Christian Neschwara, Johann Baptist Suttinger (1608–1662) :: Digitale Bearbeitung Heino Speer 2013

[Editorial]

Christian Neschwara, Johann Baptist Suttinger (1608–1662). Porträt eines bedeutenden Juristen Österreichs im Rechtsleben seiner Zeit. In: G. Kohl / Ch. Neschwara / Th. Simon (Hrsg), Rechtsgeschichte mit internationaler Perspektive. Festschrift zum 65. Geburtstag von Wilhelm Brauneder, Wien 2008, 363-384.Quellen Digitalisiert von Heino Speer in Zusammenarbeit mit Christian Neschwara Februar 2013. Für sämtliche Veränderungen gegenüber der Vorlage trägt Heino Speer die Verantwortung.

I. Allgemeine Würdigung

Der Wiener Jurist Johann Baptist Suttinger zählte nach dem Urteil seines steirischen Zeitgenossen Nikolaus Beckmann (1634–1689) zu den „magna ... lumina“ der österreichischen Rechtswissenschaft des 17. Jahrhunderts.1 Seine aus der niederösterreichischen Gerichtspraxis erarbeiteten Darstellungen des Landesrechts haben nach Einschätzung von Franz Zeiller die Juristengenerationen bis zu den Kodifikationen des Justizrechts als „fruchtbarste Anleitung“2 geschätzt. In Zusammenhang mit den Bemühungen um die Schaffung einer „Landesordnung“ für Niederösterreich war er in den 1650er Jahren federführend [Seite: 364] an der Ausarbeitung eines Entwurfs beteiligt, aus dem eine Reihe von Einzelgesetzen hervorgegangen sind, an welche die Ende des 18. Jahrhunderts einsetzenden gesamtstaatlichen Kodifikationen des österreichischen Justizrechts anknüpfen konnten:3 In der vom Jubilar vor mehr als 20 Jahren herausgegebenen Sammlung von Biographien jener österreichischen Juristen, welche die Rechtskultur hier nachhaltig geprägt haben, fehlt jedoch ein Suttinger gewidmetes Porträt;4 diese Lücke soll nun ausgefüllt werden.5

II. Familie – Beziehungen – Soziales Engagement

A. Familie

Johann Baptist Suttinger ist 1608 in Wien geboren worden und dort am 1. Mai 1662 verstorben.6 Ein genaues Geburtsdatum ist nicht überliefert. Wo er aufgewachsen ist, bleibt im Dunkeln, ebenso seine Grundausbildung. Eine Eintragung in der Matrikel der Universität Wien nennt ihn 1623 „Nob[ilis]. Vienn[ensis].“ – einen „Edlen aus Wien“.7 1633 begehrte er – inzwischen absolvierter Jurist – von der Universitätsverwaltung die Ausstellung eines „Geburtsbriefes“8, einer beglaubigten Ehelichkeitsbescheinigung. Dieses Dokument nennt seine Eltern: Hieronymus, damals Konzipist der niederösterreichischen Kammer in Wien, und Elisabeth, geborene Khainperger. Suttingers Vater war davor bereits mit einer gewissen Catharina verheiratet, welche im Februar 1607 verstorben ist.9 Noch im selben Jahr hat er sich mit Suttingers Mutter vermählt und gemeinsam mit ihr in Wien ein Haus am Judenplatz 7 [Seite: 365] erworben. Nach dem Tod des Vaters verblieb es 1614 im Alleineigentum der Mutter als Universalerbin. Weitere Familienangehörige sind in dem im November 1613 in Rodaun, einem südlich von Wien gelegenen Ort, errichteten Testament des Vaters erwähnt, nämlich außer Johann Baptist noch ein zweiter Sohn, Hieronymus, sowie zwei Brüder, Thomas und Abraham, welche mit Legaten bedacht wurden.10

Abraham Suttinger ist auch als Zeuge im Geburtsbrief Suttingers genannt, und zwar mit dem Hinweis „gebürtig von Landtshut auß Baÿern“, wie wohl auch Johann Baptist Suttingers Vater. Abraham Suttinger hat 1605 in Wien geheiratet; er war hier Gerichtsadvokat, begegnet zwischen 1624 und 1636 aber auch in Perchtoldsdorf11, wo seine Tochter Johanna Regina in zweiter Ehe mit Heinrich Pergen, Landrechtsbeisitzer und Einnehmer der Landstände, verheiratet war.12 Später war er Grundbuchshändler bzw landständischer Rechnungs-Beamter in Wien. Er besaß hier in der Krugerstraße 4 ein Haus und hat 1632 ein zweites Mal geheiratet.13 Einer der beiden Zeugen dieser Eheschließung war Leopold Schniczer, ein landständischer Buchhalter, mit dem die [Seite: 366] Mutter von Johann Baptist Suttinger seit etwa 1620 in zweiter Ehe lebte;14 aus dieser Ehe stammte sein Halbbruder Johann Valentin Schniczer.15

Johann Baptist Suttinger selbst hat sich 1633 verheiratet, und zwar mit Benigna Daum (auch Dam[b], geboren 1614)16; im selben Jahr wurde Tochter Maria Rosina geboren.17 Im Mai 1640 erwarb Suttinger in Wien das Haus „zum roten Igel“18 in den Tuchlauben 12.19 Im Juli des darauffolgenden Jahres ließ er seine Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümerin „auf überleben an nuz vnnd Gewöhr ... schreiben“.20 Dieses Haus wurde 1651 wieder verkauft, nachdem das Ehepaar bereits im November 1650 in ein neues Haus am Kohlmarkt 7, das Suttinger allein erworben hatte21, übersiedelt war. Als Anerkennung für seine in diesem Jahr abgeschlossene Kompilation der „Consuetudines Austriacae“ (dazu unten III.B.1) wurde das Haus auf Betreiben der niederösterreichischen Regierung zwar auf zehn Jahre von der Hofquartierpflicht befreit,22 es war aber bereits mit einem „ewigen Burgrecht“23 belastet, welches [Seite: 367] der Vorbesitzer Georg Pacher von Pachberg und Johannstain 1643 letztwillig durch die Anordnung einer Stiftung von 3000 Gulden zu 5 % Zinsen jährlich, also 150 Gulden, als Rente zugunsten bedürftiger Studenten errichtet hatte.24.

B. Beziehungen

1. Aufstieg zum Ritterstand

In den 1640er Jahren bahnte sich der gesellschaftliche Aufstieg von Suttinger und seiner Familie an. Im Juni 1641 wurde er gemeinsam mit seinem Onkel Abraham in den Stand der rittermäßigen Edelleute erhoben und erhielt eine Wappenbesserung25; Suttingers Wappen trägt die Devise „Patienter audi. Benigni responde. Juste judice.“26

Im Juni des folgenden Jahres erwarb er durch Kauf den Thurnhof in Brunn am Gebirge27 sowie im Oktober desselben Jahres den Eisenböckhof in Perchtoldsdorf als ein „freÿ aigen“ und wurde Grundherr. Die kleine Herrschaft mit Wein- und Krautgärten sowie Äckern südlich von Wien bestand aus mehreren untertänigen Wirtschaftseinheiten in Brunn und etlichen Bürgerhäusern in Perchtoldsdorf. Im März 1644 fügte er durch Kauf ein weiteres „behaustes Guet zu Prunn“ hinzu, das bis dahin der Herrschaft Tribuswinkel untertan war.28 Alle diese Berechtigungen wurden 1650 im Gültbuch in einer Einlage zusammengefasst und dem Thurnhof zugeschrieben, für welchen Suttinger gegen Erlag der doppelten Gült die Abgaben-Befreiung erwirkte.29 Später hat er weitere landesfürstliche Lehenrechte in Niederösterreich erworben: [Seite: 368]

Wein- und Getreidezehenten in Röschitz im Weinviertel sowie ein Forstrecht am Gießhübl in der Umgebung von Brunn (1659) und einzelne Lehenrechte im benachbarten Perchtoldsdorf, Wein- und Getreidezehenten zu Inzersdorf und am Wienerberg sowie solche zu Vösendorf samt Dorfgerichtsbarkeit; außerdem besaß er Fischereirechte in Zwölfaxing und Wiesen in [Wien-]Simmering und in Patzmannsdorf (bei Hollabrunn) ein Lehen des Grafen Puechaim (1660/61).30

In Würdigung seiner Verdienste als Jurist für Landesfürst und Landstände (dazu unten III) wurde ihm im März 1649 das Prädikat „zum Thurnhoff“ verliehen.

Abbildung 1: Wappen Suttingers

Im Dezember 1658 erfolgte schließlich – in Ansehung seiner sowohl im „Landschreibereÿ als aniezo“ im „Canzler Ambt denen ... gesambten Ständ in vill weeg ersprießlich gelaistet“ Dienste „zue schuldigen danckhbarkhait“ – die Aufnahme in das niederösterreichische Ritterstands-Konsortium.31

2. Heiratsverbindungen mit dem landständischen Adel

Für Suttinger hatte sich nicht erst durch seine Aufnahme in den Ritterstand der Zugang zum Kreis der Landstände geöffnet, sondern bereits durch die erste Ehe seiner Tochter Maria Rosina mit Karl Pergen, damals Rat am landesfürstlichen Regiment und Ober-Einnehmer des ständischen Landrechts in Niederösterreich, seit 1655 Herr auf Aspang32; er wurde im Juli 1650 in den Ritterstand aufgenommen.

