Böhmische Vernewerte Landesordnung :: Register :: Transkription Speer 2015

Böhmische Vernewerte Landesordnung :: Register :: Transkription Speer 2015

Inhaltsverzeichnis

[Editorial]

Der Röm: Kai: auch zu Hung: und Böhaimb/ [et]c. Königl: Maj: Ferdinandi deß Andern/ [et]c. Vernewerte Landes-Ordnung Deroselben Erb Königreichs Böhaimb. Erscheinungsjahr: 1627. Erscheinungsort: Wien in Oesterreich. Verlag: Gelbhar [Titelaufnahme SUB Göttingen (gesehen: 07.12.2015 06:51)]

Register händisch transkribiert und mit Links auf die Seiten des Textes versehen.
Heino Speer
Klagenfurt am Wörthersee.

Register der Tituln so in diser Vernewerten Landes-Ordnung zu finden.

Die Zahl der Blätter. Tituli vom Jure publico. Die Zahl der Tituln.
Folio. 1. 2. Von der ErbSuccession im Königreich Böhaimb. A. I.
3. Von der Erbhuldigung. A. II.
4.Von dem jurament vnd Aid deß Königs. A. III.
5. biß 8. Von LandTägen vnd wie dieselbige gehalten werden sollen. von A. IV. biß VIII.
9. Von Bestellung der Königlichen LandAembter vnd dem LandRecht A. IX. vnd X.
10. 11. Von der Gebühr vnd Schuldigkeit der Inwohner deß Königreichs Böhaimb / in Sachen so den Krieg betreffen. A. XI. vnd XII.
12. Von Verbündnussen vnd Conspirationen. A. XIII.
13. 14. Von Jahrmärckten / Schlössern vnd Vestungen auch Auffricht- und Steigerung deß Zols vnd Mauten. A. XIV.
15. 16. Von Nobilitationen vnd Wappenbriffen. A. XV. XVI.
16. 17. Von confiscirten Güttern vnd Glaiten. A. XVII. XVIII.
17. biß 20. Von Belehnung vnd Annembung der Außländer in das Königreich. A. XIX. XX.
21. Von Bergkwerck vnd Müntzen. A. XXI.
22. Von denen Privilegijs wegen alienation der zum Königreich gehörigen Gütter. A. XXII.
22. 23. Von der Religion. A. XXIII.
24. Vom Geistlichen Stand. A. XXIV.
25. 26. Von Vereusserung der Geistlichen Gütter. A. XXV. XXVI.
27. Vom Andern Stand deß Königreichs Böhaimb / Nämblich vom Herren Stand. A. XXVII.
28. 29. 30. 31. Von denen Hertzogen / Fürsten Hoch vnd Wolgebornen / vnd denen / so Wir in den Alten HerrenStand deß Königreichs Böhaimb absonderlich erhoben. A. XXVIII. XXIX. XXX.
31. 32. Vom Dritten Stand deß Königreichs Möhaiumb / als Nämblich vom RitterStand / vnd wie derselbe in das LandRecht neben dem HerrenStand genomen werden sol. A. XXXI.
33. 34. 35. Von der Session in- vnd ausser deß LandRechtens. A. XXXII.
36. Vom Vierten Stand deß Königreichs Böhaimb / als Nämblich von den Stäten.A. XXXIV.
37. biß 42. Von Vnsern Königlichen Landes-Aembtern. von A. XXXVI. biß XLI.
42. Vom Aid deß Obristen Burgkgraven zu Prag / auch anderer ObristenLandOfficirer vnd Königlicher Beambten. A. XLII. XLIII.
43. 44. Das Jurament vnd Aid / welchen ein jeder Königl: Rath vnd LandRechtsBeysitzer auß dem Herren- vnd RitterStand zu leisten schuldig. A. XLV.
44. 45. Der Aid Vnserer Königlichen Räth vnd Beysitzerer Vnsers Königl: Cammer- Hof- vnd LehenRechtens. A. XLV.
46. Vnsers Haubtmans auf dem PragerSchloßAid. A. XLVI.
46. Der Aid Vnsers Obristen Müntzmeisters. A. XLVII.
47. Von der KraißHaubtleuth Aid vnd Ambt. A. XLVIII.
49. 50. Vom Königlichem Procurator vnd absonderlich von seinem Aid vnd Ambt. A. XLIX.
Folgen die Tituli von denen vnterschiedenen Tribunalien deß Königreichs / vnd denen Processen / so vor denselben gehalten.
51. biß 58. Vom grössern LandRecht. B. I. biß IX.
59. 60. Welche Sachen vor das grössere LandRecht gehören. B. X. XI.
61. 62. Von denen außgeschnitenen Zeteln so vor Anfang deß Proceß bey dem LandRecht gebräuchlich. B. XII. XIII. XIV.
63. biß 66. Von Verträgen vnd Vergleichungen. B. XV. XVI. XVII.
67. biß 70. Von Citationen vnd Klaglibellen. B. XVIII. XIX. XX.
71. 72. Von Vberraich- Insinuir- vnd Exequirung der Citation oder Beschickung. B. XXI. XXII.
73. biß 87. Was be Stell- vnd Vbergebung der Klag vnd Citation in acht zunehmen / damit die Exceptiones (dardurch vor disem der Puhon- oder Obeslani auffgehoben oder für vnbillich erkent worden) verhütet / vnd wie dieselbe Exceptiones mit denen Dilatorischen vnd Peremptorischen Exceptionen vber einkommen. B. XXIII. biß XLII.
88. biß 90. Von Cautionen vnd Fürstand. B.> XLIII. biß XLVII.
91. biß 99. Von denen Procuratoren. B. XLVIII. biß LX.
99. biß 103. Von denen Schrifftlichen Processen. C. I. biß V.
103. biß 107. Wie nach der Klag mit denen Schrifften zuverfahren. C. VI. biß XI.
