S. 177 f. Selbst Frauen machten Propaganda für den Protestantismus. So Juditha von Polheim bei Maximilians Schwester Katharina, Königin von Polen, die, von ihrem Gemahl getrennt, in Linz lebte († 1572). Vgl. den Brief der letzteren v. 16. Oct. 1568: Collectanea Geneal. Hist. ex Archiv. Austr. (Vienn. 1705. Fol.) p. 177.
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42.
Diese, 27 Artikel enthaltende, Confession bekämpft auf's Heftigste sowohl die Römisch-katholischen, als auch die Wiedertäufer, Sacramentirer (Zwinglianer und Calvinisten), Majoristen, Adiaphoristen, Synergisten (Melanthonianer). Ausser Magdeburgius und einem "gewesenen Feld-Prädicanten" (Schönklee) haben dieselbe 17 Prediger Flacianischer Richtung unterzeichnet: die zu Göllersdorf, Grafendorf an der Pielach, Gross, Hafnerbach, Hain, Haunoldstein, Hauskirchen, Hollabrunn (wo Jonas Frank seit 1563 Prediger war, 1562 in Oberrossla bei Apolda verabschiedet wegen Nichtanerkennung der Strigelschen Declaration; s. meine Schrift De Vict. Strigelio p. 59 ff.), Marchegg, Michelhausen, Murstetten, Nussdorf an der Traisen, Ollersbach, Ort, Pottenbrunn, Sierndorf (hier wirkte Phil. Barbatus), Sonnberg. Verfasst ist sie von Magdeburgius, welcher (geb. 1525), in Schöningen b. Helmstädt (1545) und zuletzt nach mehreren Enturlaubungen im Dorfe Ossmannstedt (wo Wieland nachmals seine Ruhestätte gefunden) angestellt, 1562 als Gegner der Strigelschen Declaration ausgewiesen, 1564 auf Empfehlung der Grafen von Mansfeld durch den Frhn. Hanns Rueber, Commandanten zu Raab in Ungarn (über ihn Kühne: "Jahrb. f. d. Geschichte des Protest. in Oest." 1880. S. 124 ff.), zum Feldprediger der dortigen deutschen Reiterei ernannt, zeitweilig auf Ruebers Schloss Grafenwörth in Oesterreich unter der Enns pfarramtlich wirkte. Die Confession ist von diesem Schlosse am Tage Catharinä (25. Nov.) 1566 datirt. Ueber Magdeb. s. Raupach: Presbyterologia Austriaca (Hamb. 1741. 4) S. 103 ff. Suppl. S. 62 f. — Dieser hartnäckigste aller Flacianer gab nur in seinem Namen, 1567 (die Vorrede ist zu Grafenwörth am Sonntage Lätare geschrieben) in Regensburg heraus: "Confessio. Oder Bekantnus des Glaubens vnd Lehre Joachimi Magdeburgii, bestalten Predigers der deutschen Reuter in Ungarn." 4.
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43.
Dav. Chyträus: Oratio de statu ecclesiarum etc, vom 18. Oct. 1569, in seinen Orationes (s. oben Anm. 21) p. 389.
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44.
Chytraeus Kemnicio, die Ioannis 1569, in seinen Epistolae, editae a Dav. Chytraeo, authoris filio. Hanoviae 1614. p. 660.
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45.
Unter ihnen Frank, Magdeburgius (über beide oben Anm. 42), Peter Eggerdes, vorher Superintendent in Gotha, seit etwa 1568 Pfarrer in Frauendorf. Vgl. meine Schrift De Vict. Strigelio p. 65.
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46. ↑ (Zurück)
47.
N.-öst. Ldsarch. B. 3. 26.
↑ (Zurück)
48.
Ebendaselbst B. 3. 26.
↑ (Zurück)
49.
Ebendaselbst B. 3. 26.
↑ (Zurück)
50.
Ebend. B. 3. 26.
↑ (Zurück)
51.
Ebend. B. 3. 26.
↑ (Zurück)
52.
Dieser Zurückweisung des Ultralutheraners Wigand gedenkt auch Ursinus in s. Briefe an H. Bullinger v. 20. Sept. 1568, b. Gillet: Crato von Crafftheim (Frankf. a. M. 1860) Bd. 2. S. 34.
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53.
N.-öst. Ldsarch. B. 3. 26.
↑ (Zurück)
54.
Ebendaselbst B. 3. 26.
↑ (Zurück)
55.
Ebendaselbst B. 3. 26.
↑ (Zurück)
56.
Ebendaselbst B. 3. 26.
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57.
Diese Resolution abgedr. bei J. G. von Meiern: Acta pacis Westph. publica. Th. 3 (Hann. 1735) S. 133 ff.
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58.
Abgedr. b. von Meiern a. a. O. S. 135 f.
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59.
Gratianus l. c. lib. II. p. 278.
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60.
Die Depesche abgedr, bei Raup. I. Forts, S. 175 f. Vgl. M. Koch : Quellen zur Geschichte des K. Maximilian. Bd 2 (Lpz. 1861) S. 118.