In Verbindung mit der Verlobung der Brautleute ist im November 1650 in Wien ein Ehevertrag, eine „Heÿraths Abred geschlossen“ worden.33 Darin wurde vereinbart, dass die „Jungfrau Brauth ... Ihrem Herrn Bräutigam zu rechtem Heÿrathguet“ 1000 Gulden „Rheinisch“34 zubringt, welche dieser „widerlegt“, und zwar „doppelt“, also mit 2000 Gulden. Beide Leistungen, Heiratsgut und Widerlage, waren „auf überleben verstanden“ worden. Darüber [Seite: 369] hinaus wurden der Braut vom Bräutigam „zu einer morgengab“ 2000 Dukaten „verehrt“, und zwar „in specie“ zur freien Verfügung. „Der Fahrnus halber“ wurde – unabhängig davon, ob die Ehe bekindert sein würde – ein gegenseitiges Erbrecht des überlebenden Ehegatten auf die Hälfte der dann vorhandenen Sachen des Vorverstorbenen vereinbart. Ausgenommen war Vermögen bestimmter Qualität, nämlich Bargeld, Forderungen („verbriefft: vnnd unverbrieffte Schulden“), Schmuck („Gold, Silber, Clainodien“), Bekleidung und Wein im Keller sowie persönliches Gebrauchsvermögen – auf Seiten des Bräutigams waren dies Bücher sowie Rüstung („mannswehren“) und auf der Brautseite „Frauen geschmuckh“. Für den Fall ihres Witwenstandes wurde der Braut auf „Jar vnd tag“ ein Nutzungsrecht am Vermögen des vorverstorbenen Mannes eingeräumt, wogegen sie sich – „so lang Sÿ als Herrn Pergens nahmen füehrt“ – zum Unterhalt der allenfalls vorhandenen Kinder verpflichtete. Außerdem sollte ihr ein Witwengehalt von 300 Gulden jährlich zustehen. Das übrige Vermögen blieb in der Disposition der Brautleute – darüber sollte „Jedweders ganz freÿ“ bleiben. Als Beistände der Braut fungierten ihr Vater sowie zwei seiner Kollegen am Regiment, unter anderem Hofkanzler Mathias Prückelmayr. Rechtswirksam wurden die Vereinbarungen35 zwischen den Brautleuten mit der im Februar 1653 in Wien vollzogenen Eheschließung.36

Aus dieser Ehe sind vier Kinder hervorgegangen, eine Tochter, Maria Anna (Lukretia?) Theresia (1654–1720), und drei Söhne, Karl (1654–1700), Johann Baptist (1656–1742) und Franz Anton (1658–1702).37 Zu Jahresbeginn 1659 hat Karl Pergen mit dem Barnabiten-Konvent einen Vertrag über die Errichtung einer Gruft zu St. Michael in Wien als Begräbnisstätte seiner Familie sowie seiner Schwiegereltern Johann Baptist und Benigna Suttinger geschlossen; nur wenige Wochen später ist er am 20. Februar 1659 verstorben.38

Bereits im folgenden Jahr, im Februar 1660, hat sich seine Witwe, Suttingers Tochter, mit Ott Ferdinand Volkra (auch Volkchra oder Volckhra; † [Seite: 370] 1694)39, Herr zu Steinabrunn, in Wien verheiratet.40 Das Ehepaar lebte auf der niederösterreichischen Burg Heidenreichstein; in der mehr als zehnjährigen Ehe wurden drei Kinder geboren: Ott Christoph (1660–1744), Maria Benigna (1662–um 1703) und Ott Johann Baptist (1666–1721).41

C. Soziales Engagement

Suttinger war ein sehr frommer Mann, er gehörte mehreren religiösen Bruderschaften an42 und unterzog sich in der Karwoche stets geistlichen Exerzitien im „Profeß-Haus der Societät Jesu“ in Wien. So oft es seine Zeit gestattete, hat er in der Kartause Mauerbach (bei Wien) „dem Chor beygewohnet/ die H. Comunion ... verrichtet“ und sich „in Geistliche Gespräche eingelassen“; jeden Ostersonntag hat er dort verbracht und den darauffolgenden „Weissen Sonntag ... bey den ... Carmelittern in der Vorstadt über der Schlagbrucken“ (Leopoldstadt). Als Mitglied der „Gotts=Leichnams Bruderschafft ... bey S. Michael“ in Wien hat er wöchentlich an „Umgang und Procession“ teilgenommen.43

Seine Zeitgenossen hielten ihn für einen „gutthätigen Mecoenaten“: Er hat als Taufpate für bedürftige Kinder „über 2.000 Dukaten in diesem guten Werk angewendet“. Außerdem hat er im April 1659 eine Stiftung zugunsten armer Schüler im Konvikt der Jesuiten errichtet.44 Das Stiftungskapital bestand aus insgesamt 7000 Gulden, wovon 6000 auf seinem eigenen Haus „ewig anliegend“ mit 6 % jährlich zu verzinsen waren, die übrigen 1000 wurden bei den Landständen – ohne feste Verzinsung – angelegt. Die jährlichen Zinserträge waren zugunsten der „Gerotzkyschen curatorey“45 zu erlegen, es sollten davon „zween, drey oder soviel möglich arme knaben ... unterhalten werden“, sofern anzunehmen war, „daß sie künftig dem gemeinen weesen dienstlich seyn möchten“. Unter der Voraussetzung, dass sie außerdem „keine andere facultät als theologicam oder juridicam annehmen wollen“ sollte ihnen für fünf Jahre ein Stipendium zukommen.[Seite: 371]

III. Wirken als Jurist und Beamter

A. Ausbildung und Ämter

Johann Baptist Suttinger46 wurde im Sommersemester 1623 an der Universität Wien immatrikuliert.47 Nach Absolvierung des Studiums der Rechte ist er 1633 als Bakkalaureus nachweisbar, noch im selben Jahr wurde er im Dezember im Fakultätskollegium zur Promotion präsentiert.48 Welchen – juristischen – Tätigkeiten er in dieser Zeit nachgegangen ist, muss offen bleiben. 1638 ist er jedenfalls als Lehenträger der Societas Jesu nachweisbar49 und ist in diesem Jahr zum ständischen Landschreiber ernannt worden. Im Juli 1640 wurde ihm der Titel eines kaiserlichen Rates verliehen.50 Mit der Ernennung zum Regimentsrat trat er im Februar 1648 – unter Vorbehalt seiner Stelle als Landschreiber – auch in den landesfürstlichen Dienst und erreichte im November des folgenden Jahres51 mit dem Erwerb des Kanzleramtes am niederösterreichischen Regiment den Höhepunkt seiner Laufbahn. Im Juni 1650 wurde ihm „wegen [seiner] ... gueten Vernunfft[,] gesickhlichkeit, vndt berümbte[n] Qualiteten“52 außerdem das Amt eines landesfürstlichen Superintendenten an der Universität Wien übertragen.53 Die ihm im September 1661 zuteil gewordene Würde eines Landuntermarschalls54 konnte er nur für etwas mehr als ein Jahr bis zu seinem Tod am 1. Mai 1662 wahrnehmen.

B. Juristisches Werk

1. Veröffentlichungen

Johann Baptist Suttinger ist in seiner Zeit ein weithin anerkannter juristischer Schriftsteller gewesen. Seine Bedeutung als juristischer Autor widerspiegelt sich auch im Buchbesitz von zeitgenössischen österreichischen Juristen des 17. und 18. Jahrhunderts, wo seine Werke in zwei von drei Bibliotheken zu finden sind;55 ähnlich stark vertreten waren als Autoren nur die damals im Heiligen Römischen Reich bekanntesten Autoren Christoph Besold, Benedikt Carpzow, Andreas Gail, Caspar Manz, Jakob Menochius, Joachim Mynsinger [Seite: 372], Samuel Stryk, Matthäus Wesenbeck und Heinrich Zoesius.56

Suttingers bekannteste Werke sind aus seiner richterlichen Tätigkeit am niederösterreichischen ständischen Landrecht (Landmarschallamt) bzw bei der landesfürstlichen Regierung (Regiment) in Wien hervorgegangen: Dazu zählen vor allem die „Observationes practicae ad stylum Judicij Provincialis Austriae infra Anasum accomodatae“, ein Prozesshandbuch, das zunächst 1650 in Wien und 1656 in Nürnberg erschienen sowie dort 1669, 1678, 1703 und 1713 als „Verneuerte Observationes practicae ...“ nachgedruckt worden ist.

Hinzu kommt die aus alten, seit dem 16. Jahrhundert bei der Regierung geführten„Consuetudinarien-“ und „Motiuenbüchern“ und „sonsten auß den Registraturn zusammengetragen[e]“ Kompilation der „Consuetudines Austriacae“57, aus der Praxis der Regierung in alphabetischer Reihung zusammen gestellte Beiträge zum Gewohnheitsrecht. Suttinger widmete diese seiner Ansicht nach „schlechte, doch wohlgemainte arbeith“ den Ständen, dessen ungeachtet wurden ihm von diesen dafür im März 1650 „zu dankhbarer recognicion“ 1000 Dukaten verehrt.58

Dieses Rechtslexikon war zunächst nur handschriftlich verbreitet, etwa als „Consuetudinarii Austriaci ordine alphabetico“59 oder als „Digesta Consuetudinum & Rerum Judicatarum Excelsi Regiminis Inferioris Austria“.60 Erst Anfang des 18. Jahrhunderts wurde es unter dem Titel „Consuetudines Austriae ad stylum excelsi regiminis infra Anasum accomodatae“ in Druck gesetzt.61

Aus Suttingers Aktivitäten in der Gesetzgebung (dazu sogleich 2) ist der dem Landesfürsten „als dem wahren Justiniano“ gewidmete „Codex Ferdinandeus“62 hervorgegangen, eine Kompilation von Gesetzen, die als Vorlage für die ersten beiden 1704 herausgegebenen Bände des Codex Austriacus diente.63

Der Codex Ferdinandeus wurde posthum durch Suttingers Schwiegersohn Ott Ferdinand Volkra mit Ergänzungen von Normen, die bis um 1660 kundgemacht worden sind, versehen und von diesem am Weihnachtstag 1682 in einer in rotem Samt gebundenen Prachtausgabe im Umfang von 1286 Folioseiten (!) dem Kaiser dediziert.64 [Seite: 373]

Hinzu kommt eine materienweise Zusammenfassung der Landtagshandlungen, Beschwerden und Beschlüsse von 1521 bis 1581 unter dem Titel „Der niederösterreichischen Landschaft Gedenkbuch“65, welche von Suttinger als Grundlage für eine Landhandfeste, einer Sammlung der ständischen Freiheiten und Privilegien, 1657 vorbereitet worden ist.