107. 108. Von der Replica vnd Antwort deß Klägers / auff deß Beklagten Exceptionschrifft. C. XII. XIII. XIV.
109. biß 111. Von der Duplica vnd was sonst auff die Replica erfolgen soll. C. XV. biß XVIII.
112. 113. 114. Was nach der Duplica für Schrifften zu zulassen C. XIX. biß XXII.
114. biß 130. Tituli so in sich begreiffen wie vnd wan der in denen Schrifften angezogene Beweiß / bey wehrendem Process verführt werden solle. C. XXIII. biß LXIV.
130. biß 139. Von Zeugen. C. XLV. biß LXV.
139. biß 144. Von Zeugen auß denen Stäten / wie derselben Zeugnuß auffgenommen werden sollen. D. I. biß VIII.
146. 147. Von falschen Zeugen. D. XV. XVI.
148. 149. Von Zeugenführung ad perpetuam rei memoriam, das ist / zukünfftiger Gedächtnuß. D. XVII.
149. Wie die Zeugnuß der jenigen / so jhres Leibs Vngelegenheit halber bey der LandTafel nicht erscheinen können / auffzunehmen D. XVIII.
150. Vom Zeugnuß der Gewercken oder Bergkleuth. D. XIX.
151. 152. Von dem Jurament der Zeugen. D. XX. XXI.
152. Von dem Jurament eines krummen vnd gebrechlichen Menschens. D. XXII.
153. biß 155. Von Exhibir- vnd Heraußgebung der schrifftlichen Vrkhunden. D. XXIII. biß XXVII.
156. biß 158. Von Aidsleistungen vnd Juramenten. D. XXVIII. biß XXXII.
159. biß 165. Vom Erstandenem Recht. D. XXXIII. biß XLII.
165. biß 181. Vom Vrtheiln vnd Rechtsprüchen so auff Erkantnuß der Sache gesprochen werden. D. XLIII. biß E.XV.
181. Notul eines außgeschnitenen Zetels in Sachen eine Erbschafft betreffend. E. XVI.
182. 183. Antwort auff dergleichen außgeschnitenen eine Erbschafft betreffenden Zetel. E. XVII.
184. Notul einer Klag auff vorgangenen außgeschnitenen Zetel. E. XVIII.
185. Notul einer Klag da Zeugen vonnöthen vnd kein außgeschnitener Zettel vorhanden. E. XIX.
186. Notul einer Beschickung oder Citation. E. XX.
187. biß 192. Von der Cantzley vnd was für Sachen daselbst zu tractiren. F. I. biß VII.
192. biß 197. Von etzlichen Sachen sü für die LandTafel gehören vnd derselben Extraordinari Process. von F. VIII. biß XV.
197. biß 200. Vom kleinern LandRecht. vom F. XVI. biß XXI.
201. biß 205. Von dem BurgkgravAmbt. von F. XXII. biß XXVIII.
205. biß 210. Von dem SchadenRecht / so man vor denen VnterAmbtleuthen bey der LandTafel zu halten pflegt. von F. XXIX. biß XXXVIII.
211. biß 216. Von dem CammerRechten. von F. XXXIX. biß XLIX.
216. biß 227. Von dem Hof- oder LehenRecht. von F. L. biß LXXII.
227. Von dem AppellationRath. F. LXXIII.
228. biß 235. Von Belernungen vnd Revisionen. F. LXXIV. biß LXXXIII.
235. biß 239. Folgen nunmehr die Titul wie es sonst ferrner nach denen gesprochenen Vrthln zu halten / vnd von denen Executions Processen. von G. U. biß VII.
239. 240. Von Schutz vnd Handhabung deß Rechtens. G. VIII. IX. X.
241. biß 250. Was gestalt man sich nach denen Rechtssprüchen / bey der Einführung wegen der Erbgründe wie auch der Schulden halber zuverhalten. von G. XI. biß XXVIII.
251. biß 261. Von Steckbriffen. von G. XXVIII. biß XLVII.
261. biß 265. Von Führung deß ExecutionsProceß vermög einer Verschreibung / so auff die Einführung mit dem Cammerling von der LandTafel gerichtet ist. von G. XLVIII. biß LI.
265. biß 269. Von der Execution so auf die Verschreibungen / darinnen Zinse oder Gülte (welche nach Böhaimbischen Rechten CammerZinsen genant werden) begriffen / ergehen sol. von G. LII. biß LX.
270. biß 272. Von Verbürgung deß Cämmerlings. vom H. I. biß VI.
273. Von Kummer vnd Arrest. H. VII.
  Folgen die Tituli von der LandTafel / als denen Archiven deß Königreichs Böhaimb.    
275. Von Ordnung der LandTafel. J. I. II.
276. Von denen VnterOfficirern vnd andern Dienern bey der LandTafel. J. III.
277. biß 279. Von Relationen so zur Land- vnd HofTafel geschehen. J. IV. vnd V.
280. biß 287. Wie die Einverleibung in die LandTafel beschehen sollen. von J. VI. biß XIX.
288. biß 291. Von denen Widersprüchen welche Böhaimisch Odporý genant werden. vom J. XX. biß XXVI.
292. 293. Von denen Visen J. XXVII.
  Jm Andern theil wird gehandelt von denen Conträcten folgends von denen Leibgedingen / Fürmundschafften / Successionen / Erbschafften oder Theilungen / Verjährungen vnd andern vnterschidenen Rechten vnd dan endlich von denen Peinlichen Sachen.    
294. biß 297. Erstlich von denen Kauffs Conträcten vnd deren / auch anderer Conträcten Einverleibung in die LandTafel. von K. I. biß VI.
