Die Transkription beruht auf einem Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek, dem dort mit Hilfe eines OCR-Programms ein Volltext beigefügt wurde. Dieser, allerdings nicht fehlerfreie Text wurde korrigiert und mit Markup entsprechend den Richtlinien der Text Encoding Initiative versehen.
Ausschusstag der fünf niederösterreichischen Lande in Wien 1556. Von Jod. Stülz. (Aus dem VIII. Bande des von der kaiserl. Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Archivs für Kunde österreichischer Geschichtsquellen besonders abgedruckt.)
[Seite 3] König Ferdinand hatte auf den Landtagen von Oesterreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain und Görz im December des Jahres 1555 theils persönlich, theils durch seine Commissäre die Forderung gestellt, dass, da nach eingelangten Nachrichten ein gewisser Krieg von Seite der Türken erwartet werden müsse3.1, jedes der Länder Abgeordnete auf den 15. Jänner nach Wien abschicken soll, welche mit vollmächtiger Gewalt ausgerüstet ohne hinter sich Bringen beschliessen können, was zur Gegenwehr erforderlich sei.
Ausser den nicht ganz richtigen und sehr kurzen Nachrichten bei Raupach3.2, ist von den Verhandlungen dieses Tages nichts Genaueres bekannt.
Es ist mir eine Handschrift in die Hände gefallen, welche alle Schriften desselben enthält, und es schien mir bei Durchlesung derselben der Mühe werth, deren Inhalt bekannt zu geben, da er nicht bloss die von Raupach mitgetheilten Nachrichten berichtiget und vervollständiget, sondern auch ein Bild geben kann, von den grossen Schwierigkeiten der Regierung K. Ferdinand's I. in einem Zeitpunkte, wo es einem solchen Feinde gegenüber, wie damals das osmanische Reich auf der grössten Höhe seiner Macht war, kaum möglich schien, mit der letzten Anstrengung aller Kräfte sich des Untergangs erwehren zu können.
Die Landschaft unter der Enns stellt ihre Vollmacht aus auf Wolfgang Abt zu den Schotten, Georg, Abt von Lilienfeld, Christoph, Propst zu Kloster Neuburg und Bartholomä, Propst von Herzogenburg; aus dem Herrenstande auf Ferdinand Grafen von Ortenburg, Ulrich Freiherrn von Eizing, Michael Ludwig von Pucheim, Erasmus von Pucheim und Christoph von Jörgen; Gebhart Welzer, Hanns von Fünfkirchen, Georg Teufel, Georg Geyer aus dem Ritterstande; auf Hanns Uebermann, Bürgermeister zu Wien, Christoph Hayder, des innern Rathes in Wien, Georg Zimmermann, Beisitzer des Stadtgerichtes in Wien , Gilgen Kern, Rathsbürger der Städte Krems und Stein, und Georg Liebhart, Stadtrichter zu Korneuburg. Sie [Seite 4] erhalten von Seite der Landschaft vollmächtige Gewalt mit und neben den übrigen Abgesandten in den Kriegssachen auf ein Jahr oder auch auf zwei, wenn die übrigen Landschaften ihre Ausschüsse auf mehr Jahre abfertigen sollten, sich in Handlung und Bewilligung, so weit die Kräfte reichen, einzulassen, doch ihr und ihren Nachkommen an den Rechten, Gerechtigkeiten, Freiheiten und altem Herkommen ohne Schaden.
In dem Landtage zu Linz wurde am 14. December 1555 die Vollmacht des Landes ob der Enns ausgefertigt. Als Ausschüsse wurden nach Wien abgeordnet: Erasmus von Starhemberg, Hanns von Scherfenberg, Casimir von Polheim, Georg von Perkheim zu Wirting. Hanns von Aspan, Damian Ziegler, Stadtrichter zu Linz, Melchior Hirsch, Bürger von Steyer, Hanns Winter, Bürger von Enns, und Georg Püttinger von Wels. Sie waren beauftragt, zu rathschlagen und zu handeln, wie dem Feinde vorzukommen und der Lande Bewilligung am nützlichsten angelegt werden könne, "Auch von unsern wegen (nach unterthänigster Werbung unsers des weltlichen Standes diemüthigisten Anlangens, Flehen und Bitt, des wir jetzto in unser Landtags-Antwurt ihrer kuniglichen Majestät mit demüthigistem Herzen fürbringen haben lassen, darauf auch sie unsern Ausschuss erstlichen um genädigisten und väterlichen, willfährigen Bescheid., anhalten sollen) was wir nach Erlangung desselben zu solchem christlichen4.1 Werk von unserm noch überbeliebenem, geringschätzigen Vermügen thun sollen ... ein Summa Geld von unser ... Gülten," so viel erschwinglich, zu bewilligen.
Die Landschaft von der Steiermark sandte den Landeshauptmann Hanns Ungnad, zugleich Hauptmann und Vicedom in Cilli, den Landesverweser Georg von Herberstein, Lucas von Zackl, Moritz von Racknitz, Sigmund Galler, Georg Pögl, Jacob von Windischgrätz, Georg Stadler, Franz von Teufenbach, Hanns Marchart, Bürgermeister zu Grätz, Sebastian Pauchinger, Bürgermeister zu Bruck und Colman Holzmann, Bürger von Marburg. Die Instruction ddo. Grätz am 9. December trug ihnen nur auf, am 15. Jänner in Wien zu sein und daselbst wegen einer beharrlichen Hilfe zu rathschlagen und zu beschliessen.