Außerdem liegt von ihm eine Rede im Druck vor, welche er am 1. Oktober 1658 am Getreidemarkt in Wien „im Nahmen Derer Herren Geheimen und Deputirten und gesambten Lands[stände]“ anlässlich des Empfanges des zuvor in Frankfurt am Main zum Römischen Kaiser gewählten Erzherzogs Leopold I. gehalten hat.66

Abbildung 2: Landschafts-Gedenkbuch

Dem Kaiser hat er überdies ein historiografisches Heft gewidmet, einen „Fasciculus Florum Historicorum“ mit Auszügen aus Aeneas Sylvius Piccolomini, David Chytraeus und anderen historischen Autoritäten.67

2. Koordinator des Landesordnungs-Projekts 1650–1658

a) Ausgangslage

Die im 16. Jahrhundert von den Landständen initiierten Projekte zur gesetzlichen Fixierung des geltenden Landesrechts68 haben in Niederösterreich bis 1595 zu einem Entwurf geführt, der in fünf Büchern das Gerichtsverfahren sowie das Privatrecht einschließlich des Lehenrechts umfasste und mit einer Landgerichtsordnung als sechstes Buch auch mit dem Strafrecht verbunden [Seite: 374] war.69 Die landesfürstliche Sanktion ist dann aber ausgeblieben. Zu Beginn der 1640er Jahre setzten erneut Bemühungen um die Schaffung einer Landesordnung ein. Sie konzentrierten sich zunächst auf das Zivilprozessrecht mit Entwürfen zu einer Exekutionsordnung sowie für eine Revisionsordnung; auch die Vorbereitung einer neuen Gerichtsordnung im erstinstanzlichen Verfahren wurde forciert70; als erstes Ergebnis lag 1648 eine Modifikation der Advokatenordnung vor. Sie war allerdings bloß handschriftlich verbreitet und knüpfte als „Verneuerte Advokatenordnung“ an die erste derartige Ordnung auf österreichischem Boden aus dem Jahr 1638 an.71

b) Initiative 1650

Auf Initiative72 des niederösterreichischen Landmarschalls Georg Achaz von Losenstein und von Hofkanzler Mathias Prückelmayr wurde Ende Juni 1650 das Projekt einer Landesordnung – zur Fixierung des im Land geltenden Rechts als „jus certum“73 – reaktiviert.74 Für die Beratung dieses „weitschwaifigen werkh[s]“ war ein eigenes Komitee einzurichten, zu dem neben landständischen Delegierten auch „Rechtsgelehrte“ als Experten beigezogen werden sollten, nämlich Johann Baptist Suttinger, Michael Seiz, Johann Georg Hartmann und Johann Leopold; allesamt „der rechten doctores“. Suttinger war von diesen „vier Doktoren“ der prominenteste, als Jurist und Beamter ein Multifunktionär, der als Kanzler das niederösterreichische Regiment leitete. Die übrigen drei Doktoren hatten weniger spektakuläre Laufbahnen aufzuweisen: Seiz war Suttingers Nachfolger als Landschreiber und seit 1654 Rat am Regiment. Hartmann und Leopold standen als Syndices im landständischen Dienst; Hartmann war außerdem Professor des kanonischen Rechts an der Universität Wien, Leopold wurde später zum geheimen Hofsekretär bestellt.75

c) Suttingers „modus“ 1651

Suttinger hatte Anfang September 1651 im Auftrag der Stände76 einen Vorschlag für den „modus ..., wie die vorhabente landsordnung oder landtafel ... möchte angefangen[,] dirigirt und zu standen gebracht werden“, ausgearbeitet, der für das Projekt als „bestendige richtschnur“ zu dienen hatte.[Seite: 375]

aa) Personeller Rahmen – Materialien

Als personellen Rahmen77 hatte er vorgesehen, das Projekt der „direction“ des Landmarschalls, eines in Bologna promovierten Juristen, zu überlassen, mit dem sich die vier Rechtsgelehrten „in allen führfalenheiten“ absprechen sollten. Die benötigten Gesetzgebungs-„Materia“ waren „auß allen registraturen und canzleien“ von Landesfürst und Ständen zusammenzutragen. Darüber hinaus sollten „allerhand ... ordnung“, also andere Gesetzgebungs-Projekte, über welche bereits Gutachten vorlagen, und auch bereits in Geltung stehende Gesetze, wie „die Böheimische[,] Bayerische und andere landsordnungen“, herangezogen werden; als weitere Auskunftsmittel zu den Quellen des geltenden Rechts kamen die „jura communia“ und landesfürstliche „generalien, abschiedt und declarationen“ samt „guetachten und resolutionen“ hinzu. Schließlich waren auch „passim befindliche observationes et consilia manuscripta“ zu berücksichtigen, wie Abhandlungen juristischer Schriftsteller über heimisches Recht. Was an Materialien vor Ort nicht beschafft werden konnte, war „durch die buechführer gegen bezahlung“ zu besorgen; auch die Stände waren aufgerufen, alles, was aus ihren eigenen Bibliotheken „etwaß ... zu dißem werkh tauglich währe“, dem Kompilationskomitee zu „communicirn“.

Suttinger selbst war Besitzer einer bedeutenden Bibliothek, die in seinem Haus in Wien am Kohlmarkt78 aufgestellt war. Er sollte zum Landesordnungs-Projekt aber auch dadurch beitragen, dass er einen Teil seiner Wohnung dafür zur Verfügung stellte.79 Dort konnte die Vorbereitung und Verwahrung der Gesetzgebungs-Materialien disloziert vom in der Herrengasse gelegenen Ständehaus erfolgen. Die nahe davon am benachbarten Kohlmarkt liegende Wohnung Suttingers schien als Ort geradezu prädestiniert zu sein, „wo man nie-mahlen interrumpirt[,] sonder iederzeit biß an vollendung mit ruehe gelaßen werde“, anders als „in locis communis[,] specialiter im landhauß“. Dies war auch deswegen praktisch, weil Suttinger dort „ohne daz vil regiments büecher ... neben seiner aignen bibliotheca“ zur Verfügung standen.

bb) Arbeitsmethode

Für die Überarbeitung des vorliegenden Landtafel-Entwurfs aus 1595 wurde von Suttinger ein detailliertes Programm konzipiert: Nach Abschluss der Vorbereitung der Gesetzgebungsmaterialien hatte ein dafür angestellter Beamter daraus „den 4 gelehrten“ für die sich ihnen bei der Ausarbeitung des Entwurfs ergebenden „casus et quaestiones“ die (entsprechenden) „jura aufzuschlagen“. Die vier Doktoren sollten über die einzelnen Materien des Entwurfs „communicato consilio ... beratschlagen“ und den Entwurf so Schritt für Schritt „in ein gewiße formam dergestalt bringen“, dass sie für jede „specificirte materiam“ die Textierung „ex jure et consuetudine decidirn“ und diese Deduktionen auch im Entwurfs-Manuskript als Marginalrubriken sichtbar machten. Nachdem der gesamte Entwurf auf diese Weise ausgearbeitet war, sollte [Seite: 376] davon eine Druckfassung vorbereitet werden, weil es nicht üblich sei, „in den legibus publicis rationes zu exprimieren“. Die dem Entwurf zugrunde liegenden Materialien, „die juridica deductio, rationes et allegationes“ sollten „separatim in einem anderen digesto zusamben getragen“ werden: In der Tat sind Handschriften-Fassungen des Entwurfs ohne Anmerkungen, so wie für den Druck bestimmt, und solche mit derartigen Glossierungen vorhanden.80

cc) Zeitplan

In Hinblick auf den Zeitplan waren für die Besprechungen der vier Doktoren mehrere Wochentage vorgesehen, außerdem wöchentliche Referate an den Landmarschall als den Leiter des Projekts. Sobald das durch dieses engere Komitee „verfaßte projectum zue standen geschrieben“ war, sollte der Stände-Ausschuss mit einem Ausschuss von landesfürstlichen Räten darüber in gemeinsamen Sitzungen „mature et permediate deliberirn“ und – ohne eingehende sachliche Diskussion – „den schluß“ fassen. Der so fertig gestellte Entwurf war dann sofort dem Kaiser zur Sanktion („resolution“) vorzulegen.

dd) Kosten

An Kosten waren außer den Aufwandsentschädigungen für die vier Doktoren und den Gehältern für das Kanzleipersonal auch Mittel für Zimmerzins, Heizung und Beleuchtung („holz und liecht“) in Suttingers Wohnung sowie für Einrichtung und Arbeitsmaterialien („canzlei notturften sambt tischen taffeln benkch stelen etc.“) veranschlagt worden; hinzu kamen Geldmittel für „verehrungen und bibalien“ – für Geschenke und Trinkgelder – sowie die allfällige Beischaffung von Literatur. Für die Finanzierung des Projekts war pro Jahr mit mindestens 3.800 Gulden an fixen Aufwendungen zu rechnen.81

d) Ablauf und Ergebnisse bis 1658

Der von Suttinger konzipierte „modus procedendi“ zur Ausarbeitung der „landtaffel“ wurde in der Folge durch eine Straffung der Mitwirkung von ständischen Delegierten und kaiserlichen Räten in einer gemeinsamen Kommission und eine Vereinfachung der Arbeitsmethode modifiziert.82 [Seite: 377]

Als unnötig wurde vor allem erachtet, dass die vier Rechtsgelehrten für ihre Vorarbeiten an der Landesordnung „alle ... materias juris auf ein neues aufschlagen ... und ein neues corpus juris verfassen“. Sie sollten stattdessen vom Entwurf aus 1595 ausgehen und davon nur jene „materien[,] titteln und puncten“ ausscheiden, wo „zwar der landsbrauch von gemainen rechten abstimmet“, aber nicht einhellig „approbirt und bekhäntlich[,] sondern zweifelhaft und in controversiam“ sei.