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61.
Gratianus l. c. p. 246 ss.
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62.
Gabutius: De vita Pii V. (Rom, 1605) p. 97, b. Gieseler: Lehrb. d. KG III, 1, 399.
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63.
Gratianus l. c. p. 259 ss.
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64.
Bei Jac. de Laderchio: Annall. Eccles. T. XXIII (Rom. 1733) p. 56.
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65.
Marc. Hansiz: Germania Sacra. T. I (Aug. Vind. 1727. Fol.) p. 630.
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66.
Bericht Urbans an Maximilian b. Kink: Bd 1. Th. 1. S. 313 f. u. Wiedemann: Bd 2. S. 123 ff.
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67.
Wien hatte um jene Zeit (nach Camesina) 70-80000 Einwohner. — Die Doctoren, Decane, Rectoren der Universität Wien waren damals zum grösseren Theile Protestanten. Maximilian erliess am 4. Februar 1568 ein Decret, worin ausdrücklich erklärt wurde, dass die Augsb. Confession nicht als ein Hinderniss zur Erlangung des Doctorgrades zu betrachten sei. Abgedr. b. Kink: Bd 1. Th. 2. S. 187 f.; vgl. Bd 1. Th. 1. S. 317.
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68.
Von ihm auch "De Phil. Melanthonis ortu" etc. Lips. 1566.
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69.
Eigtl. Kochhafe, von χύτρα der Topf, das Häfen.
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70.
Vgl. Gillet a. a. O.: oben Anm. 52. — Crato (Kraft), in Breslau 1519 geboren, studirte in Wittenberg Theologie, dann Medicin (er fand "seine Complexion zu schwach zum Predigen"), kam von da auf einige Zeit nach Leipzig, wo er Camerarius' Freundschaft gewann, wurde 1560 Leibarzt bei Ferdinand I., 1564 bei Maximilian II., 1567 (18. Sept.: Original-Diploms-Concept im k. k. Adelsarchiv zu Wien) geadelt mit dem Prädicate "von Crafftheim": einflussreich am Hofe im Interesse des Protestantismus, und entschiedener Gegner des Flacianismus, † 1585.
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71.
Camerarii Epistt. famil. (Francof. 1583) p. 97.
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72.
Dass er die bischöfliche Jurisdiction "in ihrem rechten ordentlichen Gebrauche" beibehalten wissen wollte, zeigen z. B. seine oberwähnten Resolutionen vom Juli 1565 und 17. Dec. 1566.
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73.
Bei Chyträus: Epp. p. 1095 ss.
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74.
"Consilium pro republica scriptum et oblatum Maximiliano II." etc. (1569), bei Goldast: Politic. Imperial. p. 1161. — Fr. A. von Langenn: Christ. von Carlowitz. Lpz. 1854 [Ausgabe 1854].
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75.
Chytraeus Ioanni Alberto Duci Meg., Cremis Austr. d. 18. Ian.1569, Epp. p. 1092.
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76.
Epp, p. 638.
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77.
Chytr. Maximiliano Imp., Cremsae d. 12. Ian. 1669: Epp. p. 39-42, Chytr. Io. Vlr. Zasio, Cremsae d. 12. Ian.: Epp. p. 1100. Otto Fr. Schütz: De vita Dav. Chytraei liber II (1568-1580). Hamb. 1722. Otto Krabbe: Dav. Chyträus. Rostock 1870. S. 191 ff.
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78.
Chytraeus Reitero, Spizae d. 14. Febr. 1569: Epp. p. 637; an dens. p. 640. Er sagt in seiner "Oratio de statu eccles." (Oratt. p. 391) von Reuter: "Inter primos semina purioris evangelii doctrinae in Austria sparsit, et propter pietatem, prudentiam, fidem, vitae integritatem et facundiam Nobilitati Austriacae merito carus est." Reuter (Reutter, Reiter), Pfarrer zu Bruck in der Oberpfalz, wo er 1547 die Reformation einführte und zu diesem Behufe eine Kirchenordnung drucken liess, wurde vom Ritter Leopold Grabner, Besitzer der Herrschaften Rosenburg und Pottenbrunn, in Gemeinschaft mit den Brüdern Achaz und Leonhard Enickel 1555 als Schlossprediger angestellt. Von ihm: "Bekantnus vnnd Rechenschafft der Lehre, Glaubens vnnd Predigten Christophori Reutters, Diener des heiligen Evangelii zu Rosenberg [jetzt Rosenburg] am Kamp, in Osterreich vnter der Ens. Sampt einer Vorrede vnnd Zeugnus-Schriften von seinen Herren, seiner Lehr, Lebens vnnd Wandels halben, gegen ihren Verleumdern. Ps. CXVI. Ich glaube, darumb rede ich. Ich werde aber sehr geplagt. Anno MDLXII. Gedruckt zu Regenspurg durch Heinrichen Geisler." 4 (13 Bogen). Ueber ihn Raupach, Presb. Austr. S. 148 ff.