Die Landschaft Kärnten sandte laut Instruction vom 9. December den Abt Bernhard von Victring, Erasmus von Windischgrätz, Sigmund von Khevenhiller, Augustin Paradeiser, Moritz Rumpf, Leonhard von Keutschach, Hanns Jakob von Greifeneck, Hanns Senuss, Amtmann zu Villach, Hanns von Neuhaus, Balthasar Rust und Andrä Magerl Bürgermeister von S. Veit. Sie waren beauftragt: "vor Anfang anderer Handlung um ... Erledigung der Beschwerung, d. i. freizulassen beiderlei Gestalt des hochwürdigen Sacraments ... allen denen, die es ihrem Gewissen nach anders nicht empfahen wellen noch mügen" und Erledigung anderer Landesbeschwerden inhalts der jüngsten Landtags-Antwort sich in nichts einzulassen. ("Wo das aber seinen Fürgang nicht erreichen wollt, sich in Bewilligung nicht einlassen, sondern wiederum anheim verfügen sollen.") Im Falle aber der Abhilfe, haben sie mit den übrigen Ausschüssen zu handeln und zu schliessen. [Seite 5]
Aus Krain, Windischmark, Mettling, Isterreich und Karst wurden — die Instruction ddo. Laibach am 9. December 1555 — mit dem Auftrage, nebst der Zustandebringung einer stattlichen und beharrlichen Hilfe und anderer das Kriegswesen angehender Punkte , zuerst um Erledigung der angebrachten Beschwerden "zuvorderist auch auf unser und der Land hievorig ... Anbringen der Religion halben, daran nit allein die zeitlich sondern die ewig Erhaltung gelegen" mit der andern Länder Ausschüssen zu handeln. Zu Ausschüssen waren benannt Jakob von Lamberg, Verwalter der Landeshauptmannschaft und Landesverweser in Krain , Anton von Thurn, Erbhofmeister der fürstlichen Grafschaft Görz, Hanns Joseph von Egg, Jobst von Gallenberg, Leonhard von Singerstorf, Michael Francouitsch, Bürgermeister zu Laibach, Vincenz Primus Strussnigg, Stadtschreiber daselbst.
Die Grafschaft Görz sandte Georg Edlinger, Maximilian von Dornberg und Georg Allinger "von der Stadt Görz wegen." Eine Instruction derselben liegt nicht vor.
Der Anfang des Ausschusstages wurde auf den 22. Jänner erstreckt, an welchem die erste Versammlung in Wien stattfand, in der den Ausschüssen die königlichen Propositionen vorgetragen wurden. Sie enthalten folgende wesentliche Punkte:
K. Ferdinand erwartete kaum, dass sich die Ausschüsse diese letzte Ermahnung zu Herzen nehmen würden. "Die Ausschüsse allein der 5 n. ö. Landen" (mit Ausschluss von Görz) "haben zuvor für das bequemist, nachst und nothwendigist bedacht und erwogen", dass zuerst dem Könige die Religionssachen vorzubringen seien. "Darum auch ehe sie zur Beratschlagung gegriffen drei Tag nach einander nachfolgendes Gebet in aller Andacht mit gebognen Knieen ... gebetet ..."
"Allmächtiger, barmherziger, ewiger Gott! Wir deine arme Würmlein, die du aus lauter Genad und Barmherzigkeit durch das theure Verdienst Jesu Christi zu Kindern angenummen, kummen zu dir in unser grossen anliegenden Noth, bekennen und geben uns schuldig, dass wir dich so gar manigfältiglich zu deinem gerechten Zorn gereizet und mit unsern so grossen manigfaltigen Sünden dein Ruth und Straf als deine unwürdigen und ungehorsamen Kinder mehr dann tausendfaltig wol verdient, die du uns aber bisher aus deiner unaussprechlichen Barmherzigkeit nur genädiglichen gezeigt und uns zur Buss als der wolmeinend Vater, der den Tod des Sünders nit will, dardurch vermanest; Wir bitten dich inniglich durch Jesum Christum deinen eingebornen Suhn, durch welichen du uns Gewehrung und Erhörung gar genädiglich durch dein heiliges Wort mildiglich versprochen und zugesagt, dass du uns und unsere(n) Vorvordern so manigfaltige Uebertretungen nicht zurechnen sondern genädiglich und väterlich verzeihen, dann wir kommen nit auf einigs unser Verdienst oder Gerechtigkeit, sondern auf dein grundlose Genad und Barmherzigkeit (bauend) mit dem verlornen Suhn diemüthigist bitten(d) , dass du uns wieder zu Genaden annehmen und durch die Genad deines heiligen Geists erleuchten (wollest), dass wir unser sündlich Leben herzlich bereuen, wahre Frucht der Buss erzeigen und in einem neuen dir wolgefälligen Leben hinfüran wandlen, dein heiligs Wort in unser Herz einschliessen, bewahren und über alle Ding lieben. Nachdem an (ohne) dein Genad der Menschen Vernunft noch Kraft gar nichts vermag, sondern (wir) Alles von deiner milden [Seite 7] Güte gewarten und empfahen und wann du dieselb aufthust, so erfreuen sich alle deine Creaturen auf Erden — so erfreu auch nun du einig getreuer Gott unser von dir vorgesetztes Haupt und Obrigkeit sammt uns und allen Andern, von derwegen du uns unzweifenlich durch dein Genad anjetzo zusammengefügt hast, und gesegne um deines geliebten Sohn und unsers einigen Gnadenthron Jesu Christi willen all unser Rathschläg, Gedanken und Thun, auf dass es Alles zu deiner Ehr, Lob und Preis reiche, und würdige uns genädiglich zu Instrumenten, dass wir deinen willen wirken und durch dein allmächtige Hand sammt unserm von dir geordneten Haupt uns (und) alle deine unwürdige Christen in gemein von dem bevorstehunden Gefahr und Fürnemen unserer Feind, die ihr Bögen wieder uns spannen, väterlich schützen und erhalten — und das Alles durch Jesum Christum deinen eingebornen Sohn, dem mit dem heiligen Geist sei Lob, Ehr und Preis in Ewigkeit. Amen, Amen.