Die Doktoren hatten sich also nur bei den in diese Kategorie fallenden Bestimmungen „dahin zu bemüehen“, dass sie aus den „archivis und praejuditiis den alt gewöhnlichen landsbrauch ... erkhundigten“; nur „wo der [Lands-brauch] beständig nicht zu finden“ wäre, sollten sie ihren Standpunkt „cum rationibus“ dem aus ständischen Delegierten und landesfürstlichen Räten bestehenden „collegio ... pro ... consultatione ... schriftlich zukhommen“ lassen.83

Abbildung 3: Landesordnungsentwurf 1650/54 links: Band I (1. bis 3. Buch) rechts: Band II (4. bis 7. Buch)

Über den genauen Verlauf der 1651 anlaufenden Ausarbeitung des Entwurfs, dessen Vorbereitung Ende 1654 abgeschlossen war, bleiben die vorhandenen Quellen ein wenig dunkel.84 Es ist jedenfalls ersichtlich, dass die gemischte landesfürstlich-landständische Kommission erst nach der 1655/56 erfolgten Publikation von Exekutions- und Revisionsordnung sowie der Vorlage der Landgerichtsordnung zur Sanktion an den Landesfürsten85 die einzelnen [Seite: 378] Teilordnungen des Landesordnungs-Projekts in Beratung gezogen hat.86 Im Juni 1654 war auch entschieden worden87, die Landesordnung – wie den Entwurf aus 1595 – „in sechs volumina abzuteilen“; in einzelne Traktate über „[1.] die gerichtlichen Handlungen insgemein, [2.] de contractibus, [3.] de testamentis, [4.] de successionibus ab intestato, [5.] de feudis und [6.] Von der Landgerichtsordnung“. Der fünfte Band wurde in zwei Teile zerlegt, einer umfasste das Lehenrecht, der andere behandelte geistliche Lehen, Rechtsverhältnisse in Verbindung mit Patronat oder Vogtei sowie andere „iura incorporalia“88 im grundherrschaftlichen Bereich. Die einzelnen Traktate sind sodann von Mitte Dezember 1655 bis Ende Oktober 1658 in Verhandlung genommen worden.89 Suttinger, der federführend in der Vorbereitungsphase des Landesordnungs-Projekts mitgewirkt hatte, taucht in diesen Verhandlungen nur mehr fallweise – als Vertreter der Regierung – auf.90

e) Ergebnisse bis 1658

Bis Jahresende 1657 waren die Arbeiten der Rechtsgelehrten nahezu abgeschlossen; Leopold war noch mit dem Entwurf für das „forum mercantile“, einer Verfahrensordnung in Handelssachen, beschäftigt91 und Suttinger beendete sein „Gedenkbuch“ (oben 1).92 Er war im September 1658 ganz in den Dienst der Regierung getreten und schied als Koordinator des Landesordnungs-Projekts aus, an dessen Spitze nun de facto Seiz stand.93 Ende 1658 waren zwar „alle tractatus[,] so zu einer bestendigen guten landesordnung gehörig“, ausgearbeitet, sie wurden von der Regierung dem Kaiser aber nicht zur Resolution vorgelegt, so dass das Projekt zum Stillstand gekommen war.94[Seite: 379]

IV. Tod und Fortwirken

A. Verfügungen von Todes wegen

Nachdem er schon im Herbst 1661 begonnen hatte, seine Vermögensverhältnisse zugunsten von Ehegattin Benigna zu ordnen – er ließ sie als Miteigentümerin seines Hauses am Kohlmarkt im Grundbuch zuschreiben95 –, errichtete Johann Baptist Suttinger sodann im Februar 1662 – „beÿ gueter Gesundtheit vnnd Vernunften“ – eigenhändig sein Testament.96 Bald darauf ist er erkrankt und nach 14-tägigem Leiden am 1. Mai 1662, „frühe umb 3. Uhren“ – nachdem er die „H. letzte Oelung von sich selbst begehrt“ hat – in seinem Haus am Kohlmarkt in Wien verschieden; Todesursache: „das hietzige Fieber“.97 Suttinger ist 54 Jahre alt geworden. Er war, wie der Leichenprediger, ein Barnabiten-Pater, beim Begräbnis am folgenden 3. Mai 1662 blumig ausführte: „Anno 1608. in das Holtz der Wiegen“ und „Anno 1662. in das Holtz der Todten=Saerch gelegt“ worden.98 Sein Leichnam wurde gemäß letztwilliger Anordnung „ohne Pomp“ in der Familiengruft zu St. Michael in Wien beigesetzt.99 Unter den Trauergästen fanden sich „viel Adeliche/ Hochwitzige und in allen Wissenschaften erfahrne ... Männer“, die Suttinger die letzte Ehre erwiesen, der vom Leichenprediger als ein neuer Aristoteles, als „Aristides Austriacus“ gepriesen und mit Thomas Morus, Kanzler Heinrichs VIII. von England, und Einhard, Kanzler Karls des Großen, verglichen wurde.100

Die Testamentseröffnung am folgenden 9. Mai geschah im Beisein von Schwiegersohn Ott Ferdinand Volkra, damals Rait-Marschall der Landstände, als Vertreter von Suttingers Tochter, und von Johann Michael Seiz, Kollege Suttingers beim Regiment und Nachfolger in der Koordinierung des Landesordnungsprojekts, als „Gewalttrager“ der Witwe. Zugleich vorgelegt wurde eine Erbteilungsanordnung Suttingers und der Stiftbrief über die von ihm 1659 angeordneten Stipendien zugunsten armer Studenten (oben II.C und unten 3).

Außer den Verfügungen über seine Beisetzung enthält Suttingers Testament auch Anordnungen zugunsten geistlicher Bruderschaften, denen er als Mitglied angehört hatte; insgesamt elf Einrichtungen wurden – verbunden mit [Seite: 380] der „bitt ... für Mich zu beten vnd Meßlesen Zulassen“ – mit je 75 Gulden bedacht, insgesamt hatte Suttinger also 825 Gulden zu seinem Seelheil gestiftet. Weitere „Allmosen vnd Messen für Mein arme Seel auß Zuthailen vnd lesen Zulassen“ stellte er seinem „lieben Weib vnd Kindt“ anheim.101

Eine weitere pia corpora-Verfügung traf er zugunsten der Universitätsstiftung „Zum Goldberg“: nämlich ein Legat, das aus den seit 1650 ausständigen Remunerationen aus seinem Amt als Superintendent der Universität – von 100 Gulden jährlich – bestand. Die von ihm 1659 angeordnete Stiftung musste von den Erben dem Landmarschallamt (Landrecht) zur Verwaltung übergeben werden. Eine weitere Stiftung102 von 1000 Gulden zulasten des Thurnhofs in Brunn ordnete er zur Erhaltung der dortigen Kapelle der Heiligen Barbara an.

Die anderen Einzelverfügungen im Testament betrafen Familienangehörige: Suttingers Mutter Elisabeth Schniczer erhielt zum lebenslänglichen Unterhalt 200 Gulden jährlich als Pension, seinem Halbbruder Johann Valentin Schniczer schenkte er seine Kleidung und eine silberne Flasche. Seiner Schwiegermutter Katharina Rumpff vermachte er eine große silberne Kanne und seinem Schwiegersohn Ott Ferdinand Volkra eine große goldene Kette im Wert von 500 Dukaten. Reich bedacht wurde auch dessen ältester Sohn Ott Christoph: Er erhielt Suttingers Bibliothek „vnd alles was darzue gehört“.103 Zugunsten seiner „Pergenschen Enkel“ verfügte Suttinger, dass ihnen seine Tochter als ihre „leibliche Mutter ... die Jenigen Zwainzigtausend Gulden, so sÿ Vber Ihren Heÿrathsbrief Zur wittiblichen abfertigung bekhombe, auß Meinem, oder Ihrem Vermögen, gemache“;104 Enkelin Maria Anna Theresia („Thereserl“) sollte mit einem „ergübigen praelegat“ ausgestattet werden, damit „sÿ vmb sovil desto besser verheÿrathet werden möge“.

Die Untertanen in Brunn wurden mit einem Schuldenlegat von 300 Gulden bedacht, welche nach Billigkeit aufzuteilen waren. Landschreiber Seiz erhielt einen „Guldenen Todt, so beÿ 24 Ducaten wigt“, vermutlich eine Skulptur aus Gold im Wert von 24 Dukaten, und sollte als Gegenleistung Suttingers Stipendien-Stiftung bei der „Gerotzkischen Curatorÿ in Ordnung richten“.

Als Universalerben des übrigen Vermögens hatte Suttinger zu gleichen Teilen seine Ehefrau Benigna und seine Tochter Maria Rosina unter Anordnung einer „Abtheilung“ berufen, welche er in einer Beilage zu seinem Testament genauer ausführte. Diese Erbteilung ist, da durch den Erblasser angeordnet, als eine solche „ohne Verzicht“ zu interpretieren;105 an die Ehefrau erging [Seite: 381] daher auch die Bitte, „sÿ wolle“ – für den Fall ihres Ablebens – „solchen Erbthail Ihrem Khindt wiederumb verlassen“.

Der Ehefrau war als Anteil zugedacht: das Haus am Kohlmarkt samt der „verhandenen Vahrnuß“, soweit Suttinger darüber nicht speziell verfügt hatte, dann der gesamte Schmuck („Silber, goldt vnd Clainodien“) und vom vorhandenen Bargeld 12000 Gulden, die „auff den Badnerischen Taz ligend“ waren;106 ferner ein „Garten mit aller Vahrnuß“, dessen Lage ungenannt bleibt, und die Wiesen zu Simmering, dazu 500 Eimer Wein107, „Roß und Wagen“ sowie der Fruchtgenuss der Lehen zu Röschitz und Patzmannsdorf. Die Ehefrau wurde als Erbin des Hauses am Kohlmarkt verpflichtet, den jährlichen Rentenzins zugunsten der Pacherschen Stiftung abzustatten.

Der Tochter war als Anteil zugedacht: der „Thurnhoff zu Brunn“ samt den Zehenten zu Inzersdorf, Vösendorf und am Wienerberg, der Rest an Bargeld oder Forderungen sowie der Weine im Keller und was „des Badnerischen m/12 fl noch ... verbleibt“; offenbar das, was an Zinsen von den am Badener Tatz liegenden 12000 Gulden noch übrig war; schließlich das restliche von Verfügungen frei gebliebene Vermögen. Die Tochter wurde als Erbin des Thurnhofs mit der Erfüllung der Stiftung zugunsten der Kapelle zur Hl. Barbara belastet.

Eine weitere Beilage zum Testament betraf die Lehen Suttingers mit der Anordnung, die landesfürstlichen Lehen zu Vösendorf, Inzersdorf und am Wienerberg sowie zu Röschitz „fürderlich zu ersuechen“; der Zehent zu Patzmannsdorf, ein Lehen der Grafen Puechaim, war gesondert nachzusuchen. Die Lehen der – minderjährigen – Pergenschen Enkel, die Suttinger als deren Lehenträger verwaltete, mussten „von Neuem ersuecht werden“.