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79.
Von diesen vier Männern sagt Chyträus z. B. Oratt. p. 390: "Multis iam annis exemplo puritatis doctrinae, et rituum in suis ecclesiis gravitate, et confessionis constantia, plurimis aliis praeluxerunt." Er rühmt p. 391 deren "pietas, sapientia, iudicii dexteritas" etc.
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80.
Epp. p. 446. 1093. — Chyträus (p. 446): "Spiza, elegans oppidum familiae Kirchbergiae ad Danubii ripam, tredecim supra Viennam miliaribus est" etc. Edeling in seiner dichterischen Beschreibung von Spitz, b. Schütz p. 32: "Vitiferi totum concludunt undique montes" etc.
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81.
Chytr. Epp. p. 1102. Sie sind abgedr. bei Richter: Die evangel. Kirchenordnungen des 16. Jahrh. (Weimar 1846. 4) Bd 1. S. 82 ff. 176 ff. 323 ff. Vgl. Daniel und Jacobson in Herzogs Real-Encykl. Bd 7. S. 611 u. 663.
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82.
Responsum vom J. 1574 (Anm. 143), b. Schütz: Append. S. 13.
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83.
Epp. p. 648 s.: "Quatuor scriptorum confectio a duorum Ordinum Delectis mandata est: I. Agendorum liber, in quo de officio ministrorum, de concionibus, de Catechismi doctrina, de diebus festis, forma Missae, Baptismi, privatae absolutionis, de disciplina ecclesiastica etc. explicatum est, qui liber Imperatori exhibitus est. II. Instructio Superintendentis et Consistorii, in qua de inspectione doctrinae, de vocatione, ordinatione, instructione et dimissione ministrorum, de iudiciis ecclesiasticis, de scholis, de bonis ecclesiasticis, de visitatione et synodis ordine disseruimus. III. Declaratio omnium Confessionis Augustanae articulorum, quam non Imperatori exhibere, sed sibi ac liberis suis, velut Depositum sanae doctrinae, se tueri ac conservare velle, nunc quidem profitentur. IV. Excerptum ex Declaratione Confessionis Examen Ordinandorum, summam doctrinae christianae breviter et nervose explicatam continens."
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84.
Vgl. Chyträus' Brief an Johann Albrecht von Mecklenburg v. 13. März 1569, aus dem MS. veröffentlicht von Raupach: I. Forts. S. 181.
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85.
Geb. 1537, gest. 1600. Er war melanthonisch-adiaphoristisch gesinnt. K. Haselbach : "Rich. Frhr. v. Strein", Blätter des Vereines für Landeskunde von N. - Oest. (N. F.) II. Jahrg. (Wien 1868) S. 89 ff. 107 ff. 120 ff. Ueber das traurige Ende seiner Hochzeitsfeier: a. a. O. S. 6 ff.
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86.
Br. Joh. Possels an Chyträus v. 9. März 1569, b. Raup. a. a. O. S. 183.
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87.
Einladungsschreiben des Landmarschalls v. 27. April 1569: N.-öst. Ldsarch. B. 3. 27. Vgl. Chytraeus Petro Agricolae, Viennae 30. Apr. 1569: Epp. p. 653.
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88.
Epp. p. 655 s. — Chytraeus ad Petr. Agricolam, Epp. p. 649: "Historiam deliberationum et actionum, cum Caesare in hac religionis causa susceptarum, Domini mei Ordinum Delecti adhuc arcanam esse volunt." Ich habe ungeachtet aller Nachforschungen nirgends einen urkundlichen Bericht über diese Verhandlungen gefunden. Die Wartezeit aber benutzte Chyträus zu Reisen nach Mähren und Ungarn, die Edeling, sein Reisebegleiter, dichterisch beschrieben hat: Io. Edelingi, Pomerani, Itinera, Saxonicum, Boemicum, Austriacum, Vngaricum" etc. Rostochii (1571) 1572.
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89.
Chytraeus Kemnicio, Viennae die Ioannis 1569: Epp. p. 661. Ioanni Alberto, d. 4. Aug. 1569: Epp. p. 673. Kais. Erlass v. 26. Juli 1569: N.- öst. Ldsarch. B. 3.26.
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90. ↑ (Zurück)
91.
Dieselben Worte finden sich in Chyträus' Brief an Kemnitz v. 24. Juni 1569 (Anm. 89).
↑ (Zurück)
92.
In Chyträus' Schreiben an den Herzog von Mecklenburg v. 4. Aug. 1569 (Anm. 89) stehen dieselben Worte.
↑ (Zurück)
93.
Auch Chyträus hat dieses, wie ich sehe, bemerkt in einem Briefe an Reuter v. 6. März 1571: Epp. p. 529. "Ad eadem consilia anno 1548 recursum esse video." Ueber Maximilian vgl. Anm. 72.
↑ (Zurück)
94.