Darauf welle jeder ein andächtigs Vater unser beten etc.
Nach Verrichtung dieses nicht eben markigen Gebetes wurde dann eine Antwort auf die königliche Proposition berathen, welche am 31. Jänner vollendet und übergeben wurde7.1.
Es wird in derselben, welche von fünf n. ö. Landen mit Ausschluss der Grafschaft Görz unterfertigt ist, der Satz geltend gemacht, dass die Fortschritte der Türken bis zur Grenze der n. ö. Lande "ain ernstliche und gewisse Geissel Gottes" seien wegen der Sünden und des unbussfertigen Lebens, "durch weliche Straf, wo nit sein heiliges Wort nach reinen christenlichen Verstand angenummen" und von Sünden abgestanden werde, nicht allein das zeitliche sondern auch das ewige Heil verloren gehen müsse. Wofern nicht von Unglauben und Sünden abgelassen wird, ist jede Gegenwehr vergeblich.
Von dieser Ansicht ausgehend, haben die Landschaften ihren Ausschüssen den Auftrag ertheilt, nach Anhörung des königlichen Vortrages sofort, um mit Gott anzufangen, der Lande höchste, das Gewissen, Seele und Seligkeit angehende Beschwerde vorzutragen und um deren Erledigung zu bitten. Schon im Jahre 1542 haben die Gesandten der n. ö. Lande mit Einschluss der fürstlichen Grafschaft Görz mit einem Fussfalle dem Könige die Bitte vorgetragen, sie bei "der reinen Lehr des heiligen Evangelii und wahren Justification des Glaubens auch ... des Sacraments unter beiderlei Gestalt nach Christi Einsetzung," ohne Strafe besorgen zu müssen, verbleiben zu lassen. Sie haben die nämliche Bitte auf dem Reichstage zu Augsburg wiederholt7.2, im Jahre 1548. Ebenso haben auch die Landschaften öfter und noch in den Landtagen im letzten December Beschwerde erhoben gegen das königliche Generale vom 20. Febr. 15547.3, [Seite 8] welche der König aus "etlichen fürgewendeten Ursachen” nicht habe berücksichtigen wollen, sondern die Bittsteller auf den Reichstag von Regensburg, wo man sich bemühen werde, es zu einer Vergleichung in der Religion zu bringen, verwiesen habe.
Dem Könige wird zur Erwägung anheim gegeben, wie beschwerlich es einem Menschen, welcher die ewige Seligkeit zu erlangen wünscht, fallen müsse, bis zum nächsten noch unsichern Reichstage zu warten und wie viele Menschen mittler Weile mit grosser Beschwerung des Gewissens enden würden. Die wahre Richtschnur der Kirche ist das reine Wort Gottes. Wenn Unordnungen und Missbräuche in der christlichen Kirche einreissen, die demselben entgegen sind, wie das gegenwärtig offenbar der Fall ist, so darf sich kein Christ bei Verlust seiner Seligkeit denselben anbequemen , selbst wenn sie auch ein Alter von 1000 und noch mehr Jahren erreicht hätten, sondern er ist schuldig, beim Worte Gottes zu bleiben.
Die Ursache des augenscheinlichen Zornes Gottes ist die Uebertretung seines Wortes. Nicht in der Sünde überhaupt, sondern im Abfalle vom rechten Gottesdienste, insbesondere ist der Grund der Zerstörung Jerusalems, der babylonischen Gefangenschaft und der Untergang vieler Reiche zu suchen, wenn sie nämlich ihre Seligkeit "in ungewissen und von ihnen erdachten Gottesdienst” setzten. Das gleiche Schicksal, welches bereits einen Theil von Ungern, Croatien und Windischland getroffen hat, steht auch den n. ö. Landen bevor, wofern nicht Bekehrung erfolgt.