B. Schicksal des Nachlasses

1. Lehen und Liegenschaften

Gemäß letztwilliger Verfügung waren der Thurnhof und die anderen Lehen Suttingers seiner Tochter Maria Rosina Volkra zugefallen;108 im April 1663 erfolgte die Belehnung an Ehemann Ott Ferdinand als ihrem „vorgeschützten lehenträger“.109 Im März 1667 wurden die väterlichen Lehen, den Thurnhof in Brunn ausgenommen, verkauft.110[Seite: 382]

Im Juni 1670 verstarb Suttingers Tochter Maria Rosina111 in Heidenreichstein:112 Aufgrund letztwilliger Verfügungen gelangte der Thurnhof an die Volkra-Kinder und schließlich 1712 an Suttingers Enkel Ott Christoph Volkra.113 Nach dem Verkauf im Jahr 1718114 wurde der Thurnhof über mehrere Rechtsnachfolger schließlich 1799 von Fürst Johann von Liechtenstein erworben und dem Haupt-Fideikommiss des fürstlichen Hauses einverleibt; seit 1808 diente der Thurnhof als Amtshaus im Markt Brunn. Der Turm wurde im August 1944 durch einen Bombentreffer zerstört.115

Am 7. Oktober 1672 starb Benigna Suttinger im Haus am Kohlmarkt.116 Mit Testament117 ordnete sie diverse Legate an: für Schwiegersohn Ott Ferdinand Volkra und Schwager Johann Valentin Schniczer, Suttingers Halbbruder. Ihre Enkelin Maria Benigna Volkra erhielt 2000 Gulden als Voraus und ein „grösseres Cleinot“. Weitere Vermächtnisse betrafen die Bediensteten und diverse Bruderschaften, insbesondere ordnete sie eine besondere Meßstiftung bei „St.Ivo in der Juristen Capelln“ an. Die betagte Mutter Catharina Rumpff erhielt 200 Gulden jährlich zum Unterhalt sowie ein lebenslanges Wohnrecht im Haus am Kohlmarkt. Das übrige Vermögen ging an die Enkel aus den beiden Ehen ihrer Tochter als Universalerben verbunden mit der Anordnung, sie mögen den Nachlass „fridtlich vntereinander verthaillen.“ Nach Verzicht der Pergen-Enkel waren die Volkra-Enkel Miteigentümer, letztlich Ott Christoph, Alleineigentümer des Hauses am Kohlmarkt geworden.118 Nach seinem Tod fiel es 1744 an Franz Josef Waldstätten, seinen Universalerben.119[Seite: 383]

2. Bibliothek

Die Bibliothek Suttingers, die sich zunächst in seiner Wohnung in Wien befunden hatte, ist später nach Brunn verbracht worden. Er hatte sie seinem Enkel Ott Christoph letztwillig zugedacht. Über das Schicksal dieser Bibliothek berichtet Schwiegersohn Ott Ferdinand Volkra in seinem 1694 errichteten Testament120, dass sie 1683 bei einem Überfall „von Türckhen in dem Thurmhoff verbrent ward“. Dass Suttingers Bibliothek sehr wertvoll gewesen sein muss, zeigt eine Verfügung in Ott Ferdinands Testament, worin dieser „pro Compensatione der Suttingerischen Bibliothec“ seinem Sohn Ott Christoph die eigene umfangreiche Büchersammlung vermacht hat. Ott Christoph Volkra galt als ein Mann von großer Gelehrtheit, insbesondere auch in der Rechtswissenschaft, er war Mitglied der Royal Society (der Wissenschaften) in London. Auf Grundlage der Büchersammlung seines Vaters hat er eine reichhaltige Bibliothek aufgebaut, die zunächst in Schloss Köttenhof (Schwechat) aufgestellt war. Von dort ist sie aufgrund letztwilliger Verfügung 1744 an die niederösterreichische Landschaftsakademie gekommen. Nach deren Auflösung im Jahr 1749 ist der Großteil der Bücher an die Windhagsche Stiftung gelangt und mit dieser an die Universitätsbibliothek Wien; ein Teil fiel an die Stände zurück und befindet sich nun in der Landesbibliothek in St. Pölten.121

3. Stiftungen und Familiengruft

Die von Suttinger letztwillig zugunsten der „Goldberg“-Stiftung legierten Aufwandsentschädigungen als Superintendent der Universität Wien wurden erst 1668 angefordert; die Remunerationen von 100 Gulden jährlich waren vom Amtsantritt Suttingers im Oktober 1650 bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden im Sommer 1659 zu berechnen; in Summe ergab dies 900 Gulden.122 Suttingers eigene Stiftung war nach etwa 100 Jahren nicht mehr ausreichend dotiert, um mehr als zwei Stipendiaten zu versorgen; 1755 wurde mit Hofresolution die Vergabe des dritten Stipendiums solange suspendiert, bis wieder genug Kapital angespart war, um drei Stipendiaten mit je 200 Gulden versorgen zu können; freilich ohne durchgreifenden Erfolg: 1802 konnte nur mehr ein Stipendiat im Jesuiten-Konvikt versorgt werden. Nach seinem Ausscheiden durfte das Landrecht als Stiftungskurator auf Anordnung der Hofkommission in Konviktssachen keine weitere Stipendiaten mehr präsentieren.123 Damit war die Stiftung erloschen.[Seite: 384]

Die Familiengruft Pergen-Suttinger in der Michaelerkirche besteht noch; nach Johann Baptist Suttinger wurde 1672 seine Gattin Benigna darin beigesetzt;124 sein Enkel Ott Christoph Volkra errichtete für sich dort eine eigene Grabstelle mit Epitaph in einem Seitenaltar der Kirche.125

C. Juristisches Vermächtnis

Nach dem Tod Suttingers wurde Ende August 1662 von den Ständen zwar erwirkt, den „herrn landschreiber [Seiz] anstat ... Suttinger zu substituieren“;126 trotz mehrfachen Drängens127 kamen die Arbeiten an der Landesordnung aber nicht in Schwung. Erst Ende Mai 1666 kündigte sich mit der Bestellung eines neuen Direktors für das Landesordnungs-Projekt128 ein Umschwung an. Die seitdem angelaufene „Continuatio der landsordnung“129 führte zum Erlass von Einzelgesetzen: In größeren zeitlichen Abständen folgten auf eine Vormundschaftsordnung (1669) eine Ordnung der Rechtsverhältnisse an Liegenschaften im grundherrschaftlichen Bereich („Tractatus de juribus incorporalibus“ 1679) sowie eine Wechsel- (1717) und eine Erbfolgeordnung („Satz und Ordnung vom Erbrecht außer Testament“ 1720). Diese als Gesetze in Geltung getretenen, aber auch die im Entwurfsstadium steckengebliebenen privatrechtlichen Traktate des Landesordnungs-Projekts wurden von der 1753 zum Zweck der Einführung einer allgemeinen Gerichtsordnung und eines gleichförmigen und allgemeinen Landrechts als „jus certum et universale“130 für die deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie eingesetzten Kompilations-Kommission als Basis für die Sammlung, Sichtung und Ordnung der Landesrechte in Berücksichtigung gezogen;131 bei der Ausarbeitung der Allgemeinen Gerichtsordnung von 1781 ist Suttingers Prozesshandbuch wie eine Rechtsquelle benutzt worden: Er hat dadurch „wesentlich zur Bewahrung heimischen Rechts“132 beigetragen – und darin liegt – von seinen Leistungen als wissenschaftlicher Publizist abgesehen – vor allem die wirkungsgeschichtliche Bedeutung von Johann Baptist Suttinger.

Index

Quellen. Sämtliche Abbildungen (Seite 368, 373 und 377) sind aus dem Privatarchiv des Autors. [Die Abbildungen sind nicht übernommen. H.S.]
Folgende Abkürzungen wurden verwendet:

1. Authores, in: Idea juris statutarii et consvetudinarii Stiriaci et Austriaci cum jure Romano collati, Graz 1688, ohne Seitenzählung.

2. Grundzüge zu einer Geschichte der oesterr. bürgerlichen Gerichtsordnung, in: Jährlicher Beytrag zur Gesetzkunde und Rechtswissenschaft in den Oesterreichischen Erbstaaten IV, Wien 1808, 3f.

3. Ch. Neschwara, Landständischer Einfluss auf die Gesetzgebung in der Frühneuzeit – Am Beispiel des Landesordnungsprojekts für Österreich unter der Enns von 1650 (im Erscheinen).

4. W. Brauneder (Hrsg), Juristen in Österreich 1280–1980, Wien 1987; bloß verstreut finden sich dort knappe Hinweise auf Suttingers Leben und Werk: 36, 37, 41, 52.

5. Bisher bekannte Daten zu Leben und Werk Suttingers zusammengefasst bei: G. Wesener, Johann Baptist Suttinger und Benedikt Finsterwalder – zwei bedeutende Juristen Österreichs im 17. Jahrhundert, in: H. Valentinitsch / M. Steppan, Festschrift für Gernot Kocher zum 60. Geburtstag, Graz 2002, 369.

6. F. Schilling, Das ist: Wolverdiente Ehren=Gedächtnuß/ Des Wol=Edel=Gebornen Herrn Johann Baptista Suttinger zum Thurnhof/ ..., in: Ehren=Gedächtnuß/ Hochadeliger Cavalliern/ Herren und Frauen ..., Sultzbach 1681, 196, 199, 200; WStLA, TBP 1662, 143. – Unrichtig ist daher die Angabe zum Geburtsdatum „vor 1580“, wie etwa jüngst bei Wesener, wie FN 5, 367.

7. F. Gall / H. Paulhart (Bearb), Die Matrikel der Universität Wien 1579/II– 1658/59, Wien-Köln-Graz 1974, 120, Zeile 23f: „Joannes Zuttinger“. – Unrichtig ist das Immatrikulationsdatum 1601/2 (jüngst Wesener, wie FN 5, 367): Diese Eintragung betrifft einen „Johannes Suttinger aus Wien“; vielleicht Johann Georg (unten FN 12).