Chytr. Epp. p. 661. 674. Histor. Eccles. sec. XVI. supplem. p. 281. 293. — Die kaiserlichen Deputirten beriefen sich für die zweite Forderung auf Melanthons erste Ausgabe der Augsb. Confession ("Von der Bischoue gewalt", bei J. T. Müller: Die symb. BB. d. ev.-luth. K. S. 902, vgl. d. latein. Text Art. 28): "Es möchten auch die Bischoue jhr gewönlich obedientz leichtlich erhalten, so sie nicht auff etliche traditiones drüngen, die one sund nicht mögen gehalten werden."
↑ (Zurück)
95.
Chytr. Epp. p. 483. 529. Histor. Eccles. etc. pag. 293.
↑ (Zurück)
96.
Chytr. Epp. p. 363. 483. Histor. Eccles. etc. p. 281.
↑ (Zurück)
97.
Zuerst von M. Koch a. a. O. (vgl. oben Anm. 60) S. 92-97 mitgetheilt.
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98.
A.a.O. S. 97-100.
↑ (Zurück)
99.
Koch S. 187: "Es fragt sich, was er unter katholisch" verstand." Vgl. oben Anm. 9.
↑ (Zurück)
100.
Chytr. Oratt. p. 391 s., Epp. p. 37. 364, Histor. Eccl. etc. p. 294.
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101.
Ich behalte die lateinischen Worte aus Chytr. Oratt. p. 387 bei.
↑ (Zurück)
102.
Audienzen: Oratt. p. 387. 758. Die Dankschreiben b. Schütz p. 70-73. Ueber die Rede (Rostochii 1519 u. oft gedr., auch Oratt. p. 384-419): Schütz p. 92-97; vgl. Io. G. Walch Biblioth. theol. T. II. p. 563 u. Krabbe S. 222 f. — Bis Znaim wurde Chyträus auch von Reuter begleitet (Chytr. Epp. p. 529).
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103.
Vgl. Schütz p. 109-142 u. H. C. König (C. J. Bokelmann): Biblioth. Agendorum (Zelle 1726. 4) p. 222 f.
↑ (Zurück)
104.
S. Chyträus' Brief an J. F. Cölestin v. 1573: Epp. p. 224, b. Schütz p. 107.
↑ (Zurück)
105.
Vgl. den in Anm. 104 erwähnten Br.: Epp. p. 225. Daselbst ist unter ό ίππεύς Reuter zu verstehen.
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106.
Ueber diese Aenderungen (von Schütz p. 109 ff. genau verzeichnet) sprach sich Chyträus nachmals tadelnd aus: Epp. p. 665. 967: dort in einem Briefe an Kemnitz v. 4. Aug. 1571, hier Ad ministros ecclesiarum Austriae v. 1. Aug. 1572.
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107.
Die Stände hatten den um die damalige Zeit (vor Drucklegung der Agende) erschienenen Wittenberger Katechismus gewünscht, der im Melanthonschen Sinne (in coena: credentibus, nicht vescentibus) abgefasst war.
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108.
Eine Abschrift dieses Documents dd. Prag 30, May 1570 fand ich im N.-öst. Ldsarch.: Cod. Provinc, S. 2122-2125. Blos dieses Datum nennen Chyträus Epp. p. 663 und Rudolphs II. Decret vom 3. Juni 1578 (b. Raup. I. Forts. S. 294).
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109.
L. J. Fitzinger: Versuch einer Geschichte des alten nieder-österr. Landhauses (Wien 1869) S. 16.
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110.
Am 8. März 1570 und am 12. März 1571 wurden Landtage der vier Stände unter der Enns in Wien eröffnet und abgehalten durch drei kaiserliche Commissäre (beide Male durch Leonhard Freih. v. Harrach d. Aelt., Joachim Herrn v. Schönkirchen, n.-ö. Statthalter, und Dr. Jos. Zoppl von Haus, n.-ö. Kanzler), da der Kaiser in Prag weilte. In Wien wüthete 1570 die Pest. Erst der folgende, am 15. Januar 1572 eröffnete Landtag fand wieder in Gegenwart des Kaisers statt.
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111.
Das Original dieser Assecuration, Prag 14. Januar 1571, ist längst verschwunden. Ich fand es nicht im n.-ö. Landes-Archive (wo es hätte müssen niedergelegt worden sein), nicht im Archive des k. k. Ministeriums des Innern (der ehemals Vereinigten Hofkanzlei), nicht im Archive des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht. — In dem von mir nachher gegebenen Abdrucke folge ich der ziemlich gleichzeitigen Abschrift, welche im erstgenannten Archive aufbewahrt wird: Fasc. A. 4. B. Sehr alt, nur in der Orthographie nicht völlig übereinstimmend, sind auch die Abschriften B. 3. 27 und Prälatenstands-Abtheilung R. 1. Eine Abschrift enthalten auch Cod. Provinc. S. 2130-2134 und Excerpte aus Religionsschriften "1571. 14. Jänner". Was die Drucke anlangt, so haben die Assecuration, in der Orthographie etwas abweichend, bereits mitgetheilt Lünig: Des Teutschen Reichsarchivs Part. Special. Contin. I (Oesterreich) Nr. XXXVIII. S. 65 f. (gleich im Anfang heisst es falsch: "Oesterreich Ob und Vnnter der Enss"), und Schütz: Lib. II. Append. N. 1. S. 1-3 (Raup. S. 125 ff.).