Das einzige Mittel also zur Abwendung des drohenden Verderbens ist daher Busse nach Art der Niniviten und Beseitigung der "öffentlichen, greulichen in der alten Kirchen eingerissenen Aberglaubens und Missbrauche dem Worte Gottes zuwider,” statt dessen das wahre, reine Wort Gottes ohne menschlichen Zusatz und ohne Scheue zu predigen und die Sacrarnente nach der Ordnung Christi zu verwalten. Darin erkennen die Ausschüsse die Wahrheit von welcher sie nicht weichen können. Jede Abweichung vom "klaren Worte Gottes” zur Rechten oder zur Linken führt zum endlichen und letzten Verderben. Die n. ö. Lande seien, "dem Allmächtigen sei durch Christus Lob und Ehr, zur Einsicht gekommen, dass es nothwendig sei, zuerst nach dem Reiche Gottes und seiner Gerechtigkeit zu trachten, worauf dann alles Andere folgen werde. Desshalb und weil es Pflicht ist, den einigen Sohn Gottes vor den Menschen zu bekennen, um von ihm auch bei dem Vater bekannt zu werden, bitten die Ausschüsse, der König wolle sie bei der erkannten Wahrheit und dem augsburgischen Religionsfrieden bis auf ein freies allgemeines Concilium um so mehr verbleiben lassen, als die n. ö. Lande sich frei erhalten haben von Abgötterei, Irrthum, Schwärmerei, Secten, Ketzerei, als Wiedertäufer, Sacramentirer, Zwinglianer, Schwenkfeldianer u. dergl. und sie mit den Ständen des Reiches eingeleibt seien demselben Christus durch die Taufe, durch den Glauben und das Vater unser. Sie bitten zu gestatten, dass "das lieb alleinseligmachend Wort Gottes durch offene Kirchen klar und rein ohn menschlichen [Seite 9] Zusatz” gepredigt, "das hochwürdig Sacrament des Leibs und Bluts Christi ... mäniglich, der das begehrt, gereicht werde, wie solches die Apostel ... und Väter ob vierzehenhundert Jahren gehalten,” und alle dawider gehenden Generalien abzuthun. Sie bitten endlich, die n. ö. Lande der Sorge, in der sie bisher schwebten, zu entheben und zu verordnen, dass gegen die Pfarrer, Seelsorger oder Prädicanten , "so der biblischen, prophetischen und evangelischen Schriften gemäss predigen und das Sacrament austheilen” und auch gegen die Schulhalter hinfüran nichts Beschwerliches vorgenommen, auch selbe ausser Verhör und Verantwortung durch ihre ordinari-unparteiische Richter und Obrigkeiten nicht in Gefängniss verstrickt oder verjagt werden.”
Die Schrift schliesst mit der Versicherung, dass die Bittsteller ausser der Ehre Gottes nur die Erhöhung, das Aufnehmen und die Erhaltung des Königs und seiner Söhne im Auge haben.
In der Einbegleitung dieser Bittschrift erklären die Ausschüsse, dass sie zu diesem Schritte durch die Betrachtung seien veranlasst worden, es sei unmöglich "vor Erledigung unserer ... übergebenen Schriften ein fruchtbare oder nützliche Handlung” vorzunehmen. Obgleich die von Kärnten sich herbeigelassen haben "unverbindlich und auf hinter sich Bringen” den Verhandlungen (wegen der Rüstung) beizuwohnen, so schien doch den übrigen Ausschüssen solche Handlung unfruchtbar und nicht im Einklange mit der Vollmacht der andern Lande.
Diese salbungsreiche Bittschrift beantwortete K. Ferdinand am 8. Febr. Auch er erkennt in den Fortschritten der Türken eine Strafe Gottes, wesshalb er auch wiederholt durch Gebote, Mandate und Polizeiordnungen zur Besserung ermahnt und dem Sittenverfalle zu steuern gesucht hat. Obgleich selbe schlecht befolgt worden sind, hat er bis auf diese Stunde nicht aufgehört, seinen Unterthanen bussfertiges Leben und ewige Seligkeit zu wünschen.
Was 1542 und 1548 geschehen ist, dessen erinnert sich der König noch sehr wohl. Allein er ist ein katholischer König im Besitze von andern Königreichen und Ländern, der sich, von jeher am Gehorsame gegen die katholische Kirche, welche er von seinen Vorältern überkommen hat, festhaltend, nicht befugt erachten konnte, ihr vorzugreifen, ihre heilsamen Satzungen und Ordnungen seinem eigenen Urtheile und Gutbedünken nach umzustossen. Seine Ueberzeugung von der Verpflichtung, die Kirche zu hören und ihr Gehorsam zu leisten, habe ihn gehindert, die ihm vorgetragene Bitte zu bewilligen.
Um den verderblichen Folgen des Zwiespaltes zu entgehen, habe er sammt dem Kaiser allerlei Wege versucht, in der Hoffnung Einigung erzielen zu können. Es ist nicht des Königs Schuld, wenn es bisher nicht gelungen ist; vielmehr liegt es nun am Tage, durch wessen "Verwiderung, Hinderung und Praktiken auch derhalb erweckte Kriegsempörung” dieselbe verhindert worden ist. [Seite 10]
Der König hat nie irgend Jemand von der erkannten Wahrheit drängen wollen, noch wird er sich jemals eines solchen Unterfangens schuldig machen. Wenn aber die n. ö. Lande glauben, im Augsburger Religionsfrieden mit einbegriffen zu sein, so ist das ein Irrthum, da vermöge desselben nur den weltlichen Fürsten und Ständen, nicht aber ihren Unterthanen die Religion frei gelassen ist. Vielmehr haben sich diese entweder nach der Religion der Obrigkeiten zu richten oder auszuwandern. Eben dieser Religionsfriede verbindet die n. ö. Lande, sich zur katholischen Kirche zu halten
K. Ferdinand ist ganz damit einverstanden , dass das Wort Gottes "durch offene Kirchen klar und rein nach seinem wahren christlichen Verstande, wie es die Apostel, Martyrer und die von der Kirche approbirten Lehrer und Väter” gelehrt haben, gepredigt werde.