8. UAW, CA III/S 46: 15.3.1633.

9. Catharina Suttinger erwähnt zwar in ihrem im Oktober 1606 errichteten Testament, dass sie „mit Ainer leibsfrucht gesegnet“ sei, das Testament trägt als Publikationsdatum den 11.2.1607, sie ist aber knapp davor verstorben und kann nicht die Mutter von Johann Baptist sein, der erst 1608 geboren wurde: WStLA, AZJ, Test 1272.

10. P. Harrer von Lucienfeld, Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur II, (Maschinschrift-Manuskript im WStLA) Wien (ohne Erscheinungsjahr), 408. – WStLA, AZJ Test 2622: Publiziert am 27.6.1614.

11. DAW, HM 1603–1609, 92v; – MAP, Karton 18, Schuldprozess gegen Georg Sedlhofer: Vertretung seiner Schwägerin Anna nach ihrem Ehemann Hans (Johann) Georg Suttinger, ein „Vetter“ von Abraham; ein im Akt befindliches Testament (16.12.1615, Wien) des Hans Georg nennt als „Vetter“ noch einen Georg Suttinger, Bürger und Tischler in Wien, sowie einen Thomas Suttinger, Abrahams Bruder.

12. Johanna Regina Suttinger und Heinrich Pergen bewohnten in Perchtoldsdorf ein Haus in der Wienerstraße 41; der benachbarte sog Eisenböckhof (Wienerstraße 45) wurde von Johann Baptist Suttinger 1642 von Johann Pedtsoldt, dem früheren Mann seiner Cousine Johanna Regina, erworben (siehe auch unten B.1) und ging im Erbweg an seine Tochter Maria Rosina, verheiratete Volkra (siehe auch unten IV.B.1.a): A. Schachinger, Türkennot 1683 und ihre Überwindung im Markte Perchtoldsdorf, Wien 1962, 40, 74, 150, 153; G. Ostrawsky, Geschichte des Marktes Perchtoldsdorf II: 1683–1983, Perchtoldsdorf 1983, 59; W. Twerdy, Geschichte des Wienerwaldes I, Budapest-Schwarzach-Bruck/Leitha 1998, 143, sowie II, 710; OLMA, Karton 26, Testament 5 (Johanna Regina Pergen-Suttinger): 4.1.1664 (publiziert 5.3.1668); ebda Karton 33, Testament 149 (Anna, Abraham Suttingers erste Frau): 18.2.1627 (publiziert 7.9.1632). – Zu (Johann) Heinrich Pergen, einem Bruder von Karl Pergen, dem Schwiegervater von Suttingers Tochter Maria Rosina: A. Starzer, Beiträge zur Geschichte der niederösterreichischen Statthalterei, Wien 1897, 443; S. Petrin, Geschichte des Marktes Perchtoldsdorf I: Von den Anfängen bis 1683, Perchtoldsdorf 1983, 42. – Außerdem waren in Perchtoldsdorf ansässig Andreas und Katharina Suttinger, beide sind 1683 beim Überfall der Türken ums Leben gekommen: Schachinger, 40; unrichtig ist die Angabe bei K. Kühtreiber / Th. Kühtreiber / Ch. Mochty / M. Weltin (Hrsg), Wehrbauten und Adelssitze Niederösterreichs I: Das Viertel unter dem Wienerwald, St. Pölten 1998, 43, dass Heinrich Pergen mit Katharina Suttinger verheiratet gewesen sein soll.

13. DAW, HM 1630–1634, 282v; Harrer, wie FN 10, 5, 364: Das Haus in der Krugerstraße 4 hat er 1644 letztwillig seiner Tochter Johanna Regina vermacht. – OLMA, Karton 33, Testament 149 ( Helena, die zweite Gattin des Abraham Suttinger): 10.9.1633 (einer der Zeugen: Leopold Schmiczer, der zweite Ehegatte der Mutter von Johann Baptist Suttinger).

14. Harrer, wie FN 10, II, 408: 1622 wurde Leopold Schniczer im Grundbuch als Miteigentümer des Hauses Judenplatz 7 angeschrieben.

15. OLMA, Karton 33, Testament 147, Punkt „Achtens“.

16. Schilling, wie FN 6, 205: Das Jahr der Eheschließung ergibt sich aus dem Hinweis, das sie „29. Jahr ... in Chonlich= und liebreicher Beysammenwohnung mit einander zugebracht“ haben. – WStLA, TBP 1672, 285v: Das Geburtsjahr ergibt sich aus dem hier zum Sterbetag (7.10.1672) angeführten Alter von 58 Jahren.

17. L. Igálffy-Igály, Modelle der Welt – ihre Wanderungen. Eine Suche auf den Spuren der Reichsgrafen von Volkra, in: Zeitschrift Adler 1999, 35. – Im DAW, TM 13, 27r findet sich unter dem 30.8.1638 die Taufe einer Maria Elisabeth als Tochter Suttingers eingetragen, sie dürfte früh verstorben sein.

18. Verkäufer war Kammerprokurator Mathias Prückelmayr, später Hofkanzler. Er war der Initiator der 1650 aufgenommenen Arbeiten an dem Projekt einer Landesordnung für Niederösterreich: unten III.B.2. – Zur Prückelmayr (auch Prickelmayr): I. Matschinegg, Österreicher als Universitätsbesucher in Italien (1500–1630). Regionale und soziale Herkunft – Karrieren – Prosopographie, Graz 1999, 219/305 († 1657). [Ergänzung H.S.: Kurzbiographie]

19. Harrer, wie FN 10, I, 322: Das Haus wurde gleichzeitig von der sog Hofquartierlast befreit, welche Hausbesitzer allgemein dazu verpflichtete, bei Bedarf Wohnraum für Hofbeamte sowie Mitglieder des Hofstaates und Angehörige des Kaiserhauses zur Verfügung zu stellen.

20. WStLA, Städtisches Grundbuch M, 113r. – Zum Miteigentum: W. Brauneder, Miteigentum „zur gesamten Hand“ und „auf Überleben“, in: W. Brauneder / G. Jaritz (Hrsg), Die Wiener Stadtbücher 1395–1430, 1. Teil: 1395–1400 (= Fontes rerum austriacarum III/10), Wien 1989, Rechtshistorisches Glossar, 19ff.

21. Harrer, wie FN 10, I, 322 und VI, 417f. – Im Haus am Tuchlauben war im August 1649 Tochter Maria knapp nach der Taufe verstorben: WStLA, TBP 1649, 139. – Weitere Kinder Suttingers, die das Kindesalter nicht überlebt haben, sind: Maria Barbara (DAW, TM 17, 216r: 30.10.1645; unter den Taufpaten unter anderem Suttingers Kollege Mathias Prückelmayr); Johann Baptist (DAW, TM 18, 190v: 16.8.1647; stirbt im 2. Lebensjahr: WStLA, TBP 1655, 52v: 27.1.) und Christiane (DAW, TM 22, 162r: 25.6.1655).

22. NöLA, SAA, Urk 28: 27.11.1652, Prag; Wesener, wie FN 5, 368 und Fußnote 14; Starzer, wie FN 12, 440. – Das Haus war freilich schon 1638 zugunsten des Vorbesitzers Georg Pacher für 20 Jahre von der Hofquartierlast befreit worden; eine Abschrift davon in: NöLA, SAA, Urk 22 (31.12.1638).

23. Dazu W. Brauneder, Burgrecht, in: Brauneder / Jaritz, wie FN 20, 13f.

24. UAW, CA II/S 1 ad 4: Testamentsauszug (20.3.1643) und der von den Pacherschen Erben errichtete Stiftbrief (24.11.1643); ebda, CA II/P 4.

25. Wesener, wie FN 5, 368. – NöLA, SAA, Urk 23: 18.6.1641, Regensburg.

26. Es befindet sich auf dem Deckel des Thurnhof-Grundbuchs: NöLA, Grundbücher, Archiv Wien 658/1, 1–56 (Dienstbuch von 1650–1719), 60–283 (Gewährbuch 1642–1723, 1729 und 1740); unter Signatur 658/5 ein weiteres Gewährbuch (1638– 1716). – Zu dem markanten Turm mit 17m Höhe und etwa 56 m2 Grundfläche: E. Schmutz, Brunn am Gebirge – ein Ort im Wandel der Zeit, Budapest 2004, 150f.

27. NöLA, Ständische Akten, Landrecht, Urk 933: 3.6.1642 (Verkauf durch die Stiftungsadministration der Gräfin Barbara Gerozi (auch Gerotzk[h]i, Gerotzky) nach gerichtlicher Exekution aus dem Vermögen des Johann Landaw; NöLA, Gült-Einlage VUWW 100; ebda GB VUWW 1637–1666, fol 624r. Der Kaufpreis betrug 5376 Gulden, davon waren 1376 sofort fällig, der Rest war zum kommenden St. Michaelstag (29.9.) „guet[zu]machen und [zu] bezahlen“. – Vgl Schachinger, wie FN 12, 128ff.; Twerdy, wie FN 12, I, 152; ebda II, 712 Fußnoten 122, 125–131, 133, 135. – Vom Thurnhof leitet sich das Suttinger 1649 verliehene Prädikat (unten FN 31) ab: NöLA, Adel-Spiegel VI, 745.

28. NöLA, GB VUWW 1637–1666, fol 672r; Twerdy, wie FN 12, I, 143, sowie II, 710 Fußnote 100; Petrin, wie FN 12, 74; E. Witzmann, Die Sozialstruktur Perchtoldsdorfs im 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Weinbaus, Wien 1974, 120.

29. NöLA, Gült-Einlage VUWW 111 samt Beilagen: fol 14r–20v (Thurnhof), 22v–25r („behaustes Guet“ der Herrschaft Tribuswinkel), 57 (Eisenböckhof).

30. NÖLA, LB 1657–1667, 338r–339v, 358v; QuGStW I/5, 313/6099; Twerdy, wie FN 12, I, 127, 130; ebda II, 706 Fußnote 49, 707 Fußnote 69, 713 Fußnote 136; vgl zu den Lehen auch die Erbteilungsanordnung Suttingers (unten IV.A.2).