↑ (Zurück)
112.
Die kaiserliche Assecuration erstreckte sich also nur auf den Adel, nicht auf die landesfürstlichen Städte und Märkte. Ein Erlass Maximilians an den Wiener Stadtrath dd. Speyer 11. October 1570 (bei J. Reitzes: Zur Geschichte der relig. Wandlung K. Maximilians II. Leipz. 1870. S. 69 ff.) wiederholt das Verbot der Religionsfreiheit in Wien sowie den anderen landesfürstlichen Städten und Märkten. Es sei ihnen bewusst, dass sie "jeder Zeit in Religionssachen von den anderen zweyen Ständen abgesondert gewesen." Aber das Verbot wurde nicht streng durchgeführt. Chyträus schreibt an den Herzog Johann Albrecht (Epp. p. 673): "Quod ego quidem magnum et singulare Dei et Imperatoris beneficium esse iudico, quod nemini doctrinae causa molestiam exhibet: et liberam Evangelii praedicationem non in Procerum solummodo ditionibus, verum etiam in suis urbibus plerisque tolerat." Ebenso in einemBriefe an Marbach: oben Anm. 90 (92). Jener Stadtrath erhielt mit kais. Erlass dd. Prag 28. Januar 1570 (b. Reitzes S. 38 ff.) eine Rüge, weil er einen "sektischen" Pfarrer in Wien zugelassen.
↑ (Zurück)
113.
Viele Herren und Ritter waren auch in landesfürstlichen Städten und Märkten ansässig und genossen daselbst in ihren Häusern die vollste Freiheit des Schaltens und Waltens. In Wien gab es eine sehr grosse Anzahl solcher "Freihäuser".
↑ (Zurück)
114.
Statt "für Sich selbst, Ir gesindt" u. s. w. bis "Alles biss Zu ainer allgemainen Christlichen Reformation" hat das sonst übereinstimmende Concept vom 30. May 1570 (Cod. Provinc. S. 2123) folgende Stilisirung: "für sich, vnd ire vnterthanen, vnd Bey inen zuegehörigen Kirchen auf dem Land, solcher Confession frey gebrauchen mögen, vnd derselben gemäss vnd nit zuwider, die Lehr vnd Ceremonien der geferttigt- vnd überraichten Agenda gemäss anstellen mögen, alles Biss zu ainer allgemainen Christlichen Reformation."
↑ (Zurück)
115.
Zu beachten sind die Worte im Gutachten des Erzherzogs Matthias an seinen Bruder, den Kaiser Rudolph II., vom Jahr 1604, bei Khevenhüller: Annall. Ferdin. T. VI (Wien 1643. Fol.) S. 108 = (Lpz. 1721) S. 2788: Diese Confession haben "vnser Herr vnd Vatter löblichster Gedächtnuss damaln, wie Ihr Mayestätt die Concession den Vncatholischen Ständten verwilligt, auss der Mayntzischen Cantzley originaliter bringen, abschreiben, vnd den Ständten Augspurgerischer Confession zugethan zustellen lassen." Vgl. Ed. Köllner (nach Weber): Symbolik der luther. Kirche (Hamb. 1837) S. 315-318. Eine gründliche Erörterung der Frage hat auf meinen Wunsch Hr. Dr. Alfred Güldlin von Tiefenau, Custos der kais. Hofbibliothek, in Aussicht gestellt.
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116.
A. 4. 8, vgl. Anm. 111.
↑ (Zurück)
117.
Es heisst denn auch in Rudolphs II. Decret vom 3. Juni 1578 (s. Anm. 108): . . . "dass der verfasste Revers, so lang nach der Assecuration mit ihnen (den zwei Ständen) verglichen worden, auch keines andern Inhalts als die Assecuration ist, davon sie hieneben Abschrifft zu empfahen haben."
↑ (Zurück)
118.
Diesen Revers fand ich in drei sehr alten Abschriften (eine darunter vielleicht die Anm. 117 erwähnte): N.-öst. Ldsarch. B. 3. 26, B. 3. 27 und Prälatenst.-Abth. R. 1. Dazu die Abschrift im Cod. Prov. S. 2125-2130. Veröffentlicht wurde er nach einem Backmeisterschen MS. zuerst von Schütz: Lib II. Append. N. 2. S. 3-5 (Raup. S. 128 ff.).
↑ (Zurück)
119.