Allerdings wurde in der ersten Kirche das heiligste Sacrament unter beiden Gestalten, aber auch unter einer, der des Brotes, gereicht, lange schon vor dem Concilium zu Konstanz. Daran hat sich bisher der König, "der auch ein christlich gut Gewissen hat, und so gut als irgend ein Anderer selig zu werden begehrt” mit andern katholischen Fürsten und Ständen gehalten. Es steht ihm nicht zu, der Kirche hierin vorzugreifen und die lange geübte und von Kirchenversammlungen bestätigte Ordnung abzuthun, um so weniger jetzt, wo auf dem bevorstehenden Reichstag in Regensburg wiederum an einer Vergleichung gearbeitet werden soll10.1. Sollte auch diesmal eine V ereinigung nicht erzielt werden können, so sei der König entschlossen, "unverzüglich auf andere christliche gebürliche Mittel, Ordnung und Wege zu trachten,” und seine Königreiche und Lande in guter christlicher Einigkeit, Zucht, Wandel und Leben zu erhalten.
K. Ferdinand verspricht indessen, die Execution seines Generalmandates vom 20. Febr. 1554 unter der Bedingung einzustellen, dass die Landschaften sich keiner Secte oder Ketzerei theilhaftig machen, auch keine Aenderungen in den Kirchenordnungen, Ceremonien und Gottesdiensten vornehmen, sondern sich dem alten Herkommen gemäss verhalten.
Den Pfarrern, Seelsorgern, Predigern und Schulhaltern soll mit Gefängniss oder Verjagen nichts Beschwerliches widerfahren, wenn sie das Volk und die Jugend ordentlich unterweisen, wie denn K. Ferdinand nie irgend Jemand "ohne genugsame Verschuldung, Verhör oder geübten Ungehorsam und Contumatia hat gefänglich [Seite 11] verstricken oder verjagen lassen,” auch hat er seines Wissens Niemand ausser genugsamer Verantwortung oder durch unordentliche Richter umherziehen lassen.
Der König erwartet, dass die Ausschüsse nun ihr Geschäft mit Ernst zur Hand nehmen werden.
Die Ausschüsse glaubten sich mit dieser Antwort des K. Ferdinand noch nicht beruhigen zu können. Es wurden noch bis zum 4. März mehrere, zum Theile hitzige Schriften gewechselt, ohne dass ein Theil weiter nachgegeben hätte.
Unter dem 13. Februar erklärten die Ausschüsse, dass sie, mit alleiniger Ausnahme des Artikels über die Suspendirung des Generals vom 20. April 1554 die königliche Resolution gar nicht annehmen können, wesshalb es ihnen wegen Ungleichheit ihrer Vollmachten auch gar nicht möglich sei, vor Bewilligung der Religionssache sich in Verhandlungen einzulassen. Es wurde weiter ausgeführt, dass es keine grössere Betrübniss geben könne, als mit beschwertem Gewissen, den in der Taufe gemachten Gelübden zuwider, "sich einer andern Religion, so dem Wort Gottes entgegen, unterwerfen" zu sollen. Gegen das Wort Gottes gilt keine auch noch so alte Menschensatzung; das Gewissen und die rechte wahre Religion ist nur Gott und keinem Menschen unterworfen. "Gott Ehr und Lob, dass sein ... Wort jetzo in dieser Zeit unsers Lebens so klar und lauter wiederumen an den Tag kummen, dadurch der wahre Will Gottes und was dem zuwider, so durch Menschensatzungen und Ordnungen aufkummen , dijudicirt und erkennt werden mag," wie das der König aus ihren eingereichten Darstellungen ersehen hat11.1.
Die Behauptung, dass die Communion unter einer Gestalt schon vor dem Costnitzer Concilium gebräuchlich gewesen sei, könnte man, "wo es die Zeit zuliesse”... mit beständigem Grund der Schrift "wider jene, so soliches E. kunigl. Mt. fürbilden,” leicht darthun.
Wolle der König bei seiner Resolution in Betreff des Religionsfriedens zu Augsburg verharren, so bliebe den drei Ständen oder dem grössten Theile derselben, welcher vor ihm sein Bekenntniss zu wiederholten Malen abgelegt habe, nichts anderes übrig, als seine Güter zu verkaufen und auszuwandern. Er möge erwägen, wie unter solchen Umständen etwas bewilligt oder wie die Bewilligung eingetrieben werden könnte; wie es ihm, seinen Söhnen und den Ländern den Türken gegenüber ergehen würde.
Da man in Augsburg auch den Unterthanen geistlicher Fürsten im Reiche bei der augsburgischen Confession zu bleiben gestattet bis zur endlichen Vergleichung und ihnen hierüber Assecuration ausgefertigt habe, so [Seite 12] wolle der König auch ihnen gleiche Freiheit gewähren und jedem Lande hierüber eine Assecuration ausfertigen.