31. NÖLA, Ständische Akten, Ritterstand C 18; Wesener, wie FN 5, 368.

32. Starzer, wie FN 12, 442; Igálffy-Igály, wie FN 17, 35; Kühtreiber ua, wie FN 12, 43f.NÖLA, Adel-Spiegel I, 324f.

33. NÖLA, SAA, Urk 13: 27.11.1650, Wien.

34. In rheinischer Goldwährung.

35. Dazu W. Brauneder, Die Entwicklung des Ehegüterrechts in Österreich, Salzburg-München 1973, 36, 86ff, 123f, 151ff, 188, 225f, 247, 358, 396ff (Heiratsgabenabreden); 39ff, 54ff (Heiratsgut); 56f, 76, 92, 403, 406, 408 (Widerlage); 119, 124, 40ff (Morgengabe); 354, 382f (gegenseitiges Erbrecht auf Fahrnis); 313, 315f, 320f, 326f, 333, 386, 412, 414 (Vorbehaltsgut); 327f (Sondergut); 240, 350f, 369 (vertragliches Nutzungsrecht am Vermögen des Vorverstorbenen); 28f, 47, 56f, 157, 283, 326, 329 (Witwengehalt); 155f, 169f (Wirksamkeit des Vertrages).

36. In der Pfarre zu den Schotten: So Igálffy-Igály, wie FN 17, 34 Fußnote 6 und 35.

37. Johann Baptist: DAW, TM 22, 275v; Franz Anton: ebda 23, 128v; Maria Anna Theresia: ebda 24, 334r. – Zu den Nachkommen auch: Kühtreiber ua, wie FN 12, 43f. – Die Familie wurde 1675 in den niederösterreichischen Herren- und Reichsfreiherren- sowie 1699 in den Reichsgrafenstand erhoben: NöLA, Adel-Spiegel 1, 325v.

38. NöLA, SAA, Urk 31: 2.1.1659, Wien; Pfarrarchiv St. Michael, Sterbematrikel, 43v: 21.2.1659 Beisetzung. – Eine im Kirchenschiff links vor dem Altarraum versenkte Grabplatte aus 1770 zeigt, wo sich die darunterliegende Pergen-Gruft befindet: W. Posch, St. Michael in Wien, Wien 1989, 36, 42. – MAP, Karton 13: Abrechnung zwischen den Erben Carl Pergens und dem Markt Perchtoldsdorf (im Akt eine von Johann Baptist Suttinger im August 1659 als Sachwalter der Erben unterzeichnete Quittung).

39. Igálffy-Igály, wie FN 17, 34–40 passim: Gemeinsam mit seinen Geschwistern wurde Ott Ferdinand Volkra 1667 in den erbländischen Freiherrenstand erhoben. Nach dem Tod von Maria Rosina Suttinger (8.10.1669) wurde er 1670 in den erbländischen Grafen- sowie in den Reichsgrafenstand erhoben.

40. DAW, HM 1660, 20r; Trauzeuge war ua Suttinger als Vater der Braut.

41. Noch zu seinen Lebzeiten musste Ott Ferdinand Volkra Heidenreichstein an Johann Anton Palffy verkaufen, von ihm kam die Burg über seine Witwe Anna Eleonore, die in dritter Ehe mit Ott Christoph Volkra verheiratet war, wieder an diese Familie zurück; diese (für Ott Christoph zweite) Ehe war kinderlos geblieben, wodurch die Familie Volkra im Mannesstamm erlosch: Igálffy-Igály, wie FN 39.

42. Siehe unten 379.

43. Schilling, wie FN 6, 197, 199, 203.

44. Schilling, wie FN 6, 197. – Suttinger als Taufpate: QuGStW I/6, 219f/9491, 9499, 9508; dazu auch: H. Haupt: Das Hof- und hofbefreite Handwerk im barocken Wien 1620 bis 1770. Ein Handbuch (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 46), Innsbruck-Wien [ua] 2007, 331. – Suttinger-Stiftung: NÖLA, SAA, Urk 99: 9.4.1659, Wien; QuGStW I/5, 308f/6078.

45. Dazu oben 373 in Fußnote 27 sowie unten 380.

46. NöLA, Adel-Spiegel 6, 745; Wesener, wie FN 5, 367f; Starzer, wie FN 12, 440.

47. Gall / Paulhart, wie FN 7, 120 Z 23f.

48. UAW, CA III/S 46; ebda, Liber Actorum [der Juristenfakultät], 6r: 7.12.1633.

49. QuGStW I/5, 263/5921.

50. UAW, CA III/S 46: 9.7.1640.

51. Die Regiments-Räthe des N.Österreichischen Regimentes. Von 1529–1657, in: Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen 1 (1851), 266; [Stichwort] Cantzler, in: J.B. Suttinger, Consvetudines Austriae, Nürnberg 1716, 51f (= 1718, 75): 26.11.1649; ähnlich NöLA; Adel-Spiegel, wie FN 45: 1649.

52. UAW, CA I/S 10: 18.6.1650 (Installierung: 25.10.).

53. Anders Starzer, wie FN 12, 440: Oktober 1649.

54. NöLA, SAA, Urk 99: 16.11.1661.

55. Ch. Neschwara, Geschichte des österreichischen Notariats I (Wien 1996), 720– 729 (neuzeitliche Wiener Notarsbibliotheken), hier 721, 723, 725, 728f.

56. Neschwara, wie FN 55, 502, 504ff.

57. Die Ausgabe von 1703 enthält im Titel den Zusatz „nach denen diß Jahrs [1656: sogleich unten B.2] publicirten Neuen Executions- und Revisions-Ordnungen corrigirt und verändert, auch sonst an vielen Orten vermehret“.

58. NöLA, Handschrift 122 („Rathschlag Buech der ... Lanndt Stendt ... 1649. [bis] ... 1654.“), 22r.

59. ÖNB cod 8208.

60. Die über den „durch rechtliche erkhantnusse bestättigten Landsbrauch“ geführten Aufzeichnungen waren inzwischen auf 7 „zimblich grosse Volumina erwachsen“: NöLA, Handschrift 182, Titelblatt und Vorwort Suttingers mit Widmung an die Stände.

61. In Nürnberg in zwei Auflagen 1716 und 1718.

62. Wesener, wie FN 5, 370; ÖNB cod 7547, IIr (Dedikation Suttingers).

63. Wesener, wie FN 5, 371.

64. ÖNB cod 7870.

65. Wesener, wie FN 5, 370f.

66. Nach www.vd17.de: Dresden, Sächsische Landesbibliothek/Staats- und Universitätsbibliothek; Signatur: Hist.Germ.D.197,34.

67. ÖNB cod 7383, 33 Seiten. – Ein handschriftlicher Traktat „Mediatione mortis“ wird ihm zugeschrieben von J.H. Zedler, Grosses vollständiges Universal-Lexikon ... XLI, Leipzig-Halle 1744, 485.

68. Zum Folgenden allgemein: T. Motloch, Landesordnungen (geschichtlich) und Landhandfesten (I. Österreichische Ländergruppe), in: E. Mischler / J. Ulbrich (Hrsg), Österreichisches Staatswörterbuch. Handbuch des gesamten österreichischen öffentlichen Rechtes III, Wien, 338ff; F. Wisnicki, Die Geschichte der Abfassung des Tractatus de juribus incorporalibus, in: Jahrbuch für Landeskunde und Heimatschutz von Niederösterreich und Wien 1927, 79ff; J. Pauser, Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen), in: J. Pauser / M. Scheutz / Th. Winkelbauer (Hrsg), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.–18. Jahrhundert), Wien-München 2004, 216ff, insbes 228f, 234f.

69. Chorinsky 6 und 7 (Landrecht des Erzherzogthums Österreich unter der Enns).

70. Chorinsky XII (Materialien zur Gesetzgebung des XVI. und XVII. Jahrhunderts)/2, 111f/2; 145ff/7 und 148ff/8.

71. Dazu P. Wrabetz, Österreichs Rechtsanwälte in Vergangenheit und Gegenwart, Wien 2002, 23. – Der Juridisch-Politische Leseverein zu Wien verfügte über das Original-Manuskript (dazu W. Brauneder, Leseverein und Rechtskultur, Wien 1992, 487); heute ist es im Besitz der Rechtsanwaltskammer in Wien.

72. Zum Folgenden allgemein Wisnicki, wie FN 68, 83ff; Wesener, wie FN 5, 368.

73. So der Landmarschall in einem Schreiben vom 25.6.1650 an die Landstände: Chorinsky XII/2, 156/10.

74. Chorinsky XII/2, 157ff/10.

75. Zu Seiz, Hartmann und Leopold: Wesener, wie FN 5, 368f.

76. Chorinsky XII/2, 237ff/29.

77. Zum Folgenden Chorinsky XII/2, 252–256 passim/32.

78. Dazu unten 382f.

79. Zum Folgenden Chorinsky XII/2, 256–259 passim/32.

80. Nach Durchsicht der Handschriften-Sammlungen der ÖNB und des HHStA sowie der Sammlung Chorinsky und des NöLA: HHStA, Handschrift 383/19 (1. Buch nicht glossiert; 2. bis 4. Buch glossiert; 5. Buch, 1.Teil nicht glossiert; 5. Buch, 2. Teil fehlt); ÖNB cod 14795,1 (2. Buch glossiert), cod 14795,2 (3. Buch nicht glossiert), cod 14800 (5. Buch nicht glossiert); Chorinsky, 10 (Niederösterreichische Landesordnung; Abschrift der Handschrift 61 des NöLA: 1. Buch fehlt; 2. Buch glossiert; 3. Buch fehlt; 4. Buch glossiert; 5. Buch, Teil 1 und 2 nicht glossiert; sowie anschließend Abschrift einer ehemals im Ministerium des Inneren verwahrten, in der Sammlung Chorinsky nicht näher bezeichneten, Handschrift: 5. Buch, Teil 1 und 2 glossiert): Siehe dazu künftig: Neschwara, wie FN 3.

81. Chorinsky XII/2, 261f/32. – Im September 1668 wurde der Aufwand seit 1651 mit insgesamt 100.000 Gulden beziffert: Chorinsky XIII (Materialien zur Gesetzgebung des 16. und 17. Jahrhunderts)/3, 110f/104.

82. Chorinsky XII/2, 262f/32.

83. Chorinsky XII/2, 268ff/34.

84. Vgl Motloch, wie FN 68, 345f; Wisnicki, wie FN 68, 83ff.

85. Mitte Mai 1655 waren alle diese Gesetzgebungs-Projekte der Regierung bereits „pro resolutione“ zur Vorlage an den Landesfürsten übergeben worden: Chorinsky XII/2, 421ff/69; die Landgerichtsordnung war knapp nach den beiden Prozessgesetzen Ende 1656 publiziert worden: Motloch, wie FN 68, 346.