Wie aus dem Gutachten des Erzh. Matthias an Kaiser Rudolph II. vom Jahr 1604, b. Khevenhüller a. a. O. (Anm. 115) S. 111 = 2792 ersichtlich. Der Zusatz findet sich in Backm. MS. (bei Schütz) und im Cod. Prov. (S. 2127), nicht in den anderen Abschriften.
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120.
Vgl. Anm. 100.
↑ (Zurück)
121.
Gerlach d. Aelt.: Tage-Buch. Frankf. a. M. 1674. Fol. S. 4. — Chyträus (Anm. 92): Imperator "propagationem purae doctrinae in suis etiam urbibus plerisque tolerat."
↑ (Zurück)
122.
N.-öst. Ldsarch. B. 3. 26.
↑ (Zurück)
123.
Gutachten des Erzh. Matthias vom Jahr 1604, b. Khevenhüller a. a. O. (Anm. 115) S. 110.
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124.
Verzeichniss über Lieferung und Bezahlung der Exemplare durch Wolff Vuecherer: N.öst. Ldsarch. B. 3. 27. Aus diesem Verzeichniss ist ersichtlich, dass z. B. Rüdiger von Starhemberg 100 Exx. und Helmhardt von Jörger 25 Exx. dieser (in mehreren tausend Exx. gedruckten) Agende bezogen haben. — Einzelne Partien aus ihr bietet H. A. Daniel: Codex liturgicus ecclesiae Lutheranae (Lips, 1848) p. 238 ff: 278 ff. 377 ff. 425 ff. 497 ff. Ich habe die 13 Hauptstücke oben (S. 42) angegeben.
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125.
Der eine Auszug, zum Handgebrauch der Prediger (1 ½ Alph. in kl 8], hat den Titel: "Kleiner Catechismus, Sampt viel nützlichen Kinderfragen, Taufordnung, Einsegnung der Eheleut, Besuchung der Krancken und Begräbnus der Todten, Wie der bey den zweyen Ständen der Herrn und Ritterschafft, im Ertzhertzogthumb Oesterreich unter der Enns, gebraucht wird. Ps. LXXVIII. Gott hat sein Zeugnus gegeben ... MDLXXI." Der andere Auszug, hauptsächlich Gesänge und Gebete für Laien (2 ½ Alph. in 12), ist benannt: "Enchiridion: Oder Handtbüchlein etlicher fürnemer Kirchen-Uebungen, denen andächtigen, einfältigen Christen zu gut geordnet. Wie die bey den zweyen Ständen der Herrn vnd Ritterschaft, im Ertzhertzogthumb Oesterreich vnter der Enns, gebraucht werden. I. Corinth XIIII. Ich wil betten und Psalmen singen im Geist, vnd wil betten und Psalmen singen im Sinn. MDLXXI." Ueber diese und andere in Stein gedruckte Schriften: N.-öst. Ldsarch. B. 3. 27.
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126.
Abgedr. b. Raup. I. Forts., Beyl. S. 144-147, aus einem MS. der Wolfenb. Bibliothek.
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127.
Wiedemann Bd 1. S. 364 ff.
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128.
Vgl. Val. Rotmarus: Annall. Ingolst. acad. (Ingolst.1580. 4) p. 148b — 149a.
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129.
Epp. p. 859.
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130.
Epp. p. 961-976.
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131.
Ueber Cölestin vgl. Raupach : Presbyt. S. 18 ff. Suppl. S. 15 f., G. Frank: Gesch. d. Protest. Theologie. Bd 1 (1862) S. 170, M. F. Kühne: Die Häuser Schaunberg und Starhemberg (Hamb. 1880) S. 23 ff. Ihm war sein Schwiegervater Alexius Bresnitzer, Superintendent in Altenburg (Sachsen), wegen seines Flacianismus abgesetzt (Febr. 1573), nach Oesterreich nachgefolgt, zuletzt Pfarrer zu Feldsberg bei Hartmann von Liechtenstein († 1581).
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132.
D. Ioanni Friderico [Coelestino] theologo, die Michaelis 1578: Chytr. Epp. p. 224 s. Vgl. das Responsum vom J. 1574 (Anm. 143), bei Schütz: Lib. II, Append. p. 16.
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132.
Ueber diese drei (oben Anm. 42 u. 45) Raupach: Presbyt. S. 6 ff. 28 ff. 30 ff. Suppl. S. 22 f.
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134.
"An die Hocherleuchten Mennern vnd Ausbund aller Frösche, so wider die Oesterreichische Agenda das neheste Jar geköket haben. Anno MDLXXII." 4. Der Heisssporn Eggerdes, Gekgerdes in der Satire, musste noch 1572 Oesterrreich verlassen.
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135.
Auch in dem oben (Anm. 115) erwähnten Gutachten vom J. 1604 heisst es (S. 108) : "Welche Agenda aber biss daher nie beständig ins Werk kommen, daher ein jeder auss ihnen (den Ständen) glaubt, wass er will, und stellet die Formb in seiner Kirchen, die ihme gefällig ist, an."
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136.