Schon nach drei Tagen (am 16. Februar) erwiderte König Ferdinand, eine so scharfe und "anhäbige" Schrift auf sein mildes, gnädiges und väterliches Erbieten nicht erwartet zu haben. Das reine, rechte Wort Gottes und der christliche Verstand desselben könne nur in der christlichen Kirche gefunden werden. Wenn nach eines Jeden Gewissen und Glauben, und eines Jeden Meinen das Wert Gottes gelehrt werden soll, so werden in kurzer Zeit auch in den n. ö. Landen Ketzereien, Schwärmereien etc. überhand nehmen. Jeder würde das reine Wort für sich in Anspruch nehmen, sich auf sein Gewissen und seinen Glauben berufen, welche keiner menschlichen Creatur, sondern nur Gott allein unterworfen. Die Erfahrung bezeugt sattsam, was für Einigkeit im Glauben und in der Religion übrig bleibt, wo der Einzelne nach seinem Verstande das Wort Gottes auslegt.
In seiner Bemerkung über den Religionsfrieden wollte er nicht zur Auswanderung veranlassen oder sie auflegen, sondern nur den Sinn desselben erklären.
Er hat verheissen, in Betreff des heiligsten Sacraments entweder eine Einigung zu erwirken oder im Falle es nicht möglich wäre, selbst Mittel und Ordnung vorzukehren, bis dahin aber die Execution seiner Mandate zu suspendiren mit der angehängten Bedingung. Mehr zu thun, ist ihm als einem katholischen Fürsten nicht möglich. Man soll die Kirche hören. Viele fromme Christen, Kaiser und Könige haben durch Jahrhunderte in dieser Einigkeit gelebt und es würde auch den n. ö. Ländern nutzbarer sein, bei derselben zu bleiben. Es waltet kein Zweifel ob , dass früher mehr Sieg, Ruhe, Frieden, Glück und Wohlfahrt herrschte als gegenwärtig, wo so viele Secten auftauchen, deren jede sich des klaren, reinen Verstandes des Wortes Gottes berühmt.
Diese ernsten und kräftigen Worte des Königs scheinen die Eiferer etwas zur Besinnung gebracht zu haben. Zwar bezeugen sie neuerdings, von ihrem Bekenntnisse nicht weichen zu wollen, doch wollen sie sich alles "Disputirens" enthalten; es sei auch ihre Meinung nicht gewesen, des Königs Gewissen dem Worte Gottes zuwider zu beschweren, vielmehr sei ihnen nur um des Königs und der Länder zeitliches und ewiges Heil zu thun.
Da er das Mandat der Communion wegen suspendirt habe, so bitten sie ihn, auch noch zu gestatten: "mit der Lehr und Predig des reinen lautern Wort Gottes, denselben Prädicanten und Schulhaltern den gleichen Verstand habe ..., dass dieselben an (ohne) Mäniglichs Irrung denselben ihren gottseligen Berufungen mit Reichung der Sacramente, der reinen Lehr und Predig ... sammt denen, so solche reine Lehr und Sacramente empfahen und hören, von Mäniglich ungehindert und unverwehrt dabei bleiben mügen und ohne Strafe." Bewilligt er diesen Punkt nicht, so kann nur eine unfruchtbare und unschliessliche Handlung daraus erfolgen, "das haben E. kunigl. Mt. allergenädigist wol zu erwägen." [Seite 13]
Diesen Entschluss, sich bei der obwaltenden Gefahr in keinen Disput einzulassen, findet K. Ferdinand in seiner Antwort vom 24. Februar sehr weise. Damit sei auch gar nichts geholfen , sondern nur in treuherziger und stattlicher "Zusammensetzung ," in festem und kräftigen Zusammenwirken. Hinsichtlich der Verkündung des reinen und klaren Wortes Gottes, der Prediger und Schulhalter bleibt er bei seiner frühern Erklärung; erwartet aber auch von Seite der Ausschüsse, dass sie zur Verhandlung greifen werden. Allein dabei hatte es sein Bewenden noch nicht. Die Ausschüsse übergaben noch zwei Schriften: am 28. Februar und am 3. März, mit der Versicherung schließend, dass sie zufolge empfangener Instruction "von ihren gethanen Confession und Bekanntnussen nit stehen oder weichen, sondern sie sein ... dabei zu beleiben und zu verharren gänzlich gedacht.
Während dieses Schriftenwechsels wurde indessen auch wegen der Angelegenheit verhandelt, um derentwillen K. Ferdinand die Ausschüsse berufen hatte. Am 8. Febr. überreichten diese eine Denkschrift, wo sie anerkennen, dass die Sache sehr dringend sei. Der Grund, wesshalb nicht schneller zum Werke könne gegriffen werden , liege in der Ungleichheit der Vollmachten und Instructionen, da einige derselben vor Erledigung der Religionsangelegenheiten nichts zu handeln erlauben. Indessen wollen sie in Anhoffnung einer günstigen Resolution ihr Gutachten abgeben.
Es umfasst folgende Punkte:
In der Antwort auf diese Schrift — am 16. Februar 1556 — dringt K. Ferdinand auf Beschleunigung, da die Noth sehr gross und die Besorgnisse grösser als jemals zuvor seien. Er ermahnt die Ausschüsse, sich nicht [Seite 15] mit Privatsachen aufzuhalten und gibt ihnen zu bedenken, wohin solches Hinhalten führen könnte; er fordert sie auf, ihn nicht aufzuhalten, da er auch bei Böhmen und dem Reiche Hülfe suchen wolle.