86. Chorinsky XI (Protokolle zur Landesordnung des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns von Dr. Johann Georg Hartmann 15.2.1653–31.8.1669).

87. Chorinsky XI/1, 113f.

88. Dazu Wisnicki, wie FN 68, 80.

89. Über das Lehenrecht wurde in einzelnen Sitzungen neben anderen Materien noch bis August 1659 weiterverhandelt: Motloch, wie FN 68, 345f; Chorinsky XI/1, passim (im Juni 1660 und März 1662 über die Erbfolgeordnung; von Februar bis August 1666 sowie im März und April 1669 über die Gerhabschaftsordnung, im September 1668 über den tractatus de contractibus).

90. Chorinsky XI/1, 141 (20.8.1654), 199 (11.12.1655), 254 (17.3.1657), 278 (3.7.1658), 280f (6.7.1658), 291 (8.8.1858), 353f (14.8.1659), 358 (22.8.1659), 365 (10.3.1662). – Eine Notiz am Deckeleinband der Protokolle gibt an, dass 1655 von etwa 70 Sitzungen mehr als die Hälfte „bey herrn Regiments Canzlern“, also bei Suttinger, wohl in seiner Wohnung, stattgefunden haben: Chorinsky XI/1, IIIf.

91. Chorinsky XIII/3, 18ff/77.

92. Chorinsky, XXI (Der NÖ Landschaft Gedenkbuch), Vorrede, VII.

93. Er wurde nach seiner Berufung zum Sekretär der Hofkanzlei 1665 durch Franz Beck ersetzt: Motloch, wie FN 68, 345.

94. Zu einzelnen Traktaten folgten bis Ende August 1659 noch nachträgliche Beratungen: Chorinsky XIII/3, 26ff/80.

95. UAW, CA II/P 1 ad 4: 15.9.1661, Wien: Zugleich wurde wegen „Veränderung der Gewöhr“ auch die nun gemeinsame Verpflichtung zur Zahlung des Burgrechtszinses zugunsten der Pacherschen Stiftung modifiziert, und zwar durch die Sicherung des Rentenbezugrechts mit einem Pfandrecht auf dem Suttinger-Haus in der Höhe von 3000 Gulden, worüber ein „Satz-Brieff“ ausgestellt wurde.

96. OLMA, Karton 33, Testament 147: 24.2.1662, Wien; eigenhändig verfasst sowie mit Petschaftring des Testators gefertigt (Kopie in NöLA, SAA, Urk 14).

97. Schilling, wie FN 6, 196, 199, 200, 202; WStLA, TBP 1662, 143.

98. Schilling, wie FN 6, 190. – DAW, Extract oder Kurtzer Außzug auß den 1662 Jährigen Todten Prothocoll ... Wien, 39v.

99. OLMA, Karton 33, Testament 147, Punkt „Andertens“. – Pfarrarchiv St. Michael, Wien, Sterbematriken 1662, 47v.

100. Schilling, wie FN 6, 191, 194f, 204 (Wortlaut der Grabinschrift: „Molliter hoc tumulo requiescunt ossa Joannes Baptistae à Thurnhoff: Spiritus astra tenet. Cum super hunc omni hebdomada Venerabile fertur: Inde resurgentem vita beata manet.“).

101. OLMA, Karton 33: Testament 147, Punkt „Drittens“.

102. Ebda, Punkt „Zwelfftens“.

103. Die beiden anderen Enkelkinder aus dieser Ehe seiner Tochter (siehe oben bei FN 41) waren noch nicht geboren.

104. Diese Abfertigung bezieht sich wohl auf den Ehevertrag mit Volkra; in diesem Zusammenhang steht auch der 1678 von den Pergen-Enkeln gegen Ott Christoph Volkra als Universalerben nach Benigna Suttinger angestrengte Prozess auf Herausgabe dieser 20.000 Gulden: Siehe unten bei FN 112.

105. Zur Erbteilung: W. Brauneder, Erbteilung „mit“ bzw. „ohne“ Verzicht, in: Brauneder / Jaritz, wie FN 20, 16f.

106. Eine Verbrauchs- oder Verkehrsabgabe von Lebensmitteln, insbesondere von Wein, auch Tranksteuer genannt.

107. Nach dem in Wien üblichen Hohlmaß „Eimer“: 27800 (500 x 56,6) Liter.

108. NÖLA, Adel-Spiegel VI, 745.

109. NÖLA, GB 1657–1667, 418; QuGStW I/5, 320/6118: 19.4.1663, Wien. – Ein Lehenträger [Ergänzung H.S.: DRW Artikel Lehenträger] tritt anstelle des eigentlichen Leheninhabers in das Lehenverhältnis ein, um den Heimfall von Lehen zu vermeiden.

110. NÖLA, GB 1657–1667, 558; QuGStW I/5, 326/6145: 18.3.1667, Wien. – Kurz darauf wurde die Familie Volkra im August 1667 in den landständischen Herrenstand und im Februar 1670 in den Reichsgrafenstand aufgenommen: NÖLA, Regierung, Karton IX, Urk 42: 1667 VIII 2, 63: 22.2.1670; Adel-Spiegel II, 628r–629v.

111. NöLA, SAA, Urk 15 = OLMA, Karton 39, Testament 41: 15.5.1667 (9.6.1670 publiziert). – MAP, Karton 15: 1680 Forderung des Marktes Perchtoldsdorf an die „weil. Herrn Suttingerische Erben“ über die seit 1668 ausständige Weinsteuer.

112. In ihrem Testament traf sie unter anderem Verfügungen zugunsten ihrer sieben Kinder. Der von ihrem Vater auferlegten Verpflichtung, ihre aus dem Heiratsvertrag (mit Pergen) zustehende Witwenversorgung von 20.000 Gulden den vier Kindern aus dieser Ehe zu vermachen (siehe oben 380 bei Fußnote 104), kam sie dergestalt nach, dass den drei Söhnen zusammen 8.000 und der Tochter die restlichen 12.000 Gulden zukommen sollten. Die Pergen-Kinder sind allerdings erst nach einem langwierigen, durch mehrere Instanzen geführten Rechtsstreit gegen Ott Christoph Volkra im März 1678 zu ihrem Recht gekommen: OLMA, Karton 52, Abschiede 1678–1687.

113. Später Geheimer Rat der ungarischen Hofkammer und Landmarschallamts-Verwalter (1728) sowie im diplomatischen Dienst, unter anderem als kaiserlicher Vertreter am ungarischen Landtag (1733), und schließlich Präsident der schlesischen Hofkammer: Igálffy-Igály, wie FN 17, 34f, 37.

114. NöLA, GB 1702, 214; Igálffy-Igály, wie FN 17, 37.

115. NöLA, GB 1755, 100. – Archiv des Hauses Liechtenstein, Wien: Gut Thurnhof, in: Sammlung Hampe, Geschichte der Burg Mödling. Veste Liechtenstein (Manuskript 1836). – Schmutz, wie FN 26, 150f: Heute befindet sich an der Stelle des Thurnhofes (Gattringerstraße 42) das St. Josefs-Heim.

116. WStLA, TBP 1672, 285r; Pfarrarchiv St. Michael, Wien, Sterbematriken 1672, 63v: Beisetzung am 9.10.1672 „in propria crypta“.

117. NöLA, SAA, Urk 15 = OLMA, Karton 39, Testament 148: 30.3.1661 (Kodizill vom 7.7.1661; publiziert 27.1.1670).

118. 1703 verfügte Maria Benigna ihren Anteil zugunsten ihrer beiden Brüder, 1712 verzichtete Johann Baptist – seit 1711 Bischof von Veszprem – zugunsten Ott Christophs: Harrer, wie FN 10, VI, 419; Igálffy-Igály, wie FN 17, 35 Fußnote 9; OLMA, Karton 39, Testament 59: 15.10.1712. – Zu Johann Baptist Volkra: (Rezension zu) G.A. Körmendy, Gróf Volkra Ottó Keresztelö János veszprémi püspök életés és mukássága 1665–1720 (Veszprem 1995), in: Ungarn-Jahrbuch 1997, 399f.

119. Dieser entstammte einer früheren Ehe seiner zweiten Frau Eleonore Palffy (oben bei FN 41): Igálffy-Igály, wie FN 17, 36f.

120. OLMA, Karton 39, Testament 48: 14.6.1694.

121. Igálffy-Igály, wie FN 17, 38, 42f.Harrer, wie FN 10, VI, 373.

122. UAW, CA II/G 5 ad 1: 24.7.1668.

123. QuGStW I/5, 309, FN zu 6078; AVA, NöLR, Karton 118, Faszikel 8/Post 3.

124. NöLA, SAA, Urk 12: Testament vom 27.1.1670; am 8.10.1672 publiziert im Beisein des Vaters Ott Ferdinand Volkra sowie Heinrich Pergen, mit dem Johanna Rosina Suttinger in Perchtoldsdorf verheiratet war (dazu oben 365 und in Fußnote 12).

125. Igálffy-Igály, wie FN 17, 34f, 38.

126. Chorinsky XI/1, 373.

127. Chorinsky XIII/3, 44ff/85 (1662), 46ff/86 (September und November 1664 sowie Jänner 1665), 49ff/87 (März 1665).

128. Chorinsky XI/1, 415; Motloch, wie FN 68, 345.

129. Chorinsky XI/2 (Protokolle zur Landesordnung von Dor Franz Beck. 4.9.1665–23.8.1669), 64.

130. Erklärung Maria Theresias zum Codex Theresianus von 1766 als erstes Ergebnis der 1753 angelaufenen Arbeiten an der Zivilrechtskodifikation, in: P. Harras von Harrasowsky (Hrsg), Der Codex Theresianus und seine Umarbeitungen I, Wien 1883, 25 und 29.

131. W. Brauneder, Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für die gesamten Deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie von 1811, in: Gutenberg-Jahrbuch 1987, 208, 212. – Dazu im Detail künftig Neschwara, wie FN 3.

132. Wesener, wie FN 5, 373.