297. Von denen Gewöhren Böhaimisch Sprawý genant. K. VII.
298. biß 304. Von der LandesGewöhr. von K. VIII. biß XX.
305. 306. Mit was Ordnung das Recht wegen deß LandesVngewöhr vnd anderer Gewöhr geführt werden solle. K. XXI. XXII.
307. 308. Von denen jenigen Gewöhren so mit Briffen zugeschehen pflegen. von K. XXIII. biß XXVI.
309. Betreffend die Gewöhr wegen der Pfand oder LehenGütter. K. XXVII. XXVIII.
310. biß 314. Von Verschreib- vnd Verpfendung der Erbgütter. von K. XXIX. biß XXXVI.
314. 315. Von Außlösung der Gütter. von K. XXXVII. biß XLI.
316. biß 323. Von SchuldVerschreibungen vnd Bürgschafften. von L. I. biß XXI.
323. biß 326. Von Bezahlung der jenigen Schulden / die sich höcher als der Schuldner Vermögen erstrecken. von L. XXII. biß XXVI.
326. biß 328. Von Einschuldigung der Waisen / vnd der jenigen / derer Vätter noch im Leben seyn. von L. XXVII. biß XXXIII.
328. Von denen Spilgeldern. L. XXXIV.
329. biß 335. Von Wucherlichen vnd andern verbotenen Contracten. von L. XXXV. biß M. XVI.
335. 336. Von denen jenigen Sachen / so ausser Geld zugebrauchen /außgeliehen werden. von M. XVII. biß XIX.
336. biß 338. Von denen jenigen Sachen / so zu trewen Handen in eines Verwahrung zugestelt worden. von M. XX. biß XXVI.
338. 339. Von denen Handfesten. M. XXV. biß XXVI.
  Tituli von denen Leibgedingen / Fürmundschafften / Successionen / vnd andern vnterschidenen Rechten.     
339. biß 347. Von Leibgedingen vnd andern Rechten so die Heurthen angehen. von M. XXVII. biß XLVI.
348. biß 357. Von der Fürmundschafft. von N. I. biß XX.
357. Folget das Jurament so ein jeder Fürmund leisten sol. N. XX.
357. biß 369. Von denen Successionen vnd Erbschafften / vnd Erstlich von denen jenigen Successionen so auß einem Testament geschehen. von O. I. biß XX.
369. biß 372. Was ein Vatter oder Mutter jhren Ehelichen Kindern im Testament zulassen schuldig vnd von der Exhaereditation vnd Enterbung der Kinder. von O. XXI. biß XXVIII.
373. biß 377. Von Successionen vnd Anfällen der jenigen Gütter so ohne Testament mit Tod abgehen. von O. XXIX. biß XXXVI.
378. biß 383. Dritter Ordo deren so auff der SeitenLini verwant seyn / vnd zu Latein Collaterales genant werden. von O. XXXVII. biß L.
384. biß 386. Von vngetheilten Güttern vnd denen so in einer Gemeinschafft stehen. vom P. I. biß III.
387. biß 394. Von denen Theilungen wie dieselbe geschehen sollen. von P. IV. biß XX.
395. biß 397. Von Praescriptionen vnd VerJährungen. von P. XXI. biß XXIX.
  Folgen nunmehr die Tituli von Andern vnterschiedenen Rechten vnd Gerechtigkeiten.    
398. biß 407. Von Nicht Auffhaltung frembder Herren Vnterthanen / vnd dem Recht der Herren gegen jhren Vnterthanen auch derselben Dienern vnd Beambten. von Q. I. biß XXI.
407. Von Einschuldigung der Vnterthanen. Q. XXII.
408. biß 410. Von denen Ambtleuthen vnd Dienern. von Q. XXIII. biß XXIX.
411. Von dem Recht einem andern seinen Grund vnd Boden zuverbieten. Q. XXX. XXXI.
412. biß 414. Von Eintreibung vnd Pfändung deß Viechs. Q. XXXII. biß XXXVII.
45. 416. Von denen Gräntz vnd Rainsteinen vnd derselben Recht / wie auch den LandGräntzen. Q. XXXVIII. XXXIX.
416. 417. 418. Von Flösung deß Holtzes vnd wie es damit gehalten werden sol. von Q. XL. biß XLV.
419. 420. Von den Wasserflüssen. Q. XLVI. XLVII.
420. biß 424. Von der JagtGerechtigkeit vnd dem Weydwerck. von Q. XLVIII. biß LVII.
425. biß 429. Von Püchsen vnd Röhren / vnd dem Recht diesebe zutragen vnd zuführen. von Q. LVIII. biß LXV.
430. Von dem Recht Krätschmar vnd Wirthshäuser zu halten. Q. LXVI. LXVII.
431. 432. Von denen Juden vnd wie weit sie berechtigt in dem Königreich Böhaimb zu contrahirn. Q. LXVIII. vnd LXIX.
  Folgen nunmehr die Tituli von denen Peinlichen Sachen.    
432. biß 434. Von Criminal Sachen / vnd wie sich darinnen die KraißHaubtleuthe vnd Grundherren / wegen Vergwissigung der Personen / vnd deß erforschlichen Gerichts halber zuverhalten. von R. I. biß V.
435. biß 446. Vom Peinlichem Gericht vnd insoerheit von denen scharffen Fragen. von R. VI. biß XXVII.
447. 448. Von denen Glaitten. von R. XXVIII. biß XXX.
448. 449. Von denen Delictis vnd Verbrechen. R. XXXI. biß XXXIII.
  Folgen die Tituli so theils on voriger LandesOrdnung von denen Delictis zufinden.
Von Gwalt vnd was Gwalt ist / vnd von Verlust Leib / Ehr / vnd Guts.
   