Das Gutachten derselben beantwortet er folgendermassen:
Die Ausschüsse übergaben ihre Duplik am 21. Februar. In derselben wiederholt das Land unter der Enns seine frühere Bewilligung, 172612 fl. rhein. und fügt bei, dass im Falle der Belagerung eines Fleckens an der n. ö. Grenze durch den Feind oder eines gähen Nothfalles von 100 Pfd. Geld jeder Landmann ein gerüstetes Pferd ins Feld schicke , und von 30 Unterthanen ein Büchsenschütze durch 2 — 3 Monat gestellt werden soll. Uebrigens ist der Ausschuss dieses Landes der Ansicht, und zwar entgegen dem Vorschlage der Länder Steyer und Krain, dass alle Bewilligungen "zu einem Säckel und Gleichheit gemacht” werden und die Austheilung des Kriegsvolkes und die Beschützung der Grenze durch den Obristen und die Kriegsräthe der Länder geschehen soll.
Steyer will 170000 fl. bewilligen und schlägt vor, dass statt des Zuzuges16.1 jeder Landmann einen geringen (leichten) Reiter an die Grenze stelle mit einem Monatsold von 6 — 8 fl., wozu auch die Städte beizuziehen seien. Dabei lernen die Landleute den Krieg, bilden sich zu tüchtigen Obristen heran und ermuthigen d!e Kroaten, die sich sonst verlassen sehen. Würde der König oder seiner Söhne Einer zu Felde ziehen, so sitzt [Seite 17] ausserdem jeder Landmann, den nicht Alter oder Krankheit entschuldigt, persönlich auf. Die Hauptleute der leichten Reiter könnten den Kriegsrath des Obristen bilden.
Dieser Vorschlag gefiel dem Könige und er forderte die Ausschüsse auf, ihn in Erwägung zu ziehen. Allein man konnte sich nicht einigen. Besonders widersprachen die Ausschüsse von u. d. Enns und hoben hervor, dass, im Falle der Herr zu Haus bleibe, er auch seine besten Pferde und Knechte zurückbehalten werde. Sie halten für zweckmässiger, Reiter aufzunehmen, welche um 10 fl. monatlich wohl zu haben sein würden. Solchen würden sich auch Landleute anschliessen. Als sich keine Vereinigung erzielen liess, wurde die Forderung des K. Ferdinand angenommen, es hiemit wie in der letzten, dreijährigen Hülfe zu halten, worauf das Land unter der Enns sogleich einging. Die Ausschüsse der andern Länder sollen auf den nächsten Landtagen die gleiche Bewilligung oder die Annahme des steyerischen Vorschlages bewirken.
Die Ausschüsse des Landes ob der Enns erklären, dass sie eine bedingte Vollmacht erhalten haben, nämlich nur auf 40000 fl., wenn der König nicht Religionsfreiheit bewillige, und statt des Zuzuges im Fall der Noth 300 leichte Pferde, doch nur an die Grenze des Landes unter der Enns — auf zwei bis drei Monate. Würde aber der König ihrer Bitte wegen der Religionsfreiheit entsprechen, so ist ihnen erlaubt, 58000 fl. zu bewilligen und auf den Nothfall von 100 Pfd. Geld der Einlage ein gerüstetes Pferd, doch mit Einbeziehung der Städte und der Prälaten, welche aber, weil sie nicht persönlich zuziehen, von 100 Pfd. zwei Pferde zu stellen hätten. Die bewilligte Summe dürfte aber nur auf an der österreichischen Grenze zu unterhaltendes Kriegsvolk ausgelegt werden.
Kärnten will 60000 fl. beisteuern, ausserdem noch ein gerüstetes Pferd von 200 Pfd. Geldes, welche aber aus der Bewilligung bezahlt werden sollen. Doch soll dieser Antrag nicht verbindlich sein und erst an die Landschaft zurückgebracht werden, bei der die Ausschüsse ihr Bestes thun wollen.
Krain erbietet sich zu 50000 fl. "sammt Einführung der windischen und krabatischen Grenitzen Nothdurft" und endlich die Grafschaft Görz, d. h. die Geistlichkeit und der Adel, zu 3500 fl.
Die ganze Bewilligung belief sich also auf 496,612 fl. Damit war K. Ferdinand nicht zufrieden. Er äusserte, dass er bei der Lage der Sachen auf 800,000 fl. gerechnet hätte, wolle sich aber begnügen mit 3 ganzen Gülten und zwar in der Art, dass die Landleute eine Gülte aus eigenem Säckel, die zwei übrigen aber die Unterthanen zu geben haben. Allein die Ausschüsse blieben unbeweglich bei ihrer frühern Aeusserung, obgleich sich K. Ferdinand auch mit 2 1/2 Gülte begnügen wollte und ihnen zu bedenken anheim gab, wie wenig sich unter den obwaltenden Umständen mit einer so geringen Summe ausrichten lasse; wie unmöglich bei der Ueberbürdung der Kammergüter ihm selbst grosse Anstrengungen fallen; wie übel ihr Beispiel auch auf Böhmen und das Reich wirken werde. Er erklärte feierlich, dass die Schuld auf sie fallen werde, wenn sich grosses Unglück ereigne. [Seite 18] Endlich erklärt er, die Bewilligung des Landes unter der Enns annehmen zu wollen, so auch die Bewilligung von Steyer und Krain, insoferne sie selbe bis zum Betrage von 2 1/2 Gülte erhöhen, was an dem nächsten Landtage geschehen soll.