N.-öst. Ldsarch, B. 3. 24.
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137.
Vgl. Chytr. Epp. p. 663.
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138.
In den Jahren 1572 und 1573 erschienen P. III u. IV. Zusammen: Francof. ad M. 1585. Fol. u. o. (Io. G. Walch I. c, T. II. p. 270 f.) Ueber Chemnitz vgl. Ph. Iul. Rehtmeyer: Antiqq. eccl. urbis Brunsvigae. 3. Th. (Braunsch. 1710. 4 S. 273-536 u. Beyl. S. 118-464. C. G. H. Lentz : M. Kemnitz. Gotha 1866. H. Hachfeld: M. Chemnitz. Lpz. 1867.
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139.
Chytr. Kemnicio, Viennae die Ioannis 1669: Epp. p. 662.
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140.
Rehtmeyer, a.a. O. 3. Th. S. 393 f. Chyträus hatte die Bitte der Stände durch einen Brief vom 4. Aug. 1571 unterstützt: Epp. p. 662 ff., richtiger b. Schütz: Lib. II. Append, p. 6-10.
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141.
Rehtmeyer a. a. O. 3. Th. S. 405 f. — Um jene Zeit veröffentlichte der vormalige Rector der Universität Wien und Reichshofrath Georg Eder († 1587) eine heftige Schmähschrift gegen die Evangelischen: "Evangel. Inquisition wahrer vnd falscher Religion"' u. s. w. Dillingen 1573 (o. O. 1574. Ingolst. 1580) 4. Das vornehmste Stück darin ist der sogen. "Ketzer-Tantz" in 47 Tafeln. Als zweiten Theil liess Eder erst nach dem Tode des Kaisers, welcher über jene Schrift sehr entrüstet war, erscheinen: "Das Gulden Flus Christlicher Gemain" u. s. w. Ingolst. 1578. 4. Eine Widerlegung verfasste Georg Nigrinus, Pfarrer zu Echzell (bei Giessen): "Lehr, Glaubens vnd Lebens Jesu vnd der Jesuwider" u. s. w. (o. O.) 1581. 4. Vgl. Raup. I. Forts. S. 211-247. King a. a. O. Bd 1. Tl. 1. S. 315. K. Werner: Gesch. d. apolog. Literatur. Bd 4 (1865) S. 598 ff.
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142.
Oben erwähnt S. 50 (Arm, lila).
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143.
Dav. Chytraei aliorumque Theologorum Responsum ad Delectos Procerum Austriae de variis ecclesiasticis rebus. Datum Steinae Austriae die Viti, Anno 1574. "Auf der Wollgebohrnen . . . Herren Deputirten in Religions-Sachen gnädigen Befehl seyn folgende Articul in Gottsforcht zu berathschlagen vns fürgehalten: I. Von Doctrinal" u. s. w.: b. Schütz: Lib. II. Append. N. 5. p. 12-27. — Am 10. Juli 1574 traf Chyträus wieder in Rostock ein (Epp. p. 149).
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144. ↑ (Zurück)
145.
Nicht die hinter dem ständischen Landhause gelegene (italienische) Minoritenkirche (zu Maria-Schnee) wurde, dies erkannte schon Raupach (I. Forts, S. 284 f.), für den evangelischen Gottesdienst benutzt. — "Auf dem gothischen Gewölbe jener Localität im Landhause bemerkt man noch heutzutage einige mit Farben übertünchte Hautreliefs, als eine Madonna mit dem Kinde an der Brust, Johannes mit dem Kreuze, einige Engel und das Babenberger Wappen. Aus den Hautreliefs zuschliessen, ist diese Localität nachmals in eine katholische Capelle umgewandelt worden." (Fitzinger a. a. O. S. 25.)
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146.
Beisp. b. Raupach: Presbyt. S. 51 (Grave), 165 (Schütz), 202 (Joh. Weiss).
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147.
Ueber Opitz vgl. Raupach a. a. O. S. 132 ff. — Wenn man (Preger: M. Flacius. Bd 2. S. 393 u. Andd.) im Vertrauen auf Opitz' Angabe (b. Raup. I. Forts. S. 285) gesagt hat, dass sich oftmals Tausende, "in die 8000 und darüber", zu seinen Predigten im Landhause eingefunden, so ist eine solche Menge in Hinsicht auf die Localität durchaus unmöglich; es kann nur von Hunderten die Rede sein, jene Zahl ist selbst für den Fall, dass später die Minoritenkirche (Anm. 145) von den Evangelischen benutzt worden sein sollte, um mehr als die Hälfte zu gross.
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148. ↑ (Zurück)
149.
Oberl. S. 26f.
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150.
Das Concept dieses Erlasses, früher im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern (der ehemals Vereinigten Hofkanzlei), sign. "IV. A. 3, Niederösterreich", jetzt im k. k. Ministerium des Cultus und Unterrichts. Auch (mit veränderter Orthographie) abgedr. in der (o. O. u. J. erschienenen) Sammlung von 21 Urkunden: "Privilegia und Resolutiones Maximiliani II., Rudolphi II., Matthiae et Ferdinandi II. . . . von Anno 1571-1627."