449. Von öffentlicher Gewalt. S. I.
450. biß 454. Von denen Absagern / vnd denen jenigen / welche nach dem sie der Vnterthänigkeit im Königreich Böhaimb loß gezehlt / jhre Zu- und Ansprüche nicht mit Recht / sondern Gwalt suchen vnd außüben wöllen. von S. II. biß IX.
454. biß 455. Von denen so sich wider den König oder dero Erben Nachkommende Könige in KriegsBestallung einlassen. S. XI. XII. XIII.
455. Von widerwerttigen vnd Rebellischen Vnterthanen. S. XIII. [= XIV]
457. biß 459. Von der Gwalt so nicht für öffentliche Gwalt gehalten vnd dahero die andere Gwalt bißhero genant worden. von S. XV. biß XX.
460. biß 475. Von Mord vnd Todschlägen. von T. I. biß XXX.
476. 477. Von denen StrassenRaubern vnd Dieben. T. XXXI. biß XXXV.
478. 479. Von famoslibellen oder Schmähschrifften. T. XXXVI.
479. biß 486. Von Injurien Ehrensachen / vnd Schmähworten. V. I. biß XV.
486. 487. Von dem Hochmuth vnd was vnter disem Verbrechen verstanden. W. I.
487. 488. 489. Von dem Frävel / vnd was für Fälle zu disem Verbrechen gehören. W. II. III. IV.
490. biß 492. Von aigenmächtiger vnrechtmessiger Einführung in die Gütter. W. V. VI. VII.
492. biß 495. Von dem vnordenlichem Wandel vnd Leben. X. I. biß V.
495. biß 502. Von denen Betlern / Faulentzern / vnd Landstörtzern. Y. I. biß XIV.
502. biß 506. Von Straff derjenigen / so einem andern seine Vnterthanen ohne Vrsach einziehen vnd in gefänglicher Hafft halten. Z. I. biß VI.



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