Die Anerbieten der andern Ländern sind sehr gering und ganz ausser Verhältniss und können nicht angenommen werden. Der König wird von den Landtagen eine Erhöhung auf 2 1/2 Gülten von den Landschaften fordern.
Die Ausschüsse des Landes u. d. Enns hatten den Vorschlag gemacht, statt des 30. Mannes einen Büchsenschützen ins Feld zu stellen. K. Ferdinand fand diesen Vorschlag sehr annehmbar, um so mehr, als nach den gemachten Erfahrungen man sich im Falle dringender Noth auf das Aufgebot, besonders auf den ungeübten Bauern, nicht verlassen könne, dasselbe entweder zu spät komme oder sonst unverlässlich und oft mehr hinderlich als nützlich sei. Er wünscht, dass sich die Gesandten über diesen Gegenstand vereinigen möchten, was dann auch geschah, indem Steyer und Krain noch in Wien sich dem Vorschlage anschlossen, die Ausschüsse von o. d. Enns, Kärnten und Görz aber ihre guten Dienste auf den kommenden Landtag verhiessen.
Die Ausschüsse beharrten hartnäckig auf ihrer Forderung, dass den Landschaften die Aufnahme und die Abdankung des Kriegsvolkes zustehen soll, worauf aber K. Ferdinand durchaus nicht einging.
Auch auf die dringende Forderung des Königs, auf die Befestigung der Grenzflecken, Anschaffung von Kriegsbedarf und Proviant die Bewilligung auszudehnen, wollten sich die Ausschüsse nicht einlassen. Diese Forderung musste ebenfalls an die Landtage gebracht werden.
Durch Anticipation Geld aufzubringen, wurde durchaus verweigert. K. Ferdinand liess die Sache endlich mit der Erklärung fallen, dass er wegen der Folgen einer solchen Unterlassung entschuldigt sein wolle.
Zu Obristen und Kriegsräthen schlug das Land u. d. Enns als taugliche Männer vor: den Grafen Julius von Hardeck, Wilhelm von Pucheim, Leonhard von Harrach, Wilhelm von Hofkirchen, Erasmus von Scherfenberg, Ehrenreich von Künsberg, Christoph von Jörger, Gebhard Welzer, Hanns von Fünfkirchen, Georg Teufel. Aus diesen wäre ein Obrist und zwei Kriegsräthe zu wählen. Steyer hält die Ernennung von drei Obristen und zwar an der ungerischen, kroatischen und windischen Grenze für zweckmässig und schlägt für die windische den Hanns Lenkowitsch, für die übrigen vor allen Andern den Hanns von Ungnad vor, dann Lukas von Zackl, Caspar von Herberstein, ferner Hanns Welzer, Ehrenreich von Künsberg, Georg von Pögl, Sigmund Galler, Georg Stadler, Sigmund Schraten, Franz von Teufenbach, Andreas Rindscheit18.1 und Georg von Gaisruck. Ob der Enns schliesst sich den Vorschlägen von unter der Enns an und fügt noch [Seite 19] Dietmar von Losenstein, Bernhard von Schifer und Hanns Aspan bei, woraus ein Obrist und ein Kriegsrath zu nehmen. Kärnten benennt den von Ungnad vor allen Andern, dann Georg von Wildenstein und Lenkowitsch als Obriste; als Kriegsräthe den Christoph von Mardax, Martin Mager und Caspar von Malentein. Krain schlägt vor zum Obristen der kroatischen Grenze den Hanns von Lenkowitsch, sonst stimmt es mit Steyer und hebt insbesondere den von Ungnad hervor; als Kriegsräthe werden bezeichnet Balthasar Kazianer, Georg von Sigerstorf, Martin Galler von Gallenstein.
Die Sache wegen der armen Pfarrer versprechen die Auschüsse an die Landschaften zu bringen und zu bewirken, dass die Steuerrückstände der Unvermögenden abgeschrieben werden.
Zum Schlusse stellten die Ausschüsse noch die Forderung an den König, dass die Leistungen der Pfandschafter und derjenigen, welche Kammergüter auf Wiederkauf erworben haben, in den gemeinen Säckel der Länder fallen sollen, was K. Ferdinand, als aller Gewohnheit entgegen, auf das entschiedenste verwarf.
Endlich wurde noch Fürbitte eingelegt für den Magister Bartholomäus Picka, "der Landschaft Steyr gewesenen Schulpräceptor." Der König wird gebeten, die Ungnade gegen ihn fallen zu lassen und ihm, wo nicht die Schularbeit, doch das zu gestatten, dass er als Privatperson in des Königs Landen sich aufhalten dürfe. —
So schloss sich denn dieser Ausschusstag nach beinahe zweimonatlichen, mühsamen Verhandlungen. Diese geben kein vorteilhaftes Zeugniss für die Einsicht und den Patriotismus der Stände der n. ö. Lande. Doch, ich will dem Urtheile des Lesers nicht vorgreifen, wie ich es auch in der Darstellung nicht gethan habe, so nahe die Versuchung auch manchmal gelegen ist. Jedenfalls geht aus ihr die Unrichtigkeit der Behauptung Raupach's hervor, welcher a. a. Orte sagt: "Dass also dieser Convent fruchtlos abgegangen."