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151.
Dieser war mit einer Tochter des schwäb. Reformators Brenz verheiratet.
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152.
Abgedr. aus einer gleichzeitigen Copie bei Oberl. S. 80-91; blos das Inhaltsverzeichniss (nach einem Backm. MS.) gibt Raup. I. Forts, S. 313 f.
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152.
Jos. Gaisberger: Gesch, des k. k. Gymnasiums zu Linz; XV. Bericht über das Museum Francisco-Carolinum. Linz 1855. S. 8 f.
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154.
Ein Exemplar dieses sehr seltenen Buches findet sich in der Bibliothek der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Oesterreich, Das Titelblatt ist herausgeschnitten. Warum ? S. "Jahrbuch der Gesellschaft" 1885. S. 144. Vgl. König Biblioth. Agend. p. 116.
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155.
F. Schmid Des Flacius Erbsündenstreit: Zeitschr. für die histor. Theologie (Lpz.) 1849, H. 1 u. 2. W. Preger: Matth. Flacius Illyricus u. seine Zeit. Bd 2 (Erl. 1861) S. 310 ff.
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156.
Ein anderer hervortretender Flacianer im Erbsündestreit war der Hofprediger Christoph Irenäus in Weimar, welcher, sammt zwei Diaconen 1571 abgesetzt, im J. 1582 von Veit Albrecht Freiherrn von Puchaim als Prediger in Horn angestellt wurde. Preger Bd. 2. S. 356.
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157.
Chyträus (anno 1576): Epp. p. 118.
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158.
Mich. Eychler: Leychpredig, gehalten über der Leych M. Josuae Opitii, geschehen zu Büdingen. Ursel 1585. 4.
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159.
Copie im N.-öst. Ldsarch.: Ritterstands-Abtheilung r r r I. 2.
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160.
N.-öst. Ldsarch. B. 3. 26.
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161.
Dieser war 1573 zugleich mit seinem Landsmann Polycarp Leyser (Tholuck : Geist der luther. Theologen Wittenbergs S. 4 ff. u. ö.) nach Oesterreich gekommen und verliess es alsbald nach jenem Colloquium, um Hofprediger in Zweibrücken zu werden.
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162.
Chytraeus Iosuae Opitio, Io. Fried. Coelestino et Christ. Reitero, Rostochii die Ioannis a. 1576: Epp. p. 116-121.
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163.
N.-öst. Ldsarch. B. 3. 26.
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164.
Haubold war der erste und letzte Rector der "urflacianischen" Schönburgschen Landesschule in Geringswalde (b. Rochlitz) gewesen. Vgl. Th. Distel: Der Flacianismus u. die Schönb. Landesschule zu Geringswalde. Leip. 1879. Scheuffler im Jahrb. der Gesellschaft f. d. Gesch. des Protest. in Oesterreich (7. Jahrg.) 1886. S. 200 f.
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165.
Raupach : Ev. Oest. S. 144, III. Forts. S. 45 ff. und (nach Spindlers Bericht von 1583) Zwiefache Zugabe zu d. Ev. Oest. (1744) S. 25 f. Kühne a. a. O. S. 32 f. — Im Mansfeldischen, wo der Streit in Deutschland am längsten währte, machte man dem Schlossprediger Cyriacus Spangenberg, Flacius' Freunde († 1604), den Vorwurf, er lehre : "schwangere Frauen trügen lebendige junge Teufel". Preger a. a.O. S. 390.
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166.
Beide starben 1601, Bruder als Prediger in Horn.
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167.
Raup. I. Forts. S. 269 f. ; dazu S. L — LII u. Richter in Raumers Histor. Taschenbuch 1879 S. 213. Die Berichte über Maximilians Krankheit und Tod haben veröffentlicht M. Koch: Quellen u. s. w. Bd 2. S. 101 ff., und M. A. Becker: Blätter des Vereines für Landeskunde von N.-Oest. (N. F.) XI. Jahrg. (Wien 1877) S. 308 ff. — Albrecht V. von Bayern (Max. Schwager) schrieb an Kurfürst August am 5. Nov. 1576 (b. Weber im Archiv f. Sächs. Gesch, Bd 3, S. 337): "Weil Du vertraulich gern wissen wolltest, wie die Kays. May. seliger Gedächtniss gestorben wäre, auf papistisch oder confessionisch, so sollst Du im Vertrauen wissen, dass ich meines Theils nicht bin dabei gewesen, sondern wie ich von meiner Gemahlin verstehe, hat sich Ihre May. in Ihrem letzten Ende gehalten wie im Leben zuvor, dass also Niemand eigentlich wissen mögen, ob Ihre May. katholisch oder confessionisch sei, hat sich auch weder auf die eine noch die andere Meinung erklärt, sondern er ist ohne ein wenig Redens verschieden."
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